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***Wichtige Informationen für Verkäufer zu Neuerungen, die ab Mitte Juni 2009 wirksam werden***

Mittwoch, 27. Mai 2009 | 13:25 Uhr MEZ

Wichtige Informationen für Verkäufer zu Neuerungen, die ab Mitte Juni 2009 wirksam werden

Liebe eBay-Verkäufer,

ab Mitte Juni 2009 werden technische Neuerungen und Regeländerungen in Kraft treten. Sie vereinfachen und verschlanken die Handlungsabläufe auf eBay und machen Ihren Handel erfolgreicher und effektiver.

So profitieren ab Juni alle Verkäufer, unabhängig von ihrem Verkäuferstatus, vom erweiterten PayPal-Verkäuferschutz-Programm. Ausserdem wurde beispielsweise die neue Artikelseite attraktiver gestaltet: Ein neues Layout und neue Funktionen erleichtern zukünftig die Kaufentscheidung und erhöhen damit Ihren Umsatz.
Dies sind nur zwei Beispiele aus einem ganzen Bündel von Verbesserungen, die Sie ab Mitte Juni erwarten. Einen ersten Überblick zu diesen Änderungen geben wir Ihnen in den folgenden News, die Sie über diese Themen informieren:

FOKUS: Sicherheit!

PayPal verbessert nochmals die Leistungen und wird ab Juni 2009 die PayPal-Schutzprogramme für Käufer und Verkäufer erweitern.

Lesen Sie mehr dazu in dieser News.

FOKUS: Umsatz!

  • Die neue Artikelseite: Sie bietet neben einem frischeren, übersichtlicherem Layout verbesserte und neue Funktionen, wie z.B. grössere Fotos mit einer speziellen Zoom-Funktion.

  • Das neue Angebotsformat für Produkte mit mehreren Varianten: Ab Mitte Juli können alle Verkäufer, die einen eBay Shop besitzen ein Produkt in mehreren Varianten in einem neuen Angebotsformat als “Sofort Kaufen“-Angebot einstellen.

  • Änderung von Grundsätzen

  • Die neue "Webdateien kopieren“-Funktion: Mit Hilfe dieser Funktion können Sie bis zu 12 Bilder auf einmal schnell und einfach von Ihrem eigenen Server in Ihr Angebot einbinden.

  • Neu! Personalisierbare Artikelmerkmale: Nutzen Sie individuelle Artikelmerkmale, wenn die verfügbaren Merkmale nicht Ihrem Artikel entsprechen.

    Lesen Sie mehr dazu in dieser News.

    FOKUS: Einfacher Handel!

  • Kundenfragen schneller beantworten – mit den neuen Käufer-FAQs: Mit der Funktion "Häufige Käuferfragen" können Sie die 20 wichtigsten Käuferfragen mittels einer FAQ-Vorlage konfigurieren.

  • Pflicht zur Angabe der Bearbeitungszeit: Ab Mitte Juni 2009 müssen Sie für jedes Ihrer Angebote die Bearbeitungszeit angeben.

  • Änderung des Artikelpreises beeinträchtigt Verkaufshistorie nicht mehr: Ab sofort hat es keinen negativen Einfluss auf Ihre Verkaufshistorie mehr, wenn Sie den Preis eines Angebotes nach oben oder unten ändern.

  • Kategorieänderungen im Juni

    Lesen Sie mehr dazu in dieser News.

    Bitte beachten: Klicken Sie bitte innerhalb der News auf den jeweiligen Themenlink, der Sie zu den Disskusions- und Hilfeforen führt, um eines der Themen zu vertiefen.
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  • ***FOKUS: Sicherheit!***

    Mittwoch, 27. Mai 2009 | 13:17 Uhr MEZ

    FOKUS: Sicherheit!

    Sowohl Käufer, als auch Verkäufer profitieren, wenn PayPal als Zahlungsmethode angeboten wird:
    Käufer fühlen sich bei ihrem Einkauf auf eBay sicherer und entschliessen sich eher zum Kauf, Verkäufer erhöhen ihre Verkaufschancen und damit ihren Umsatz, wenn Sie PayPal anbieten.
    Ein weiterer Pluspunkt: Durch die PayPal-Schutzprogramme sind sowohl Käufer als auch Verkäufer bestmöglich geschützt.

    Wir stellen Ihnen im Folgenden einige Änderungen vor, die den Ein- und Verkauf auf eBay.ch noch sicherer und einfacher machen werden.

    Käufer- und Verkäuferschutz

    Wir erweiten nochmals massgeblich die PayPal-Schutzprogramme für Käufer und Verkäufer auf eBay.ch. Diese Verbesserungen werden ab Juni 2009 wirksam.

    Käufer:
    Ab Juni sichert der erweiterte PayPal-Käuferschutz alle bezahlten eBay-Käufe* (einschliesslich Porto)in unbegrenzter Höhe ab. Über die genauen Konditionen werden wir Sie an dieser Stelle rechtzeitig informieren.

    Verkäufer:
    Ebenfalls ab Juni 2009 sichert der erweiterte Verkäuferschutz alle Verkäufer, unabhängig von ihrem Verkäuferstatus, ab.
    Der neue PayPal-Verkäuferschutz greift bei Zahlungsausfall und bei Nichterhalten des eBay-Artikels.
    Wichtige Voraussetzung für das Inkrafttreten des Schutzprogramms: Sie müssen den Artikel an die bei PayPal hinterlegte Adresse des Käufers versenden.
    Der PayPal-Verkäuferschutz sichert Zahlungsausfälle in unbegrenzter Höhe ab – es gibt kein jährliches Deckungslimit.
    Auch bei internationalen eBay-Transaktionen via PayPal greift der Verkäuferschutz:Verkäufer sind weltweit in 190 Ländern über das PayPal-Schutzprogramm abgesichert.

