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  Älter als 6 Monate |
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***0 CHF Angebotsgebühr für bis zu 100 Auktionen am 24. und 25. November*** |
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Freitag, 23. November 2012 | 09:37 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,
am 24. und 25. November 2012 zahlen private Verkäufer für bis zu 100 Artikel in ausgewählten Kategorien, die im Auktionsformat mit einem Startpreis von über 1 CHF bei eBay.ch eingestellt werden, keine Angebotsgebühr*.
Dieses Promotionsangebot gilt nur für Verkäufer, die Ihre Artikel mit dem regulären Verkaufsformular oder dem Kurzformular bei eBay.ch einstellen. Artikel, die mit anderen internen oder externen Verkäufertools, wie beispielsweise Turbo Lister oder Verkaufsmanager eingestellt werden, sind von diesem Promotionsangebot ausgenommen. Mehr zum Thema "Verkäufertools"
Nur Verkäufer, deren Mitgliedskonten die eBay-Mindeststandards für Verkäufer erfüllen, sind teilnahmeberechtigt. Bitte überprüfen Sie den Status Ihres Mitgliedskontos in Mein eBay um zu erfahren, ob Sie die Voraussetzungen für dieses Promotionsangebot für Verkäufer erfüllen.
*Vollständige Angebotsbedingungen
Herzliche Grüße Ihr eBay-Team
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***0 CHF Angebotsgebühr für bis zu 100 Auktionen am 17. und 18. November*** |
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Freitag, 16. November 2012 | 10:00 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,
am 17. und 18. November 2012 zahlen private Verkäufer für bis zu 100 Artikel in ausgewählten Kategorien, die im Auktionsformat mit einem Startpreis von über 1 CHF bei eBay.ch eingestellt werden, keine Angebotsgebühr*.
Dieses Promotionsangebot gilt nur für Verkäufer, die Ihre Artikel mit dem regulären Verkaufsformular oder dem Kurzformular bei eBay.ch einstellen. Artikel, die mit anderen internen oder externen Verkäufertools, wie beispielsweise Turbo Lister oder Verkaufsmanager eingestellt werden, sind von diesem Promotionsangebot ausgenommen. Mehr zum Thema "Verkäufertools"
Nur Verkäufer, deren Mitgliedskonten die eBay-Mindeststandards für Verkäufer erfüllen, sind teilnahmeberechtigt. Bitte überprüfen Sie den Status Ihres Mitgliedskontos in Mein eBay um zu erfahren, ob Sie die Voraussetzungen für dieses Promotionsangebot für Verkäufer erfüllen.
*Vollständige Angebotsbedingungen
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***Erläuterung unseres Grundsatzes zum Einstellen - Apple Produkte bei eBay.ch verkaufen*** |
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Donnerstag, 01. November 2012 | 11:51 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,
das neue Apple iPad mini und das iPad 4 werden in Kürze auf den Markt kommen. Wir haben Richtlinien festgelegt, die gewährleisten sollen, dass die Nachfrage nach diesen begehrten Geräten gedeckt werden kann und gleichzeitig eBay-Verkäufer gefördert werden, die einen ausgezeichneten Kundenservice bieten.
Die meisten Verkäufer dürfen das neue Apple iPad mini und das iPad 4 einstellen, jedoch wird die Stückzahl begrenzt. Es gelten folgende Einschränkungen:
- Autorisierte Apple-Händler dürfen pro Woche eine unbegrenzte Anzahl an Artikeln einstellen.
- eBay-Verkäufer mit Top-Bewertung und etablierte Verkäufer in der Kategorie Handy & Kommunikation dürfen pro Woche bis zu 8 Artikel einstellen.
- Alle Verkäufer, die unsere Mindeststandards erfüllen, dürfen pro Woche 4 Artikel einstellen.
- Alle Verkäufer, die Ihre persönlichen Daten bestätigt haben, dürfen pro Woche 1 Artikel einstellen.
Hinweis: Bei Verkäufern, die Probleme mit dem Einhalten unserer Mindeststandards haben, behalten wir uns vor, die Zahl der Artikel, die pro Woche verkauft werden dürfen, zu begrenzen.
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***Mögliche Verzögerungen bei Lieferungen nach und aus den USA und Kanada wegen des Hurrikans Sandy*** |
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Dienstag, 30. Oktober 2012 | 10:23 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,
wegen des Hurrikans Sandy können Lieferungen nach und aus den Vereinigten Staaten unterbrochen sein. Besonders betroffen ist vor allem die Region an der Ostküste der USA* und einige Teile Kanadas.
Wenn Sie mit einem Käufer oder Verkäufer aus dieser Region an einer eBay-Transaktion beteiligt sind, bedenken Sie dies bitte. Auch die Kommunikationsfähigkeit des Handelspartners kann wegen Stromausfalls eingeschränkt sein.
Bitte teilen Sie Ihren Käufern mit, wenn Sie einen Artikel abgeschickt haben. Käufer bitten wir um etwas Geduld, auch wenn Sie eine Bewertung abgeben, falls die Abwicklung einer Transaktion sich verzögern sollte.
Für aktuelle Informationen besuchen Sie die Website Ihres Lieferservices.
*Virginia, Maryland, Washington DC, Delaware, New Jersey, New York, Pennsylvania, West Virginia, Connecticut, Rhode Island, Massachusetts, Vermont, New Hampshire, Maine.
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***0 CHF Angebotsgebühr für bis zu 100 Auktionen am 20. und 21. Oktober*** |
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Freitag, 19. Oktober 2012 | 10:01 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,
am 20. und 21. Oktober 2012 zahlen private Verkäufer für bis zu 100 Artikel in ausgewählten Kategorien, die im Auktionsformat mit einem Startpreis von über 1 CHF bei eBay.ch eingestellt werden, keine Angebotsgebühr*.
Dieses Promotionsangebot gilt nur für Verkäufer, die Ihre Artikel mit dem regulären Verkaufsformular oder dem Kurzformular bei eBay.ch einstellen. Artikel, die mit anderen internen oder externen Verkäufertools, wie beispielsweise Turbo Lister oder Verkaufsmanager eingestellt werden, sind von diesem Promotionsangebot ausgenommen. Mehr zum Thema "Verkäufertools"
Nur Verkäufer, deren Mitgliedskonten die eBay-Mindeststandards für Verkäufer erfüllen, sind teilnahmeberechtigt. Bitte überprüfen Sie den Status Ihres Mitgliedskontos in Mein eBay um zu erfahren, ob Sie die Voraussetzungen für dieses Promotionsangebot für Verkäufer erfüllen.
*Vollständige Angebotsbedingungen
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***An unsere eBay-Verkäufer: Das neue eBay-Logo*** |
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Mittwoch, 10. Oktober 2012 | 17:01 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,
letzten Monat haben wir angekündigt, dass wir ein neues eBay-Logo einführen werden, das besser symbolisiert, wie wir heute sind. Das neue Logo steht für das neue eBay und unser Engagement, Leute mit den Dingen zusammenzubringen, die sie lieben und brauchen. Und zwar jederzeit und überall.
Ab heute sehen Sie das neue Logo für den eBay-Marktplatz auf all unseren internationalen Websites sowie in unserer Kommunikation mit unseren Nutzern. Über die nächsten Monate werden wir das neue Logo schrittweise in allen Bereichen einführen. In den nächsten Wochen und Monaten werden wir weitere Verbesserungen auf der Website einführen, um ein klareres, moderneres und einheitlicheres Benutzererlebnis zu bieten. Diese Änderungen werden zunächst auf unserer USA-Website und anschliessend auf unseren internationalen Websites vorgenommen. Wir sind uns bewusst, dass unsere Nutzer von uns ein Einkaufserlebnis erwarten, das auf ihre persönlichen Interessen zugeschnitten ist.
Über die Einführung von neuen Funktionen auf der eBay-Website werden wir Sie rechtzeitig informieren. Eine Vorschau einiger geplanter Funktionen finden Sie unter ebay.com/new.
Wir freuen uns, Sie auch weiterhin in unserer weltweiten Community begrüssen zu dürfen und bedanken uns, dass Sie uns dabei helfen, unseren Käufern ein einzigartiges Kauferlebnis zu bieten.
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***0 CHF Angebotsgebühr für bis zu 100 Auktionen am 6. und 7. Oktober*** |
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Freitag, 05. Oktober 2012 | 10:14 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,
am 6. und 7. Oktober 2012 zahlen private Verkäufer für bis zu 100 Artikel in ausgewählten Kategorien, die im Auktionsformat mit einem Startpreis von über 1 CHF bei eBay.ch eingestellt werden, keine Angebotsgebühr*.
Dieses Promotionsangebot gilt nur für Verkäufer, die Ihre Artikel mit dem regulären Verkaufsformular oder dem Kurzformular bei eBay.ch einstellen. Artikel, die mit anderen internen oder externen Verkäufertools, wie beispielsweise Turbo Lister oder Verkaufsmanager eingestellt werden, sind von diesem Promotionsangebot ausgenommen. Mehr zum Thema "Verkäufertools"
Nur Verkäufer, deren Mitgliedskonten die eBay-Mindeststandards für Verkäufer erfüllen, sind teilnahmeberechtigt. Bitte überprüfen Sie den Status Ihres Mitgliedskontos in Mein eBay um zu erfahren, ob Sie die Voraussetzungen für dieses Promotionsangebot für Verkäufer erfüllen.
*Vollständige Angebotsbedingungen
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***Erläutereung unseres Grundsatzes zum Einstellen - das neue Apple iPhone bei eBay.ch verkaufen*** |
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Donnerstag, 20. September 2012 | 14:28 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,
das neue Apple iPhone ist auf dem Markt. Wir haben Richtlinien festgelegt, die gewährleisten sollen, dass die Nachfrage nach diesem begehrten Gerät gedeckt werden kann und gleichzeitig eBay-Verkäufer gefördert werden, die einen ausgezeichneten Kundenservice bieten.
Die meisten Verkäufer dürfen das neue Apple iPhone einstellen, jedoch wird die Stückzahl begrenzt. Es gelten folgende Einschränkungen:
- Autorisierte Apple-Händler dürfen pro Woche eine unbegrenzte Anzahl an Artikeln einstellen.
- eBay-Verkäufer mit Top-Bewertung und etablierte Verkäufer in der Kategorie Handy & Kommunikation dürfen pro Woche bis zu 8 Artikel einstellen.
- Alle Verkäufer, die unsere Mindeststandards erfüllen, dürfen pro Woche 4 Artikel einstellen.
- Alle Verkäufer, die Ihre persönlichen Daten bestätigt haben, dürfen pro Woche 1 Artikel einstellen.
Hinweis: Bei Verkäufern, die Probleme mit dem Einhalten unserer Mindeststandards haben, behalten wir uns vor, die Zahl der Artikel, die pro Woche verkauft werden dürfen, zu begrenzen.
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***0 CHF Angebotsgebühr für bis zu 100 Auktionen am 15. und 16. September*** |
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Freitag, 14. September 2012 | 15:14 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,
am 15. und 16. September 2012 zahlen private Verkäufer für bis zu 100 Artikel in ausgewählten Kategorien, die im Auktionsformat mit einem Startpreis von über 1 CHF bei eBay.ch eingestellt werden, keine Angebotsgebühr*.
Dieses Promotionsangebot gilt nur für Verkäufer, die Ihre Artikel mit dem regulären Verkaufsformular oder dem Kurzformular bei eBay.ch einstellen. Artikel, die mit anderen internen oder externen Verkäufertools, wie beispielsweise Turbo Lister oder Verkaufsmanager eingestellt werden, sind von diesem Promotionsangebot ausgenommen. Mehr zum Thema "Verkäufertools"
Nur Verkäufer, deren Mitgliedskonten die eBay-Mindeststandards für Verkäufer erfüllen, sind teilnahmeberechtigt. Bitte überprüfen Sie den Status Ihres Mitgliedskontos in Mein eBay um zu erfahren, ob Sie die Voraussetzungen für dieses Promotionsangebot für Verkäufer erfüllen.
*Vollständige Angebotsbedingungen
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***Ankündigung eines neuen Erscheinungsbildes für eBay*** |
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Donnerstag, 13. September 2012 | 17:22 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,
die Welt des Handels verändert sich und auch eBay verändert sich.
Innerhalb der letzten Jahre haben wir unseren weltweiten eBay-Marktplatz wesentlich verbessert, indem wir eine übersichtliche, zeitgemässere und konsistente Kauferfahrung bieten. Es gibt viele Neuerungen, die das Kaufen und Verkaufen noch einfacher und angenehmer machen. Dadurch wurden mehr Käufer gewonnen. Ihre Lagerbestände stehen mittlerweile mehr als 100 Millionen aktiven Käufern in der ganzen Welt zur Verfügung.
eBay ist gewachsen und hat sich weiterentwickelt. Um diese maßgeblichen Veränderungen sichtbar zu machen, geben wir dem eBay-Marktplatz ein neues Logo. Das neue Logo zeigt, wer wir heute sind und symbolisiert gleichzeitig unsere dynamische Zukunft. Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Da wir stolz auf das bisher gemeinsam Erreichte sind, behält das neue Logo auch weiterhin die wichtigen Elemente wie die Schriftart und die bekannte Farbgebung, die unsere globale Gemeinschaft widerspiegelt.
Wir schätzen sehr, was Sie alle zur Gemeinschaft der eBay-Mitglieder beitragen. Mitte Oktober werden wir mit der weltweiten Implementierung des neuen Logos auf den eBay-Seiten beginnen.
Erfahren Sie mehr über unser neues Logo und lesen Sie eine Nachricht von unserem eBay Marketplaces President Devin Wenig.
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***0 CHF Angebotsgebühr für bis zu 100 Auktionen am 28. und 29. Juli*** |
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Freitag, 27. Juli 2012 | 10:30 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,
am 28. und 29. Juli 2012 zahlen private Verkäufer für bis zu 100 Artikel in ausgewählten Kategorien, die im Auktionsformat mit einem Startpreis von über 1 CHF bei eBay.ch eingestellt werden, keine Angebotsgebühr*.
Dieses Promotionsangebot gilt nur für private Verkäufer, die Ihre Artikel mit dem regulären Verkaufsformular oder dem Kurzformular bei eBay.ch einstellen. Artikel, die mit anderen internen oder externen Verkäufertools, wie beispielsweise Turbo Lister oder Verkaufsmanager eingestellt werden, sind von diesem Promotionsangebot ausgenommen. Mehr zum Thema "Verkäufertools"
Nur Verkäufer, deren Mitgliedskonten die eBay-Mindeststandards für Verkäufer erfüllen, sind teilnahmeberechtigt. Bitte überprüfen Sie den Status Ihres Mitgliedskontos in Mein eBay um zu erfahren, ob Sie die Voraussetzungen für dieses Promotionsangebot für Verkäufer erfüllen.
*Vollständige Angebotsbedingungen
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***News für gewerbliche Verkäufer - Herbst 2012*** |
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Dienstag, 24. Juli 2012 | 13:33 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,
die zweite Jahreshälfte 2012 steht an: Wir helfen Ihnen jetzt, in der umsatzstärksten Zeit Ihre Verkaufszahlen bei eBay zu steigern.
Highlights in diesen Verkäufer-News sind die verbesserte Anzeige von Artikeln in den Suchergebnissen und die optimierten Verkaufsprozesse. Zudem vereinfachen wir das internationale Verkaufen, um Ihnen so neue Absatzmöglichkeiten zu bieten.
Erfahren Sie mehr zu den Neuerungen, die wir einführen werden:
Mehr Sicherheit für Verkäufer
Verbesserte Sichtbarkeit Ihrer Angebote
Optimierte Verkaufsprozesse
Einfacher international verkaufen
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***0 CHF Angebotsgebühr für bis zu 100 Angebote am 14. und 15. Juli*** |
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Freitag, 13. Juli 2012 | 09:19 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,
am 14. und 15. Juli 2012 zahlen private Verkäufer für bis zu 100 Artikel in ausgewählten Kategorien, die im Auktionsformat mit einem Startpreis von über 1 CHF bei eBay.ch eingestellt werden, keine Angebotsgebühr*.
Dieses Promotionsangebot gilt nur für Verkäufer, die Ihre Artikel mit dem regulären Verkaufsformular oder dem Kurzformular bei eBay.ch einstellen. Artikel, die mit anderen internen oder externen Verkäufertools, wie beispielsweise Turbo Lister oder Verkaufsmanager eingestellt werden, sind von diesem Promotionsangebot ausgenommen. Mehr zum Thema "Verkäufertools"
Nur Verkäufer, deren Mitgliedskonten die eBay-Mindeststandards für Verkäufer erfüllen, sind teilnahmeberechtigt. Bitte überprüfen Sie den Status Ihres Mitgliedskontos in Mein eBay um zu erfahren, ob Sie die Voraussetzungen für dieses Promotionsangebot für Verkäufer erfüllen.
*Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***US eBay-Status Verkäufer mit Top-Bewertung - Änderungen bei eBay.com*** |
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Mittwoch, 27. Juni 2012 | 13:29 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,
wie bereits angekündigt, werden auf dem amerikanischen eBay-Marktplatz einige Änderungen in Bezug auf den Status Verkäufer mit Top-Bewertung eingeführt. Diese könnten Sie betreffen, wenn Sie Ihre Artikel bei eBay.com anbieten.
Eine der neuen Bedingungen, um sich für diesen Status zu qualifizieren, ist die Angabe von Sendungsnummern bei mindestens 90 Prozent der US-Transaktionen.
Dabei wird der Auswertungszeitraum bezüglich der Angabe von Sendungsnummern auf einen Monat ausgeweitet. Ab dem 20. Juli müssen Verkäufer, die einen Status Verkäufer mit Top-Bewertung bei eBay.com anstreben, für mindestens 90 Prozent ihrer auf dem US-Marktplatz verkauften Artikel eine Sendungsnummer angeben.
Den anderen Neuerungen entsprechend, können nur die Verkäufer mit Top-Bewertung, die eine Bearbeitungszeit von bis zu einem Werktag sowie Rückgabefrist von mindestens 14 Tagen samt Rückerstattung des Verkaufspreises anbieten, mit einer erhöhten Sichtbarkeit auf den Suchergebnisseiten belohnt werden.
Um die Rücknahmebedingungen erkennbar zu machen, müssen diese in einem separaten Feld vom Verkäufer beim Erstellen des Angebots eingetragen werden. Bisher ist das Feld nur auf der eBay.com-Website sichtbar. Damit europäische Verkäufer diese Anforderung erfüllen können, müssen sie momentan ihr Angebot direkt auf der eBay.com-Seite erstellen. Wir arbeiten zurzeit daran, europäischen Verkäufern eine strukturierte Lösung und damit eine erhöhte Sichtbarkeit auf den Suchergebnisseiten bei eBay.com zu ermöglichen.
Um als Verkäufer mit Top-Bewertung von einer bestmöglichen Sichtbarkeit Ihrer Angebote auf der eBay.com-Suchergebnisseite zu profitieren, müssen Sie:
- Ab dem 20. Juli für mindestens 90 Prozent Ihrer bei eBay.com verkauften Artikel eine Sendungsnummer hinzufügen
- Ihre Angebote direkt bei eBay.com erstellen - dabei können Sie Ihre Rücknahmebedingungen eintragen
- Bearbeitungszeit von bis zu einem Werktag anbieten.
Um als Verkäufer mit Top-Bewertung von einer erhöhten Sichtbarkeit Ihrer Angebote auf der eBay.com-Suchergebnisseite zu profitieren, müssen Sie:
- Ab dem 20. Juli für mindestens 90 Prozent Ihrer bei eBay.com verkauften Artikel eine Sendungsnummer hinzufügen
- Die Mindeststandards für den Status Verkäufer mit Top-Bewertung erfüllen
Der Auswertungszeitraum bezüglich der Angabe von Sendungsnummern gilt ab Juli wie folgt:
- Der Auswertungszeitraum für Juli basiert auf der Auswertung von Transaktionen, die zwischen 1. und 30. Juni stattgefunden haben.
- Der Auswertungszeitraum für August: 1. und 31. Juli und der Auswertungszeitraum für September: 1. bis 31. August.
- Ab Oktober werden als Beobachtungszeitraum die vergangenen drei Monate ausgewertet.
Lesen Sie mehr über die den Status Verkäufer mit Top-Bewertung bei eBay.com und zu Änderungen bei der Angabe von Sendungsnummern.
Herzliche Grüße
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***0 CHF Angebotsgebühr für bis zu 100 Angebote am 26. und 27. Mai*** |
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Freitag, 25. Mai 2012 | 07:46 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,
am 26. und 27. Mai 2012 zahlen private Verkäufer für bis zu 100 Artikel in ausgewählten Kategorien, die im Auktionsformat mit einem Startpreis von über 1 CHF bei eBay.ch eingestellt werden, keine Angebotsgebühr*.
Dieses Promotionsangebot gilt nur für Verkäufer, die Ihre Artikel mit dem regulären Verkaufsformular oder dem Kurzformular bei eBay.ch einstellen. Artikel, die mit anderen internen oder externen Verkäufertools, wie beispielsweise Turbo Lister oder Verkaufsmanager eingestellt werden, sind von diesem Promotionsangebot ausgenommen. Mehr zum Thema "Verkäufertools"
Nur Verkäufer, deren Mitgliedskonten die eBay-Mindeststandards für Verkäufer erfüllen, sind teilnahmeberechtigt. Bitte überprüfen Sie den Status Ihres Mitgliedskontos in Mein eBay um zu erfahren, ob Sie die Voraussetzungen für dieses Promotionsangebot für Verkäufer erfüllen.
*Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***0 CHF Angebotsgebühr für bis zu 100 Angebote am 12. und 13. Mai bei eBay.ch*** |
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Freitag, 11. Mai 2012 | 10:20 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,
am 12. und 13. Mai 2012 zahlen private Verkäufer für bis zu 100 Artikel in ausgewählten Kategorien, die im Auktionsformat mit einem Startpreis von über 1 CHF bei eBay.ch eingestellt werden, keine Angebotsgebühr*.
Dieses Promotionsangebot gilt nur für Verkäufer, die Ihre Artikel mit dem regulären Verkaufsformular oder dem Kurzformular bei eBay.ch einstellen. Artikel, die mit anderen internen oder externen Verkäufertools, wie beispielsweise Turbo Lister oder Verkaufsmanager eingestellt werden, sind von diesem Promotionsangebot ausgenommen. Mehr zum Thema "Verkäufertools"
Nur Verkäufer, deren Mitgliedskonten die eBay-Mindeststandards für Verkäufer erfüllen, sind teilnahmeberechtigt. Bitte überprüfen Sie den Status Ihres Mitgliedskontos in Mein eBay um zu erfahren, ob Sie die Voraussetzungen für dieses Promotionsangebot für Verkäufer erfüllen.
*Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***Schweizer UWG: Änderungen per 1. April 2012 - Impressumspflicht*** |
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Freitag, 23. März 2012 | 09:21 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,
am 1. April 2012 tritt für gewerbliche Verkäufer, die Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten, die sogenannte Impressumspflicht in Kraft. Wortlaut des neuen Gesetzestextes (PDF)
Der neue Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG enthält Vorgaben, die Anbieter im elektronischen Geschäftsverkehr zwingend erfüllen müssen. Dies betrifft insbesondere die Angabe von Kontaktinformationen, die gewerbliche Verkäufer in ihren Angeboten bereitstellen müssen. So wird in Zukunft nach Schweizer Recht verlangt, dass gewerbliche Verkäufer im elektronischen Geschäftsverkehr Angaben über ihre Identität und Kontaktadresse inklusive E-Mail Adresse machen. Damit wird die Impressumspflicht des Art. 5 der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (sogenannte e-Commerce Richtlinie 2000/31/EG) ins Schweizer Recht übernommen.
Die Anforderungen nach Schweizer Recht sind weniger weitgehend als jene der e-Commerce Richtlinie. So muss beispielsweise keine Handelsregisternummer angegeben werden. Da die Schweiz im Gegensatz zur EU kein Fernabsatzrecht und somit kein zwingendes Widerrufs- und Rückgaberecht kennt, ist es bei rein innerschweizerischen Angeboten nicht zwingend, Angaben über das Widerrufs- und Rückgaberecht zu machen.
Für gewerbliche Verkäufer, die Produkte in den EU Ländern anbieten, ändert sich für diese Angebote nichts, da diese gemäss internationalem Privatrecht ohnehin der e-Commerce Richtlinie der EU und somit der Impressumspflicht unterliegen.
Für gewerbliche Verkäufer auf eBay.ch bringt die neue Impressumspflicht keine technischen Änderungen mit sich. Sie haben bei eBay.ch bereits seit einigen Jahren die Möglichkeit, ihre Kontaktinformationen automatisch in ihre Angebote auf eBay.ch einzubinden, so dass diese in der Artikelbeschreibung angezeigt werden. So hinterlegen Sie die Kontaktinformationen in Mein eBay:
- Loggen Sie sich in Mein eBay ein.
- Klicken Sie in der linken Navigationsleiste unter "Mein Mitgliedskonto" auf "Einstellungen".
- Blättern Sie nach unten zu "Einstellungen für gewerbliche Verkäufer".
- Klicken Sie neben "Informationen zu gewerblichen Verkäufern auf Artikelseiten anzeigen" auf den Link "Ändern". Die Seite "Rechtliche Informationen des Verkäufers" wird aufgerufen.
- Klicken Sie auf “In Artikelbeschreibungen rechtliche Informationen des Anbieters anzeigen".
- Tragen Sie die rechtlich erforderlichen Informationen in die dafür vorgesehenen Felder ein und klicken Sie anschließend auf "Speichern".
Wenden Sie sich bei Fragen zur Impressumspflicht bitte an eine Rechtsberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Herzliche Grüße Ihr eBay-Team
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***Aktualisiert: Erläuterung unseres Grundsatzes zum Einstellen: Verkauf des iPad (3. Generation)*** |
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Freitag, 09. März 2012 | 17:00 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,
in Kürze wird das neue Apple iPad (3. Generation) auf dem Markt erscheinen. Aus diesem Grund haben wir einige Richtlinien zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen sollen, die hohe Nachfrage nach diesem mit Spannung erwarteten Gerät erfüllen zu können. Mit diesen Richtlinien werden gleichzeitig eBay-Verkäufer gefördert, die ihren Käufern einen ausgezeichneten Kundenservice bieten.
Das neue Apple iPad (3. Generation): Produktverkauf nach Marktstart
Nachdem das neue Apple iPad (3. Generation) allgemein erhältlich ist, dürfen die meisten Verkäufer ein Apple iPad (3. Generation) einstellen. Dabei gelten folgende Einschränkungen:
- Autorisierte Apple-Händler dürfen pro Woche eine unbegrenzte Anzahl an Artikeln einstellen.
- eBay-Verkäufer mit Top-Bewertung dürfen pro Woche bis zu 8 Artikel einstellen.
- Verkäufer, die nachweislich bereits Artikel in der Kategorie Computer, Tablet & Netzwerk verkauft haben, dürfen pro Woche bis zu 8 Artikel einstellen.
- Alle Verkäufer, die unsere Mindeststandards erfüllen, dürfen pro Woche 4 Artikel einstellen. Alle Verkäufer müssen eine Lieferzeit von maximal 5 Tagen anbieten.
- Sobald der Artikel verschickt wurde, müssen alle Verkäufer eine Sendungsnummer hochladen.
Verkäufer, die unsere Mindeststandards während der Vorverkaufszeit und der Verkaufszeit nach dem Marktstart nicht erfüllen, müssen damit rechnen, dass die wöchentlich erlaubte Anzahl an Geräten zum Verkauf weiter reduziert wird.
Der Verkauf von Nachbildungen und gefälschten Artikeln ist bei eBay untersagt. Wenn der Verkäufer die Echtheit des Artikels nicht nachweisen kann, darf der Artikel nicht bei eBay eingestellt werden. Alle Verkaufsaktivitäten, die augenscheinlich darauf abzielen, den Käufer zu täuschen, können eine Einschränkung der Verkaufsaktivitäten, einschliesslich der Sperrung des Mitgliedskontos, nach sich ziehen.
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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Diese News öffnen | Zum Seitenanfang
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***Original:
Erläuterung unseres Grundsatzes zum Einstellen: Verkauf des iPad 3*** |
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 Freitag, 09. März 2012 | 10:26 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,
in Kürze wird das Apple iPad 3 auf dem Markt erscheinen. Aus diesem Grund haben wir einige Richtlinien zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen sollen, die hohe Nachfrage nach diesem mit Spannung erwarteten Gerät erfüllen zu können. Mit diesen Richtlinien werden gleichzeitig eBay-Verkäufer gefördert, die ihren Käufern einen ausgezeichneten Kundenservice bieten.
Apple iPad 3: Produktverkauf nach Marktstart
Nachdem das Apple iPad 3 allgemein erhältlich ist, dürfen die meisten Verkäufer ein Apple iPad 3 einstellen. Dabei gelten folgende Einschränkungen:
- Autorisierte Apple-Händler dürfen pro Woche eine unbegrenzte Anzahl an Artikeln einstellen.
- eBay-Verkäufer mit Top-Bewertung dürfen pro Woche bis zu 8 Artikel einstellen.
- Verkäufer, die nachweislich bereits Artikel in der Kategorie Computer, Tablet & Netzwerk verkauft haben, dürfen pro Woche bis zu 8 Artikel einstellen.
- Alle Verkäufer, die unsere Mindeststandards erfüllen, dürfen pro Woche 4 Artikel einstellen. Alle Verkäufer müssen eine Lieferzeit von maximal 5 Tagen anbieten.
- Sobald der Artikel verschickt wurde, müssen alle Verkäufer eine Sendungsnummer hochladen.
Verkäufer, die unsere Mindeststandards während der Vorverkaufszeit und der Verkaufszeit nach dem Marktstart nicht erfüllen, müssen damit rechnen, dass die wöchentlich erlaubte Anzahl an Geräten zum Verkauf weiter reduziert wird.
Der Verkauf von Nachbildungen und gefälschten Artikeln ist bei eBay untersagt. Wenn der Verkäufer die Echtheit des Artikels nicht nachweisen kann, darf der Artikel nicht bei eBay eingestellt werden. Alle Verkaufsaktivitäten, die augenscheinlich darauf abzielen, den Käufer zu täuschen, können eine Einschränkung der Verkaufsaktivitäten, einschliesslich der Sperrung des Mitgliedskontos, nach sich ziehen.
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***News für gewerbliche Verkäufer - Frühling 2012*** |
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Dienstag, 28. Februar 2012 | 11:02 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,
der E-Commerce ändert sich äusserst schnell und die Käuferansprüche sind höher als jemals zuvor. Wir investieren, damit die Loyalität unserer Käufer weiter wächst und wir Ihnen einen einzigartigen Marktplatz bieten können, der Ihnen als Verkäufer Umsatzwachstum ermöglicht.
Bereiten Sie sich schon jetzt auf Neuerungen vor, die ab April 2012 umgesetzt werden.
Wichtige Änderungen beim Zahlungserhalt für Verkäufer auf eBay.de und eBay.at
Ab Sommer 2012 wird bei eBay.de und eBay.at eine neue Zahlungsabwicklung eingeführt. Verkäufer, die auf eBay.de oder eBay.at verkaufen, finden weitere Details auf den entsprechenden Seller News-Seiten von eBay.de und eBay.at.
Aktualisierte Gebührenstruktur
Verbesserte Kauferfahrung, damit Käufer genau den Artikel finden, den sie suchen
Vorschläge von Verkäufern umgesetzt: Mehr Schutz für Verkäufer und neue Verkäufertools
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***Neue Vereinbarung zum internationalen Handel bei eBay*** |
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Montag, 30. Januar 2012 | 10:49 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,
das internationale Verkaufen ist ein sehr wichtiger Bestandteil des Handels bei eBay, da Sie auf diese Weise mehr als 97 Millionen Käufer weltweit erreichen können.
Wenn Sie Artikel auf einer anderen Website einstellen als derjenigen, bei der Sie Ihr Konto angemeldet haben, oder wenn Sie für Ihr Angebot eine internationale Versandoption auswählen, sind Ihre Angebote automatisch für internationale Käufer sichtbar.
Aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten in den einzelnen Ländern sind die eBay-Grundsätze nicht überall identisch - dies gilt insbesondere für den Grundsatz zum eBay-Käuferschutz. Wir bitten deshalb alle unsere Verkäufer, die Vereinbarung zum internationalen Verkaufen zu akzeptieren, wenn sie Artikel auf einer neuen eBay-Website einstellen oder eine internationale Versandoption auswählen.
Dadurch bestätigen Sie, dass Sie die in den jeweiligen, unterschiedlichen Ländern geltenden eBay-Grundsätze zur Kenntnis genommen haben.
Herzliche Grüße Ihr eBay-Team
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***0 CHF Angebotsgebühr für bis zu 100 Angebote am 3. und 4. Dezember bei eBay.ch*** |
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Freitag, 02. Dezember 2011 | 08:57 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,
am 3. und 4. Dezember 2011 zahlen private Verkäufer für bis zu 100 Artikel in ausgewählten Kategorien, die im Auktionsformat mit einem Startpreis von 1,01 CHF oder mehr bei eBay.ch eingestellt werden, keine Angebotsgebühr.
Dieses Promotionsangebot gilt nur für Verkäufer, die Ihre Artikel mit dem regulären Verkaufsformular oder dem Kurzformular bei eBay.ch einstellen. Artikel, die mit anderen internen oder externen Verkäufertools wie beispielsweise Turbo Lister oder Verkaufsmanager eingestellt werden, sind von diesem Promotionsangebot ausgenommen. Mehr zum Thema "Verkäufertools"
Nur Verkäufer, deren Mitgliedskonten die eBay-Mindeststandards für Verkäufer erfüllen, sind teilnahmeberechtigt. Bitte überprüfen Sie den Status Ihres Mitgliedskontos in Mein eBay um zu erfahren, ob Sie die Voraussetzungen für dieses Promotionsangebot für Verkäufer erfüllen.
*Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***0 CHF Angebotsgebühr für bis zu 100 Angebote am 19. und 20. November bei eBay.ch *** |
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Freitag, 18. November 2011 | 10:35 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,
am 19. und 20. November 2011 zahlen private Verkäufer für bis zu 100 Artikel in ausgewählten Kategorien, die im Auktionsformat mit einem Startpreis von 1,01 CHF oder mehr bei eBay.ch eingestellt werden, keine Angebotsgebühr.
Dieses Promotionsangebot gilt nur für Verkäufer, die Ihre Artikel mit dem regulären Verkaufsformular oder dem Kurzformular bei eBay.ch einstellen. Artikel, die mit anderen internen oder externen Verkäufertools wie beispielsweise Turbo Lister oder Verkaufsmanager eingestellt werden, sind von diesem Promotionsangebot ausgenommen. Mehr zum Thema "Verkäufertools"
Nur Verkäufer, deren Mitgliedskonten die eBay-Mindeststandards für Verkäufer erfüllen, sind teilnahmeberechtigt. Bitte überprüfen Sie den Status Ihres Mitgliedskontos in Mein eBay um zu erfahren, ob Sie die Voraussetzungen für dieses Promotionsangebot für Verkäufer erfüllen.
*Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***iPhone 4S: Einstellen auf eBay.ch*** |
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Montag, 14. November 2011 | 11:31 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,
wegen der großen Nachfrage gelten für das Apple iPhone 4S ab 10. November besondere Richtlinien zum Einstellen. Mit diesen Richtlinien werden gleichzeitig eBay-Verkäufer gefördert, die ihren Käufern einen ausgezeichneten Kundenservice bieten.
Verkauf des Apple iPhone 4S
Mit der Markteinführung des Apple iPhone 4S sind bestimmte Verkäufer berechtigt, es in begrenzter Anzahl auf eBay einzustellen:
- Offizielle Apple-Reseller können das Apple iPhone 4S in unbegrenzter Anzahl einstellen.
- Verkäufer mit Top-Bewertung können bis zu 8 Apple iPhones 4S pro Woche einstellen.
- Verkäufer, die in den letzten 90 Tagen mindestens 5 Artikel in der Kategorie "Handy & Organizer" verkauft haben, können bis zu 8 Apple iPhones 4S pro Woche einstellen.
- Alle anderen Verkäufer, die unsere Mindeststandards erfüllen, können bis zu 4 Apple iPhones 4S pro Woche einstellen.
Verkäufer, die unsere Mindeststandards während der Anfangsphase des Apple iPhone 4S-Verkaufs nicht erfüllen, müssen damit rechnen, dass die Anzahl der Apple iPhone 4S-Geräte, die sie bisher verkaufen durften, weiter reduziert wird.
Apple iPhone 4S: Verkauf von Domain-Namen und E-Mail-Adressen
Verkäufer, die dazu berechtigt sind, mit dem Apple iPhone 4S in Verbindung stehende Domain-Namen oder E-Mail-Adressen zu verkaufen, können bis zu 4 solcher Angebote pro Woche einstellen. Diese Angebote müssen in der entsprechenden Kategorie eingestellt werden. Alle Aktivitäten, die darauf abzielen, den Käufer bezüglich der Echtheit des Artikels zu täuschen, können eine Einschränkung der Verkaufsaktivitäten, einschließlich der Sperrung des Mitgliedskontos, nach sich ziehen.
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***Preisaktion am 5.- 6.11.11: 0 CHF Angebotsgebühr für bis zu 100 Angebote für private Verkäufer**** |
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Freitag, 04. November 2011 | 09:28 Uhr MEZ
 Liebe eBay-Mitglieder,
am 5. und 6. November 2011 zahlen private Verkäufer für bis zu 100 Artikel in ausgewählten Kategorien, die im Auktionsformat mit einem Startpreis von 1,01 CHF oder mehr bei eBay.ch eingestellt werden, keine Angebotsgebühr.
Dieses Promotionsangebot gilt nur für Verkäufer, die Ihre Artikel mit dem regulären Verkaufsformular oder dem Kurzformular bei eBay.ch einstellen. Artikel, die mit anderen internen oder externen Verkäufertools wie beispielsweise Turbo Lister oder Verkaufsmanager eingestellt werden, sind von diesem Promotionsangebot ausgenommen. Mehr zum Thema "Verkäufertools"
Nur Verkäufer, deren Mitgliedskonten die eBay-Mindeststandards für Verkäufer erfüllen, sind teilnahmeberechtigt. Bitte überprüfen Sie den Status Ihres Mitgliedskontos in Mein eBay um zu erfahren, ob Sie die Voraussetzungen für dieses Promotionsangebot für Verkäufer erfüllen.
*Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***Preisaktion am 22. - 23. Oktober: 0 CHF Angebotsgebühr für bis zu 100 Angebote für private Verkäufer*** |
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Freitag, 21. Oktober 2011 | 10:22 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,
am 22. und 23. Oktober 2011 zahlen private Verkäufer für bis zu 100 Artikel in ausgewählten Kategorien, die im Auktionsformat mit einem Startpreis von 1,01 CHF oder mehr bei eBay.ch eingestellt werden, keine Angebotsgebühr.
Dieses Promotionsangebot gilt nur für Verkäufer, die Ihre Artikel mit dem regulären Verkaufsformular oder dem Kurzformular bei eBay.ch einstellen. Artikel, die mit anderen internen oder externen Verkäufertools wie beispielsweise Turbo Lister oder Verkaufsmanager eingestellt werden, sind von diesem Promotionsangebot ausgenommen. Mehr zum Thema "Verkäufertools"
Nur Verkäufer, deren Mitgliedskonten die eBay-Mindeststandards für Verkäufer erfüllen, sind teilnahmeberechtigt. Bitte überprüfen Sie den Status Ihres Mitgliedskontos in Mein eBay um zu erfahren, ob Sie die Voraussetzungen für dieses Promotionsangebot für Verkäufer erfüllen.
*Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***Preisaktion am 10. und 11. September: 0 CHF Angebotsgebühr für private Verkäufer*** |
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Freitag, 09. September 2011 | 09:38 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,
am 10. und 11. September bezahlen private Verkäufer, die bei eBay.ch Artikel in bestimmten Kategorien im Auktionsformat einstellen, unabhängig vom Startpreis des jeweiligen Angebots, keine Angebotsgebühr*.
Diese Preisaktion gilt nur für Verkäufer, die Ihre Artikel mit dem regulären Verkaufsformular oder dem Kurzformular bei eBay.ch einstellen. Artikel, die mit anderen eBay-Verkäufertools oder mit externen Verkäufertools, wie beispielsweise Turbo Lister oder dem Verkaufsmanager eingestellt werden, sind von dieser Preisaktion ausgeschlossen. Mehr zum Thema "Verkäufertools"
Nur Verkäufer, deren Mitgliedskonten die eBay-Mindeststandards für Verkäufer erfüllen, sind teilnahmeberechtigt. Ihren Verkäuferstatus können Sie in Mein eBay überprüfen.
*Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***Verbesserte Suchfunktionen für die Nachrichten in Mein eBay ab Ende 2011*** |
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Dienstag, 06. September 2011 | 09:30 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,
im Laufe der nächsten Monate werden wir Verbesserungen am Nachrichtensystem in Mein eBay durchführen. Dadurch stehen Ihnen verbesserte Suchfunktionen, eine neue Funktion zur Organisation Ihrer E-Mails durch automatische Archivierung sowie weitere Neuerungen zur Verfügung.
Die meisten Nachrichten, die älter als 6 Monate sind, werden nicht mehr benötigt. Durch das Löschen dieser E-Mails kann die Speicherkapazität und somit die allgemeine Leistung unseres Nachrichtensystems verbessert werden. Deshalb werden Ihre Nachrichten in Mein eBay zukünftig anstelle von einem Jahr nur noch 6 Monate lang gespeichert.
Am 12. September beginnen wir, Nachrichten, die älter als 6 Monate sind, aus Ihrem Posteingang und Ihren Ordnern zu entfernen. Dies betrifft auch Nachrichten, die Sie in Ihren Archivordnern gespeichert haben. Nach dem Löschen können Sie auf diese E-Mails nicht mehr zugreifen. Wenn Sie Nachrichten speichern möchten, die älter als 6 Monate sind, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
Bitte denken Sie daran, alle Nachrichten, die Sie aufbewahren möchten, vor dem 12. September auf Ihrem Computer abzuspeichern oder an Ihr privates E-Mail-Konto weiterzuleiten.
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***Preisaktion am 27. und 28. August: 0 CHF Angebotsgebühr für private Verkäufer**** |
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Freitag, 26. August 2011 | 07:51 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,
am 27. und 28. August bezahlen private Verkäufer, die bei eBay.ch Artikel
in bestimmten Kategorien im Auktionsformat einstellen, unabhängig vom
Startpreis des jeweiligen Angebots, keine Angebotsgebühr*.
Nur Verkäufer, deren Mitgliedskonten die eBay-Mindeststandards für Verkäufer erfüllen, sind teilnahmeberechtigt.
Diese Preisaktion gilt nur für Verkäufer, die Ihre Artikel mit dem regulären Verkaufsformular oder dem Kurzformular bei eBay.ch einstellen. Artikel, die mit anderen eBay-Verkäufertools oder mit externen Verkäufertools, wie beispielsweise Turbo Lister oder dem Verkaufsmanager eingestellt werden, sind von dieser Preisaktion ausgeschlossen.
Mehr zum Thema "Verkäufertools"
*Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***Neue Funktionen für „Mein eBay” machen das Ein- und Verkaufen auf eBay noch einfacher*** |
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Montag, 08. August 2011 | 12:53 Uhr MEZ

