Liebe eBay-Verkäufer,
wir möchten Sie heute darüber informieren, dass wir Anfang September den Grundsatz zur Verwendung von aktiven Inhalten ändern werden.
Der neue Grundsatz lautet:
Die Verwendung von aktiven Inhalten in Artikelbeschreibungen, auf eBay Shop-Seiten und auf eBay Mich-Seiten kann die Funktionalität von eBay beeinträchtigen und ist daher nicht zulässig.
Es gelten folgende Ausnahmen:
Einige bestimmte aktive Inhalte dürfen nur von Verkäufern verwendet werden, die …
durch die Deutsche Post AG Ihre Identität belegt haben und damit Geprüftes Mitglied sind oder
Mitglied im PowerSeller-Programm sind oder
länger als 500 Tage bei eBay angemeldet sind und mehr als 500 Bewertungspunkte aufweisen.
Hinweis:
Möchten Sie aktive Inhalte (beispielsweise JavaScript, Flash oder Visual Basic Scripts) verwenden und gehören bisher noch nicht zu einer der oben genannten Mitglieder-Gruppe, haben Sie jetzt genügend Zeit,
"Geprüftes Mitglied" zu werden.
- - > Werden Sie jetzt Geprüftes Mitglied!
- - > Informieren Sie sich jetzt über das PowerSeller-Programm!
Die eBay-Grundsätze sollen helfen, den Handel bei eBay für alle Mitglieder vertrauenswürdig, fair und reibungslos zu gestalten.
Daher ist die Nutzung von Skriptsprachen zukünftig nur noch eBay-Mitgliedern gestattet, die sich anhand der oben genannten Merkmale, gegenüber
anderen eBay-Mitgliedern, in besonders hohem Maße als vertrauenswürdig erwiesen haben.
Weitere Informationen zum Grundsatz zur Verwendung von Skriptsprachen sowie eine Auflistung der generell unzulässigen aktiven Skript- oder HTML-Funktionen finden Sie
hier.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team