Von Computern bis Kleidung, alles kaufen und verkaufen bei eBay
Startseite | Artikel bezahlen | Service | Übersicht
KaufenVerkaufenMein eBayInformationen und Tipps, die Ihnen weiterhelfenHilfeErweiterte Suche
***Überarbeiteter Grundsatz zu Lieferzeiten***

Freitag, 18. August 2006 | 14:39 Uhr MEZ

In letzter Zeit gab es in der eBay-Gemeinschaft Unklarheiten zu den Lieferzeiten von Produkten, speziell bei Möbeln und Maßanfertigungen im Bekleidungsbereich. Um für mehr Klarheit und Sicherheit zu sorgen, haben wir unseren Grundsatz zu Lieferzeiten bei Kauf- und Werklieferungsverträgen noch einmal überarbeitet. Den überarbeiteten Grundsatz finden Sie hier. Er wird ab dem 01. September 2006 gelten.

Der Grundsatz: Nur anbieten, was Sie sofort liefern können.

Jeder Anbieter muss in der Lage sein, seine angebotenen Artikel dem Käufer unverzüglich nach einem Verkauf bei eBay zu übereignen. Dies gilt im Regelfall auch für so genannte Werklieferungsverträge über Sonder- oder Einzelanfertigungen (so genannte unvertretbare Sachen) also für Verträge über die Herstellung und Lieferung eines Artikels - sowie für Kaufverträge über Möbel. Welche Ausnahmen es hierzu gibt, lesen Sie auf unserer Seite zum Grundsatz zu Lieferzeiten in Kauf- und Werklieferungsverträgen.

Wir möchten eBay-Verkäufer bitten, Ihre Angebote mit unseren Grundsätzen abzugleichen und entsprechend anzupassen. Unser Ziel ist es, Werklieferungsverträge und Kaufverträge über Möbel auf unserem Marktplatz zuzulassen, aber zugleich die Sicherheit für Käufer zu gewährleisten.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

Zurück

Clubs | Hilfe-Foren | Grundsätze der Gemeinschaft

Über eBay | Anmelden | Grundsätze | Sicherheitsportal | Bewertungsportal | Foren & Cafés | eBay News