    Über genauere Details werden wir Sie zeitnah in den eBay-News informieren.

    * Auf eBay gekaufte und mit PayPal bezahlte Artikel sind geschützt, wenn es sich um materielle Artikel handelt, die versendet werden können - mit Ausnahme von Fahrzeugen. Nicht abgedeckt sind Dienstleistungen und immaterielle Güter (z.B. per E-Mail zugesendete Kochrezepte oder e-Books).
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    ***FOKUS: Umsatz!***

    Mittwoch, 27. Mai 2009 | 13:08 Uhr MEZ

    FOKUS: Umsatz!

    Die neue Artikelseite: Grösser, schöner, besser
    Die neue Artikelseite bietet ein frischeres, übersichtlicheres Layout und sie hat sich in den folgenden vier Punkten wesentlich verändert:

  • Fotos: grössere, bessere Fotos, die mit einer speziellen Zoom-Funktion noch stärker vergrössert werden können.

  • HTML-Code der Artikelbeschreibung wird noch sicherer: aus Sicherheitsgründen werden die Daten, die Sie für Ihre Angebote hochladen, auf einem anderen Server gehostet, als der Inhalt unserer Website.

  • Neue Shop-Kopfzeile: alle Shop-Kategorien werden in einer Kopfzeile angezeigt. Zusätzlich können Shop-Besitzer dort eine eigene Werbenachricht oder -banner präsentieren.

  • Neue Möglichkeit für Shop-Promotions: Ihre Produkte können als Cross Promotion auch auf anderen relevanten Artikelseiten abgebildet werden – im Gegenzug schalten Sie dafür auf Ihrer Artikelseite Cross Promotions anderer Verkäufer frei

    Tipp: Wir empfehlen Ihnen bereits jetzt die Vorschau Ihrer Artikelseite zu nutzen, um sich bis Anfang Juli mit allen Änderungen frühzeitig vertraut zu machen.

    Um eine Vorschau Ihres Angebots zu sehen, klicken Sie einfach auf den Link “Zur neuen Version der Seite wechseln” oben rechts auf jeder Artikelseite.

    Wichtige Fragen und Antworten zur neuen Artikelseite finden Sie auf unseren Diskussions- und Hilfeforen.

    Das neue Angebotsformat für Produkte mit mehreren Varianten
    Ab Mitte Juli können alle Verkäufer, die einen eBay Shop besitzen ein Produkt in mehreren Varianten (z.B. unterschiedliche Farben und Grössen) in einem neuen Angebotsformat als “Sofort Kaufen“-Angebot einstellen.
    Unabhängig davon, wie viele Varianten eines Produktes Sie verkaufen, fallen Angebotsgebühr oder Gebühren für Zusatzoptionen nur einmalig an.

    Ihre Vorteile:

  • Laufendes Management des Warenbestands aller Produktvarianten direkt aus einem Angebot.

  • Für mehrere Fotoserien der Varianten zahlen Sie nur Gebühren für die eine Serie mit den meisten Fotos.
    Beispiel: Sie verkaufen ein identisches Oberteil in verschiedenen Grössen und Farben und laden für eine Variante 6 Fotos, für drei andere Varianten aber jeweils nur eine Fotoserie mit 3 Bildern hoch. In diesem Fall zahlen Sie nur Gebühren für die Fotoserie mit 6 Bildern – die anderen Fotos können Sie kostenlos hochladen.

  • Nur eine Angebotsgebühr oder Gebühr für Zusatzoptionen für alle Produktvarianten.

  • Cross-Selling – Käufer sehen auf einen Blick Ihre gesamte Produktpalette.

    Das Angebotsformat für mehrere Varianten führen wir 2009 in den folgenden Kategorien ein: Ab Mitte Juli in Kleidung & Accessoires-Kategorien sowie in ausgewählten Möbel & Wohnen und Garten-Kategorien.

    So nutzen Sie die Vorteile des neuen Angebotsformats:

  • Nutzen Sie das Angebotsformat für mehrere Varianten nur für neue Angebote.
    Möchten Sie Ihren Warenbestand aus aktuellen Festpreisangeboten als Angebote mit mehreren Varianten neu einstellen, wird die Verkaufshistorie für die Sortierung nach „Beliebteste Artikel“ nicht übertragen. Daher sollten Sie das neue Angebotsformat nur für neue Angebote nutzen.

  • Nutzen Sie die Zusatzoption „Premium-Angebot in Kategorie und Suche“, um schnell und gezielt die Verkaufszahlen Ihrer neuen Angebote auf die Sprünge zu helfen. Dabei zahlen Sie auch hier nur eine einmalige Gebühr für diese Zusatzfunktion.

  • Ein Angebot mit gutem Nachschub ist optimal. Wählen Sie für das neue Angebotsformat nur Artikel aus, für die Sie auch bei grosser Nachfrage eine ständige Lieferbarkeit garantieren können.
    So können Sie die Angebote bequem immer wieder auffüllen und eine Verkaufshistorie aufbauen, die ihre Platzierung in der Sortierung nach „Beliebteste Artikel“ verbessert.

  • Nutzen Sie mehrere Fotoserien. Laden Sie mehrere Fotoserien von den unterschiedlichen Artikelvarianten hoch. Sie zahlen nur für die Bilderserie mit den meisten Fotos.

  • 30 Tage oder gültig bis auf Widerruf – so bauen Sie sich eine optimale Verkaufshistorie auf, die Ihre Platzierung in der Suche verbessert.

  • Tipps für die Platzierung in der Sortierung nach “Beliebteste Artikel“: Ihre Platzierung wird beeinflusst durch Faktoren wie Ihre jüngsten Verkaufszahlen, die Relevanz Ihrer Artikelbezeichnung, Artikelpreis, Ihre detaillierte Verkäuferbewertung und ob Sie kostenlosen Versand anbieten.