Liebe
eBay-Mitglieder,
in
Mein eBay sind bald neue Funktionen verfügbar,
mit denen Sie die Übersicht Ihrer Käufe, Ihre Zahlungs- und
Versandaktivitäten
und Ihre beobachteten Artikel einfacher verwalten können.
Lassen
Sie sich eine Übersicht Ihrer Käufe für die letzten 3 Jahre anzeigen. Egal ob Sie Ihre nationalen und internationalen
Käufe oder Ihre Lieblings-Verkäufer im Auge behalten möchten oder
Informationen
für die Steuerbehörden benötigen, Sie können alle Ihre eBay-Käufe der
letzten 3
Jahre aufrufen. Klicken Sie dazu im linken Seitenbereich in Mein eBay
auf
„Übersicht Ihrer Käufe“ und wählen Sie den entsprechenden Zeitraum aus. Falls Sie die Seite „Übersicht Ihrer Käufe“
als Arbeitsbereich nutzen möchten (wenn Sie beispielsweise Artikel
entfernen
möchten, nachdem Sie diese erhalten und eine Bewertung abgegeben
haben), können
Sie Artikel in diesem Bereich ausblenden.
So
entfernen Sie Verkaufsmodule von der Seite Zusammenfassung in Mein eBay.
Die Standardeinstellung dieser Seite ist die Käuferansicht. Dies
vereinfacht den Verkaufsprozess und trägt zu höheren Verkaufszahlen
bei, wovon
sowohl Käufer als auch Verkäufer profitieren. Wenn Sie die Artikel, die
Sie
verkaufen oder bereits verkauft haben, auf der Seite „Zusammenfassung“
anzeigen
möchten, fügen Sie diese Module zu der Seite hinzu. Klicken Sie dazu
einfach
oben auf der Seite „Zusammenfassung“ auf den Link „Ansichtsoptionen“.
Wenn Sie
auf der Seite „Zusammenfassung“ weniger Artikel anzeigen lassen
möchten,
sollten Sie eventuell Ihre Startseite ändern und die Ansicht „Artikel
verkaufen“
anzeigen lassen. (Bitte beachten Sie, dass Abonnenten des
Verkaufsmanagers
automatisch eine Seite mit einer Verkaufszusammenfassung angezeigt
bekommen.
Der Titel dieser Seite lautet „Verkaufsmanager: Zusammenfassung“.) Die
Startseite ist die erste Seite, die angezeigt wird, wenn Sie Mein eBay
öffnen.
Diese Seite kann einfach geändert werden. Klicken Sie hierzu auf den
Link
„ändern“ oben auf der Seite „Zusammenfassung“ in Mein
eBay. Der Link befindet sich neben dem
Text „... wurde als Einstiegsseite von Mein eBay festgelegt.“
Liste nach „Hinzugefügt: neueste zuerst“ sortieren. Wenn
Sie gerne Listen in Mein eBay erstellen (wie beispielsweise eine Liste
der
„beobachteten Angebote“ oder eine „Schuhliste“), können Sie diese in Mein eBay unter „Beobachtungsliste und andere
Listen“ nach den Artikeln sortieren, die Sie zuletzt hinzugefügt haben.
So
können Sie Ihre zuletzt gefundenen Artikel einfach anzeigen lassen und
vergleichen.
Mein
eBay” wird während dieses Sommers
fortlaufend verändert. Bald werden Käufer grössere Bilder auf den
Käuferseiten
in Mein eBay anzeigen und neue Funktionen in den Listen verwenden
können,
einschliesslich eines erleichterten Zugriffs auf die Beobachtungsliste
und
andere Listen, die Sie erstellen können.
Herzliche
Grüsse
Ihr eBay-Team
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***Wichtige Änderungen für Verkäufer: Verkäufer-News für August 2011*** |
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Donnerstag, 14. Juli 2011 | 10:34 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,
eBay hat sich zu einem Marktplatz entwickelt auf dem Käufer neben den gewohnten Auktionsangeboten eine große Auswahl an Sofort-Kaufen-Artikeln finden.
Gewerbliche Verkäufer spielen bei dieser Entwicklung eine Schlüsselrolle: Sie steigern die Attraktivität des Marktplatzes für Käufer durch Produktvielfalt und Kundenservice. Lesen Sie in diesen zweiten Verkäufer-News für 2011, wie gewerbliche Verkäufer bei eBay unterstützt werden.
Ab 1. September 2011 können alle Verkäufer die Option "Galeriebild" kostenlos in allen Kategorien nutzen. Die Kosten bei der Angebotserstellung werden dadurch gesenkt und Verkäufer können ihren Umsatz steigern.
Verbesserungsvorschläge von Verkäufern werden umgesetzt: "Verkäufer mit Top-Bewertung" teilten uns mit, dass der mögliche Verlust ihres Service-Status es stark erschwert, das eBay-Geschäft längerfristig zu planen. Unser Fokus liegt weiterhin darauf, bei eBay ein durchgängig hohes Serviceniveau zu etablieren. Daher werden wir für unsere bewährten "Verkäufer mit Top-Bewertung" zukünftig den Status besser absichern. Durch größere Stabilität können Verkäufer sich dann besser auf das eigentliche Geschäft bei eBay konzentrieren.
Die Verfügbarkeit von eBay-Katalogdaten in den Elektronik-Kategorien bietet enorme Vorteile für Käufer und Verkäufer. Deshalb weiten wir das Angebot an Katalogdaten auf weitere Kategorien aus. Außerdem verbessern wir die Kategoriestruktur und einige Artikelmerkmale, damit Ihre Angebote noch leichter gefunden werden.
Erfahren Sie mehr über diese Neuerungen und alle anderen Änderungen, die ab Ende August 2011 umgesetzt werden:
Kostenloses Galeriebild für alle Angebote Ab 1. September 2011 können alle Verkäufer die Option "Galeriebild" kostenlos in allen Kategorien nutzen.
Änderungen an der Kategoriestruktur und den Artikelmerkmalen: Aktualisieren Sie Ihre Angebote Verkäufer sollten ab 22. August 2011 ihren Angeboten Artikelmerkmale hinzufügen, sofern diese verfügbar sind. Dadurch können Käufer ihre Artikel schneller und leichter finden.
Mehr Platz für aussagekräftige Artikelbezeichnungen Ab September erweitert eBay die Länge der Artikelbezeichnung von 55 auf 80 Zeichen.
- Hohe Servicequalität wird belohnt
Mehr Stabilität für "Verkäufer mit Top-Bewertung" Verkäufer erhalten die Möglichkeit, ihren Status "Verkäufer mit Top-Bewertung" besser abzusichern. Wenn ein Verkäufer die Kriterien für den Status "Verkäufer mit Top-Bewertung" einmalig nicht erfüllt, bleibt der Status dennoch vorläufig mit allen Vorteilen und Vergünstigungen erhalten.
Neuerungen für PowerSeller: Gebührenrabatte nur bei besonders hoher Servicequalität Ab 1. September 2011 erhalten PowerSeller mit dem Service-Status "Überdurchschnittlich" keine Rabatte mehr auf ihre Verkaufsprovision. Dies gilt für eBay.de, eBay.at und ebay.ch. Um die Servicequalität weiter zu verbessern, erhalten nur "Verkäufer mit Top-Bewertung" weiterhin Rabatte auf die Verkaufsprovision (bis zu 30 Prozent).
- Grundsätze & andere Änderungen
Änderungen bei den Optionen Sofort-Kaufen und Mindestpreis Ab August 2011 ist die Zusatzoption Mindestpreis in weiteren Kategorien verfügbar. Zudem gelten bei dieser Option und bei Sofort-Kaufen veränderte Gebühren. Außerdem muss bei einer Auktion mit einer Sofort-Kaufen-Option, der Sofort-Kaufen-Preis mindestens 40 Prozent über dem Startpreis des Auktionsangebots liegen.
Optimierung der E-Mails an Käufer Ab Ende Augst vereinfacht eBay die E-Mail-Kommunikation, die nach dem Kauf zwischen Verkäufer und Käufer stattfindet. Verkäufer sparen Zeit, Käufer werden besser informiert.
Angaben zur Sendungsverfolgung reduzieren Käuferfragen Ab Ende August 2011 können Verkäufer ihrem Angebot Versandinformationen zur besseren Sendungsverfolgung in Mein eBay hinzufügen.
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***Aktualisiert: Wichtige Neuerungen für Verkäufer ab Mai 2011*** |
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Mittwoch, 16. März 2011 | 13:56 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,
in den ersten Verkäufer-News für 2011 informieren wir Sie über Änderungen, die für mehr Nachfrage und potenzielle Käufer bei eBay sorgen werden.
Die wichtigsten Neuerungen ab Mai 2011 auf einen Blick:
Mehr verkaufen
Schneller verkaufen
Grundsätze & andere Änderungen
Lesen Sie mehr zu diesen Themen in unseren Verkäufer-News für 2011. Eine Zusammenfassung aller Änderungen und alle Daten auf einen Blick finden Sie in unserer Verkäufer-Checkliste. Wir freuen uns über Ihre Beiträge und Meinungsaustausch in unseren Diskussionsforen.
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***Aktualisiert: Aktuell: Probleme bei der Kaufabwicklung*** |
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Donnerstag, 24. Februar 2011 | 09:56 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,
das Problem wurde behoben.
Herzliche Grüße Ihr eBay-Team
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Liebe eBay-Mitglieder,
momentan treten Probleme bei der Kaufabwicklung auf.
Es kann zu Fehlermeldungen oder verzögerten Ladezeiten kommen, wenn Sie einen Artikel bezahlen möchten.
Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung.
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***Winterwetter beeinflusst Versandzeit*** |
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Mittwoch, 15. Dezember 2010 | 14:28 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,
aufgrund des winterlichen Wetters kann es zu Verzögerungen bei der Lieferung kommen. Unsere Versandpartner haben uns zugesichert, ihr Bestes zu tun, um versandte Artikel pünktlich zu liefern.
Um schlechte Kauferfahrungen zu vermeiden, empfehlen wir allen Verkäufern, ihre Käufer darüber zu informieren, dass die versandte Ware aufgrund von schlechten Wetterverhältnissen später als erwartet ankommen kann. Dies betrifft ganz besonders Artikel, die ins Ausland verschickt werden und deren Empfänger über die Wetterlage nicht informiert sind.
Darüber hinaus werden wir eBay-Käufer darauf hinweisen, die schwierigen Wetterbedingungen bei der Bewertung der Versandzeit zu berücksichtigen.
Käufern, die ihre Lieferung in von Wetterverhältnissen besonders abhängigen Regionen erwarten, empfehlen wir, mit ihrem Verkäufer per E-Mail oder Telefon Kontakt aufzunehmen, um Fragen zur Lieferzeit zu klären.
Hier können Sie die Kontaktdaten Ihres Handelspartners anfordern.
Wir wünschen allen Verkäufern auch bei schwierigen Wetterbedingungen weiterhin viel Erfolg.
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***Aktualisierte Abwesenheitseinstellungen für Shop-Besitzer*** |
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Dienstag, 16. November 2010 | 12:06 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,
die Feiertage stehen vor der Tür und falls Sie als Shop-Besitzer eine Zeitlang nicht erreichbar sein sollten, aktivieren Sie Ihre Abwesenheitseinstellungen. In Ihren Angeboten wird dann eine entsprechende Meldung angezeigt, die Ihre Käufer darüber informiert.
Mit der Funktion "Festpreisangebote ausblenden" werden alle Ihre Festpreisangebote ausgeblendet, sodass diese im eBay Shop, in den Suchergebnissen, in Cross-Promotions (Werbung für andere Artikel in Ihrem Angebot) und auf anderen eBay-Seiten nicht angezeigt werden. Dadurch vermeiden Sie, dass Käufer enttäuscht sind, weil es unerwartet lange dauert, bis sie ihren bei Ihnen gekauften Artikel erhalten.
Und so aktivieren Sie die Abwesenheitseinstellungen für Ihren eBay Shop:
- Klicken Sie in Mein eBay auf den Reiter "Meine Nachrichten".
- Wählen Sie rechts oben auf der Seite "Einstellungen ändern".
- Aktivieren Sie unter "Shop-Einstellungen bei Abwesenheit" die Option "Abwesenheitseinstellungen für eBay Shop aktivieren".
- Klicken Sie auf "Übernehmen".
Weitere Informationen: eBay Shop-Einstellungen bei Abwesenheit eBay Shops: Übersicht
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***Bitte beachten: Zeitumstellung auf Winterzeit am 31. Oktober*** |
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Donnerstag, 28. Oktober 2010 | 13:00 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,
am 31. Oktober um 3.00 Uhr morgens endet die Sommerzeit. Die Uhren werden dann um 3.00 Uhr um eine Stunde auf 2.00 Uhr zurückgestellt. Alle Angebote bei eBay, die vor der Zeitumstellung beginnen und danach enden, haben trotzdem die exakte, beim Einstellen angegebene Angebotsdauer von 24 Stunden bzw. 3, 5, 7 oder 10 Tagen, bei gewerblichen Verkäufern mit eBay Shop auch 30 Tagen.
Das heisst, wenn Sie beispielsweise vor der Zeitumstellung ein Angebot um 13.00 Uhr starten und dieses Angebot nach der Zeitumstellung endet, ist das Angebotsende dann um 12.00 Uhr, anstatt um 13.00 Uhr.
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***5 Sterne bei kostenlosem Versand*** |
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Donnerstag, 21. Oktober 2010 | 10:00 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,
ab dem 25. Oktober 2010 erhalten Transaktionen, die mit kostenlosem Versand angeboten und mit der eBay-Kaufabwicklung über PayPal gezahlt wurden, automatisch 5 Sterne in der detaillierten Verkäuferbewertung "Versand- und Verpackungskosten". Käufer können die vorausgefüllte 5-Sterne-Bewertung nicht ändern.
Voraussetzungen, um die 5-Sterne-Bewertung automatisch zu bekommen:
- Käufer nutzen die eBay-Kaufabwicklung
- Zahlungsmethode ist PayPal
Mit diesen Voraussetzungen will eBay sicherstellen, dass wirklich keine Kosten für Verpackung und Versand in Rechnung gestellt wurden.
Hinweis: Sie können auch andere Zahlungsmethoden anbieten, die automatische 5-Sterne-Bewertung erfolgt jedoch nur, wenn mit PayPal gezahlt wurde.
Für Transaktionen, bei denen kostenloser Versand als einzige Versandmethode angeboten wurde, die Zahlung aber nicht über PayPal erfolgt ist, sind 5 Sterne bei "Versand- und Verpackungskosten" vorausgefüllt. Da eBay jedoch nicht überprüfen kann, ob auch tatsächlich keine Versand- und Verpackungskosten berechnet wurden, kann der Käufer diese Bewertung bei Bedarf ändern.
Nutzen Sie diesen Vorteil - gerade in der geschäftigen Weihnachtszeit - denn über die automatische 5-Sterne-Bewertung hinaus, werden Festpreisangebote mit kostenlosem Versand besser in der der Sortier-Reihenfolge "Beliebteste Artikel" platziert .
Mehr zu 'Automatische detaillierte Verkäuferbewertung mit 5 Sternen bei Angeboten mit kostenlosem Versand'
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***Datenschutzerklärung wird zum 1. November 2010 geändert*** |
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Dienstag, 21. September 2010 | 11:24 Uhr MEZ

