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***Aktualisiert: Grundsatz zum Bieten auf eigene Artikel geändert ***

Montag, 10. Oktober 2005 | 19:33 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,

in den vergangenen Tagen wurde der neue Grundsatz zum Bieten auf eigene Artikel viel in den Foren diskutiert.

Die meisten von Ihnen wünschten sich die Möglichkeit, dass Freunde, die nicht im selben Haushalt wie der Verkäufer wohnen, auf dessen Artikel bieten können. Diesem Wunsch möchten wir jetzt entsprechen. Wir haben den Grundsatz zum Bieten auf eigene Artikel kurzfristig wie folgt geändert:

Es ist bei eBay verboten, auf eigene Angebote zu bieten oder bieten zu lassen (so genanntes „Shill Bidding“). Das schließt auch Gebote von Personen ein, die den Verkäufer persönlich kennen. Weil Familienmitglieder, Mitbewohner oder Angestellte eines Verkäufers Informationen zu einem Artikel einholen können, die ihnen einen Vorteil bei der Gebotsabgabe verschaffen könnten, dürfen sie nicht auf Angebote des Verkäufers bieten – auch wenn sie den Artikel wirklich kaufen möchten. Familienmitglieder, Mitbewohner oder Angestellte eines Verkäufers dürfen dessen Angebote jedoch per Sofort-Kauf erwerben.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team


***Original: Grundsatz zum Bieten auf eigene Artikel geändert ***

Freitag, 30. September 2005 | 11:22 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,

das Bieten auf eigene Artikel, das so genannte „Shill Bidding“ ist bei eBay untersagt. Das Bieten auf eigene Artikel manipuliert die Preise und beschädigt somit das Vertrauen in den eBay-Marktplatz.

Der geänderte Grundsatz zum Bieten auf eigene Artikel regelt jetzt detailliert, wann Shill Bidding vorliegt, insbesondere in Bezug auf Gebote von Familienmitgliedern, Freunden oder Angestellten eines Verkäufers.

Weil Familienmitglieder, Freunde oder Angestellte eines Verkäufers Informationen zu einem Artikel einholen können, die ihnen einen Vorteil bei der Gebotsabgabe verschaffen könnten, dürfen sie nicht auf Angebote des Verkäufers bieten – auch wenn sie den Artikel wirklich kaufen möchten. Familienmitglieder, Freunde oder Angestellte eines Verkäufers dürfen dessen Angebote jedoch per Sofort-Kauf erwerben.

Bitte informieren Sie als Verkäufer Ihre Familienmitglieder, Freunde oder Angestellte über diesen geänderten Grundsatz zum Bieten auf eigene Artikel.

Bei Verletzung dieses Grundsatz behält sich eBay unter anderem vor, alle Artikel eines Verkäufers zu löschen, die eBay-Gebühren für gelöschte Artikel einzubehalten, den Status als PowerSeller zu entziehen oder vom Handel bei eBay auszuschließen.

Weitere Informationen und Beispiele finden Sie auf der Seite Grundsatz zum Bieten auf eigene Artikel

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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