    Wichtige Fragen und Antworten zum neuen Angebotsformat finden Sie auf unseren Diskussions- und Hilfeforen.

    Bitte beachten Sie – Änderung von Grundsätzen:

    Mit der Einführung des neuen Angebotsformats für Produkte mit mehreren Varianten werden auch folgende Grundsätze ab Mitte Juli geändert:

    Die Grundsätze für Auswahlangebote und für die Umgehung von Multiauktionen entfallen.

    Zusätzlich werden wir den Grundsatz zur Umgehung der eBay-Gebühren anpassen, damit Verkäufer einen Artikel in verschiedenen Formen, Farben und Grössen anbieten können.

    Weiterhin verboten ist jedoch das Anbieten von mehreren gänzlich unterschiedlichen Artikeln innerhalb eines Angebotes, bei dem sich ein Käufer nach dem Kauf einen Artikel aussuchen darf.

    Die neue "Webdateien kopieren“-Funktion
    Mit Hilfe dieser Funktion können Sie bis zu 12 Bilder auf einmal schnell und einfach von Ihrem eigenen Server in Ihr Angebot einbinden. Sie müssen diese neue Funktion im Verkaufsformular zunächst einmalig aktivieren – dann wird sie als neuer Reiter im Bereich „Bilder hinzufügen“ angezeigt.

    Und so geht’s

    1. Klicken Sie im Verkaufsformular im Bereich „Machen Sie Ihr Angebot mit Bildern noch attraktiver“ oben auf den Link „Verkaufsformular anpassen“ in der gelben Zeile.

    2. Im dem darauf folgenden Pop-up können Sie die Funktion „Webdateien hochladen“ aktivieren.

    3. Sie erscheint dann als neuer Reiter im Fenster „Bilder hinzufügen“.

    Wenn Sie Webdateien auf eBay hochladen, gelten die gleichen Bilder-Gebühren wie bei der Funktion „Eigener Bilderservice“. Das erste Foto ist kostenlos, für zusätzliche Bilder und Zusatzoptionen entstehen weitere Kosten.

    Wichtige Fragen und Antworten zu der neuen "Webdateien kopieren“-Funktion finden Sie auf unseren Diskussions- und Hilfeforen.

    Neu: personalisierbare Artikelmerkmale
    Nutzen Sie individuelle Artikelmerkmale, wenn die verfügbaren Merkmale nicht Ihrem Artikel entsprechen.
    Sie können beispielsweise das persönliche Artikelmerkmal „lösungsmittelfrei“ hinzufügen, wenn Sie einen „Alleskleber“ verkaufen möchten, dieses Merkmal aber nicht zur Verfügung steht. Nutzen viele andere Verkäufer ebenfalls das gleiche Artikelmerkmal für ähnliche Artikel in dieser Kategorie und werden viele Artikel mit diesem Merkmal verkauft, erscheint dieses zukünftig als zusätzliches Artikelmerkmal unter „Suche verfeinern“.

    Tipp: Solange die von uns bereitgestellten Artikelmerkmale Ihr Angebot ausreichend beschreiben, sollte Sie diese auch nutzen - so haben sie die grössten Chancen über die Suche gefunden zu werden.
    Ein Beispiel: Wenn wir für das Artikelmerkmal „Farbe“ die Werte wie Rot, Grün, Blau, Pink oder Gelb bereitstellen und Sie verkaufen eine kornblumeblaue Bluse, wählen Sie lieber den Wert „Blau“ anstatt das eigene Artikelmerkmal „Kornblume“ neu anzugeben – so wird Ihr Artikel besser gefunden.
    Das genaue Attribut „Kornblume“ können Sie in der Artikelbezeichnung und/oder in der Artikelbeschreibung nutzen.

    Wichtige Fragen und Antworten zu den neuen personalisierbaren Artikelmerkmalen finden Sie auf unseren Diskussions- und Hilfeforen.
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  • ***FOKUS: Einfacher Handel!***

    Mittwoch, 27. Mai 2009 | 12:54 Uhr MEZ

    FOKUS: Einfacher Handel!

    Kundenfragen schneller beantworten – mit den neuen Käufer-FAQs
    Ab Mitte Juni stellen wir Ihnen für jedes Angebot eine praktische und professionell gestaltete FAQ- Vorlage zur Verfügung. Mit der Funktion "Häufige Käuferfragen" können Sie die 20 wichtigsten Käuferfragen mittels einer professionell gestalteten FAQ-Vorlage konfigurieren und dadurch auf einen Blick beantworten.

    Ihr Vorteil: Diese „häufigen Käuferfragen“ werden eingeblendet, bevor Sie ein Kunde vor dem Bieten oder Kaufen über “Frage an den Verkäufer“ kontaktiert.
    Ausgewählte Top-Verkäufer haben diese neue Funktion bereits getestet und berichtet, dass sich der Zeitaufwand bei der Bearbeitung von Kundenfragen halbiert hat – ohne einen Rückgang der Umsätze.

    Wichtige Fragen und Antworten zu den neuen Käufer-FAQs finden Sie auf unseren Diskussions- und Hilfeforen.

    Pflicht zur Angabe der Bearbeitungszeit
    Ab Mitte Juni 2009 müssen Sie für jedes Ihrer Angebote die Bearbeitungszeit angeben. Das ist die Zeit, die Sie benötigen, um einen Artikel nach Zahlungserhalt zu versenden. Shop-Besitzer haben bis Mitte September Zeit, Angebote, die "gültig bis auf Widerruf" eingestellt wurden, zu aktualisieren.