Sehr geehrtes eBay-Mitglied,
ab dem 1. November 2010 gilt die neu überarbeitete Datenschutzerklärung von eBay.ch. Mit dieser E-Mail möchten wir Sie über die Änderungen und Verbesserungen in Kenntnis setzen.
Diese neue Version der Datenschutzerklärung für eBay.ch bietet grössere Transparenz und ist verständlicher hinsichtlich der Erfassung, Verwaltung und Speicherung von personenbezogenen Daten.
Darüber hinaus wird klargestellt, dass ausschliesslich die eBay International AG, ein Schweizer Konzern, für die Verarbeitung von auf eBay.ch erfassten Daten zuständig ist.
Noch wichtiger ist, dass die neue Datenschutzerklärung die verbindlichen unternehmensinternen Regeln (Binding Corporate Rules, BCRs) von eBay widerspiegeln, die den Schutz personenbezogener Daten bei eBay auf hohem Niveau gewährleisten. Die verbindlichen unternehmensinternen Regeln sind strenge Vorschriften und Verfahrensweisen, die einen einheitlichen und hohen Standard beim Schutz der Privatsphäre des Einzelnen sicherstellen.
Im Herbst 2009 hat die Nationale Kommission für den Datenschutz in Luxemburg (CNPD) die BCRs von eBay bezüglich der Einhaltung des Datenschutzes sowohl für Kunden als auch für Mitarbeiter offiziell genehmigt.
Auch die Datenschutzbehörden der anderen 13 EU-Mitgliedsstaaten, in denen eBay Websites betreibt, stimmten im Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung den Ergebnissen und der Beurteilung der CNPD zu. Dies bedeutet, dass eBay einen angemessenen Schutz für eBay-Kunden und -Mitarbeiter im Hinblick auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bietet, die durch eBay-Unternehmen weitergegeben wurden.
Obwohl die Schweiz kein Mitgliedsstaat der EU ist, ist dies eine beachtliche Errungenschaft, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten und die Ihnen ein Gefühl von noch mehr Sicherheit geben sollte.
Für den Fall, dass Sie Fragen haben, finden Sie nachfolgend einige Informationen:
Zur neuen Datenschutzerklärung
Zu den „eBay Binding Corporate Rules“
Fragen und Antworten zur neuen Datenschutzerklärung
Sollten Sie eBay zu den geänderten Datenschutzbestimmungen nicht mehr nutzen wollen, können Sie der neuen Datenschutzerklärung innerhalb von vier Wochen nach Erhalt dieser E-Mail widersprechen und Ihr Mitgliedskonto bei eBay schliessen. Sollten Sie eBay ab dem 01.11.2010 weiterhin nutzen, gilt die neue Datenschutzerklärung als akzeptiert.
Mit freundlichen Grüssen
| Scott Shipmann |
Steve Kenny |
| Konzerdatenschutzbeauftragter |
Leiter Datenschutz EU |
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***Aktualisiert: Die neue Community - Herzlich Willkommen! *** |
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Dienstag, 31. August 2010 | 16:03 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,
wie am 10. August bereits angekündigt, möchten wir Sie daran erinnern, dass Ihnen ab morgen, dem 1. September, die neue eBay-Community zur Verfügung steht.
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
Liebe eBay-Mitglieder,
ab 1. September 2010 steht Ihnen eine neue, überarbeitete Version der eBay-Community-Seite zur Verfügung.
Im Zuge einer Neustrukturierung erhalten die Community-Seiten aller europäischen eBay-Marktplätze eine einheitliche, einfache und klare Struktur.
Alle Änderungen im Überblick:
- Hilfeforen: Hier finden Sie Unterstützung bei erfahrenen Mitgliedern. Belohnen Sie die hilfreichsten Antworten mit Punkten.
- Diskussionsforen: Neu strukturierte Diskussionen zu eBay-spezifischen Themen.
- Social-Media-Tools: Verfolgen Sie beispielweise den Dealhunter-Blog bei Facebook oder Twitter.
- Clubs: Beteiligen Sie sich an themenspezifischen Diskussionen.
- Videos: Laden Sie Ihre Videos zum Thema Kaufen und Verkaufen auf eBay hoch.
Wichtig: Aus technischen Gründen werden Inhalte der bisherigen Community-Seiten nicht auf die neue Plattform übertragen. Für Sie wichtige Inhalte bitten wir, durch Ausschneiden und Einfügen in ein persönliches Dokument zu übertragen und privat zu speichern. Sie können noch rund einen Monat nach Umstellung der Community auf die vorherige, dann schreibgeschützte Plattform zugreifen. Nach Ablauf dieser Frist archiviert eBay die Daten, sie sind dann nicht mehr für Sie zugänglich.
Zum Grundsatz zu Beiträgen und Inhalten in der eBay-Community
Die alte Community-Seite steht Ihnen noch bis zum 1. September 2010 zur Verfügung.
Herzliche Grüße Ihr eBay-Team
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***Aktualisiert: Neue Obergrenze für Auktionen ohne Angebotsgebühr*** |
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Donnerstag, 05. August 2010 | 11:35 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,
wir möchten Sie daran erinnern, dass das am 1. Juli angekündigte Limit für 0-Cent-Auktionen am kommenden Sonntag, den 01.08.2010, eingeführt wird.
Wenn Sie das monatliche Limit von 100 Auktionen überschritten haben, zahlen Sie die reguläre Angebotsgebühr von 0,05 Franken für Auktionen mit Startpreis 1 CHF. Das Galeriebild bei Auktionen mit einem Startpreis von 1 CHF bleibt kostenfrei, auch wenn das monatliche Limit überschritten ist.
Bitte beachten Sie: Die 0-Cent-Auktion ist nicht verfügbar, wenn Sie die Zusatzoption Mindestpreis nutzen. Die Angebotsgebühr entfällt für die erste Kategorie, in die Verkäufer einen Artikel einstellen. Für jede weitere Kategorie fallen jedoch die üblichen Angebotsgebühren an.
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***Vorherige Aktualisierung:
Neue Obergrenze für Auktionen ohne Angebotsgebühr*** |
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 Donnerstag, 29. Juli 2010 | 10:28 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,
wir möchten Sie daran erinnern, dass das am 1. Juli angekündigte Limit für 0-Cent-Auktionen am kommenden Sonntag, den 01.08.2010, eingeführt wird.
Wenn Sie das monatliche Limit von 100 Auktionen überschritten haben, zahlen Sie die reguläre Angebotsgebühr von 0,05 Franken für Auktionen mit Startpreis 1 CHF. Das Galeriebild bei Auktionen mit einem Startpreis von 1 CHF bleibt kostenfrei, auch wenn das monatliche Limit überschritten ist.
Bitte beachten Sie: Die 0-Cent-Auktion ist nicht verfügbar, wenn Sie die Zusatzoption Mindestpreis nutzen.
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***Original:
Neue Obergrenze für Auktionen ohne Angebotsgebühr*** |
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 Donnerstag, 01. Juli 2010 | 11:05 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,
vor einiger Zeit haben wir die 0-Cent-Auktion in Deutschland, Österreich und der Schweiz eingeführt. Private Verkäufer zahlen keine Angebotsgebühr für Auktionen mit Startpreis 1 Euro, bzw. 1 Franken. Seitdem sind Anzahl und Vielfalt der angebotenen Artikel beträchtlich gestiegen. Diesen Effekt begrüßen sowohl unsere Käufer, die dadurch tolle Schnäppchen finden, als auch die Verkäufer, die sich wiederum über die steigende Anzahl von Käufern freuen.
Einige wenige Verkäufer stellten jedoch zunehmend eine große Anzahl von Produkten mit niedriger Qualität ein. Die Kauf- und Verkaufserfahrung unserer Mitglieder wurde dadurch negativ beeinflusst. Um den Marktplatz zurück in ein faires Gleichgewicht zu bringen, führen wir eine neue Obergrenze für Auktionen ein, die keine Einstellgebühr erfordern. Ab dem 1. August 2010 können alle privaten Verkäufer, die Artikel direkt auf eBay.de, eBay.at und eBay.ch einstellen, pro Monat bis zu 100 Auktionen ohne Angebotsgebühren einstellen.* Ab der 101. Auktion wird eine Angebotsgebühr berechnet.
Die ersten 100 1-Franken-Auktionen bleiben ohne Angebotsgebühr. Ab der 101. Auktion kostet jede 1-Franken-Auktion 0,05 Franken Angebotsgebühr.
Wichtig: Angebotsgebühren von Auktionen auf eBay.de, eBay.at oder eBay.ch, die mit mehr als 1 EUR bzw. 1 CHF starten, sind von dieser Änderung nicht betroffen. Auch die Verkaufsprovision ändert sich dadurch nicht. Darüberhinaus gilt diese Änderung nicht für gewerbliche Verkäufer.
Wenn Sie normalerweise mehr als 100 Artikel pro Monat einstellen, lohnt es sich für Sie, gewerblicher Verkäufer zu werden und von einer speziellen Gebührenstruktur zu profitieren. Außerdem können Sie sich aufgrund des kürzlich gesenkten Mindesthandelsvolumens für das PowerSeller-Programm qualifizieren und so Rabatte auf Angebotsgebühren bekommen.
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
*Die Einstellgebühr entfällt für die erste Kategorie, in die Verkäufer einen Artikel einstellen. Für jede weitere Kategorie fallen jedoch die üblichen Einstellgebühren an.
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***Wichtige Änderungen für Verkäufer: Verkäufer-News für September 2010*** |
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Mittwoch, 14. Juli 2010 | 10:00 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,
der Fokus der diesjährigen Neuerungen liegt darauf, eBay zu einer noch profitableren Plattform für Verkäufer auszbauen und die Sicherheit für Käufer noch mehr zu erhöhen.
Wir freuen uns, Ihnen die Neuerungen für die kommenden Monate in unseren Verkäufer-News für September 2010 vorstellen zu können. Die neuen und erweiterten Verkäufertools werden Ihnen dabei helfen, Ihre Angebote noch profitabler und effektiver zu bearbeiten und sich so auf die verkaufsintensivste Zeit des Jahres vorzubereiten.
Die meisten Änderungen treten Mitte September 2010 in Kraft.
Die Änderungen in der Übersicht:
1. Neue, kostenlose Analyse von Angeboten: Attraktivität optimieren und Umsatz steigern
Die neue kostenlose eBay-Applikation "Angebotsanalyse" zeigt allen Verkäufern, wie oft ihre Angebote auf Suchergebnisseiten erscheinen, wie viele darauf klicken und wie viele schliesslich kaufen (Impressions, Klicks und verkaufte Artikel). Analysiert werden können alle Festpreisangebote, inklusive Angebote mit mehreren Artikeln oder Varianten. Die Angebotsanalyse ist ab Oktober verfügbar.
2. Angebote gebündelt bearbeiten: Bis zu 500 Angebote auf einmal
Ab September 2010 stehen viele neue Überarbeitungsfunktionen zur Verfügung - Artikelbeschreibungen und alle anderen Angebotsangaben können in einer einfachen Tabelle in mein eBay überarbeitet werden. Eine umfangreiche Suchen-und-Ersetzen-Funktion hilft Ihnen, dann noch schneller mehrere Angaben auf einmal zu ändern.
3. Assistent für nicht bezahlte Artikel: aktiviert für alle gewerblichen Verkäufer
Gewerbliche Verkäufer werden automatisch freigeschaltet, sofern sie Artikel anbieten, die nur mit PayPal bezahlt werden können.
4. Verbesserungen in Meine Nachrichten in Mein eBay
Ab September 2010 können E-Mails in Meine Nachrichten einfacher sortiert, organisiert und verwaltet werden. Zusätzlich können Verkäufer eine Abwesenheitsbenachrichtigung, E-Mail-Signaturen und Nachrichtenfilter einrichten.
Alle wichtigen Informationen finden Sie zusammengefasst in unserer Verkäufer-Checkliste.
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***Wichtige Informationen für Verkäufer zu Neuerungen in den kommenden Monaten*** |
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Mittwoch, 28. April 2010 | 10:01 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,
wir arbeiten weiterhin intensiv daran, eBay auch in diesem Jahr zu einer noch stärkeren und profitableren Verkaufsplattform auszubauen. Deshalb freuen wir uns, Sie über die zweite Reihe von Änderungen für das Jahr 2010 zu informieren. Diese haben wir vorgenommen, um das Verkaufen auf eBay noch schneller und bequemer zu gestalten. Mit der folgenden Übersicht werden Sie rechtzeitig notwendige Anpassungen vornehmen können.
Folgende Neuerungen treten in den kommenden Wochen in Kraft - die meisten davon im Juni 2010:
1. Einfacher verkaufen
2. Verkäuferstandards
3. Geänderte Grundsätze
4. Hilfreiche Tipps
Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserer Verkäufer-Checkliste.
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***Höhere Mindeststandards für das Verkaufen auf eBay*** |
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Freitag, 23. April 2010 | 14:57 Uhr MEZ
 Liebe eBay-Mitglieder,
Anfang April haben wir die Mindeststandards für das Verkaufen auf eBay angehoben. Damit wollen wir die Servicequalität auf eBay dauerhaft sicherstellen und den gestiegenen Käufererwartungen gerecht werden.
Die Mindeststandards für das Verkaufen auf eBay schreiben vor, dass Sie nur eine geringe Anzahl an detaillierten Bewertungen mit nur 1 oder 2 Sternen erhalten dürfen. Um die Mindeststandards zu erfüllen, müssen Sie nur eines der folgenden beiden Kriterien erfüllen:
1. Prozentsatz der unterdurchschnittlichen Bewertungen nicht über dem Maximalwert oder
2. Anzahl der unterdurchschnittlichen Bewertungen nicht über dem Maximalwert
Bei mehr als 400 Verkäufen in den letzten 3 Kalendermonaten wird der Prozentsatz Ihrer niedrigen detaillierten Bewertungen der letzten 3 Kalendermonate berücksichtigt. Wenn Sie weniger als 400 Artikel in den letzten 3 Kalendermonaten verkauft haben, wird die Anzahl Ihrer niedrigen detaillierten Bewertungen aus den letzten 12 Kalendermonaten berücksichtigt.
Um den Mindeststandard für Verkäufer zu erreichen, muss der Anteil Ihrer Verkäufe, die im Bereich „Artikel wie beschrieben" mit 1 oder 2 Sternen bewertet werden, unter 1,2 % liegen. Für die Bereiche „Kommunikation", „Versandzeit" und „Versand- und Verpackungskosten" gilt, dass maximal 2,4 % aller Transaktionen mit 1 oder 2 Sternen bewertet sein dürfen.
Mit den neuen Mindeststandards genügt es also nicht mehr, ausschließlich oder überwiegend positive Bewertungen zu erhalten. Um die Mindeststandards für Verkäufer zu erfüllen, müssen Sie auch genau auf Ihre detaillierten Verkäuferbewertungen achten.
Was sollten Sie jetzt tun?
Bitte arbeiten Sie an der Verbesserung Ihrer Kundenzufriedenheit. In Ihrem Verkäufer-Cockpit sehen Sie genau, in welchen Bereichen Sie niedrige detaillierte Bewertungen erhalten haben und wo Sie sich verbessern müssen. Ihr Verkäufer-Cockpit finden Sie in Mein eBay unter dem Reiter „Mitgliedskonto“.
Außerdem haben wir konkrete Tipps zur Verbesserung Ihrer detaillierten Verkäuferbewertungen für Sie zusammengestellt.
Herzliche Grüsse
Ihr eBay-Team
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***Änderung bei der Vorgehensweise bei nicht bezahlten Artikeln*** |
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Mittwoch, 07. April 2010 | 10:01 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,
wir haben die Vorgehensweise bei nicht bezahlten Artikeln vereinfacht - sowohl für Käufer als auch für Verkäufer.
Wie funktioniert der automatische Assistent für nicht bezahlte Artikel?
Mit dem automatischen Assistenten für nicht bezahlte Artikel werden Fälle automatisch geöffnet, wenn Ihr Käufer innerhalb des von Ihnen festgelegten Zeitraums von 4, 8, 16, 24, oder 32 Tagen nach Angebotsende noch nicht bezahlt hat. Wenn nach Öffnung des Falls von Ihrem Käufer noch keine Zahlung eingegangen ist, wird der Fall geschlossen und Ihnen die Verkaufsprovision automatisch erstattet. Der Käufer kann dann keine Bewertung mehr abgeben und Sie können den Artikel wieder einstellen.
Wenn Sie den automatischen Assistenten für nicht bezahlte Artikel nutzen, werden Käufer, die nicht bezahlt haben, automatisch daran gehindert eine Bewertung für Sie abzugeben. Sobald ein Fall vom Assistenten geöffnet wird, kann der Käufer für Ihre Transaktionen solange keine Bewertung abgeben, bis Sie die Zahlung erhalten haben und der Fall geschlossen wurde.
Der automatische Assistent für nicht bezahlte Artikel ist verfügbar für alle Angebote, bei denen PayPal als einzige Zahlungsmethode angeboten wird. Käufer müssen außerdem die eBay-Kaufabwicklung oder den entsprechenden Service eines Drittanbieters genutzt haben, der die eBay-Kaufabwicklung nutzt.
Was muss ich tun, um den automatischen Assistenten für nicht bezahlte Artikel nutzen zu können?
- In Mein eBay im Bereich "Mitgliedskonto" unter "Einstellungen" finden Sie die "Einstellungen für den automatischen Assistenten für nicht bezahlte Artikel". - Dort wählen Sie die Option "Ja, ich möchte, dass der automatische Assistent für nicht bezahlte Artikel Fälle in meinem Namen meldet und schliesst" und dann 4, 8, 16, 24 oder 32 Tage.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Optionen "Barzahlung bei Abholung" sowie "Überweisung" als Zahlungsmethode aus Ihren Angeboten entfernt haben, da der automatisierte Prozess nur möglich ist, wenn Sie PayPal als einzige Zahlungsmethode gewählt haben .
Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Automatischen Assistenten für nicht bezahlte Artikel verwenden.
Prozessverbesserungen, wenn Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels manuell öffnen.
- Wenn ein Käufer nicht bezahlt und Sie die Transaktion beenden, kann der Käufer keine Zahlung für den Artikel mehr vornehmen. - Wenn Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels öffnen, wird der Fall automatisch geschlossen, wenn der Käufer per PayPal bezahlt.
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***PayPal als zusätzliche Zahlungmethode - eBay wird noch sicherer*** |
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Montag, 01. Februar 2010 | 16:16 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,
mit PayPal ist Kaufen und Verkaufen einfach, schnell und sicher.
Untersuchungen sowie Rückmeldungen der eBay-Mitglieder haben gezeigt, dass viele Käufer zurückhaltend sind, auf eBay von Verkäufern mit noch wenigen Bewertungspunkten zu kaufen. Das Bewertungssystem von eBay ist ein zentrales Instrument für Käufer, um die Qualität eines Verkäufers einzuschätzen. Wenn ein Verkäufer noch nicht viele Bewertungen erhalten hat, sinkt die Kaufbereitschaft der Käufer.
Um die Attraktivität und die Sicherheit des deutschen eBay-Marktplatzes hier gezielt zu steigern, können deshalb Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten ab dem 25. Februar 2010 nur dann Artikel einstellen, wenn sie PayPal als eine der möglichen Zahlungsmethoden anbieten. Natürlich können auch weitere Zahlungsmethoden, wie zum Beispiel Überweisung, angeboten werden.
Als Verkäufer können Sie Ihre Artikel nach eingegangener Zahlung sofort verschicken und sind dank PayPal-Verkäuferschutz vor Zahlungsausfällen geschützt.
Als Käufer sind Sie durch den PayPal-Käuferschutz ebenfalls abgesichert: Bei nicht versandter oder stark von der Beschreibung abweichender Ware erstattet PayPal den Kaufpreis.
Hier finden Sie alle Informationen zu PayPal als erforderliche Zahlungsmethode.
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***Wichtige Informationen für Verkäufer zu Neuerungen in den kommenden Monaten*** |
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Montag, 01. Februar 2010 | 10:14 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,
auch 2010 werden wir daran arbeiten, eBay zu einer noch stärkeren und profitableren Verkaufsplattform für Sie zu machen. Das gelingt umso besser, wenn möglichst alle Käufer gute Erfahrungen sammeln. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir in den nächsten Monaten Änderungen vornehmen.
Wir möchten Sie daher rechtzeitig über die kommenden Änderungen informieren. So behalten Sie besser den Überblick und haben genügend Zeit, notwendige Anpassungen vorzunehmen.
Die ersten Änderungen, die wir im neuen Jahr 2010 einführen werden, ermöglichen es, noch mehr Verkäufer mit durchgehend herausragender Servicequalität mit Vorteilen und Rabatten zu belohnen.
- Ab April wird das Handelsvolumen, das benötigt wird, um sich für das PowerSeller-Programm zu qualifizieren, gesenkt. So werden mehr Verkäufer, die einen besonders guten Service anbieten, von Sonderleistungen des Programms profitieren. Das bedeutet auch, dass sich mehr Verkäufer für den Status „Verkäufer mit Top-Bewertung“ qualifizieren werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
- Gleichzeitig werden die Mindeststandards für alle Verkäufer auf eBay angehoben. Dies ermöglicht ein durchgehend hohes Service-Niveau auf dem gesamten Marktplatz. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Die Neuerungen betreffen auch die eBay-Grundsätze sowie Grundsätze zum Einstellen von Artikeln.
Folgende Änderungen treten in der Woche ab dem 23. März in Kraft:
- Verbesserter Einstellprozess
- Angebote mit mehreren Varianten: Jetzt in noch mehr Kategorien - Neue Option für Bearbeitungszeit für Vorabverkäufe und Sonder- oder Einzelabfertigungen - Mitgliedsname als Wasserzeichen: Neuer Bilderservice
- Grundsätze & Mehr
- „Gültig bis auf Widerruf “: Angebote ohne Verkäufe enden nach 16 Monaten - Kategorieänderungen im Februar und März 2010
- Nützliche Hinweise
- Gebündeltes Bearbeiten: Festpreisangebote schneller ändern - Tipps zur Verbesserung der detaillierten Verkäuferbewertungen
Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserer Verkäufer-Checkliste.
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***Änderungen bei der Stratzeitplanung*** |
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Montag, 18. Januar 2010 | 11:51 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,
wenn Sie Ihr Angebot zu einem bestimmten Zeitpunkt beginnen und enden lassen wollen, können Sie Ihre Wunschzeit mithilfe der Startzeitplanung einstellen. Dieser Service ist gebührenpflichtig und bis zu drei Wochen im Voraus möglich.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich ab morgen, dem 19. Januar, die Startzeit geplanter Angebote um bis zu 15 Minuten verzögern kann. Das Angebotsende verzögert sich dementsprechend. Angebote, die Sie ohne die Startzeitplanung zu nutzen einstellen, sind von der möglichen Zeitverzögerung nicht betroffen.
Beispiel: Wenn Sie als Startzeit 14:30 Uhr gewählt haben, kann es sein, dass Ihr Angebot um 14:30 Uhr startet spätestens jedoch um 14:45 Uhr.
Lesen Sie mehr über die Startzeitplanung.
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***Neue Rabatte für PowerSeller ab Januar 2010*** |
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Donnerstag, 07. Januar 2010 | 12:47 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,
wie im Juli 2009 bereits angekündigt, tritt ab dem 16. Januar 2010 eine neue Rabattstruktur für alle PowerSeller in Kraft. Mit der neuen Struktur belohnen wir die PowerSeller, die durchgehend ein außergewöhnlich hohes Serviceniveau bieten. Die neuen Rabatte werden in den Rechnungen der Verkäufer nach dem 16. Januar 2010 berücksichtigt. Bis dahin bleiben die derzeitigen PowerSeller-Rabatte gültig.
PowerSeller mit dem Status "Verkäufer mit Top-Bewertung" oder "Überdurchschnittlich" erhalten folgende Rabatte auf die Verkaufsprovision:
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PowerSeller Status "Verkäufer mit Top-Bewertung" |
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PowerSeller Status "Überdurchschnittlich" |
| Bronze |
20% |
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5% |
| Silber |
25% |
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10% |
| Gold |
25% |
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10% |
| Platin |
30% |
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15% |
Um von der neuen Rabattstruktur zu profitieren, müssen Verkäufer am PowerSeller-Programm teilnehmen und die Voraussetzungen für den Status "Verkäufer mit Top-Bewertung" oder „Überdurchschnittlich“ erfüllen.
In der Woche ab dem 25. Januar können Verkäufer anhand ihres Verkäufer-Cockpits überprüfen, ob sie sich bereits für den Status "Überdurchschnittlich" und die neuen Rabatte qualifiziert haben.
Bis dahin können sich Verkäufer über ihre Qualifizierung für die neuen Rabatte informieren indem sie ihre täglich aktualisierten detaillierten Bewertungen im Verkäufer-Cockpit mit den Anforderungen der beiden Status vergleichen.
Herzliche Grüße Ihr eBay-Team
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***Technische Probleme bei der eBay-Suche*** |
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Montag, 23. November 2009 | 12:39 Uhr MEZ
 Liebe eBay-Mitglieder,
am vergangenen Wochenende traten technische Probleme auf, die dazu führten, dass Suchvorgänge entweder stark eingeschränkte oder gar keine Ergebnisse lieferten. Wir wissen, dass dies Ihren Handel womöglich stark beeinträchtigt hat.
Unser wichtigstes Ziel war es, das Problem schnellstmöglich zu identifizieren und zu beheben und die Suche wieder vollständig funktionstüchtig zu machen. Unsere Teams haben dies im Laufe des Sonntags umgesetzt. Alle Funktionen sind nun wieder verfügbar.
Wir wissen, dass dies wichtige Tage für Ihr eBay-Geschäft sind. Wir bedauern alle negativen Auswirkungen, die diese technische Störung womöglich gehabt hat. Wir werden weiterhin genau beobachten, wie die Website arbeitet und absichern, dass wirklich alle Probleme beseitigt sind.
Im Übrigen werden wir die ökonomischen Auswirkungen bestimmen und Verkäufer angemessen entschädigen. Die genauen Modalitäten, wie Sie Ihre Gebühren zurück erstattet erhalten, geben wir Ihnen in den kommenden Tagen bekannt.
Für alle Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen und bedanken uns auch für Ihre Geduld.
Ihr Jody Ford und das eBay-Team
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***Wichtige Änderungen für Verkäufer ab Herbst 2009*** |
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Donnerstag, 30. Juli 2009 | 13:02 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,
der E-Commerce entwickelt sich mit einer unglaublichen Dynamik. Eine kontinuierliche Weiterentwicklung sowie Änderungen und Neuerungen sind daher immer wieder notwendig. Einen Teil dieser Änderungen haben wir bereits im Juni 2009 eingeführt und gleichzeitig weitere angekündigt. Diese möchten wir Ihnen nun zum zweiten Mal in diesem Jahr gebündelt vorstellen.
Im Mittelpunkt der nun kommenden Neuerungen steht vor allem die Weiterentwicklung des Kundenservices unserer Verkäufer. Zusätzlich haben wir viele, von Verkäufern gewünschte, Änderungen umgesetzt. Diese Änderungen treten ab dem 22. September in Kraft. So haben Sie genug Zeit, um sich darauf vorzubereiten.
Alle wichtigen Informationen haben wir im folgenden Überblick für Sie zusammengestellt:
1. Höhere Servicestandards
Detaillierte Verkäuferbewertungen: Neuer Ansatz, um die Servicequalität von Verkäufern zu ermitteln. Niedrige Bewertungen mit 1 oder 2 Sternen wirken sich nachteilig aus.
Neue Mindeststandards für alle Verkäufer: Dabei zählt insbesondere die Anzahl bzw. der Anteil niedriger detaillierter Bewertungen an den gesamten Verkäufen.
Neuer Status "Verkäufer mit Top-Bewertung": Außergewöhnlich hohe Servicequalität wird mit zusätzlichen Vorteilen belohnt.
Die neue Sortierung für "Beliebteste Artikel" setzt nun auch Seitenaufrufe und aktuelle Verkäufe ins Verhältnis.
Das Wegfallen einiger Zusatzoptionen senkt die Kosten für Verkäufer und macht die Suchergebnisse übersichtlicher.
2. Einfacher und profitabler verkaufen
Kostenloses Biderpaket und XXL-Foto sowie gebührenreduziertes "Galerie Plus"-Bild in den Kategorien „Kleidung & Accessoires“, „Garten“, „Haushaltsgeräte“, „Heimwerker“ sowie „Möbel & Garten“.
Nicht bezahlte Artikel: Effizientere Vorgehensweise ermöglicht schnellere und einfachere Meldung und Klärung von Problemen.
Verbesserungen in "Meine Nachrichten" und "Benachrichtigungen nach Transaktionsende" sorgen für eine effektivere Käuferkommunikation.
Angaben für Versand- und Verpackungskosten: Aktualisierungen ermöglichen eine bessere Sendungsverfolgung für Käufer und eine gezielte Auswahl der Lieferorte.
Gebündelte Bearbeitungsfunktion: Festpreisangebote mit mehreren Artikeln können schneller gebündelt überarbeitet werden inkl. Verkaufs- und Angebotsbeschreibungen.
3. Grundsätze und mehr
Tickets dürfen nur noch mit Angabe des Veranstaltungstermins angeboten werden.
Kategorieänderungen werden mit den anderweitigen Aktualisierungen abgestimmt und können ab Ende August eingesehen werden.
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen und Termine finden Sie in der Verkäufer-Checkliste.
Herzliche Grüsse Ihr eBay-Team
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***Petition gegen die Beschränkung des Online-Handels*** |
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Freitag, 24. Juli 2009 | 14:37 Uhr MEZ

