Montag, 22. Mai 2006 | 09:28 Uhr MEZ
 Liebe eBay-Mitglieder,
um den Artenschutz auf dem eBay-Marktplatz noch weiter zu verbessern, haben wir uns entschlossen, den eBay-Grundsatz Tiere, Tierartikel und geschützte Pflanzen um eine gesonderte Regelung zum Handel mit Artikeln aus Elfenbein zu ergänzen. Ab dem 29. Mai 2006 muss in allen Angeboten, die Gegenstände aus Elfenbein enthalten, eine der beiden folgenden Bescheinigungen abgebildet sein:
Handelt es sich um Antiquitäten aus Elfenbein, muss der Verkäufer über eine Bescheinigung eines Gutachters verfügen, dass dieser Artikel vor dem 1. Juni 1947 hergestellt wurde. Außerdem muss an der Antiquität erkennbar sein, dass es sich nicht um unbearbeitetes oder nur geringfügig bearbeitetes Elfenbein handelt.
Bei sonstigen Gegenständen aus Elfenbein muss der Verkäufer eine amtliche Vermarktungsgenehmigung entweder einer zuständigen Behörde in Deutschland (d.h. des Bundesamtes für Naturschutz oder einer Vollzugsbehörde eines Bundeslandes) oder einer zuständigen Behörde eines anderen EU-Landes vorlegen.
eBay ist die Einhaltung der gesetzlichen Artenschutzvorschriften auf dem eBay-Marktplatz wichtig. Die Ergänzung des Grundsatzes soll in diesem sensiblen Bereich aber auch zu mehr Transparenz über die Art der angebotenen Artikel und damit zu mehr Sicherheit für Verkäufer und Käufer führen. Wir arbeiten beim Thema Artenschutz sehr eng mit den zuständigen Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden sowie mit Naturschutzorganisationen zusammen.
Weiterführende Informationen zum Thema Artenschutz finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Naturschutz.
Freundliche Grüße
Ihr eBay-Sicherheitsteam
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