    So können wir die Versanddauer aus Ihren Angaben über die Bearbeitung und den durchschnittlichen Lieferzeiten des gewählten Versanddienstleisters schätzen.
    Falls Sie als gewerblicher Verkäufer dazu keine Angaben beim Einstellen oder Überarbeiten Ihrer Angebote vornehmen, erscheint als Standard-Bearbeitungszeit „2 Tage“ in Ihrem Angebot.

    Wichtige Fragen und Antworten zur Angabe der Bearbeitungszeit finden Sie auf unseren Diskussions- und Hilfeforen.

    Änderung des Artikelpreises beeinträchtigt Verkaufshistorie nicht mehr
    Ab sofort hat es keinen negativen Einfluss auf Ihre Verkaufshistorie mehr, wenn Sie den Preis eines Angebotes nach oben oder unten ändern. Das bedeutet: Dadurch ändert sich nicht mehr Ihre Platzierung in der Sortierung „Beliebteste Artikel“.

    Damit gehen wir auf den Wunsch vieler Verkäufer ein, die sich in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation eine höhere Preisflexibilität wünschen.

    Nur unter den folgenden Bedingungen wird Ihre Verkaufshistorie beim Wiedereinstellen eines Artikels auf Null gesetzt:

  • Sie stellen das Angebot in einer anderen Kategorie ein

  • Sie ändern die Artikelbezeichnung des Angebotes

  • Sie ändern den Artikelzustand (z. B. von „Neu mit Etiketten“ zu „Neu ohne Etiketten“ oder “Gebraucht“

    Erfahren Sie mehr über „Beliebteste Artikel“ - die neue Standard-Sortierung der Suchergebnisse.

    Kategorieänderungen im Juni
    Am Mitte Juni 2009 wird sich die Struktur in den folgenden Kategorien ändern:

    Garten: Bewässern; Garten & Gewächshäuser; Möbel; Rasenpflegegeräte; Sonnenschutz

    Kleidung & Accessoires: Damenbekleidung; Herrenbekleidung

    Möbel & Wohnen: Aufbewahrung; Badezimmermöbel & Accessoires; Betten & Lattenroste; Dekoration; Gedeckter Tisch; Kindermöbel

    Wir werden Ihnen noch per eBay-News genauere Details und den genauen Aufbau der neuen Kategorien mitteilen.

    An dieser Stelle unser „Herzliches Dankeschön“ an Sie! Durch ihr Engagement bleibt eBay.ch auch zukünftig ein einzigartiger Online-Marktplatz!

    Herzliche Grüsse,
    Ihr eBay-Team
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  • ***Einstellung des alten Shop-Designs ab Mitte Mai: Neues Shop-Design jetzt testen!***

    Freitag, 08. Mai 2009 | 14:56 Uhr MEZ

    Einstellung des alten Shop-Designs ab Mitte Mai: Neues Shop-Design jetzt testen!

    Liebe eBay-Verkäufer,

    eBay Shops bilden einen besonderen Bereich von eBay, in dem Sie Ihre Angebote und Ihr Unternehmen bestmöglich präsentieren können. Wir haben das Design der eBay Shops vollständig überarbeitet und bieten Ihnen mit moderneren Vorlagen die Möglichkeit Ihren Shop noch professioneller und attraktiver zu gestalten. Die Suche innerhalb des Shops ist entscheidend verbessert und an die reguläre eBay-Artikelsuche angepasst worden. Durch die Verbesserungen profitieren nicht nur Sie als Verkäufer, sondern auch Ihre Kunden: ihnen ermöglichen Sie mit dem neuem Shop-Design ein ganz neuartiges Einkaufserlebnis auf eBay.

    Die Mehrzahl der Shopbesitzer nutzt schon jetzt das neue Shop-Design. Ab Mitte Mai werden wir diejenigen eBay-Shops, die noch das alte Design nutzen automatisch auf das neue Shop-Design umstellen.

    Bitte testen Sie Ihren Shop jetzt im neuem Design:

    Gehen Sie dazu in Mein eBay und klicken Sie auf den Bereich „Meinen Shop verwalten“. Hier erhalten Sie die Möglichkeit Ihren Shop im neuen Layout zu testen und das neue Design sofort für Ihren Shop zu übernehmen.

    In den meisten Fällen verläuft die Umstellung auf das neue Shop-Design völlig problemlos. Es ist jedoch möglich, dass ihr Shop in der Vorschaufunktion nicht korrekt angezeigt wird. Wir raten Ihnen in diesem Fall die nötigen Veränderungen bereits vor der automatischen Umstellung auf das neue Design vorzunehmen.
    Falls Ihr Shop von einem Designer gestaltet wurde, sollten Sie ihn in die erforderlichen Anpassungs-Massnahmen einbinden.

    Nähere Informationen und Antworten auf technische Fragen finden Sie auf der Seite Fragen und Antworten zum neuen eBay Shop-Design.

    Herzliche Grüsse,

    Ihr eBay-Team
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    ***Abschaltung des Angebotsformats 'Multiauktion'***

    Donnerstag, 16. April 2009 | 11:10 Uhr MEZ

    Abschaltung des Angebotsformats "Multiauktion"

    Liebe eBay-Verkäufer,

    ab dem 20. Mai 2009 können Verkäufer das Angebotsformat "Multiauktion" nicht mehr nutzen. Wir stellen dieses Format ein, da wir die die Nutzung unserer Seiten für alle Mitglieder so einfach wie möglich gestalten möchten. Dazu gehört auch, dass wir Funktionen von unserer Seite entfernen, die nur wenig genutzt werden.

    Sie können deshalb ab dem 20. Mai keine neuen Multiauktionen mehr einstellen. Bereits aktive Multiauktionen laufen regulär bis zum Angebotsende, können aber nicht wiedereingestellt werden.

    Wenn Sie mehrere identische Artikel auf eBay anbieten möchten, nutzen Sie bitte das Angebotsformat Mehrfach-Angebot. So können Sie mehrere identische Artikel in einem einzigen Angebot zum Festpreis (Sofort-Kaufen) anbieten. Die Artikel werden dann stückweise zum angegebenen Festpreis verkauft.