Petition gegen die Beschränkung des Online-Handels
Liebe eBay-Mitglieder,
eBay beruht auf einer ganz einfachen Idee. Wir wollen Menschen rund um den Globus eine Möglichkeit geben, weltweit zu handeln, so dass jeder von jedem kaufen und an jeden verkaufen kann.
Diese Idee wird allerdings dadurch bedroht, dass manche Markenhersteller versuchen, den Verkauf ihrer Produkte über Online-Marktplätze und über das Internet generell zu verbieten.
Wir rufen daher die Europäische Kommission auf, die europäischen Wettbewerbsgesetze anzupassen, um diese unfairen Handelspraktiken zu beenden. Wir brauchen jedoch Ihre Unterstützung, um die Institutionen von der Wichtigkeit dieses Anliegens zu überzeugen.
Bitte unterzeichnen Sie unsere Online-Petition gegen Handelsbeschränkungen und für freien Wettbewerb!
Herzliche Grüsse,
Ihr eBay-Team
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***Aktualisiert: Fokus auf Verkaufen: Informationen zu den aktuellen Änderungen*** |
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Dienstag, 23. Juni 2009 | 14:09 Uhr MEZ

Fokus auf Verkaufen: Informationen zu den aktuellen Änderungen
Liebe eBay-Mitglieder,
Wie vor einigen Tagen angekündigt, stellen wir an dieser Stelle eine Aktualisierung der Termine bereit:
Verkäuferschutz: ab sofort aktiv
Häufige Käuferfragen: ab sofort verfügbar
Pflicht zur Angabe der Bearbeitungszeit: ab sofort aktiv
Benutzerdefinierte Artikelmerkmale: ab sofort verfügbar
Kategorieänderungen: ab sofort aktiv - bitte beachten Sie auch die folgende Meldung
Angebote mit mehreren Varianten: voraussichtlich 15. Juli
PayPal-Einschränkungen: voraussichtlich 1. Juli. Erfahren Sie hier mehr zum Verkäuferschutz und zum Käuferschutz.
Einige Zusatzinformationen zu diesen Änderungen:
Angebote mit mehreren Varianten
Das Angebotsformat für mehrere Varianten führen wir am 15. Juli 2009 nur in den Kleidung & Accessoires-Kategorien ein und nicht in ausgewählten Möbel & Wohnen und Garten-Kategorien wie im Mai angekündigt.
Bearbeitungszeit für Angebote angeben
Ab sofort müssen Sie als Verkäufer für jedes neu eingestellte Angebot die Bearbeitungszeit angeben. Die Bearbeitungszeit ist die Zeit, die Sie benötigen, um einen Artikel nach Zahlungserhalt zu versenden. Sie haben bis Mitte September Zeit, für alle Shop-Angebote mit einer Laufzeit von „Gültig bis auf Widerruf“ die Bearbeitungszeit anzugeben.
Benutzerdefinierte Artikelmerkmale
Benutzerdefinierte Artikelmerkmale werden Ende Juli in den folgenden Kategorien verfügbar sein: Kleidung, Schuhe und Accessoires, Möbel- und Wohnen sowie Garten. Ende des Jahres wird diese Funktion auf weitere Kategorien ausgeweitet.
Herzliche Grüsse
Ihr eBay-Team
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Diese News öffnen | Zum Seitenanfang
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***Vorherige Aktualisierung:
Fokus auf Verkaufen: Informationen zu den aktuellen Änderungen*** |
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 Freitag, 19. Juni 2009 | 11:54 Uhr MEZ

Fokus auf Verkaufen: Informationen zu den aktuellen Änderungen
Liebe eBay-Mitglieder,
Wie vor einigen Tagen angekündigt, stellen wir an dieser Stelle eine Aktualisierung der Termine bereit:
Verkäuferschutz: ab sofort aktiv
Häufige Käuferfragen: ab sofort verfügbar
Pflicht zur Angabe der Bearbeitungszeit: ab sofort aktiv
Benutzerdefinierte Artikelmerkmale: ab sofort verfügbar
Kategorieänderungen: ab sofort aktiv - bitte beachten Sie auch die folgende Meldung
Angebote mit mehreren Varianten: voraussichtlich 15. Juli
PayPal-Einschränkungen: voraussichtlich 1. Juli
Einige Zusatzinformationen zu diesen Änderungen:
Angebote mit mehreren Varianten
Das Angebotsformat für mehrere Varianten führen wir am 15. Juli 2009 nur in den Kleidung & Accessoires-Kategorien ein und nicht in ausgewählten Möbel & Wohnen und Garten-Kategorien wie im Mai angekündigt.
Bearbeitungszeit für Angebote angeben
Ab sofort müssen Sie als Verkäufer für jedes neu eingestellte Angebot die Bearbeitungszeit angeben. Die Bearbeitungszeit ist die Zeit, die Sie benötigen, um einen Artikel nach Zahlungserhalt zu versenden. Sie haben bis Mitte September Zeit, für alle Shop-Angebote mit einer Laufzeit von „Gültig bis auf Widerruf“ die Bearbeitungszeit anzugeben.
Benutzerdefinierte Artikelmerkmale
Benutzerdefinierte Artikelmerkmale werden Ende Juli in den folgenden Kategorien verfügbar sein: Kleidung, Schuhe und Accessoires, Möbel- und Wohnen sowie Garten. Ende des Jahres wird diese Funktion auf weitere Kategorien ausgeweitet.
Herzliche Grüsse
Ihr eBay-Team
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***Original:
Fokus auf Verkaufen: Informationen zu den aktuellen Änderungen*** |
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 Mittwoch, 17. Juni 2009 | 13:40 Uhr MEZ

Fokus auf Verkaufen: Informationen zu den aktuellen Änderungen
Liebe eBay-Mitglieder,
Wie vor einigen Tagen angekündigt, stellen wir an dieser Stelle eine Aktualisierung der Termine bereit:
Verkäuferschutz: ab sofort aktiv
Häufige Käuferfragen: ab sofort verfügbar
Pflicht zur Angabe der Bearbeitungszeit: ab sofort aktiv
Benutzerdefinierte Artikelmerkmale: ab sofort verfügbar
Kategorieänderungen: ab sofort aktiv - bitte beachten Sie auch die folgende Meldung
Angebote mit mehreren Varianten: voraussichtlich 15. Juli
PayPal-Einschränkungen: voraussichtlich 1. Juli
Einige Zusatzinformationen zu diesen Änderungen:
Angebote mit mehreren Varianten
Das Angebotsformat für mehrere Varianten führen wir am 15. Juli 2009 nur in den Kleidung & Accessoires-Kategorien ein und nicht in ausgewählten Möbel & Wohnen und Garten-Kategorien wie im Mai angekündigt.
Bearbeitungszeit für Angebote angeben
Ab sofort müssen Sie als Verkäufer für jedes neu eingestellte Angebot die Bearbeitungszeit angeben. Die Bearbeitungszeit ist die Zeit, die Sie benötigen, um einen Artikel nach Zahlungserhalt zu versenden. Sie haben bis Mitte September Zeit, für alle Shop-Angebote mit einer Laufzeit von „Gültig bis auf Widerruf“ die Bearbeitungszeit anzugeben.
Benutzerdefinierte Artikelmerkmale
Benutzerdefinierte Artikelmerkmale werden Ende Juli in den folgenden Kategorien verfügbar sein: Kleidung, Schuhe und Accessoires, Möbel- und Wohnen sowie Garten. Ende des Jahres wird diese Funktion auf weitere Kategorien ausgeweitet.
Herzliche Grüsse
Ihr eBay-Team
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***Fokus auf Verkaufen: Aktuelles zu den Neuerungen ab dem 15. Juni*** |
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Montag, 08. Juni 2009 | 15:05 Uhr MEZ

Fokus auf Verkaufen: Aktuelles zu den Neuerungen ab dem 15. Juni
Liebe eBay-Mitglieder,
wir haben Ihnen im April mitgeteilt, dass wir in der Woche vom 15. Juni eine Reihe von Änderungen auf der Website umsetzen werden. Jetzt möchten wir Ihnen mitteilen, wann genau diese Änderungen auf der Website in Kraft treten.
Im Folgenden finden Sie die voraussichtlichen Termine für die jeweiligen Neuerungen:
Verkäuferschutz: 15. Juni
Häufige Käuferfragen: 16. Juni
Pflicht zur Angabe der Bearbeitungszeit: 16. Juni
Benutzerdefinierte Artikelmerkmale: 16. Juni
Kategorieänderungen: 15. Juni - bitte beachten Sie auch die folgende Meldung
Angebote mit mehreren Varianten: 15. Juli
PayPal-Einschränkungen: 1. Juli
Einige Zusatzinformationen zu diesen Änderungen:
Angebote mit mehreren Varianten
Das Angebotsformat für mehrere Varianten führen wir am 15. Juli 2009 nur in den Kleidung & Accessoires-Kategorien ein und nicht in ausgewählten Möbel & Wohnen und Garten-Kategorien wie im Mai angekündigt.
Herzliche Grüsse
Ihr eBay-Team
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***Kategorievorschau für Juni*** |
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Montag, 08. Juni 2009 | 14:15 Uhr MEZ

Kategorievorschau für Juni
Liebe eBay-Verkäufer,
wie bereits angekündigt, möchten wir Ihnen nun vorab genauere Details zu den Kategorieänderungen Mitte Juni mitteilen. So können Sie schon jetzt Ihre zukünftigen Angebote auf die neuen Kategorien abstimmen. Die Änderungen an der Kategorienstruktur sind voraussichtlich ab Montag, dem 15. Juni 2009, online.
Wir möchten Verkäufer bitten, sich über das zum Download bereitgestellte Dokument über die künftige Kategorienstruktur zu informieren.
Artikel, die Sie zum automatischen Wiedereinstellen bei eBay vorgesehen haben, müssen ggf. überarbeitet werden.
Artikel, die in den zu löschenden Unterkategorien eingestellt sind, werden automatisch in die passende Kategorie verschoben. Welche Kategorien dies sind, können Sie ebenfalls dem Dokument entnehmen.
Auf der Kategorienübersichtsseite können Sie sich alle Kategorien entweder mit Anzahl der Angebote oder mit Kategorienummer anzeigen lassen.
Zusätzlich können Sie uns Ihre Kategorienvorschläge über ein Online-Formular mitteilen.
Herzliche Grüsse
Ihr eBay-Team
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***Wichtige Informationen für Verkäufer zu Neuerungen, die ab Mitte Juni 2009 wirksam werden*** |
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Mittwoch, 27. Mai 2009 | 13:25 Uhr MEZ

Wichtige Informationen für Verkäufer zu Neuerungen, die ab Mitte Juni 2009 wirksam werden
Liebe eBay-Verkäufer,
ab Mitte Juni 2009 werden technische Neuerungen und Regeländerungen in Kraft treten. Sie vereinfachen und verschlanken die Handlungsabläufe auf eBay und machen Ihren Handel erfolgreicher und effektiver.
So profitieren ab Juni alle Verkäufer, unabhängig von ihrem Verkäuferstatus, vom erweiterten PayPal-Verkäuferschutz-Programm.
Ausserdem wurde beispielsweise die neue Artikelseite attraktiver gestaltet: Ein neues Layout und neue Funktionen erleichtern zukünftig die Kaufentscheidung und erhöhen damit Ihren Umsatz.
Dies sind nur zwei Beispiele aus einem ganzen Bündel von Verbesserungen, die Sie ab Mitte Juni erwarten. Einen ersten Überblick zu diesen Änderungen geben wir Ihnen in den folgenden News, die Sie über diese Themen informieren:
FOKUS: Sicherheit!
PayPal verbessert nochmals die Leistungen und wird ab Juni 2009 die PayPal-Schutzprogramme für Käufer und Verkäufer erweitern.
Lesen Sie mehr dazu in dieser News.
FOKUS: Umsatz!
Die neue Artikelseite: Sie bietet neben einem frischeren, übersichtlicherem Layout verbesserte und neue Funktionen, wie z.B. grössere Fotos mit einer speziellen Zoom-Funktion.
Das neue Angebotsformat für Produkte mit mehreren Varianten: Ab Mitte Juli können alle Verkäufer, die einen eBay Shop besitzen ein Produkt in mehreren Varianten in einem neuen Angebotsformat als “Sofort Kaufen“-Angebot einstellen.
Änderung von Grundsätzen
Die neue "Webdateien kopieren“-Funktion: Mit Hilfe dieser Funktion können Sie bis zu 12 Bilder auf einmal schnell und einfach von Ihrem eigenen Server in Ihr Angebot einbinden.
Neu! Personalisierbare Artikelmerkmale: Nutzen Sie individuelle Artikelmerkmale, wenn die verfügbaren Merkmale nicht Ihrem Artikel entsprechen.
Lesen Sie mehr dazu in dieser News.
FOKUS: Einfacher Handel!
Kundenfragen schneller beantworten – mit den neuen Käufer-FAQs: Mit der Funktion "Häufige Käuferfragen" können Sie die 20 wichtigsten Käuferfragen mittels einer FAQ-Vorlage konfigurieren.
Pflicht zur Angabe der Bearbeitungszeit: Ab Mitte Juni 2009 müssen Sie für jedes Ihrer Angebote die Bearbeitungszeit angeben.
Änderung des Artikelpreises beeinträchtigt Verkaufshistorie nicht mehr: Ab sofort hat es keinen negativen Einfluss auf Ihre Verkaufshistorie mehr, wenn Sie den Preis eines Angebotes nach oben oder unten ändern.
Kategorieänderungen im Juni
Lesen Sie mehr dazu in dieser News.
Bitte beachten: Klicken Sie bitte innerhalb der News auf den jeweiligen Themenlink, der Sie zu den Disskusions- und Hilfeforen führt, um eines der Themen zu vertiefen.
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***FOKUS: Sicherheit!*** |
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Mittwoch, 27. Mai 2009 | 13:17 Uhr MEZ
 FOKUS: Sicherheit!
Sowohl Käufer, als auch Verkäufer profitieren, wenn PayPal als Zahlungsmethode angeboten wird: Käufer fühlen sich bei ihrem Einkauf auf eBay sicherer und entschliessen sich eher zum Kauf, Verkäufer erhöhen ihre Verkaufschancen und damit ihren Umsatz, wenn Sie PayPal anbieten.
Ein weiterer Pluspunkt: Durch die PayPal-Schutzprogramme sind sowohl Käufer als auch Verkäufer bestmöglich geschützt.
Wir stellen Ihnen im Folgenden einige Änderungen vor, die den Ein- und Verkauf auf eBay.ch noch sicherer und einfacher machen werden.
Käufer- und Verkäuferschutz
Wir erweiten nochmals massgeblich die PayPal-Schutzprogramme für Käufer und Verkäufer auf eBay.ch. Diese Verbesserungen werden ab Juni 2009 wirksam.
Käufer: Ab Juni sichert der erweiterte PayPal-Käuferschutz alle bezahlten eBay-Käufe* (einschliesslich Porto)in unbegrenzter Höhe ab. Über die genauen Konditionen werden wir Sie an dieser Stelle rechtzeitig informieren.
Verkäufer: Ebenfalls ab Juni 2009 sichert der erweiterte Verkäuferschutz alle Verkäufer, unabhängig von ihrem Verkäuferstatus, ab. Der neue PayPal-Verkäuferschutz greift bei Zahlungsausfall und bei Nichterhalten des eBay-Artikels. Wichtige Voraussetzung für das Inkrafttreten des Schutzprogramms: Sie müssen den Artikel an die bei PayPal hinterlegte Adresse des Käufers versenden. Der PayPal-Verkäuferschutz sichert Zahlungsausfälle in unbegrenzter Höhe ab – es gibt kein jährliches Deckungslimit. Auch bei internationalen eBay-Transaktionen via PayPal greift der Verkäuferschutz:Verkäufer sind weltweit in 190 Ländern über das PayPal-Schutzprogramm abgesichert.
Über genauere Details werden wir Sie zeitnah in den eBay-News informieren.
* Auf eBay gekaufte und mit PayPal bezahlte Artikel sind geschützt, wenn es sich um materielle Artikel handelt, die versendet werden können - mit Ausnahme von Fahrzeugen. Nicht abgedeckt sind Dienstleistungen und immaterielle Güter (z.B. per E-Mail zugesendete Kochrezepte oder e-Books).
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***FOKUS: Umsatz!*** |
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Mittwoch, 27. Mai 2009 | 13:08 Uhr MEZ

