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***Neuer Grundsatz zu Top-Angeboten auf der Startseite***

Montag, 21. November 2005 | 16:35 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,

wir möchten Sie heute über einen neuen eBay-Grundsatz informieren: eBay behält sich vor, Top-Angebote von der Startseite zu entfernen, wenn diese das Ansehen der Marke eBay oder den eBay-Marktplatz schädigen, selbst wenn diese Angebote ansonsten nicht gegen eBay-Grundsätze verstoßen.

Das schließt zum Beispiel Angebote ein, die übertriebene oder unrealistische Versprechungen hinsichtlich Gewichtsverlust oder eines Geldgewinns machen.

Lesen Sie weitere Informationen zum eBay-Grundsatz Top-Angebot auf der Startseite. Auf dieser Seite finden Sie einige Beispiele, welche Artikel sich nicht als Top-Angebot auf der eBay-Startseite eignen und eine Auflistung möglicher Konsequenzen bei Verletzung des Grundsatzes für den Anbieter.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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