    Nähere Informationen finden Sie hierzu auf der Seite So stellen Sie mehrere identische Artikel ein.

    Herzliche Grüsse,

    Ihr eBay-Team
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    ***Sonderaktion: Keine Angebotsgebühr für Auktionen unabhängig vom Startpreis****

    Donnerstag, 19. März 2009 | 11:47 Uhr MEZ

    Sonderaktion: Keine Angebotsgebühr für Auktionen unabhängig vom Startpreis*

    Liebe eBay-Verkäufer,

    vom 19. März 2009 von 00:00:01 Uhr bis 21. März 2009 23:59:59 Uhr, können Sie Angebote im Auktionsformat unabhängig vom Startpreis und inklusive Galeriebild kostenlos einstellen*.

    Das Angebot gilt nicht für eBay Shop-Artikel, Festpreisangebote, Multiauktionen sowie für das Anzeigenformat*.

    Nutzen Sie die Gelegenheit und erfahren Sie mehr über diese Sonderaktion.

    Herzliche Grüsse, Ihr eBay-Team

    *Hinweis:

    Dieses Angebot gilt unabhängig vom Startpreis, jedoch ausschliesslich für Angebote im Auktionsformat auf www.eBay.ch, deren Laufzeit zwischen dem 19. März 2009 um 00:00:01 Uhr und dem 21. März 2009 um 23:59:59 Uhr beginnen, und nur für bei eBay Schweiz registrierte Mitglieder mit Wohnort/Sitz in der Schweiz oder Liechtenstein. Das Angebot gilt nicht für eBay Shop-Artikel, Festpreisangebote, Multiauktionen sowie für das Anzeigenformat. Bitte beachten Sie, dass alle anderen Gebühren (Verkaufsprovisionen sowie Gebühren für Zusatzoptionen) wie üblich berechnet werden. Wenn Sie Ihre Artikel mithilfe der kostenpflichtigen Startzeitplanung schon vor dem 19. März 2009 für den Zeitraum dieser Aktion einstellen, werden Ihnen im Verkaufsformular noch die regulären Gebühren angezeigt. Berechnet werden Ihnen aber die reduzierten Gebühren. Nutzen Sie die Startzeitplanung dagegen ab dem 19. März 2009 und wählen Sie ein späteres Startdatum als den 21. März 2009, werden Ihnen die Gebühren wie üblich berechnet, auch wenn Ihnen in jenem Zeitraum die reduzierten Gebühren angezeigt werden.
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    ***Bitte beachten: Zeitumstellung auf Sommerzeit am 29. März 2009***

    Donnerstag, 19. März 2009 | 10:28 Uhr MEZ

    Bitte beachten: Zeitumstellung auf Sommerzeit am 29. März 2009

    Liebe eBay-Mitglieder,

    am 29. März um 2.00 Uhr morgens beginnt die Sommerzeit. Die Uhren werden dann um 2.00 Uhr um eine Stunde auf 3.00 Uhr vorgestellt.

    Alle Angebote bei eBay, die vor der Zeitumstellung beginnen und danach enden, haben trotzdem die exakte, beim Einstellen angegebene Angebotsdauer von 24 Stunden bzw. 3, 5, 7 oder 10 Tagen; bei gewerblichen Verkäufern mit eBay Shop auch 30 Tagen.

    Wenn Sie beispielsweise vor der Zeitumstellung ein Angebot um 13.00 Uhr starten und dieses Angebot nach der Zeitumstellung endet, ist das Angebotsende dann um 14.00 Uhr, anstatt um 13.00 Uhr.

    Herzliche Grüsse,

    Ihr eBay-Team
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    ***Testphase beendet: Neue Version von Mein eBay ab März für alle Mitglieder***

    Dienstag, 24. Februar 2009 | 12:22 Uhr MEZ

    Testphase beendet: Neue Version von Mein eBay ab März für alle Mitglieder

    Liebe eBay-Mitglieder,

    seit Sommer 2008 haben viele Mitglieder die neue, verbesserte Version von Mein eBay getestet. In dieser langen Testphase haben wir neben Lob auch zahlreiche Verbesserungsvorschläge von Ihnen erhalten und viele davon umgesetzt. Dafür an dieser Stelle noch mal unser herzlicher Dank!

    Wir beenden diese Testphase voraussichtlich am 03. März 2009 und stellen dann alle Mitgliedskonten auf das neue Mein eBay um.

    Die meisten unserer Mitglieder benutzen schon heute die neue Version von Mein eBay. Sollten Sie noch nicht dazu gehören, dann überzeugen Sie sich jetzt von den zahlreichen Vorteilen der neuen Version:

    Das neue Mein eBay ist nicht nur übersichtlicher, sondern bietet Ihnen gleichzeitig viele neue Funktionen.
    So können Sie jetzt beispielsweise im Bereich "Verwalten" Angebote in Listen bündeln und die Seite "Zusammenfassung" nach Ihren eigenen Wünschen anpassen. Ausserdem ist das neue Mein eBay durch die Aufteilung in die drei Bereiche "Aktivität", "Meine Nachrichten" und "Mitgliedskonto" sehr viel übersichtlicher. Das hilft insbesondere neuen Mitgliedern, sich in Mein eBay zurechtzufinden.

    Sie haben Fragen zum neuen Mein eBay? Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten auf unserer Infoseite zusammengefasst.

    Wir wünschen Ihnen viel Spass mit dem neuen Mein eBay!