FOKUS: Umsatz!
Die neue Artikelseite: Grösser, schöner, besser
Die neue Artikelseite bietet ein frischeres, übersichtlicheres Layout und sie hat sich in den folgenden vier Punkten wesentlich verändert:
Fotos: grössere, bessere Fotos, die mit einer speziellen Zoom-Funktion noch stärker vergrössert werden können.
HTML-Code der Artikelbeschreibung wird noch sicherer: aus Sicherheitsgründen werden die Daten, die Sie für Ihre Angebote hochladen, auf einem anderen Server gehostet, als der Inhalt unserer Website.
Neue Shop-Kopfzeile: alle Shop-Kategorien werden in einer Kopfzeile angezeigt. Zusätzlich können Shop-Besitzer dort eine eigene Werbenachricht oder -banner präsentieren.
Neue Möglichkeit für Shop-Promotions: Ihre Produkte können als Cross Promotion auch auf anderen relevanten Artikelseiten abgebildet werden – im Gegenzug schalten Sie dafür auf Ihrer Artikelseite Cross Promotions anderer Verkäufer frei
Tipp: Wir empfehlen Ihnen bereits jetzt die Vorschau Ihrer Artikelseite zu nutzen, um sich bis Anfang Juli mit allen Änderungen frühzeitig vertraut zu machen.
Um eine Vorschau Ihres Angebots zu sehen, klicken Sie einfach auf den Link “Zur neuen Version der Seite wechseln” oben rechts auf jeder Artikelseite.
Wichtige Fragen und Antworten zur neuen Artikelseite finden Sie auf unseren Diskussions- und Hilfeforen.
Das neue Angebotsformat für Produkte mit mehreren Varianten
Ab Mitte Juli können alle Verkäufer, die einen eBay Shop besitzen ein Produkt in mehreren Varianten (z.B. unterschiedliche Farben und Grössen) in einem neuen Angebotsformat als “Sofort Kaufen“-Angebot einstellen. Unabhängig davon, wie viele Varianten eines Produktes Sie verkaufen, fallen Angebotsgebühr oder Gebühren für Zusatzoptionen nur einmalig an.
Ihre Vorteile:
Laufendes Management des Warenbestands aller Produktvarianten direkt aus einem Angebot.
Für mehrere Fotoserien der Varianten zahlen Sie nur Gebühren für die eine Serie mit den meisten Fotos. Beispiel: Sie verkaufen ein identisches Oberteil in verschiedenen Grössen und Farben und laden für eine Variante 6 Fotos, für drei andere Varianten aber jeweils nur eine Fotoserie mit 3 Bildern hoch. In diesem Fall zahlen Sie nur Gebühren für die Fotoserie mit 6 Bildern – die anderen Fotos können Sie kostenlos hochladen.
Nur eine Angebotsgebühr oder Gebühr für Zusatzoptionen für alle Produktvarianten.
Cross-Selling – Käufer sehen auf einen Blick Ihre gesamte Produktpalette.
Das Angebotsformat für mehrere Varianten führen wir 2009 in den folgenden Kategorien ein: Ab Mitte Juli in Kleidung & Accessoires-Kategorien sowie in ausgewählten Möbel & Wohnen und Garten-Kategorien.
So nutzen Sie die Vorteile des neuen Angebotsformats:
Nutzen Sie das Angebotsformat für mehrere Varianten nur für neue Angebote. Möchten Sie Ihren Warenbestand aus aktuellen Festpreisangeboten als Angebote mit mehreren Varianten neu einstellen, wird die Verkaufshistorie für die Sortierung nach „Beliebteste Artikel“ nicht übertragen. Daher sollten Sie das neue Angebotsformat nur für neue Angebote nutzen.
Nutzen Sie die Zusatzoption „Premium-Angebot in Kategorie und Suche“, um schnell und gezielt die Verkaufszahlen Ihrer neuen Angebote auf die Sprünge zu helfen. Dabei zahlen Sie auch hier nur eine einmalige Gebühr für diese Zusatzfunktion.
Ein Angebot mit gutem Nachschub ist optimal. Wählen Sie für das neue Angebotsformat nur Artikel aus, für die Sie auch bei grosser Nachfrage eine ständige Lieferbarkeit garantieren können. So können Sie die Angebote bequem immer wieder auffüllen und eine Verkaufshistorie aufbauen, die ihre Platzierung in der Sortierung nach „Beliebteste Artikel“ verbessert.
Nutzen Sie mehrere Fotoserien. Laden Sie mehrere Fotoserien von den unterschiedlichen Artikelvarianten hoch. Sie zahlen nur für die Bilderserie mit den meisten Fotos.
30 Tage oder gültig bis auf Widerruf – so bauen Sie sich eine optimale Verkaufshistorie auf, die Ihre Platzierung in der Suche verbessert.
Tipps für die Platzierung in der Sortierung nach “Beliebteste Artikel“: Ihre Platzierung wird beeinflusst durch Faktoren wie Ihre jüngsten Verkaufszahlen, die Relevanz Ihrer Artikelbezeichnung, Artikelpreis, Ihre detaillierte Verkäuferbewertung und ob Sie kostenlosen Versand anbieten.
Wichtige Fragen und Antworten zum neuen Angebotsformat finden Sie auf unseren Diskussions- und Hilfeforen.
Bitte beachten Sie – Änderung von Grundsätzen:
Mit der Einführung des neuen Angebotsformats für Produkte mit mehreren Varianten werden auch folgende Grundsätze ab Mitte Juli geändert:
Die Grundsätze für Auswahlangebote und für die Umgehung von Multiauktionen entfallen.
Zusätzlich werden wir den Grundsatz zur Umgehung der eBay-Gebühren anpassen, damit Verkäufer einen Artikel in verschiedenen Formen, Farben und Grössen anbieten können.
Weiterhin verboten ist jedoch das Anbieten von mehreren gänzlich unterschiedlichen Artikeln innerhalb eines Angebotes, bei dem sich ein Käufer nach dem Kauf einen Artikel aussuchen darf.
Die neue "Webdateien kopieren“-Funktion Mit Hilfe dieser Funktion können Sie bis zu 12 Bilder auf einmal schnell und einfach von Ihrem eigenen Server in Ihr Angebot einbinden. Sie müssen diese neue Funktion im Verkaufsformular zunächst einmalig aktivieren – dann wird sie als neuer Reiter im Bereich „Bilder hinzufügen“ angezeigt.
Und so geht’s
1. Klicken Sie im Verkaufsformular im Bereich „Machen Sie Ihr Angebot mit Bildern noch attraktiver“ oben auf den Link „Verkaufsformular anpassen“ in der gelben Zeile.
2. Im dem darauf folgenden Pop-up können Sie die Funktion „Webdateien hochladen“ aktivieren.
3. Sie erscheint dann als neuer Reiter im Fenster „Bilder hinzufügen“.
Wenn Sie Webdateien auf eBay hochladen, gelten die gleichen Bilder-Gebühren wie bei der Funktion „Eigener Bilderservice“. Das erste Foto ist kostenlos, für zusätzliche Bilder und Zusatzoptionen entstehen weitere Kosten.
Wichtige Fragen und Antworten zu der neuen "Webdateien kopieren“-Funktion finden Sie auf unseren Diskussions- und Hilfeforen.
Neu: personalisierbare Artikelmerkmale Nutzen Sie individuelle Artikelmerkmale, wenn die verfügbaren Merkmale nicht Ihrem Artikel entsprechen. Sie können beispielsweise das persönliche Artikelmerkmal „lösungsmittelfrei“ hinzufügen, wenn Sie einen „Alleskleber“ verkaufen möchten, dieses Merkmal aber nicht zur Verfügung steht. Nutzen viele andere Verkäufer ebenfalls das gleiche Artikelmerkmal für ähnliche Artikel in dieser Kategorie und werden viele Artikel mit diesem Merkmal verkauft, erscheint dieses zukünftig als zusätzliches Artikelmerkmal unter „Suche verfeinern“.
Tipp: Solange die von uns bereitgestellten Artikelmerkmale Ihr Angebot ausreichend beschreiben, sollte Sie diese auch nutzen - so haben sie die grössten Chancen über die Suche gefunden zu werden. Ein Beispiel: Wenn wir für das Artikelmerkmal „Farbe“ die Werte wie Rot, Grün, Blau, Pink oder Gelb bereitstellen und Sie verkaufen eine kornblumeblaue Bluse, wählen Sie lieber den Wert „Blau“ anstatt das eigene Artikelmerkmal „Kornblume“ neu anzugeben – so wird Ihr Artikel besser gefunden. Das genaue Attribut „Kornblume“ können Sie in der Artikelbezeichnung und/oder in der Artikelbeschreibung nutzen.
Wichtige Fragen und Antworten zu den neuen personalisierbaren Artikelmerkmalen finden Sie auf unseren Diskussions- und Hilfeforen.
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***FOKUS: Einfacher Handel!*** |
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Mittwoch, 27. Mai 2009 | 12:54 Uhr MEZ

FOKUS: Einfacher Handel!
Kundenfragen schneller beantworten – mit den neuen Käufer-FAQs
Ab Mitte Juni stellen wir Ihnen für jedes Angebot eine praktische und professionell gestaltete FAQ- Vorlage zur Verfügung. Mit der Funktion "Häufige Käuferfragen" können Sie die 20 wichtigsten Käuferfragen mittels einer professionell gestalteten FAQ-Vorlage konfigurieren und dadurch auf einen Blick beantworten.
Ihr Vorteil: Diese „häufigen Käuferfragen“ werden eingeblendet, bevor Sie ein Kunde vor dem Bieten oder Kaufen über “Frage an den Verkäufer“ kontaktiert. Ausgewählte Top-Verkäufer haben diese neue Funktion bereits getestet und berichtet, dass sich der Zeitaufwand bei der Bearbeitung von Kundenfragen halbiert hat – ohne einen Rückgang der Umsätze.
Wichtige Fragen und Antworten zu den neuen Käufer-FAQs finden Sie auf unseren Diskussions- und Hilfeforen.
Pflicht zur Angabe der Bearbeitungszeit
Ab Mitte Juni 2009 müssen Sie für jedes Ihrer Angebote die Bearbeitungszeit angeben. Das ist die Zeit, die Sie benötigen, um einen Artikel nach Zahlungserhalt zu versenden. Shop-Besitzer haben bis Mitte September Zeit, Angebote, die "gültig bis auf Widerruf" eingestellt wurden, zu aktualisieren.
So können wir die Versanddauer aus Ihren Angaben über die Bearbeitung und den durchschnittlichen Lieferzeiten des gewählten Versanddienstleisters schätzen. Falls Sie als gewerblicher Verkäufer dazu keine Angaben beim Einstellen oder Überarbeiten Ihrer Angebote vornehmen, erscheint als Standard-Bearbeitungszeit „2 Tage“ in Ihrem Angebot.
Wichtige Fragen und Antworten zur Angabe der Bearbeitungszeit finden Sie auf unseren Diskussions- und Hilfeforen.
Änderung des Artikelpreises beeinträchtigt Verkaufshistorie nicht mehr
Ab sofort hat es keinen negativen Einfluss auf Ihre Verkaufshistorie mehr, wenn Sie den Preis eines Angebotes nach oben oder unten ändern. Das bedeutet: Dadurch ändert sich nicht mehr Ihre Platzierung in der Sortierung „Beliebteste Artikel“.
Damit gehen wir auf den Wunsch vieler Verkäufer ein, die sich in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation eine höhere Preisflexibilität wünschen.
Nur unter den folgenden Bedingungen wird Ihre Verkaufshistorie beim Wiedereinstellen eines Artikels auf Null gesetzt:
Sie stellen das Angebot in einer anderen Kategorie ein
Sie ändern die Artikelbezeichnung des Angebotes
Sie ändern den Artikelzustand (z. B. von „Neu mit Etiketten“ zu „Neu ohne Etiketten“ oder “Gebraucht“
Erfahren Sie mehr über „Beliebteste Artikel“ - die neue Standard-Sortierung der Suchergebnisse.
Kategorieänderungen im Juni
Am Mitte Juni 2009 wird sich die Struktur in den folgenden Kategorien ändern:
Garten: Bewässern; Garten & Gewächshäuser; Möbel; Rasenpflegegeräte; Sonnenschutz
Kleidung & Accessoires: Damenbekleidung; Herrenbekleidung
Möbel & Wohnen: Aufbewahrung; Badezimmermöbel & Accessoires; Betten & Lattenroste; Dekoration; Gedeckter Tisch; Kindermöbel
Wir werden Ihnen noch per eBay-News genauere Details und den genauen Aufbau der neuen Kategorien mitteilen.
An dieser Stelle unser „Herzliches Dankeschön“ an Sie! Durch ihr Engagement bleibt eBay.ch auch zukünftig ein einzigartiger Online-Marktplatz!
Herzliche Grüsse,
Ihr eBay-Team
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***Einstellung des alten Shop-Designs ab Mitte Mai: Neues Shop-Design jetzt testen!*** |
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Freitag, 08. Mai 2009 | 14:56 Uhr MEZ

Einstellung des alten Shop-Designs ab Mitte Mai: Neues Shop-Design jetzt testen!
Liebe eBay-Verkäufer,
eBay Shops bilden einen besonderen Bereich von eBay, in dem Sie Ihre Angebote und Ihr Unternehmen bestmöglich präsentieren können. Wir haben das Design der eBay Shops vollständig überarbeitet und bieten Ihnen mit moderneren Vorlagen die Möglichkeit Ihren Shop noch professioneller und attraktiver zu gestalten. Die Suche innerhalb des Shops ist entscheidend verbessert und an die reguläre eBay-Artikelsuche angepasst worden. Durch die Verbesserungen profitieren nicht nur Sie als Verkäufer, sondern auch Ihre Kunden: ihnen ermöglichen Sie mit dem neuem Shop-Design ein ganz neuartiges Einkaufserlebnis auf eBay.
Die Mehrzahl der Shopbesitzer nutzt schon jetzt das neue Shop-Design.
Ab Mitte Mai werden wir diejenigen eBay-Shops, die noch das alte Design nutzen automatisch auf das neue Shop-Design umstellen.
Bitte testen Sie Ihren Shop jetzt im neuem Design:
Gehen Sie dazu in Mein eBay und klicken Sie auf den Bereich „Meinen Shop verwalten“. Hier erhalten Sie die Möglichkeit Ihren Shop im neuen Layout zu testen und das neue Design sofort für Ihren Shop zu übernehmen.
In den meisten Fällen verläuft die Umstellung auf das neue Shop-Design völlig problemlos. Es ist jedoch möglich, dass ihr Shop in der Vorschaufunktion nicht korrekt angezeigt wird. Wir raten Ihnen in diesem Fall die nötigen Veränderungen bereits vor der automatischen Umstellung auf das neue Design vorzunehmen.
Falls Ihr Shop von einem Designer gestaltet wurde, sollten Sie ihn in die erforderlichen Anpassungs-Massnahmen einbinden.
Nähere Informationen und Antworten auf technische Fragen finden Sie auf der Seite Fragen und Antworten zum neuen eBay Shop-Design.
Herzliche Grüsse,
Ihr eBay-Team
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***Sonderaktion: Keine Angebotsgebühr für Auktionen unabhängig vom Startpreis**** |
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Donnerstag, 19. März 2009 | 11:47 Uhr MEZ

Sonderaktion: Keine Angebotsgebühr für Auktionen unabhängig vom Startpreis*
Liebe eBay-Verkäufer,
vom 19. März 2009 von 00:00:01 Uhr bis 21. März 2009 23:59:59 Uhr, können Sie Angebote im Auktionsformat unabhängig vom Startpreis und inklusive Galeriebild kostenlos einstellen*.
Das Angebot gilt nicht für eBay Shop-Artikel, Festpreisangebote, Multiauktionen sowie für das Anzeigenformat*.
Nutzen Sie die Gelegenheit und erfahren Sie mehr über diese Sonderaktion.
Herzliche Grüsse,
Ihr eBay-Team
*Hinweis:
Dieses Angebot gilt unabhängig vom Startpreis, jedoch ausschliesslich für Angebote im Auktionsformat auf www.eBay.ch, deren Laufzeit zwischen dem 19. März 2009 um 00:00:01 Uhr und dem 21. März 2009 um 23:59:59 Uhr beginnen, und nur für bei eBay Schweiz registrierte Mitglieder mit Wohnort/Sitz in der Schweiz oder Liechtenstein. Das Angebot gilt nicht für eBay Shop-Artikel, Festpreisangebote, Multiauktionen sowie für das Anzeigenformat.
Bitte beachten Sie, dass alle anderen Gebühren (Verkaufsprovisionen sowie Gebühren für Zusatzoptionen) wie üblich berechnet werden.
Wenn Sie Ihre Artikel mithilfe der kostenpflichtigen Startzeitplanung schon vor dem 19. März 2009 für den Zeitraum dieser Aktion einstellen, werden Ihnen im Verkaufsformular noch die regulären Gebühren angezeigt. Berechnet werden Ihnen aber die reduzierten Gebühren. Nutzen Sie die Startzeitplanung dagegen ab dem 19. März 2009 und wählen Sie ein späteres Startdatum als den 21. März 2009, werden Ihnen die Gebühren wie üblich berechnet, auch wenn Ihnen in jenem Zeitraum die reduzierten Gebühren angezeigt werden.
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***Bitte beachten: Zeitumstellung auf Sommerzeit am 29. März 2009*** |
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Donnerstag, 19. März 2009 | 10:28 Uhr MEZ

Bitte beachten: Zeitumstellung auf Sommerzeit am 29. März 2009
Liebe eBay-Mitglieder,
am 29. März um 2.00 Uhr morgens beginnt die Sommerzeit. Die Uhren werden dann um 2.00 Uhr um eine Stunde auf 3.00 Uhr vorgestellt.
Alle Angebote bei eBay, die vor der Zeitumstellung beginnen und danach enden, haben trotzdem die exakte, beim Einstellen angegebene Angebotsdauer von 24 Stunden bzw. 3, 5, 7 oder 10 Tagen; bei gewerblichen Verkäufern mit eBay Shop auch 30 Tagen.
Wenn Sie beispielsweise vor der Zeitumstellung ein Angebot um 13.00 Uhr starten und dieses Angebot nach der Zeitumstellung endet, ist das Angebotsende dann um 14.00 Uhr, anstatt um 13.00 Uhr.
Herzliche Grüsse,
Ihr eBay-Team
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***Testphase beendet: Neue Version von Mein eBay ab März für alle Mitglieder*** |
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Dienstag, 24. Februar 2009 | 12:22 Uhr MEZ

Testphase beendet: Neue Version von Mein eBay ab März für alle Mitglieder
Liebe eBay-Mitglieder,
seit Sommer 2008 haben viele Mitglieder die neue, verbesserte Version von Mein eBay getestet. In dieser langen Testphase haben wir neben Lob auch zahlreiche Verbesserungsvorschläge von Ihnen erhalten und viele davon umgesetzt. Dafür an dieser Stelle noch mal unser herzlicher Dank!
Wir beenden diese Testphase voraussichtlich am 03. März 2009 und stellen dann alle Mitgliedskonten auf das neue Mein eBay um.
Die meisten unserer Mitglieder benutzen schon heute die neue Version von Mein eBay. Sollten Sie noch nicht dazu gehören, dann überzeugen Sie sich jetzt von den zahlreichen Vorteilen der neuen Version:
Das neue Mein eBay ist nicht nur übersichtlicher, sondern bietet Ihnen gleichzeitig viele neue Funktionen.
So können Sie jetzt beispielsweise im Bereich "Verwalten" Angebote in Listen bündeln und die Seite "Zusammenfassung" nach Ihren eigenen Wünschen anpassen. Ausserdem ist das neue Mein eBay durch die Aufteilung in die drei Bereiche "Aktivität", "Meine Nachrichten" und "Mitgliedskonto" sehr viel übersichtlicher. Das hilft insbesondere neuen Mitgliedern, sich in Mein eBay zurechtzufinden.
Sie haben Fragen zum neuen Mein eBay? Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten auf unserer Infoseite zusammengefasst.
Wir wünschen Ihnen viel Spass mit dem neuen Mein eBay!
Herzliche Grüsse,
Ihr eBay-Team
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***Voraussetzungen für den Verkauf von FIFA-Tickets 2009 und 2010*** |
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Montag, 23. Februar 2009 | 14:15 Uhr MEZ

Voraussetzungen für den Verkauf von FIFA-Tickets 2009 und 2010
Liebe eBay-Mitglieder,
wenn Sie Tickets für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2010 oder den FIFA Konföderationen-Pokal 2009 verkaufen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Ihr PayPal-Konto muss verifiziert sein oder
Sie sind Geprüftes Mitglied oder
Sie sind seit mindestens 180 Tagen Mitglied bei eBay oder
Sie haben mindestens 50 Bewertungspunkte mit einem positiven Bewertungsprozentsatz von mindestens 98%
Zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen gilt:
Angebote mit 1-tägiger Angebotsdauer sind nicht gestattet und
PayPal muss als Zahlungsmethode angeboten werden
Für private Verkäufer wird es darüber hinaus Einschränkungen geben, bezüglich der zulässigen Gesamtanzahl der Tickets, die von ihnen auf eBay angeboten werden dürfen. Sobald der offizielle FIFA-Ticketverkauf begonnen hat, werden wir Sie über die entsprechenden Beschränkungen für private Verkäufer informieren.
Wir möchten unsere Käufer auch darauf aufmerksam machen, dass die FIFA-Regeln bezüglich des Kaufs von FIFA-Tickets beachten werden müssen. Diese Regeln können Sie auf der FIFA-Website nachlesen.
Da es sicherlich eine grosse Nachfrage und gleichzeitig eine begrenzte Menge an Tickets für die Fussball-Weltmeisterschaft 2010 und den Konföderationen-Pokal 2009 in Südafrika geben wird, haben wir zum Schutz von Käufern wie auch Verkäufern diese zusätzlichen Bestimmungen festgelegt.
Herzliche Grüsse,
Ihr eBay-Team
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***Info für Verkäufer: Neues Shop-Design jetzt testen!*** |
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Montag, 23. Februar 2009 | 10:03 Uhr MEZ

