Von Computern bis Kleidung, alles kaufen und verkaufen bei eBay
Startseite | Artikel bezahlen | Service | Übersicht
KaufenVerkaufenMein eBayInformationen und Tipps, die Ihnen weiterhelfenHilfeErweiterte Suche
***eBay-Grundsatz „Lieferzeiten für Kauf- und Werklieferungsverträge“ ***

Montag, 27. März 2006 | 10:03 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,

wir möchten Sie heute über eine Erweiterung und Umbenennung des eBay-Grundsatzes über den „Vorabverkauf von Waren“ informieren. Aufgrund zahlreicher Anfragen und Vorschläge aus der eBay-Gemeinschaft haben wir diesen Grundsatz auf Werklieferungsverträge sowie Angebote in Kategorien ausgeweitet, in denen Möbel angeboten werden. Der umbenannte eBay-Grundsatz heißt jetzt „Lieferzeiten für Kauf- und Werklieferungsverträge“. Dieser besagt, dass Verkäufer auf dem eBay-Marktplatz angebotene Waren im Normalfall unverzüglich nach Angebotsende liefern müssen.

Was ist neu?
Bei folgenden Verträgen kann mit längeren Lieferzeiten gearbeitet werden:

  • Bei so genannten Werklieferungsverträgen, also Verträgen, bei denen die Sache aus Materialien, die der Verkäufer beschafft, erst hergestellt werden muss (z.B. ein Brautkleid wird vom Verkäufer nach Maß gefertigt) und
  • bei Verträgen über Möbel, bei denen lange Lieferzeiten branchenüblich sind.

    Welche Voraussetzungen muß der Verkäufer erfüllen?

  • Verkäufer nimmt am eBay PowerSeller-Programm teil, oder
  • Verkäufer ist geprüftes eBay-Mitglied , oder
  • Verkäufer ist länger als 500 Tage bei eBay angemeldet und hat mehr als 500 Bewertungen, von denen mindestens 98 % positiv sind.

    Erfüllt der Verkäufer eine dieser Voraussetzungen und stellt das Werk erst her bzw. handelt mit Möbeln, so darf er Artikel mit längeren Lieferzeiten anbieten wenn die folgenden zusätzlichen Bedingungen erfüllt werden:

  • Der Verkäufer darf vom Käufer lediglich eine Anzahlung von bis zu 15 % des Kaufpreises verlangen.
  • Die Versandkosten dürfen nicht vor Übergabe bzw. Liefereingang verlangt werden.
  • Die Lieferzeit und die Höhe der zu leistenden Anzahlung sind deutlich im Angebot zu nennen.
  • Der Verkäufer muß einen qualifizierten Versandbeleg vorlegen können.
  • Der Verkäufer muss deutlich im Angebot darauf hinweisen, dass ein Käufer nur innerhalb von 60 Tagen nach Vertragsschluss die Möglichkeit hat, einen Antrag auf eBay Käuferschutz zu stellen.
  • Der folgende Satz muss wörtlich im Angebot stehen: "Nach erfolgreichem Gebot/Vertragsabschluss muss der Käufer dem Verkäufer eine Anzahlung von … (maximal 15 %) leisten."

    Lesen Sie hier den genauen Inhalt des umbenannten und erweiterten eBay-Grundsatzes Lieferzeiten für Kauf- und Werklieferungsverträge sowie Angebote in der Möbelkategorie nach. Alle eBay-Grundsätze finden Sie im eBay-Sicherheitsportal.

    Herzliche Grüße

    Ihr eBay-Team

  • Zurück

    Clubs | Hilfe-Foren | Grundsätze der Gemeinschaft

    Über eBay | Anmelden | Grundsätze | Sicherheitsportal | Bewertungsportal | Foren & Cafés | eBay News