    Herzliche Grüsse,
    Ihr eBay-Team

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    ***Voraussetzungen für den Verkauf von FIFA-Tickets 2009 und 2010***

    Montag, 23. Februar 2009 | 14:15 Uhr MEZ

    Voraussetzungen für den Verkauf von FIFA-Tickets 2009 und 2010

    Liebe eBay-Mitglieder,

    wenn Sie Tickets für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2010 oder den FIFA Konföderationen-Pokal 2009 verkaufen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr PayPal-Konto muss verifiziert sein oder
  • Sie sind Geprüftes Mitglied oder
  • Sie sind seit mindestens 180 Tagen Mitglied bei eBay oder
  • Sie haben mindestens 50 Bewertungspunkte mit einem positiven Bewertungsprozentsatz von mindestens 98%

    Zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen gilt:

  • Angebote mit 1-tägiger Angebotsdauer sind nicht gestattet und
  • PayPal muss als Zahlungsmethode angeboten werden

    Für private Verkäufer wird es darüber hinaus Einschränkungen geben, bezüglich der zulässigen Gesamtanzahl der Tickets, die von ihnen auf eBay angeboten werden dürfen. Sobald der offizielle FIFA-Ticketverkauf begonnen hat, werden wir Sie über die entsprechenden Beschränkungen für private Verkäufer informieren.

    Wir möchten unsere Käufer auch darauf aufmerksam machen, dass die FIFA-Regeln bezüglich des Kaufs von FIFA-Tickets beachten werden müssen. Diese Regeln können Sie auf der FIFA-Website nachlesen.

    Da es sicherlich eine grosse Nachfrage und gleichzeitig eine begrenzte Menge an Tickets für die Fussball-Weltmeisterschaft 2010 und den Konföderationen-Pokal 2009 in Südafrika geben wird, haben wir zum Schutz von Käufern wie auch Verkäufern diese zusätzlichen Bestimmungen festgelegt.

    Herzliche Grüsse,

    Ihr eBay-Team
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  • ***Info für Verkäufer: Neues Shop-Design jetzt testen!***

    Montag, 23. Februar 2009 | 10:03 Uhr MEZ

    Info für Verkäufer: Neues Shop-Design jetzt testen!

    Liebe eBay-Mitglieder,

    zukünftig können Sie Ihren Shop noch attraktiver und professioneller gestalten. Wir haben das Design der eBay Shops vollständig überarbeitet, um ein nahtloses Einkaufserlebnis auf eBay zu ermöglichen.

    Zu den Neuerungen gehören neue Vorlagen zur individuellen Gestaltung Ihres Shops und Verbesserungen für die Suche innerhalb der Shops. Bei Suchanfragen Ihrer Käufer werden nun auch Artikelmerkmale, Kategorien und ähnliche Suchwörter herangezogen, um eine grössere Anzahl relevanter Ergebnisse anzuzeigen.

    Im Bereich „Meinen Shop verwalten“ haben Sie die Möglichkeit Ihren Shop im neuen Layout zu testen und das neue Design direkt zu übernehmen. Dadurch profitieren Sie auch sofort von der verbesserten Suche und dem neuen Design.

    Bitte beachten Sie:

    Es ist möglich, dass Ihr Shop in der Vorschaufunktion nicht korrekt angezeigt wird. Im neuen eBay Shop-Design werden bestimmte CSS- oder Javascript-Funktionen, die gegen unseren Grundsatz zur Verwendung von Skriptsprachen verstossen, nicht mehr unterstützt. In diesem Fall sollten Sie zunächst Ihr altes Design weiterverwenden.

    Anschliessend sollten Sie Ihren Shop an die neue Shop-Plattform anpassen und die entsprechenden Skripte bei der Umstellung entfernen. Mit der Vorschaufunktion können Sie jederzeit testen welche Umstellungen erforderlich sind. In der Zwischenzeit können Sie Ihren Shop weiterhin im alten Design betreiben.

    Falls Ihr Shop von einem Designer gestaltet wurde, sollten Sie ihn in die erforderlichen Anpassungs-Massnahmen einbinden.

    Weitere Informationen und Antworten auf technische Fragen finden Sie auf Fragen und Antworten zum neuen eBay Shop-Design.

    Wir sind überzeugt davon, dass Sie von diesen Verbesserungen profitieren werden und wünschen Ihnen viel Erfolg mit dem neuen Shop-Design.

    Herzliche Grüsse,

    Ihr eBay-Team
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    ***Stark erweitertes Produktangebot auf dem Schweizer Marktplatz***

    Mittwoch, 18. Februar 2009 | 15:47 Uhr MEZ

    Stark erweitertes Produktangebot auf dem Schweizer Marktplatz

    Liebe eBay-Mitglieder,

    ab sofort finden Sie ein stark erweitertes Produktangebot auf Ihrem Schweizer Marktplatz. Das ganz Besondere des Online-Marktplatzes eBay liegt vor allem in der ausserordentlichen Vielfalt des Angebots. Diese Vielfalt haben wir nun für Sie noch einmal erheblich erweitert:
    Sie finden bei eBay Schweiz ab sofort Artikel aus allen internationalen eBay-Marktplätzen.

    Natürlich haben Sie nach wie vor die Möglichkeit über die Suchoption "Ort", die Sie in der linken Navigationsleiste finden, ausschliesslich nach Schweizer Angeboten zu suchen.

    Mit der Erweiterung des Produktangebots haben wir die Vorteile des weltweiten Marktplatzes eBay mit seiner grossen Auswahl und noch mehr Transparenz in den Schweizer Marktplatz integriert. Sie finden heute alle Angebote, die für die Schweiz erhältlich sind, bequem auf einen Blick. Und das bedeutet für Sie als Käufer und Verkäufer einen noch attraktiveren Marktplatz.

    Wir wünsche Ihnen viel Spass beim Entdecken!