Info für Verkäufer: Neues Shop-Design jetzt testen!
Liebe eBay-Mitglieder,
zukünftig können Sie Ihren Shop noch attraktiver und professioneller gestalten. Wir haben das Design der eBay Shops vollständig überarbeitet, um ein nahtloses Einkaufserlebnis auf eBay zu ermöglichen.
Zu den Neuerungen gehören neue Vorlagen zur individuellen Gestaltung Ihres Shops und Verbesserungen für die Suche innerhalb der Shops. Bei Suchanfragen Ihrer Käufer werden nun auch Artikelmerkmale, Kategorien und ähnliche Suchwörter herangezogen, um eine grössere Anzahl relevanter Ergebnisse anzuzeigen.
Im Bereich „Meinen Shop verwalten“ haben Sie die Möglichkeit Ihren Shop im neuen Layout zu testen und das neue Design direkt zu übernehmen. Dadurch profitieren Sie auch sofort von der verbesserten Suche und dem neuen Design.
Bitte beachten Sie:
Es ist möglich, dass Ihr Shop in der Vorschaufunktion nicht korrekt angezeigt wird.
Im neuen eBay Shop-Design werden bestimmte CSS- oder Javascript-Funktionen, die gegen unseren Grundsatz zur Verwendung von Skriptsprachen verstossen, nicht mehr unterstützt. In diesem Fall sollten Sie zunächst Ihr altes Design weiterverwenden.
Anschliessend sollten Sie Ihren Shop an die neue Shop-Plattform anpassen und die entsprechenden Skripte bei der Umstellung entfernen. Mit der Vorschaufunktion können Sie jederzeit testen welche Umstellungen erforderlich sind. In der Zwischenzeit können Sie Ihren Shop weiterhin im alten Design betreiben.
Falls Ihr Shop von einem Designer gestaltet wurde, sollten Sie ihn in die erforderlichen Anpassungs-Massnahmen einbinden.
Weitere Informationen und Antworten auf technische Fragen finden Sie auf Fragen und Antworten zum neuen eBay Shop-Design.
Wir sind überzeugt davon, dass Sie von diesen Verbesserungen profitieren werden und wünschen Ihnen viel Erfolg mit dem neuen Shop-Design.
Herzliche Grüsse,
Ihr eBay-Team
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***Verstärkter Schutz der eBay-Verkäuferkonten durch telefonische Identitätsbestätigung*** |
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Mittwoch, 29. Oktober 2008 | 14:05 Uhr MEZ

Untitled Document
Liebe eBay-Mitglieder,
wie bereits angekündigt,
schützen wir eBay-Verkäuferkonten jetzt noch stärker und
zuverlässiger: Bereits im April haben wir begonnen, Mitgliedskonten denjenigen
Computern zuzuordnen, die regelmäßig für Aktivitäten auf
dem eBay-Marktplatz
genutzt werden. Ab sofort werden wir diese Informationen nutzen, um die Identität
von eBay-Verkäufern zu bestätigen, falls diese von einem zuvor nicht
für eBay
genutzten Computer aus Artikel auf eBay einstellen möchten.
Wenn Sie also einen Artikel
von einem zuvor nicht für eBay genutzten Computer
auf eBay einstellen möchten - z.B. bei einem Freund, im Hotel oder mit
einem
neu gekauften Computer - werden Sie von eBay einen automatisierten Anruf an
die Telefonnummer erhalten, die Sie in Mein eBay unter Ihren Kontaktdaten
hinterlegt haben. Mit diesem Anruf stellen wir sicher, dass der Verkauf tatsächlich
von Ihnen als rechtmäßigem Inhaber des eBay-Mitgliedskontos und nicht
von
Unbefugten veranlasst wird.
Wir testen die Identitätsbestätigung
ab sofort mit einer kleinen Mitgliedergruppe.
Bis voraussichtlich Ende Oktober werden wir die Identitätsbestätigung
dann auf
alle eBay-Mitglieder ausdehnen.
Damit wir auch Ihr Verkäuferkonto
optimal schützen können, bitten wir Sie, Ihre
persönlichen Anmeldedaten in Ihrem Mitgliedskonto stets aktuell zu halten.
Eine falsche oder nicht mehr aktuelle Telefonnummer in Mein eBay kann zu
Verzögerungen beim Einstellen des Artikels führen. Wir empfehlen Ihnen
daher,
als zweite Kontaktmöglichkeit auch Ihre Handynummer zu hinterlegen, damit
wir Sie für die Identitätsprüfung problemlos erreichen können.
Wir behandeln
Ihre Daten selbstverständlich entsprechend unserer Datenschutzerklärung
streng
vertraulich.
Aktualisieren Sie jetzt
Ihre Kontaktdaten.
Herzliche Grüsse,
Ihr eBay-Team
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***Virenwarnung: Vorsicht vor Spoof-Mails mit Dateianhang!*** |
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Montag, 27. Oktober 2008 | 13:20 Uhr MEZ

Untitled Document
Liebe eBay-Mitglieder,
in den letzten Stunden wurden
an eine bisher unbekannte Anzahl von eBay-Nutzern
E-Mails mit Schadsoftware im Datei-Anhang versendet. Wird dieser Anhang geöffnet,
besteht die Gefahr, dass ein Virus den jeweiligen Rechner befällt.
Betreff und Textinhalt dieser
E-Mails sind unterschiedlich. Jedoch handelt es sich in der
Regel um die angebliche Abmahnung des Empfängers. Der Versender gibt an,
die
eBay-GmbH in Dreilinden zu vertreten und bittet den Empfänger, einen Dateianhang
zu öffnen.
Diese E-Mail wurde nicht
durch eBay autorisiert. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine
sogenannte Spoof-E-Mail. Die Personen, die diese E-Mails versenden, hoffen,
dass die
Empfänger auf diese E-Mails antworten, den Dateianhang öffnen oder
Links darin anklicken
und dann persönliche Daten angeben.
Wie können Sie sich
schützen?
Haben Sie eine verdächtige
E-Mail erhalten, so überprüfen Sie bitte zunächst deren
Authentizität: Alle wichtigen E-Mails, die Ihr eBay-Mitgliedskonto betreffen,
finden Sie auch
in Ihrem „Mein eBay“:
1. Gehen Sie dazu in Ihr
"Mein eBay".
2. Klicken Sie in der linken
Spalte auf "Meine Nachrichten".
3. Finden Sie dort die entsprechende
Mitteilung nicht, stammt die E-Mail nicht von eBay.
Generelle Vorsicht geboten
Wir raten Ihnen dringend,
sehr vorsichtig zu sein, wenn Sie per E-Mail nach persönlichen
Daten gefragt werden. Klicken Sie in solchen Fällen keine Links in der
verdächtigen E-Mail
an, öffnen Sie keine Dateianhänge und füllen Sie keine darin
enthaltenen vorgefertigten
Formulare aus.
Wichtige Bitte an eBay-Mitglieder
Sollten Sie in Zukunft E-Mails
erhalten, in denen Sie zur Angabe von persönlichen Daten
aufgefordert werden, senden Sie uns diese unter der Verwendung der Weiterleitungsfunktion
Ihres E-Mail-Programms an: spoof@ebay.de. Nur durch Nutzung der Weiterleitungsfunktion
kann gewährleistet werden, dass tatsächlich der gesamte Inhalt der
E-Mail weitergegeben
wird. Bitte verwenden Sie also nicht die "Antworten"-Funktion und
bitte senden Sie die
verdächtige E-Mail nicht als Datei-Anhang. Bitte verändern Sie auch
nicht die Betreff-Zeile
der E-Mail, die Sie erhalten haben. Falls Sie bereits den Dateianhang geöffnet
haben,
empfehlen wir Ihnen dringend, Ihren Rechner auf Viren und Trojaner zu überprüfen.
Weitere Informationen
Sie finden diese und andere
wichtige Informationen zu solchen E-Mails unter:
http://pages.ebay.ch/education/spooftutorial/index.html.
Wir danken Ihnen ausdrücklich
für Ihre Mithilfe in dieser für alle eBay-Mitglieder sehr
wichtigen Angelegenheit und wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß und
Erfolg bei eBay.
Herzliche Grüsse
Ihr eBay-Team
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***Antrag auf Überarbeitung einer Bewertung ab sofort möglich*** |
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Donnerstag, 23. Oktober 2008 | 14:27 Uhr MEZ

Untitled Document
Liebe eBay-Mitglieder,
Wir freuen uns Ihnen jetzt
mitteilen zu können, dass Verkäufer ab sofort über die
Funktion "Überarbeitung einer Bewertung beantragen" ihre
Käufer bitten können,
eine abgegebene neutrale oder negative Bewertung zu überarbeiten. Eine
negative
oder neutrale Bewertung im Bewertungsprofil des Verkäufers kann somit korrigiert
werden.
Folgende Voraussetzungen
müssen dabei erfüllt sein:
- Jeder Verkäufer
kann für je 1.000 erhaltene Bewertungspunkte (positiv + neutral
+ negativ), die er im letzten Jahr erhalten hat, bis zu 5 Anträge auf
Überarbeitung
einer Bewertung stellen.
- Ein Antrag auf Überarbeitung
einer Bewertung kann nur dann gestellt werden,
wenn ein Verkäufer das Problem bei dieser Transaktion zuvor geklärt
hat oder
wenn der Käufer die Bewertung aus Versehen abgegeben hat.
- Pro Transaktion kann
nur ein Antrag auf Überarbeitung einer Bewertung gestellt
werden.
- Eine bereits überarbeitete
Bewertung kann nicht erneut verändert werden.
- Für Bewertungen,
die mehr als 30 Tagen zurückliegen, kann keine Überarbeitung
mehr beantragt werden.
Wie kann der Antrag auf Überarbeitung einer Bewertung gestellt werden?
Der Verkäufer kann
den Antrag auf unserer Hilfeseite,
unserem Bewertungsportal oder
auf der Seite "Aktuelle Bewertungen" in Mein eBay über den Link
Überarbeitung
einer
Bewertung beantragen stellen. Nach Antragsstellung erhält der Käufer
von eBay eine
E-Mail, die ihn über den Antrag des Verkäufers informiert. Diese E-Mail
enthält auch
den Grund für den Antrag sowie die Nachricht des Verkäufers an den
Käufer. Der Käufer
hat daraufhin 10 Tage Zeit, den Antrag entweder anzunehmen und die Bewertung
zu
überarbeiten oder aber den Antrag mit einer Begründung abzulehnen.
Nur wenn er der Überarbeitung der Bewertung innerhalb der Frist zustimmt
und die
Bewertung auch ändert, wird diese sofort im Bewertungsprofil des Verkäufers
aktualisiert.
Andernfalls bleibt die aktuelle Bewertung im Verkäuferprofil bestehen.
Weitere Informationen finden
Sie auch auf unseren Informationsseiten.
Herzliche Grüsse,
Ihr eBay-Team
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***Bitte beachten: Zeitumstellung auf Winterzeit am 26. Oktober*** |
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Mittwoch, 22. Oktober 2008 | 14:15 Uhr MEZ

Untitled Document
Liebe eBay-Mitglieder,
am 26.Oktober um 3.00 Uhr morgens endet die Sommerzeit. Die Uhren werden
dann um 3.00 Uhr um eine Stunde auf 2.00 Uhr zurückgestellt.
Alle Angebote bei eBay, die vor der Zeitumstellung beginnen und danach enden,
haben trotzdem die exakte, beim Einstellen angegebene Angebotsdauer von 24
Stunden bzw. 3, 5, 7 oder 10 Tagen, bei gewerblichen Verkäufern mit eBay
Shop
auch 30 Tagen.
Das heißt, wenn Sie
beispielsweise vor der Zeitumstellung ein Angebot um 13.00
Uhr starten und dieses Angebot nach der Zeitumstellung endet, ist das Angebots-
ende dann um 12.00 Uhr, anstatt um 13.00 Uhr.
Herzliche Grüsse
Ihr eBay-Team
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***Vorankündigung: Anonymisierung in der Kommunikation zwischen eBay-Mitgliedern*** |
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Dienstag, 07. Oktober 2008 | 10:30 Uhr MEZ

Untitled Document
Liebe eBay-Mitglieder,
ab Ende dieser Woche werden
wir zum Schutz Ihrer bei eBay registrierten
E-Mail-Adresse die Kommunikation zwischen Käufern und Verkäufern vor
einer
Transaktion anonymisieren. Wenn Sie über "Frage an den Verkäufer"
oder
"Mit eBay-Mitglied Kontakt aufnehmen" ein anderes eBay-Mitglied
anschreiben,
erhalten diese eine E-Mail, in der Ihre Absenderadresse anonymisiert dargestellt
wird. So sind Sie und Ihr E-Mail-Postfach besser vor unerwünschten E-Mails
(Spam) geschützt.
Sobald ein Artikel verkauft
wurde, zeigen wir Verkäufern auch weiterhin alle
Kontaktdaten des Käufers an, inklusive der "richtigen" E-Mail-Adresse.
Käufer
erhalten nach einem Kauf auch weiterhin nur die Adresse des Verkäufers,
nicht
aber dessen E-Mail-Adresse.
Auch zukünftig steht
Ihrer Kommunikation mit eBay-Mitgliedern nichts im Wege:
Sie können weiterhin bequem über "Frage an den Verkäufer"
oder
"Mit eBay-Mitglied Kontakt aufnehmen" miteinander kommunizieren.
Es wird
zukünftig immer möglich sein, direkt aus dem lokalen E-Mail-System
(z.B. Outlook)
auf eingehende E-Mails zu antworten. Das bislang in bestimmten Fällen notwendige
umständliche Einloggen in Meine Nachrichten entfällt.
Neu ist auch, dass E-Mails,
die an die anonymisierte Adresse von anderen
eBay-Mitglieder versendet werden, nur bis zu 500 KB groß sein dürfen
und Anhänge
in Form von JPG, GIF, BMP, TIF oder PDF enthalten dürfen.
Wichtige Hinweise für
Verkäufer
Neu: Sie können
in Mein eBay eine zweite E-Mail-Adresse für die Kommunikation
mit Kaufinteressenten und Bietern hinterlegen. So können Sie die offiziellen
E-Mails
direkt von eBay an eine E-Mail-Adresse, Ihre Kundenanfragen aber an eine andere
E-Mail-Adresse zustellen lassen.
Wir führen standardisierte
E-Mail-Betreffzeilen ein, die Ihnen das Zuordnen von
Kundenanfragen erheblich erleichtern: Die E-Mail-Adressen Ihrer Kunden sind
zwar
vor einem Verkauf anonymisiert, aber wir fügen jeder E-Mail-Betreffzeile
den
Mitgliedsnamen und – sofern sich die Anfrage auf einen Ihrer Artikel bezieht-
auch die Artikelnummer hinzu. Damit können Sie jede Anfrage zweifelsfrei
dem
eBay-Mitglied zuordnen - auch wenn dessen Absenderadresse vor dem Kauf
anonymisiert ist.
Herzliche Grüsse
Ihr eBay-Team
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***Veränderungen der eBay-Organisation*** |
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Montag, 06. Oktober 2008 | 14:54 Uhr MEZ

Untitled Document
Liebe eBay-Mitglieder,
Bereits vor einem Jahr haben
wir begonnen, den eBay-Marktplatz für Sie umfassend
umzugestalten. Erst im August haben wir weitere umfangreiche Veränderungen
vorgestellt - beispielsweise ein völlig neues Geschäftsmodell für
unsere gewerblichen
Anbieter - die Ende September in Kraft getreten sind.
Wir möchten Sie heute
über geplante Veränderungen innerhalb der eBay-Organisation
informieren, die das Unternehmen eben bekannt gegeben hat. Dabei werden bestimmte
Verwaltungsbereiche in Europa neu organisiert, um eBay letztlich noch einfacher
und
sicherer zu machen bzw. die einzelnen Marktplätze noch besser aufeinander
abstimmen
zu können.
In diesem Zusammenhang möchten
wir Ihnen persönlich versichern, dass die geplanten
Veränderungen Ihren Handel auf dem eBay-Marktplatz in keiner Weise beeinträchtigen
werden. Ihre Ansprechpartner und die Account Manager im Kundenservice werden
Ihnen auch helfend zur Seite stehen.
Wir werden alles daran setzen,
damit eBay auch weiterhin Ihr Vertrauen verdient und
Sie auch künftig erfolgreich auf dem weltweiten Online-Marktplatz handeln
können.
Weitere Informationen zu
der geplanten Umgestaltung finden Sie auf den Seiten des
eBay Ink Blog sowie in dem eBay
Presse Service Center.
Herzliche Grüsse,
Ihr eBay Team
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***Gewerbliche Verkäufer: Weitere Hinweise zu den Änderungen*** |
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Donnerstag, 25. September 2008 | 14:46 Uhr MEZ

Untitled Document
Liebe eBay-Verkäufer,
Mit dem neuen Festpreisformat
treten außerdem folgende Änderungen für alle
gewerblichen Verkäufer in Kraft:
- Verkaufen Sie mehrere
identische Artikel, dürfen Sie diese in maximal 3
eigenständigen Angeboten gleichzeitig einstellen. Die Ausnahme sind
Auktionen mit einem Startpreis von CHF 1.
- Für Ihre bestehenden
Angebote gelten noch solange die Gebühren vor dem
25.9.2008, bis sich diese Angebote erneuern. Besonders wenn Sie ein
bestehendes Sofort-Kaufen- oder Shop-Angebot mit neuen Artikeln auffüllen
oder in ein Mehrfachangebot umwandeln, sollten Sie dies beachten, um
unerwartet hohe Angebotsgebühren zu vermeiden.
Beispiel: Ein Angebot,
das am 20.9.2008 bis auf Widerruf eingestellt wurde und
sich automatisch alle 30 Tage erneuert, wird bis zum 19.10. noch mit den alten
Gebühren berechnet, auch wenn es überarbeitet und mit zusätzlichen
Artikeln
aufgefüllt wurde. Erst ab dem 20.10.2008 werden automatisch für dieses
Angebot
die neuen Gebühren angesetzt.
- Die Zusatzoptionen
für Ihre laufenden Shop-Angebote werden automatisch
in das neue Festpreisformat übernommen.
Beispiel: Wenn laufenden
Angeboten vor dem 25.09.2008 Zusatzoptionen hinzugefügt
wurden, dann werden dafür die bisherigen Gebühren für die Zusatzoptionen
berechnet.
Die neuen Gebühren werden für diese Angebote berechnet, sobald sich
dieses Angebot
erneuert. Für Angebote, die Sie ab dem 25.9.2008 einstellen, gelten die
neuen
Gebühren und Sie können z.B. die Zusatzoption Galeriebild kostenlos
hinzufügen.
Hinweis: Wenn Sie
umgehend zu den neuen Angebotsgebühren und neuen Gebühren
für Zusatzoptionen anbieten möchten, sollten Sie Ihre laufenden Angebote
ab dem
25.9.2008 beenden und direkt wieder einstellen.
- Neue Zusatzoption:
Premium-Angebot in Kategorie und Suche:
Ab sofort können Sie eine neue Zusatzoption nutzen. Mit dem Premium-Angebot
in Kategorie und Suche wird Ihr Angebot auf den ersten Suchergebnisseiten
angezeigt. In den ersten Tagen kann es vorkommen, dass Ihnen ein
falscher Preis angezeigt wird, wenn Sie diese Zusatzoption Ihren bestehenden
Shop-Artikeln hinzufügen möchten. Abgerechnet wird dann der korrekte
Preis.
Ab dem 25.9. gelten auch hier die neuen Gebühren.
Hier geht's zu den Gebührenseiten.
Und viele weitere Informationen zum neuen
Geschäftsmodell für gewerbliche Verkäufer haben wir auf dieser
Seite für
Sie
zusammengestellt.
Wir wünschen Ihnen
als gewerblichen Verkäufer weiterhin viel Erfolg auf eBay.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
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***Neue Gebühren gelten ab heute*** |
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Donnerstag, 25. September 2008 | 14:46 Uhr MEZ

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Liebe eBay-Verkäufer,
bereits am 20. August
haben wir Änderungen für den Schweizer Marktplatz angekündigt.
Heute, am 25. September,
ist der Startschuss für das neue Festpreisformat für gewerbliche
Verkäufer gefallen. Damit wird das Handeln auf eBay noch übersichtlicher
und effizienter -
für Käufer und Verkäufer.
Was sich ändert, was
bleibt, was verbessert wird - alle Informationen dazu finden Sie hier.
Weitere Preisänderungen
Die weiteren Preisänderungen,
die am 12.
September angekündigt wurden, gelten ebenfalls
ab heute.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
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***Wichtige Änderungen beim Anbieten*** |
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Montag, 15. September 2008 | 14:23 Uhr MEZ

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Liebe eBay-Verkäufer,
im Zuge des neuen Festpreisformats
für gewerbliche Verkäufer, das ab dem 25. September
genutzt werden kann, wird es noch zwei Änderungen geben, die wir Ihnen
heute vorstellen
möchten.
1. Mehrere identische
Artikel sollten zukünftig in einem Angebot eingestellt werden
Ab dem 25. September sollten
Sie mehrere identische Artikel (sog. Mehrfach-Angebote) stets
in einem Angebot einstellen. Denn wir ändern unseren Grundsatz zum Einstellen
von mehreren
identischen Artikeln. Das bedeutet, dass Sie nur noch 3 eigenständige
Angebote mit
identischen Artikeln gleichzeitig auf eBay einstellen dürfen. Ausgenommen
sind Auktionen
mit einem Startpreis von CHF 1. Dort können Sie unbegrenzt identische Artikel
als eigenständige
Angebote gleichzeitig
einstellen.
Wie stellen Sie mehrere
identische Artikel in einem Angebot ein?
Dafür geben Sie einfach
im Verkaufsformular oder Ihrem Verkäufertool neben dem Start- oder
Festpreis die Menge ein.
Ihr Vorteil: Unsere
neue Suche nach beliebtesten Artikeln zeigt Mehrfach-Angebote prominenter
an, je mehr Artikel aus diesem einen Angebot verkauft werden. Außerdem
sparen Sie bei einem
Angebot mit mehreren identischen Artikeln den Verwaltungsaufwand.
Warum nehmen wir diese Änderung
vor?
Ab dem 25. September zeigen
wir alle über Shops eingestellten Angebote (vorher Shop-Artikel)
in der regulären Suche. Diese stark erweiterte Angebotspalette (wir rechnen
mit einer Verdopplung)
macht es notwendig, die Anzahl identischer Angebote möglichst klein zu
halten, um Käufern einen
besseren Überblick zu gewähren.
Bitte stellen Sie sich
rechtzeitig auf diese Änderung ein und überarbeiten Sie Ihr Sortiment
auf eBay. Wir werden diese neue Regelung ab dem 25. September durchsetzen
und bitten Sie, sich
entsprechend darauf einzustellen.
Lesen Sie unseren Grundsatz
zum Einstellen
von mehreren identischen Artikeln.
Mehr Infos über Mehrfach-Angebote
finden Sie hier.
2. Artikel wiedereinstellen
– Gebührenerstattung entfällt bei einem Verkauf
Bislang wurden die Angebotsgebühren
zurückerstattet, wenn ein nicht verkaufter Festpreisartikel über
die Funktion „Wiedereinstellen“ in Mein eBay erneut angeboten und
dann verkauft wurde.
Diese Rückerstattung
wird ab dem 25. September nur noch für Auktionen und nicht mehr für
Festpreisartikel gewährt. Bisher wurde diese vor allem von gewerblichen
Verkäufern in Anspruch
genommen. Durch die neuen niedrigen Angebotsgebühren für gewerbliche
Festpreisartikel, die ab
dem 25. September gelten, verliert die Rückerstattung an Relevanz und wird
daher eingestellt.
Herzliche Grüße,
Ihr eBay-Team
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***Wichtige Informationen zu den Preisänderungen auf eBay*** |
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Freitag, 12. September 2008 | 13:15 Uhr MEZ