    Mit freundlichen Grüssen,

    Ihr eBay-Team
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    ***Abschaltung des Angebotsformats 'Sofort&Neu'***

    Samstag, 14. Februar 2009 | 14:49 Uhr MEZ

    Abschaltung des Angebotsformats "Sofort&Neu"

    Liebe eBay-Mitglieder,

    ab der ersten Märzwoche können Verkäufer das Angebotsformat “Sofort&Neu” nicht mehr nutzen, Festpreisangebote können dann nur noch als Sofort-Kaufen-Angebote eingestellt werden.

    Zum gleichen Zeitpunkt werden alle Angebote im Angebotsformat „Sofort&Neu“ in reguläre Sofort-Kaufen-Angebote umgewandelt. Auch wiedereingestellte Angebote oder Angebote, die basierend auf alten Angeboten oder Angebotsvorlagen mit der Zusatzoption „Sofort&Neu“ eingestellt sind, werden in Sofort-Kaufen-Angebote umgewandelt.

    Käufern, die nach neuen Artikeln im Festpreisformat suchen, raten wir, in der Suche das Angebotsformat „Sofort-Kaufen“ und als Artikelzustand „Neu“ zu wählen. Mit dieser Änderung wollen wir die Handhabung des Marktplatzes für Käufer und Verkäufer vereinfachen.

    Mit freundlichen Grüssen,

    Ihr eBay-Team
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    ***Verstärkter Schutz der eBay-Verkäuferkonten durch telefonische Identitätsbestätigung***

    Mittwoch, 29. Oktober 2008 | 14:05 Uhr MEZ

    Untitled Document


    Liebe eBay-Mitglieder,

    wie bereits angekündigt, schützen wir eBay-Verkäuferkonten jetzt noch stärker und
    zuverlässiger: Bereits im April haben wir begonnen, Mitgliedskonten denjenigen
    Computern zuzuordnen, die regelmäßig für Aktivitäten auf dem eBay-Marktplatz
    genutzt werden. Ab sofort werden wir diese Informationen nutzen, um die Identität
    von eBay-Verkäufern zu bestätigen, falls diese von einem zuvor nicht für eBay
    genutzten Computer aus Artikel auf eBay einstellen möchten.

    Wenn Sie also einen Artikel von einem zuvor nicht für eBay genutzten Computer
    auf eBay einstellen möchten - z.B. bei einem Freund, im Hotel oder mit einem
    neu gekauften Computer - werden Sie von eBay einen automatisierten Anruf an
    die Telefonnummer erhalten, die Sie in Mein eBay unter Ihren Kontaktdaten
    hinterlegt haben. Mit diesem Anruf stellen wir sicher, dass der Verkauf tatsächlich
    von Ihnen als rechtmäßigem Inhaber des eBay-Mitgliedskontos und nicht von
    Unbefugten veranlasst wird.

    Wir testen die Identitätsbestätigung ab sofort mit einer kleinen Mitgliedergruppe.
    Bis voraussichtlich Ende Oktober werden wir die Identitätsbestätigung dann auf
    alle eBay-Mitglieder ausdehnen.

    Damit wir auch Ihr Verkäuferkonto optimal schützen können, bitten wir Sie, Ihre
    persönlichen Anmeldedaten in Ihrem Mitgliedskonto stets aktuell zu halten.
    Eine falsche oder nicht mehr aktuelle Telefonnummer in Mein eBay kann zu
    Verzögerungen beim Einstellen des Artikels führen. Wir empfehlen Ihnen daher,
    als zweite Kontaktmöglichkeit auch Ihre Handynummer zu hinterlegen, damit
    wir Sie für die Identitätsprüfung problemlos erreichen können. Wir behandeln
    Ihre Daten selbstverständlich entsprechend unserer Datenschutzerklärung streng
    vertraulich.

    Aktualisieren Sie jetzt Ihre Kontaktdaten.

    Herzliche Grüsse,

    Ihr eBay-Team


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    ***Virenwarnung: Vorsicht vor Spoof-Mails mit Dateianhang!***

    Montag, 27. Oktober 2008 | 13:20 Uhr MEZ

    Untitled Document Liebe eBay-Mitglieder,

    in den letzten Stunden wurden an eine bisher unbekannte Anzahl von eBay-Nutzern
    E-Mails mit Schadsoftware im Datei-Anhang versendet. Wird dieser Anhang geöffnet,
    besteht die Gefahr, dass ein Virus den jeweiligen Rechner befällt.

    Betreff und Textinhalt dieser E-Mails sind unterschiedlich. Jedoch handelt es sich in der
    Regel um die angebliche Abmahnung des Empfängers. Der Versender gibt an, die
    eBay-GmbH in Dreilinden zu vertreten und bittet den Empfänger, einen Dateianhang zu öffnen.

    Diese E-Mail wurde nicht durch eBay autorisiert. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine
    sogenannte Spoof-E-Mail. Die Personen, die diese E-Mails versenden, hoffen, dass die
    Empfänger auf diese E-Mails antworten, den Dateianhang öffnen oder Links darin anklicken
    und dann persönliche Daten angeben.

    Wie können Sie sich schützen?

    Haben Sie eine verdächtige E-Mail erhalten, so überprüfen Sie bitte zunächst deren
    Authentizität: Alle wichtigen E-Mails, die Ihr eBay-Mitgliedskonto betreffen, finden Sie auch
    in Ihrem „Mein eBay“:

    1. Gehen Sie dazu in Ihr "Mein eBay".

    2. Klicken Sie in der linken Spalte auf "Meine Nachrichten".

    3. Finden Sie dort die entsprechende Mitteilung nicht, stammt die E-Mail nicht von eBay.

    Generelle Vorsicht geboten

    Wir raten Ihnen dringend, sehr vorsichtig zu sein, wenn Sie per E-Mail nach persönlichen
    Daten gefragt werden. Klicken Sie in solchen Fällen keine Links in der verdächtigen E-Mail
    an, öffnen Sie keine Dateianhänge und füllen Sie keine darin enthaltenen vorgefertigten
    Formulare aus.