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Ab 25. September 2008: Kostenlos
Anbieten
Liebe eBay-Verkäufer,
heute informieren wir Sie
über einige wichtige und erfreuliche Neuerungen auf unserem
Online-Marktplatz: Ab dem 25. September 2008 treten Preisänderungen in
Kraft, die das
Handeln auf eBay noch einfacher, günstiger und risikoloser machen.
1. Kostenloses Anbieten
von Auktionen mit CHF 1.- Startpreis inklusive Galeriebild
Ab dem 25. September zahlen Sie bei Auktionen mit Startpreis CHF 1.- keine Angebotsgebühr
und erhalten das Galeriebild gratis dazu, statt wie bisher 10 Rappen Angebotsgebühr
und 10
Rappen für die Zusatzoption "Galeriebild". Für alle anderen
Startpreise fällt bei Auktionen die
gleiche Angebotsgebühr wie aktuell bei Festpreisangeboten an.
2. Anpassung bei den
Verkaufsprovisionen
Die Prozentsätze bei der Verkaufsprovision bleiben mit 4%, 3% bzw. 1,5%
unverändert und
gelten für alle Kategorien ausser "Auto & Motorrad: Fahrzeuge"
(die Verkaufsprovision beträgt
hier unabhängig vom erzielten Verkaufspreis CHF 25,00).
Die Grenzen werden leicht
angepasst, d.h. Sie zahlen ab 25. September folgende
Verkaufsprovision abhängig vom Verkaufspreis:
| CHF 1,00
- CHF 100,00 |
4% des
Verkaufspreises |
| CHF 100,01
- CHF 1000,00 |
3% des
Verkaufspreises über CHF 100,00 zzgl. CHF 4,00 |
| CHF 1000,01
und höher |
1,5% des
Verkaufspreises über CHF 1000,00 zzgl. CHF 31,00 |
Für nicht verkaufte
Artikel fällt weiterhin keine Verkaufsprovision an.
3. Gebührenreduzierung
für Zusatzoption "Bilderpaket"
Ab 25. September 2008 kostet das Bilderpaket für bis zu sechs Bilder nur
noch CHF 1,80
anstelle von CHF 2,20 und für bis zu 12 Bilder nur noch CHF 2,20 anstelle
von CHF 3,00.
4. Das neue Festpreisformat
für gewerbliche Verkäufer
Für gewerbliche Verkäufer wird das Shop-Abonnement zur Eintrittskarte
für ein völlig neues
Geschäftsmodell: Ab dem 25. September zeigen wir Shop-Artikel in allen
Kategorie- und
Suchergebnissen gleichberechtigt als Sofort-Kaufen-Artikel an. Dabei profitieren
Sie von
langen Angebotslaufzeiten und einem geringen Risiko durch günstige Angebotsgebühren.
Alle Informationen dazu
finden Sie hier!
Herzliche Grüsse
Ihr eBay Schweiz-Team
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***Verkäufer: Vorschau - Änderungen auf dem Schweizer Marktplatz im Herbst*** |
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Mittwoch, 20. August 2008 | 12:00 Uhr MEZ
 Liebe eBay-Verkäufer,
in den kommenden Wochen
und Monaten haben wir einige Veränderungen vor, die vor allem für
gewerbliche Verkäufer auf eBay sehr interessant sind. Wir gehen hier den
von uns im vergangenen Jahr eingeschlagenen Weg weiter und gestalten den eBay-Marktplatz
für Käufer attraktiver und für Verkäufer somit wirtschaftlich
noch interessanter.
Wir brauchen Ihr Engagement und Ihre Unterstützung, um diesen Weg gemeinsam
erfolgreich zu beschreiten.
1) Riesige Produktauswahl
Schon heute ist die Vielfalt
der Angebote auf eBay eine der größten Stärken unseres Marktplatzes.
Aktuell sind ständig rund 250'000 Artikel auf dem schweizerischen eBay-Marktplatz
im Angebot, weltweit sind es über 100 Mio Artikel. Jetzt wollen wir die
Sortimentsbreite und -tiefe nochmals ausweiten. Diesmal durch ein Modell speziell
für gewerbliche Verkäufer:
Festpreisangebote mit langen Laufzeiten und günstigen Konditionen.
Die wichtigste Voraussetzung hierfür ist, dass Shop-Artikel in den Suchergebnissen
künftig gleichberechtigt als Festpreis-Artikel angezeigt werden.
Die Zeiten, in denen Käufer separat nach Shop-Artikeln suchen mussten,
sind vorbei. Es gibt in den Suchergebnissen nur noch Auktionen und Festpreisangebote.
Festpreisartikel, die in Verbindung mit einem Shop-Abonnement angeboten werden
behalten ihre langen Laufzeiten, werden aber ab dem 25. September über
die eBay Standardsuche gefunden. Damit werden sie für gewerbliche Verkäufer
wesentlich lukrativer.
Wir bieten Ihnen als Shop-Abonnenten mehr Leistung zu attraktiven Gebühren.
Konkret heißt das:
" Die Einstellgebühren variieren zwischen 0 und fünfzehn Rappen
je nach Shop und gelten unabhängig vom Startpreis des Angebots
" Das Galeriebild ist immer in der Gebühr enthalten
" Mit einer Flatrate von 499.95 CHF im Monat können Premiumshop-Abonnenten
Angebote im neuen Festpreisformat in unbegrenzter Zahl einstellen. Dazu kommen
diverse Möglichkeiten, den Shop individuell auf Ihre Bedürfnisse zuzuschneiden.
" Die Prozentsätze bei der Verkaufsprovision bleiben mit 4%, 3% bzw.
1,5% unverändert und gelten für alle Kategorien außer "Auto
& Motorrad: Fahrzeuge", die Grenzen wurden leicht angepasst
Das gesamte Paket bietet vor allem Verkäufern, die bereits in relativ großen
Stückzahlen handeln, starke Anreize, mehr und auch andere Waren auf eBay
anzubieten. Die größere Auswahl an Artikeln wird Käufer anziehen.
Auch im Sinne einer guten Kauferfahrung ist, dass Angebote in unserem neuen
Festpreisformat für gewerbliche Verkäufer PayPal automatisch als eine
mögliche Zahlungsoption enthalten. Nach wie vor wird es auch Festpreisartikel
ohne eBay-Shop - die Nutzung der Shops aber lohnt sich für gewerbliche
Verkäufer mehr denn je. Diese Neuerungen greifen ab dem 25. September.
2) Relevante Suchergebnisse
Damit Käufer Ihre Artikel
auch bei größerer Angebotsbreite und -tiefe finden, verbessern wir
unsere Suchtechnologie. Wir stellen damit sicher, dass das größere
Angebot zielgenau und effektiv durchsucht werden kann und dass die Sortierung
der Ergebnisse die relevantesten Treffer an vorderster Stelle platziert.
Auktionen werden dabei vor allem nach Restlaufzeit angezeigt, Festpreisangebote
nach Verkaufserfolg. Insbesondere für Angebote, die mehr als einen Artikel
beinhalten, heißt das: Je mehr Artikel aus diesem Angebot verkauft worden
sind - weil das Angebot so attraktiv war - desto höher steigt es in der
Sortierung. Wir werden dafür Sorge tragen, dass auf allen Ergebnisseiten
ein gesunder Mix aus Auktionen und Festpreisangeboten angezeigt wird. Das Verhältnis
von Auktionen und Festpreisangeboten auf den Suchergebnisseiten richtet sich
dabei nach dem Angebots- und Nachfrage-Verhältnis. Die neue Suchtechnologie
und Sortierung ist ab September für alle Mitglieder verfügbar.
3) Reibungslose Kaufabwicklung
Schon heute wird die Mehrheit
der Artikel von gewerblichen Anbietern, die auf eBay.ch ersichtlich sind, mit
PayPal als Zahlungsoption eingestellt. Beim neuen Festpreisangebot für
gewerbliche Verkäufer muss PayPal als eine mögliche Zahlungsmethode
angeboten werden. Käufer, die Produkte von gewerblichen Verkäufern
im Festpreisformat erwerben, erwarten eine schnelle, reibungslose und vor allem
sichere Abwicklung der Transaktion. Um ein Höchstmaß an Käuferzufriedenheit
zu erreichen, möchten wir allen Käufern die Möglichkeit bieten,
bei diesem Verkaufsformat PayPal als Zahlungsmethode zu wählen.
Wir setzen auf PayPal, weil
es ein wichtiges Instrument für die reibungslose Kaufabwicklung ist. Und
die gehört dazu, wenn wir für wirklich rundum zufriedene Käufer
sorgen wollen. Genauso wie hohe Standards bei Service und Versand, auf deren
Einhaltung wir alle im Sinne unseres gemeinsamen Erfolgs verstärkt achten
müssen.
Im Sinne der Käufer und aller Verkäufer, die mit guten Leistungen
für positive Kauferfahrungen sorgen werden wir Verkäufer, die die
Standards nicht erfüllen konsequenter sanktionieren.
Außerdem werden wir den Schutz vor Missbrauch fremder Mitgliedskonten
noch weiter verstärken - mit einer neuen Identitätsbestätigung
beim Verkaufen. Seit April ordnen wir die Mitgliedskonten denjenigen Computern
zu, die regelmäßig für Aktivitäten auf eBay genutzt werden
- die Zuordnung erfolgt durch Flash-Cookies, die lokal auf den Computern gespeichert
und von eBay wiedererkannt werden. Soll ab September ein Verkauf über einen
Computer veranlasst werden, der bislang nicht für eBay-Aktivitäten
genutzt wurde, muss der Kontoinhaber einen zusätzlichen Code auf der eBay-Seite
eingeben, der zuvor telefonisch übermittelt wurde. Erst danach kann der
Artikel eingestellt werden.
Besonders für Verkäufer
gab es in den vergangenen Monaten viele einschneidende Veränderungen. Dies
ist uns bewusst, aber wir glauben, dass diese Schritte für den zukünftigen
Erfolg des Marktplatzes und der somit auch für den Erfolg der Verkäufer
auf eBay notwendig sind.
Gleichzeitig gilt: Wo wir im Dialog mit Ihnen Korrekturbedarf festgestellt haben,
reagieren wir. Ein Beispiel: Viele von Ihnen haben zu den Änderungen am
Bewertungssystem Stellung bezogen. Noch im dritten Quartal werden wir eine Möglichkeit
schaffen, mit der Käufer irrtümlich oder voreilig abgegebene Negativ-Bewertungen
zurücknehmen können. Außerdem werden wir die neutralen Bewertungen
nicht mehr in die Berechnung des Anteils positiver Bewertungen eines Verkäufers
mit einbeziehen An unserem Ziel - und an der Richtigkeit der Änderungen
am Bewertungssystem - ändert das aber nichts.
Wir erhalten aber auch bereits in dieser frühen Phase viel Zustimmung von
Käufern und Verkäufern gleichermaßen. Das ist gut, denn gerade
zufriedene Käufer sind der Schlüssel für den Erfolg - nur zufriedene
Kunden kaufen gern, oft und viel auf dem Online-Marktplatz.
Herzliche Grüsse
Ihr eBay Team
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***Vorschau - Änderungen auf dem Schweizer Marktplatz im Herbst*** |
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Mittwoch, 20. August 2008 | 12:00 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,
eBay entwickelt sich ständig
weiter. Vor knapp einem Jahr haben wir Ihnen erstmals einen Überblick zu
den wichtigen Veränderungen auf unserem Online-Marktplatz gegeben.
Heute stellen wir Ihnen die nächsten Schritte einer Entwicklung vor, durch
die wir nicht nur die größte und beliebteste Shopping-Website bleiben,
sondern ein - für Käufer wie Verkäufer - noch besserer Online-Marktplatz
werden wollen.
Dafür haben wir bereits eine Menge getan: Wir haben eBay an vielen Stellen
attraktiver, einfacher, günstiger und sicherer gestaltet - denken Sie an
die Veränderungen des Bewertungssystems, den Ausbau des Kundenservices,
die günstigere Preisstruktur oder auch das PowerSeller-Prämienprogramm,
von dem nicht nur gute Verkäufer profitieren, sondern auch die Käufer.
Denn sie freuen sich über gute Verkäuferleistungen.
Wir arbeiten nun daran, die Produktauswahl noch einmal deutlich zu erweitern,
die Suche zu verbessern und die Geschäftsabwicklung zwischen Käufer
und Verkäufer reibungsloser zu gestalten.
Was bedeutet das im Einzelnen?
1) Riesige Produktauswahl
Heute sind auf dem schweizerischen
eBay-Marktplatz ständig rund 250'000 Artikel im Angebot, weltweit sind
es über 100 Mio Artikel. Wir werden die Sortimentsbreite und -tiefe nochmals
ausweiten und tun das durch eine bessere Platzierung der Shop-Angebote. Gleichzeitig
bieten wir gewerblichen Verkäufern neue, attraktive Möglichkeiten
und Konditionen, ihre Artikel bei eBay professionell anzubieten.
Bisher wurden die Shop-Artikel auf den eBay-Seiten separat angezeigt. Diese
Trennung heben wir auf und integrieren Shop-Angebote in das allgemeine Angebot
bei eBay- künftig gibt es also nur noch Auktionen oder Festpreisangebote.
Shop-Artikel bekommen dadurch eine größere Reichweite bei unverändert
langen Laufzeiten. Die Käufer profitieren von mehr Auswahl - wir erhöhen
mit dieser Änderung die unmittelbar verfügbaren Angebote um circa
50% - und mehr Komfort, denn ein Extra-Blick in die Shops ist nicht mehr nötig.
Gewerbliche Verkäufer, die einen eBay Shop nutzen, profitieren von der
besseren Findbarkeit Ihrer Artikel - und dies bei gleichen oder geringeren Gebühren.
Zum Beispiel richten sich die Einstellgebühren nicht mehr nach dem Startpreis.
Das Galeriebild ist im Preis enthalten und kostet keine extra Gebühren.
Außerdem wird es für Premiumshop-Abonnenten eine Flatrate geben:
Für monatlich 499.95 CHF können sie Angebote im neuen Festpreisformat
in unbegrenzter Zahl einstellen.
2) Relevante Suchergebnisse
Zum weiter wachsenden Angebot
auf eBay gehört eine weiter verbesserte Suchtechnologie, die in der riesigen
Menge an Produkten das für Käufer Interessante und Passende findet.
Hier haben wir einen großen Schritt nach vorne gemacht, damit Sie Ihr
Sammlerstück ebenso schnell und einfach finden wie ein Massenprodukt, eine
Auktion ebenso wie ein Festpreisangebot. Für die Sortierung gilt: Auktionen
werden vor allem nach Restlaufzeit angezeigt, Festpreisangebote nach ihrem bisherigem
Verkaufserfolg. Nähere Details haben wir für Sie auf einer Informationsseite
http://pages.ebay.ch/neuesuche/
zusammengefasst.
3) Reibungsloser Kauf
Eine schnelle und reibungslose
Kaufabwicklung garantiert zufriedene Käufer. Deshalb integrieren wir PayPal
weiter in den Online-Marktplatz. Bereits jetzt werden die Mehrheit der Artikel
von gewerblichen Anbietern, die auf eBay.ch ersichtlich sind, mit PayPal angeboten.
Dies zeigt uns das starke Interesse an dieser Zahlungsoption bei Käufern
und Verkäufern. Aus diesem Grund wird Artikeln, die im neuen Festpreisformat
für gewerbliche Verkäufer angeboten werden, PayPal automatisch als
eine mögliche Zahlungsoption hinzugefügt.
Wir setzen uns weiter für höhere Verkäuferstandards ein. Dazu
prüfen wir die Qualität von Angebot, Service und Versand auf Basis
der Käufer-Rückmeldungen in den letzten 30 Tagen - eine Qualitätsoffensive,
von der Käufer und Verkäufer gleichermaßen profitieren. Jenseits
der drei Kernanliegen riesige Produktauswahl, relevante Suchergebnisse und reibungsloser
Kauf, werden wir auch zwei der meist genutzten Seiten vollständig überarbeiten
und nutzerfreundlicher gestalten:
Dazu gehört Mein eBay. Die neue, verbesserte Version von Mein eBay können
jetzt alle Mitglieder optional testen. Neben einer übersichtlicheren und
einfacheren Navigation bietet das neue Mein eBay neue, hilfreiche Funktionen,
wie beispielsweise die individuell anpassbare Zusammenfassungsseite.
Auch die Struktur der Artikelseite wird überarbeitet und insgesamt attraktiver
gestaltet. Verkäufer können ihre Artikel noch attraktiver präsentieren;
Käufer können sich noch schneller und fundierter
informieren.
Die vorgestellten Änderungen
werden unseren Online-Marktplatz deutlich attraktiver machen - für Verkäufer
und Käufer. Deren Zufriedenheit ist und bleibt der Maßstab und die
wichtigste Voraussetzung für dauerhaften Erfolg.
Übrigens: Wir bemühen uns in der Kommunikation so früh und so
umfangreich wie möglich auf etwaige Änderungen aufmerksam zu machen.
Sie sollen genügend Zeit haben, sich darauf einzustellen und sich eine
detaillierte Meinung zu einzelnen Maßnahmen zu bilden. Außerdem
sind diese Prozesse keine Einbahnstraße. Wir nehmen auf, was Sie uns sagen
und bemühen uns, dem gerecht zu werden.
Herzliche Grüsse
Ihr eBay Team
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***Neue verbesserte Version von Mein eBay*** |
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Dienstag, 05. August 2008 | 11:18 Uhr MEZ

Untitled Document
Liebe eBay-Mitglieder,
in Mein eBay können Sie alle Ihre Kauf- und Verkaufsaktivitäten, Nachrichten,
Informationen zu Ihrem Mitgliedskonto und Einstellungen über einen einzigen
Zugang
sicher und zentral verwalten. Um diesen Bereich noch übersichtlicher und
einfacher zu
gestalten, haben wir Mein eBay überarbeitet. Dabei sind viele Ihrer Anregungen
und
Wünsche umgesetzt worden.
Einige Mitglieder nutzen das neue Mein eBay bereits. Jetzt haben weitere Mitglieder
die Möglichkeit, das neue Mein eBay zu testen. In den nächsten Monaten
werden wir
das neue Mein eBay weiter verbessern und schrittweise allen Mitgliedern anzeigen.
Wenn Sie Mein
eBay aufrufen, sehen Sie ganz oben rechts den Link Jetzt die
Betaversion ausprobieren. Sie können jederzeit vom neuen Mein eBay
zum
gewohnten Mein eBay wechseln. Klicken Sie dazu einfach auf Betaversion verlassen.
Das neue Mein eBay bietet neben den bekannten, auch neue hilfreiche Funktionen:
So
können Sie jetzt Artikellisten nach Ihren Wünschen anlegen. Bündeln
Sie einfach
mehrere Angebote in einer Liste und legen Sie beispielsweise eine
"Geburtstagswunsch-Liste" an oder bündeln Sie Angebote für
Ihre Suche nach neuen
Turnschuhen, in Ihrer "Turnschuh-Liste". Sie können dabei eigene
Listen anlegen
oder die vorgegebenen Listen nutzen und insgesamt bis zu 100 Listen führen.
Sie
finden die Listen in der linken Navigation unter "Verwalten".
Außerdem können Sie nun bis zu 200 Artikel, doppelt so viele Angebote
wie bisher, in
Mein eBay beobachten.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
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***Neuer eBay-Grundsatz zum Handel mit Tieren, Tierartikeln und geschützten Pflanzen*** |
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Dienstag, 15. Juli 2008 | 21:00 Uhr MEZ

Untitled Document
Liebe eBay-Mitglieder,
ab heute den 15. Juli 2008 gilt ein neuer eBay-Grundsatz zum Handel mit Tieren,
Tierartikeln und geschützten Pflanzen.
Es ist verboten, lebende Tiere, geschützte Tiere oder Pflanzen oder Produkte
oder
Teile von geschützten Tieren oder Pflanzen anzubieten.
Der Handel mit Hunde- und Katzenfell oder Produkten aus Hunde- oder
Katzenfell und der Handel mit befruchteten Eiern sind ebenfalls verboten.
Hinweis: Hunde und
Katzen gehören zwar nicht zu den geschützten Tierarten,
gleichwohl ist der Handel mit Hunde- und Katzenfell oder Produkten aus Hunde-
oder Katzenfell in allen Verarbeitungsstufen (Pelz, Pelzmantel, Pelzdecke,
Schlüsselanhänger aus Pelz) nicht zulässig.
Den neuen Grundsatz und
weitere Details finden Sie hier.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
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***Vorankündigung: Veränderungen am Bewertungssystem werden angepasst*** |
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Freitag, 11. Juli 2008 | 11:28 Uhr MEZ

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Liebe eBay-Mitglieder,
im Januar haben wir Ihnen
die Veränderungen am Bewertungssystem
angekündigt und diese wurde im Mai umgesetzt. Unser Ziel ist und war
es, die Aussagekraft des Bewertungssystems zu stärken. Käufer sollen
fair und
ehrlich und ohne Angst vor Rachebewertungen bewerten können. Die ersten
Ergebnisse dieser Änderungen zeigen uns, dass wir auf dem richtigen Weg
sind.
Mehr und mehr Verkäufer konnten ihre detaillierten Verkäuferbewertungen
verbessern
und immer weniger Käufer berichten uns von schlechten Erfahrungen, die
sie beim
Einkaufen auf eBay gemacht haben.
Gleichwohl haben wir in E-Mails, in den Diskussionsforen und in direkten Gesprächen
mit Ihnen fundierte Rückmeldungen zu den Änderungen am Bewertungssystem
erhalten. Wir sind uns bewusst, dass wir als Marktplatz und als Geschäftspartner
der
Verkäufer auf eBay eine große Verantwortung tragen. Wir haben verstanden,
dass
Verkäufer einen noch besseren Schutz benötigen, um sich vor dem Missbrauch
des
Bewertungssystems durch Käufer zu schützen. Hierzu haben wir bereits
eine Reihe
von Maßnahmen
für Verkäufer geschaffen. Folgende Anpassungen, die Verkäufern
besonders am Herzen liegen, werden wir in Kürze umsetzen:
- Anzeige des Prozentanteils
positiver Bewertungen
Ab voraussichtlich Ende August werden wir neutrale Bewertungen nicht mehr
in die Kalkulation des prozentualen Anteils positiver Bewertungen einbeziehen.
Dies bedeutet auch, dass PowerSeller wegen der im Mai veränderten Berechnung
ihren Status als PowerSeller nicht verlieren werden.
- Korrigieren von Bewertungen
Wir werden eine Möglichkeit für Käufer schaffen, irrtümlich
oder vorzeitig abgegebene
Bewertungen im Bewertungsprofil eines Verkäufers zu revidieren bzw. anzupassen.
Mit diesem Instrument haben Verkäufer - selbst wenn ein Käufer enttäuscht
wurde -
die Möglichkeit, die negative Kauferfahrung wieder gut zu machen und
negative
oder neutrale Bewertungen zu korrigieren. Diese Möglichkeit werden wir
voraussichtlich noch im 3. Quartal schaffen.
Wir werden die Einflüsse der Veränderungen am Bewertungssystem auf
dem Marktplatz
weiterhin sehr genau beobachten. Wir führen den Dialog mit Käufern
und Verkäufer zu
diesen Veränderungen fort. Sollte es notwendig werden, werden wir auch
weitere
Anpassungen durchführen. Das Bewertungssystem bei eBay ist das Instrument,
welches
Käufern bei der Kaufentscheidung verlässliche Informationen zu Service
und
Qualität eines Verkäufers gibt.
Zu den anstehenden Änderungen werden wir Sie an dieser Stelle weiter informieren.
Herzliche Grüße
Ihr eBay Schweiz-Team
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***Stellungnahme zum aktuellen Urteil Moet-Hennessy-Louis Vuitton*** |
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Freitag, 04. Juli 2008 | 15:49 Uhr MEZ

Untitled Document
Liebe eBay-Mitglieder,
sicherlich haben Sie in
den letzten Tagen in der Presse viel über das Urteil eines
französischen Gerichts in einem Rechtsstreit gegen eBay gelesen.
Wir möchten Sie als
Mitglieder und Kunden von eBay an dieser Stelle wissen lassen,
wie viel wir hinter den Kulissen tun, um zu verhindern, dass Produktfälschungen
überhaupt auf unserer Webseite auftauchen. Jahr für Jahr investieren
wir
Millionenbeträge, um den Marktplatz vor Produktfälschungen zu schützen.
2007 haben
wir quer über alle weltweiten eBay-Marktplätze mehr als zwei Millionen
potentiell
gefälschter Artikel entfernt. Wir haben außerdem über 50.000
Verkäufer gesperrt, bei
denen der begründete Verdacht vorlag, dass Sie mit gefälschter Ware
handeln wollten.
Tausende von Herstellern
und Rechteinhabern, mit denen wir erfolgreich
zusammenarbeiten, wissen unser Engagement bei der Bekämpfung von
Produktfälschungen zu schätzen, das im Ergebnis dazu führt, dass
wir Angebote oftmals
schon entfernt haben, ehe ein möglicher Käufer sie zu Gesicht bekommt.
Es ist uns nur zu bewusst,
wie wichtig der Kampf gegen Fälschungen ist. Was wir
aber kritisieren, sind breit angelegte Versuche, für Originalprodukte wettbewerbsfeindliche
Handelspraktiken auf Kosten der Wahlmöglichkeiten für Konsumenten
durchzusetzen.
Diese Praktiken bedrohen die wirtschaftliche Existenz rechtschaffener Verkäufer
und
nehmen Käufern attraktive Einkaufsmöglichkeiten.
Die kompromisslose Durchsetzung
von Handelsbeschränkungen ist
wettbewerbsfeindlich und gegen die Interessen gerichtet, die Sie als Käufer
und
Verkäufer auf eBay haben. Das wird auch auf EU-Ebene so gesehen, wo man
versucht,
die Rahmenbedingungen für Online-Verkäufe so zu gestalten, dass der
E-Commerce in
Europa gefördert wird. Wir unterstützen freie und faire Marktbedingungen
mit allen
Vorteilen, die sich daraus für Sie ergeben.
Wir werden unseren Kampf
gegen Produktfälschungen fortsetzen. Unzeitgemäße
Versuche, mit zweifelhaften Methoden das Internet zum Nachteil unserer Mitglieder
einzuschränken, sind jedoch inakzeptabel. Wir werden uns immer für
Wahlmöglichkeiten der Verbraucher im E-Commerce einsetzen. Deshalb gehen
wir
gegen das Gerichtsurteil in die Berufung.

Douglas S. McCallum
Senior Vice President, eBay
Marketplaces, Europe
- verantwortlicher Manager für eBay in Europa -
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***Änderungen am Bewertungssystem im Mai*** |
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Montag, 26. Mai 2008 | 11:20 Uhr MEZ

Untitled Document
Liebe eBay-Mitglieder,
wir haben bereits Anfang
des Jahres verschiedene Änderungen am eBay-Bewertungssystem
angekündigt. In dieser eBay-News erfahren Sie Details zu den Änderungen.
Gleichzeitig möchten
wir Ihnen aber auch die Gründe für die Veränderungen im Bewertungssystem
erläutern.
Was ändert sich ab 22. Mai 2008?
- Verkäufer können keine negative oder neutrale Bewertung mehr
abgeben - für
Käufer ändert sich in dieser Beziehung nichts.
- Auch mehrfache Bewertungen durch einen Handelspartner werden gezählt,
wenn sie in
verschiedenen Kalenderwochen erfolgen. Dies greift bereits seit einigen Wochen
für
laufende Transaktionen. Ab 22. Mai 2008 werden nun solche Mehrfachbewertungen
auch rückwirkend gezählt. Hierdurch wird sich die Anzahl
der Bewertungen bei vielen
Verkäufern erhöhen.
- Abgegebene negative und neutrale Bewertungen werden gelöscht,
wenn ein eBay-
Mitglied suspendiert wird.
- Negative und neutrale Käuferbewertungen werden im Bewertungsprofil
des Verkäufers
gelöscht, wenn der Käufer nicht auf eine gemeldete Unstimmigkeit
wegen eines nicht
bezahlten Artikels reagiert.
- Eine Bewertungsabgabe wird bis zu 60 Tage (statt bisher 90 Tage)
nach der Transaktion möglich sein.
- Der Anteil an positiven Bewertungen wird auf Basis der vergangenen 12
Monate
berechnet werden - bisher beruhte die Prozentzahl auf dem gesamten Zeitraum
der
Mitgliedschaft.
- Bei der Berechnung des Anteils an positiven Bewertungen werden alle erhaltenen
Bewertungen einbezogen - also neben den negativen und positiven auch die neutralen
Bewertungen.
- PowerSeller, die länger als 12 Monate bei eBay angemeldet sind, können
frühestens 7
Tage nach Transaktionsende negativ oder neutral bewertet werden.
- Der Prozess zur einvernehmlichen Rücknahme von Bewertungen wird
mit der Einführung der
Neuerungen abgeschaltet.
Warum sind diese Veränderungen notwendig geworden?
Die Bewertungen sind eine Grundlage dafür, dass einander fremde Personen
vertrauensvoll Geld
und Waren austauschen. Vor allem Käufer sind auf möglichst ehrliche
Bewertungen ihrer
Vorgänger angewiesen. Lange Zeit hat dieses System sehr gut funktioniert,
und die Bewertungen
spiegelten die Seriosität von eBay-Verkäufern wider.
Mit der Weiterentwicklung des Marktplatzes hat sich das Bewertungsverhalten
der eBay-
Mitglieder verändert, und Käufer haben aus Angst vor Rachebewertungen
selbst bei einer
schlechten Kauferfahrung oft nicht ehrlich bewertet. Dies erschwerte anderen
Käufern, zwischen
wirklich guten und weniger vertrauenswürdigen Verkäufern zu unterscheiden.
Zudem haben viele
Käufer, die einmal eine negative Bewertung aus Rache erhalten haben, dem
eBay-Marktplatz
den Rücken gekehrt. Dies schadet letztlich den Verkäufern bei eBay
und dem gesamten Marktplatz.
Mit den Veränderungen am Bewertungssystem sorgen wir nun dafür, dass
es auch weiterhin das
vertrauensbildende Instrument beim Handel auf eBay bleibt. Aber wir tragen auch
den
allgemeinen Entwicklungen im E-Commerce Rechnung, wo üblicherweise nur
der Verkäufer
bewertet wird. Dass nun auch neutrale Bewertungen in die Berechnung des Anteils
positiver
Bewertungen einbezogen werden, ist ein weiterer logischer Schritt, tatsächliche
Kauferfahrungen
im Bewertungssystem zu erfassen. Damit wird die Anzahl negativer Kauferfahrungen
kontinuierlich zurückgehen.
Hierzu passt auch, dass besonders PowerSeller, als eBays beste gewerbliche
Verkäufer, in
Zukunft noch strengeren (Bewertungs-)Standards gerecht werden müssen, um
am PowerSeller-
Programm teilzunehmen:
Für Käufer, die bei einem PowerSeller kaufen, hält sich somit
das Risiko einer negativen
Kauferfahrung in sehr engen Grenzen.
Wir werden sehr genau beobachten und analysieren, wie sich die Änderungen
am
Bewertungssystem auf den Handel bei eBay und den gesamten Marktplatz auswirken
und
werden weitere Anpassungen vornehmen, wenn dies nötig werden sollte.
Wie können sich Verkäufer vor ungerechtfertigten negativen Bewertungen
schützen?
In den vergangenen Wochen und Monaten haben wir in vielen Gesprächen mit
Käufern und
Verkäufern über die Bewertungsänderungen diskutiert. Dabei wurde
klar, dass Verkäufer stärker
als bisher vor willkürlichen Bewertungen durch Käufer geschützt
werden müssen.
Basierend auf den Vorschlägen der eBay-Gemeinschaft werden wir zusätzlich
die folgenden
Verbesserungen einführen:
- Bei der Abgabe einer negativen oder neutralen Bewertung müssen Käufer
künftig
bestätigen, dass eine ausreichende Wartezeit auf die Lieferung der Ware
verstrichen ist
und dass der Käufer bereits versucht hat, sich mit dem Verkäufer
in Verbindung zu
setzen.
- Für internationale Transaktionen werden bei der Bewertungsabgabe für
Käufer
zusätzliche Hinweise eingeblendet, die darauf verweisen, dass längere
Lieferzeiten
unvermeidbar sind.
- Die Funktion "eingeschränkter Käuferkreis" wird Verkäufern
erlauben, Käufer vom Bieten
und Kaufen auszuschliessen, die schon früher gegen Regeln verstossen
haben.
- Käufer die gegen eBay-Grundsätze verstossen und das Bewertungssystem
missbrauchen, können künftig schneller und einfacher gemeldet werden.
All dies unterstreicht die Wichtigkeit des Bewertungssystems und die gewachsene
Verantwortung
der Käufer bei der Abgabe von Bewertungen. Auch die erwähnte Abschaffung
der
einvernehmlichen Rücknahme verhindert, dass allzu leichtfertig mit negativen
Bewertungen
umgegangen wird. Für Käufer ist es dann auch nicht möglich, zunächst
negativ zu bewerten und
den Verkäufer durch die Aussicht auf Rücknahme zu nötigen.
Für Verkäufer ist die Bewertung auch weiterhin wichtig und sinnvoll,
da sie ein kleines aber
unverzichtbares Dankeschön an jeden Käufer darstellt, der seinen gekauften
Artikel pünktlich
bezahlt und sich dem Verkäufer gegenüber fair verhalten hat.
Wir sind überzeugt davon, dass durch diese Änderungen das Bewertungssystem
als
vertrauensbildendes Instrument gestärkt wird. Käufer erhalten die
Möglichkeit, ehrlich zu
bewerten und Verkäufer werden vor willkürlichen Bewertungen geschützt.
Besuchen Sie auch unser Bewertungsforum,
in dem Sie mit anderen Käufern und Verkäufern
über die Änderungen diskutieren können.
Herzliche Grüsse
Ihr eBay-Team
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***Neue Massnahme zur Erhöhung der Sicherheit auf dem eBay-Marktplatz*** |
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Montag, 21. April 2008 | 18:04 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,
wir möchten Ihnen heute
eine neue Massnahme zur Erhöhung der Sicherheit des eBay-
Marktplatzes vorstellen.
Es kommt immer wieder vor, dass Betrüger über gestohlene oder ausgespähte
Passwörter
Zugang zu fremden eBay-Mitgliedskonten erlangen und unter fremdem Namen Waren
zum
Verkauf anzubieten.
Aus diesem Grund werden
wir ab dieser Woche damit beginnen Mitgliedskonten denjenigen
Computern zuzuordnen, die regelmäßig für Aktivitäten auf
dem eBay-Marktplatz genutzt
werden. Ab Mitte des Jahres werden wir diese Informationen nutzen, um die Identität
des
Verkäufers zu bestätigen, wenn dieser Artikel auf eBay von einem zuvor
nicht genutzten
Computer aus zum Verkauf anbietet. Auf diese Weise werden wir die Sicherheit
nicht nur für
Verkäufer erheblich verbessern, sondern auch Käufern eine sicherere
Umgebung für den
Online-Einkauf auf eBay gewährleisten.
Was ändert sich?
Wenn Sie einen Artikel von einem zuvor nicht für eBay genutzten Computer
aus bei eBay
anbieten wollen - z.B. im Hotel, in einem Café oder in einer Bibliothek
- werden Sie ab Mitte
des Jahres von eBay einen automatisierten Anruf an die Telefonnummer erhalten,
die Sie in
Mein eBay unter Kontaktdaten angegeben haben. Mit diesem Anruf stellen wir sicher,
dass
der Verkauf tatsächlich vom rechtmäßigen Inhaber des eBay-Mitgliedskontos
veranlasst wird.
Welche Technologie wird
angewendet?
Zur Identitätsbestätigung verwenden wir sogenannte "Flash-Cookies".
Cookies sind
kleine Informationseinheiten, die lokal auf Ihrem Computer gespeichert werden.
Die
Flash-Cookies, die wir für die Identitätsbestätigung verwenden,
verbleiben auf Ihrem
Computer, sodass unser System Sie bei Ihrem nächsten Besuch wiedererkennt.
Interessierte können sich auf den Seiten von Adobe
über die Technologie Flash-
Cookies informieren. Die Identitätsbestätigung betrifft zunächst
nur den
Verkaufsprozess.
Was müssen Sie beachten?
Bitte aktualisieren Sie Ihre persönlichen Anmeldedaten in Ihrem
Mitgliedskonto. Eine
falsche oder nicht mehr aktuelle Telefonnummer in Mein eBay kann zu Verzögerungen
Ihrer Aktivitäten auf eBay führen. Wir empfehlen Ihnen dringend als
zweite
Kontaktmöglichkeit auch Ihre Handynummer zu hinterlegen, sodass wir Sie
im Falle
einer Identitätsbestätigung problemlos erreichen können. Ihre
Daten werden
entsprechend unseren Datenschutzerklärung
streng vertraulich behandelt.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
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***Neue Sicherheitsmassnahme für eBay-Käufer*** |
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Mittwoch, 02. April 2008 | 11:28 Uhr MEZ

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Demnächst erscheinen
Mitgliedsnamen aller Bieter von eBay-Auktionen
anonymisiert in der Gebotsübersicht
Liebe eBay-Mitglieder,
um Sie auf dem Online-Marktplatz eBay vor Betrügern zu schützen, haben
wir im September
2007 folgende Änderung
eingeführt: Die Mitgliedsnamen der Bieter wurden ab einem Gebot von
CHF 200 und mehr - ausser für den Verkäufer - nicht mehr öffentlich
sichtbar dargestellt. Diese
Massnahme haben wir erfolgreich zu Ihrem Schutz vor Betrug eingeführt.
Hintergrund für diese
war, dass Mitglieder, die auf einen hochpreisigen Artikel geboten haben und
dabei überboten
wurden, gefälschte Mails mit einem "Angebot an den unterlegenen Bieter"
von unautorisierten
Dritten erhalten haben.
Vermehrt haben wir von Ihnen erfahren, dass auch Bieter, die bei Auktionen auf
Artikel unter
CHF 200 geboten haben, solche gefälschten E-Mails erhalten haben. Deshalb
werden wir ab
Anfang April die Identität aller Bieter von eBay-Auktionen - ausser
für den Verkäufer -
anonymisiert anzeigen.
Wie kommen Online-Betrüger an E-Mail-Adressen der Bieter?
Oftmals ähneln die E-Mail-Adressen der Nutzer ihrem Nutzernamen bei eBay.
So wurden von
Betrügern zum Versenden von Angeboten an unterlegene Bieter übliche
Domains ausprobiert,
wie z.B. eBay-Mitgliedsname@gmx.ch, eBay-Mitgliedsname@yahoo.de oder eBay-
Mitgliedsname @aol.com - oft mit Erfolg. An einen ab jetzt anonymisiert angezeigten
Nutzernamen können keine gefälschten E-Mails mehr verschickt werden.
Beachten Sie zu Ihrer Sicherheit bitte auch folgende Grundregeln:
- Alle wichtigen Nachrichten,
die Ihr Mitgliedskonto betreffen, finden Sie auch in Mein eBay
unter "Meine Nachrichten". Bitte reagieren Sie nicht auf "Angebote
an den unterlegenen Bieter",
wenn diese Nachricht nicht auch in "Meine Nachrichten" enthalten
ist.
- Gehen Sie auf keinen
Fall einen Handel ein, dessen Abschluss nicht offiziell über die eBay-
Seite getätigt wurde.
- Bitte nutzen Sie immer
sichere, von eBay empfohlene Zahlungsmethoden.
Bezahlen sie nie
mit Bargeldtransfer-Services (z. B. Western Union) oder versenden Sie Bargeld
per Post. Diese
Services bieten Ihnen keinen ausreichenden Schutz gegen Betrug im Internet.
- Beachten Sie als GMX-Kunde
die fälschungssichere Kennzeichnung der eBay-Nachrichten.
Herzliche Grüsse
Ihr eBay-Team
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***Weiterentwickeltes eBay-Bewertungssystem *** |
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Dienstag, 29. Januar 2008 | 15:03 Uhr MEZ

Liebe Mitglieder,
In den kommenden Monaten werden wir einige, zum Teil grundlegende Änderungen im Bewertungssystem vornehmen. An dieser Stelle möchte ich Ihnen diese Änderungen im Detail vorstellen.
Bewertungen bei eBay sind der Grundstein für das Vertrauen, das einander fremde Personen bei eBay online miteinander handeln lässt. Die Bewertungen eines Verkäufers geben Käufern ein objektives Bild über die Seriosität eines Händlers. Aus diesem Grund haben wir in der Vergangenheit bereits einige Änderungen am Bewertungssystem vorgenommen und z.B. die detaillierte Verkäufer-Bewertung eingeführt. Auch das Melden eines nicht bezahlten Artikels ist eine Ergänzung des Bewertungssystems im Sinne einer nicht öffentlichen Bewertung.
Die grösste Schwäche, die wir beim aktuellen Bewertungssystem sehen, ist die Angst vieler Käufer vor sogenannten Rachebewertungen. Sie hält Käufer davon ab, Verkäufer ehrlich zu bewerten. Hierdurch verlieren die Verkäufer-Bewertungen an Glaubwürdigkeit, und Käufer verlieren zunehmend das Vertrauen in die Aussagekraft des Bewertungssystems.
Wir werden Massnahmen am Bewertungssystem ergreifen, die das Vertrauen der Käufer in das Bewertungssystem stärken, so dass sie weiterhin bei eBay aktiv sind und auch auf hochpreisige Angebote bieten.
Ehrliche (Verkäufer-) Bewertungen durch Käufer
Die schon erwähnten Rachebewertungen haben vor allem im letzten Jahr stark zugenommen und werden hauptsächlich von Verkäufern gegeben. Zum einen kommt es hierdurch zu einem schleichenden Vertrauensverlust in die Bewertungen, die für Verkäufer hinterlassen werden. Zum anderen kommt es auch vor, dass Käufer die ungerechtfertigt negativ bewertet wurden, eBay verärgert den Rücken kehren.
Ab Mai 2008 werden Verkäufer ihre Käufer nur noch positiv oder gar nicht bewerten können.
Uns ist bewusst, dass dies ein tiefer Einschnitt ist und dass wir Verkäufer davor schützen müssen, dass Käufer ihrerseits das Bewertungssystem missbrauchen bzw. sich nicht an ihre Pflicht zur Bezahlung eines gekauften Artikels halten. Diese Fälle können natürlich weiterhin von Verkäufern gemeldet werden. Regelverstösse von Käufern werden weiterhin strikt verfolgt und geahndet.
Ab Mai kommen die folgenden vorbeugenden Massnahmen hinzu:
- Wir entfernen negative und neutrale Bewertungen inklusive des Bewertungskommentars, wenn ein Käufer im Zuge des Prozesses „nicht bezahlter Artikel“ nicht reagiert.
- Wir entfernen alle abgegebenen negativen und neutralen Bewertungen auch rückwirkend, wenn ein Käufer (oder Verkäufer) vom Handel ausgeschlossen wird.
Zusätzlich ergreifen wir Massnahmen, um ungerechtfertigte negative Bewertungen von vornherein zu vermeiden:
- Käufer können innerhalb der ersten drei Tage nach einem Kauf keine negative oder neutrale Bewertung abgeben.
- Bewertet werden kann nur noch bis zu 60 Tage nach Angebotsende. Bisher war dies bis zu 90 Tage nach Angebotsende möglich.
- Verkäufer können maximal 5000, statt wie bisher 1000 Mitgliedsnamen auf ihre Liste gesperrter Bieter setzen.
Insgesamt werden wir unsere Aktivitäten verstärken, Käufer, die gegen die eBay-Regeln verstossen, zu identifizieren und die Verstösse wirksam zu unterbinden.
Die folgenden Änderungen stossen sicherlich auf positive Resonanz bei Käufern und Verkäufern gleichermassen.
Der Prozentsatz positiver Bewertungen basiert zukünftig auf den zurückliegenden 12 Monaten
Die Bewertungspunkte werden weiterhin ab der Registrierung des Mitgliedskontos aufgezählt, während der Prozentsatz sich nur noch auf die jüngere Vergangenheit bezieht. Bewertungen, die noch nicht zu lange zurückliegen, geben den besten Aufschluss darüber, wie ein Mitglied gegenwärtig einzuschätzen ist.
Viele Mitglieder finden es ärgerlich, dass eine einzige negative Bewertung, die auch noch Jahre zurückliegt, ihre Bewertungen für immer beeinträchtigt. Wir reagieren mit der Begrenzung auf 12 Monate auf einen der grössten Wünsche unserer Mitglieder.
Wiederholte Bewertungen durch dasselbe Mitglied können mehrfach gezählt werden
Ausserdem werden wir zukünftig mehrfache Bewertungen durch ein und dasselbe Mitglied auch jedes Mal zählen, wenn die Bewertungen in verschiedenen Kalenderwochen abgegeben wurden.
Damit möchten wir insbesondere Verkäufer belohnen, die sich über Service und Qualität einen Kundenstamm aufgebaut haben und immer wieder an dieselben Käufer verkaufen.
Uns ist bewusst, dass für sehr viele unserer Nutzer das Bewertungssystem ein bedeutender Teil von eBay ist. Die Jagd nach den Punkten und den Sternen macht vielen grossen Spass. Wir hoffen sehr, dass wir mit den Änderungen mehr Transparenz und Vertrauen schaffen. Bitte besuchen Sie unsere Informationsseite zum neuen Bewertungssystem.
Herzliche Grüsse
Michel Sägesser & das Team von eBay Schweiz
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***Änderungen auf dem eBay Marktplatz in den kommenden Monaten*** |
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Dienstag, 29. Januar 2008 | 15:03 Uhr MEZ

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Liebe Mitglieder,
2008 wird ein ereignisreiches Jahr bei eBay. Weltweit werden Massnahmen eingeführt um den Online-Marktplatz weiter zu stärken und ich möchte Ihnen einen ersten Überblick zu den zwei wichtigsten Veränderungen auf dem Schweizer Marktplatz geben. Diese beinhalten ein neu ausbalanciertes Bewertungssystem und eine günstigere und vereinfachte Preisstruktur.
Mit diesen Veränderungen, möchten wir vor allem die Kauferfahrungen auf eBay noch positiver gestalten. Von mehr Käufern, die erfolgreich und zufrieden bei eBay handeln, profitieren letztlich auch die Verkäufer und somit der ganze Marktplatz. Seriöse Verkäufer mit hohen Qualitätsstandards erhalten durch die Massnahmen viele zusätzliche Erfolgschancen.
Für diejenigen die auf Marktplätzen ausserhalb der Schweiz handeln, empfehle ich, sich über die entsprechenden Aenderungen zu informieren. Diese sind in den Details von Land zu Land unterschiedlich.
1. Änderungen der Gebührenstruktur am 20.2.
Unser Gebührenmodell wird vereinfacht und günstiger. Eine detaillierte Uebersicht finden Sie nachfolgend:
Alle Kategorien ohne “Auto & Motorrad: Fahrzeuge”
Angebotsgebühr bei Auktionen |
Startpreis eBay |
Alt |
Neu |
CHF 1,00 –CHF 1,99 |
CHF 0,05 |
CHF 0,10 |
CHF 2,00 –CHF 14,99 |
CHF 0,10 |
CHF 0,10 |
CHF 15,00 –CHF 39,99 |
CHF 0,20 |
CHF 0,10 |
CHF 40,00 –CHF 149,99 |
CHF 0,30 |
CHF 0,10 |
CHF 150,00 –CHF 499,99 |
CHF 0,60 |
CHF 0,10 |
CHF 500,00 + |
CHF 1,20 |
CHF 0,10 |
Angebotsgebühr bei Festpreisangeboten |
Startpreis eBay |
Alt |
Neu |
CHF 1,00 –CHF 1,99 |
CHF 0,05 |
CHF 0,05 |
CHF 2,00 –CHF 14,99 |
CHF 0,10 |
CHF 0,10 |
CHF 15,00 –CHF 39,99 |
CHF 0,20 |
CHF 0,20 |
CHF 40,00 –CHF 149,99 |
CHF 0,30 |
CHF 0,30 |
CHF 150,00 –CHF 499,99 |
CHF 0,60 |
CHF 0,60 |
CHF 500,00 + |
CHF 1,20 |
CHF 1,20 |
Kategorie “Auto & Motorrad: Fahrzeuge”
Angebotsgebühr |
Kategorie |
Alt |
Neu |
Automobile, Reisemobile & Caravans, Pkw-Anhänger und Nutzfahrzeuge |
CHF 5,00 |
Keine Angebotsgebühr |
Motorräder |
CHF 5,00 |
Keine Angebotsgebühr |
Verkaufsprovision |
Kategorie |
Alt |
Neu |
Automobile, Reisemobile & Caravans, Pkw-Anhänger und Nutzfahrzeuge |
CHF 75,00 |
CHF 25,00 |
Motorräder |
CHF 25,00 |
CHF 25,00 |
Zusatzoption „Galeriebild“
Galeriebild (bei Auktionen & Festpreisangeboten) |
Alt |
Neu |
CHF 0,20 |
CHF 0,10 |
2. Änderungen am Bewertungssystem
Eine ausführlichere Darstellung der Eingriffe in das Bewertungssystem erhalten Sie von Michel Sägesser in einer weiteren eBay-News, die wir heute veröffentlichen.
Das Bewertungssystem ist das zentrale Instrument zur Schaffung und Förderung von Transparenz und Vertrauen auf dem eBay-Marktplatz. Es bildet die Grundlage dafür, dass einander Fremde bei eBay dazu bereit sind, miteinander online Handel zu treiben. Vor allem hilft das Bewertungssystem Käufern dabei, die Verkäufer auf dem Marktplatz besser einzuschätzen und diese Einschätzung in die Kaufentscheidung einfliessen zu lassen. Es kommt allerdings immer wieder vor, dass von Käufern abgegebene Bewertungen besser ausfallen, als die zugrunde liegende Kauferfahrung, da der Käufer eine sogenannte „Rachebewertung“ des Verkäufers vermeiden möchte.
Ab Mai werden Verkäufer Käufer nicht mehr negativ oder neutral bewerten können.
Um unsere Verkäufer zu schützen, werden wir gleichzeitig eine Reihe von Massnahmen ergreifen, die verhindern sollen, dass Käufer das Bewertungssystem missbrauchen oder ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
Mit einer weiteren Änderung möchten wir Verkäufer belohnen, die sich einen Kundenstamm aufbauen und von einzelnen Stammkunden im Laufe der Zeit mehrfach bewertet werden. Solche mehrfachen Bewertungen werden nun auch mehrfach gezählt. Durch die Einschränkung auf eine Bewertung pro Woche bleibt das System fair.
Zum Dritten wird der Zeitraum, auf den sich der Prozentsatz positiver Bewertungen bezieht, auf die letzten 12 Monate umgestellt. Die Berechnung der Bewertungspunkte erfolgt auch weiterhin ohne zeitliche Begrenzung
Zusammen mit dem ganzen eBay Team wünsche ich Ihnen ein erfolgreiches Jahr.
Yves Mäder
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***Schützen Sie sich vor Online-Betrügern!*** |
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Dienstag, 11. September 2007 | 12:00 Uhr MEZ

Liebe
eBay-Mitglieder,
als Geschäftsführerin von eBay Schweiz bin ich auch für die Sicherheit des
Marktplatzes verantwortlich. Aus aktuellem Anlass warne ich vor allem Käufer vor einer
neuen Masche von Betrügern, die den Online-Marktplatz eBay missbrauchen.
Wenn Sie auf einen hochpreisigen Artikel geboten haben, jedoch nicht Gewinner der
Auktion geworden sind, kommt es derzeit vermehrt dazu, dass Sie ein „Angebot an den
unterlegenen Bieter“ bekommen, welches von unauthorisierten Dritten gefälscht wurde.
Wir werden daher ab sofort die Mitgliedsnamen der Bieter ab einem Gebot von 200 Franken
und mehr nicht mehr öffentlich sichtbar darstellen. In diesem Fall sind die
Mitgliedsnamen der Bieter in der Gebotsübersicht in Zukunft nur noch für den Verkäufer
selbst sichtbar.
Aber Sie können sich auch selbst schützen, in dem Sie folgende Grundregeln beachten:
- Alle wichtigen Nachrichten, die Ihr Mitgliedskonto betreffen, finden Sie auch in Mein
eBay unter „Meine Nachrichten“. Bitte reagieren Sie nicht auf „Angebote an
den unterlegenen Bieter“, wenn diese Nachricht nicht auch in “Meine
Nachrichten“ enthalten ist.
- Gehen Sie auf keinen Fall einen Handel ein, dessen Abschluss nicht offiziell über die
eBay-Seite getätigt wurde.
- Bitte nutzen Sie immer sichere, von eBay empfohlene Zahlungsmethoden.
Herzliche Grüsse
Elke Guhl
Geschäftsführerin eBay Schweiz
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***Aktualisiert: PayPal ist seit dem 2. Juli 2007 eine Bank*** |
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Montag, 02. Juli 2007 | 18:17 Uhr MEZ
 Liebe eBay-Mitglieder,
PayPal hat eine Banklizenz
erhalten. Das bedeutet, dass PayPal seit dem 2. Juli 2007 sein E-Geld-Geschäft
im Rahmen einer Banklizenz betreibt.
PayPal als Bank –
was ändert sich? Die Funktionen des PayPal-Kontos ändern sich
nicht. Der Wechsel erfolgt ganz automatisch. Ihr PayPal-Konto wird nun von PayPal
Europe S.à r.l et Cie S.C.A. unterhalten statt bisher von der PayPal
(Europe) Ltd.
Neue Nutzungsbedingungen:
Die neuen Nutzungsbedingungen sind ebenfalls am 2. Juli 2007 in Kraft getreten.
Sie können diese auch auf der PayPal-Seite
einsehen.
Bei Fragen steht Ihnen der
Kundenservice
zur Verfügung.
Herzliche Grüsse
Ihr eBay-Team
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