    Wichtige Bitte an eBay-Mitglieder

    Sollten Sie in Zukunft E-Mails erhalten, in denen Sie zur Angabe von persönlichen Daten
    aufgefordert werden, senden Sie uns diese unter der Verwendung der Weiterleitungsfunktion
    Ihres E-Mail-Programms an: spoof@ebay.de. Nur durch Nutzung der Weiterleitungsfunktion
    kann gewährleistet werden, dass tatsächlich der gesamte Inhalt der E-Mail weitergegeben
    wird. Bitte verwenden Sie also nicht die "Antworten"-Funktion und bitte senden Sie die
    verdächtige E-Mail nicht als Datei-Anhang. Bitte verändern Sie auch nicht die Betreff-Zeile
    der E-Mail, die Sie erhalten haben. Falls Sie bereits den Dateianhang geöffnet haben,
    empfehlen wir Ihnen dringend, Ihren Rechner auf Viren und Trojaner zu überprüfen.

    Weitere Informationen

    Sie finden diese und andere wichtige Informationen zu solchen E-Mails unter:
    http://pages.ebay.ch/education/spooftutorial/index.html.

    Wir danken Ihnen ausdrücklich für Ihre Mithilfe in dieser für alle eBay-Mitglieder sehr
    wichtigen Angelegenheit und wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß und Erfolg bei eBay.

    Herzliche Grüsse

    Ihr eBay-Team


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    ***Antrag auf Überarbeitung einer Bewertung ab sofort möglich***

    Donnerstag, 23. Oktober 2008 | 14:27 Uhr MEZ

    Untitled Document Liebe eBay-Mitglieder,

    Wir freuen uns Ihnen jetzt mitteilen zu können, dass Verkäufer ab sofort über die
    Funktion "Überarbeitung einer Bewertung beantragen" ihre Käufer bitten können,
    eine abgegebene neutrale oder negative Bewertung zu überarbeiten. Eine negative
    oder neutrale Bewertung im Bewertungsprofil des Verkäufers kann somit korrigiert
    werden.

    Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein:

    • Jeder Verkäufer kann für je 1.000 erhaltene Bewertungspunkte (positiv + neutral
      + negativ), die er im letzten Jahr erhalten hat, bis zu 5 Anträge auf Überarbeitung
      einer Bewertung stellen.
    • Ein Antrag auf Überarbeitung einer Bewertung kann nur dann gestellt werden,
      wenn ein Verkäufer das Problem bei dieser Transaktion zuvor geklärt hat oder
      wenn der Käufer die Bewertung aus Versehen abgegeben hat.
    • Pro Transaktion kann nur ein Antrag auf Überarbeitung einer Bewertung gestellt
      werden.
    • Eine bereits überarbeitete Bewertung kann nicht erneut verändert werden.
    • Für Bewertungen, die mehr als 30 Tagen zurückliegen, kann keine Überarbeitung
      mehr beantragt werden.


    Wie kann der Antrag auf Überarbeitung einer Bewertung gestellt werden?

    Der Verkäufer kann den Antrag auf unserer Hilfeseite, unserem Bewertungsportal oder
    auf der Seite "Aktuelle Bewertungen" in Mein eBay über den Link Überarbeitung einer
    Bewertung beantragen
    stellen. Nach Antragsstellung erhält der Käufer von eBay eine
    E-Mail, die ihn über den Antrag des Verkäufers informiert. Diese E-Mail enthält auch
    den Grund für den Antrag sowie die Nachricht des Verkäufers an den Käufer. Der Käufer
    hat daraufhin 10 Tage Zeit, den Antrag entweder anzunehmen und die Bewertung zu
    überarbeiten oder aber den Antrag mit einer Begründung abzulehnen.
    Nur wenn er der Überarbeitung der Bewertung innerhalb der Frist zustimmt und die
    Bewertung auch ändert, wird diese sofort im Bewertungsprofil des Verkäufers aktualisiert.
    Andernfalls bleibt die aktuelle Bewertung im Verkäuferprofil bestehen.

    Weitere Informationen finden Sie auch auf unseren Informationsseiten.

    Herzliche Grüsse,

    Ihr eBay-Team


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    ***Bitte beachten: Zeitumstellung auf Winterzeit am 26. Oktober***

    Mittwoch, 22. Oktober 2008 | 14:15 Uhr MEZ

    Untitled Document Liebe eBay-Mitglieder,

    am 26.Oktober um 3.00 Uhr morgens endet die Sommerzeit. Die Uhren werden
    dann um 3.00 Uhr um eine Stunde auf 2.00 Uhr zurückgestellt.

    Alle Angebote bei eBay, die vor der Zeitumstellung beginnen und danach enden,
    haben trotzdem die exakte, beim Einstellen angegebene Angebotsdauer von 24
    Stunden bzw. 3, 5, 7 oder 10 Tagen, bei gewerblichen Verkäufern mit eBay Shop
    auch 30 Tagen.

    Das heißt, wenn Sie beispielsweise vor der Zeitumstellung ein Angebot um 13.00
    Uhr starten und dieses Angebot nach der Zeitumstellung endet, ist das Angebots-
    ende dann um 12.00 Uhr, anstatt um 13.00 Uhr.

    Herzliche Grüsse
    Ihr eBay-Team


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    ***Vorankündigung: Anonymisierung in der Kommunikation zwischen eBay-Mitgliedern***

    Dienstag, 07. Oktober 2008 | 10:30 Uhr MEZ

    Untitled Document Liebe eBay-Mitglieder,

    ab Ende dieser Woche werden wir zum Schutz Ihrer bei eBay registrierten
    E-Mail-Adresse die Kommunikation zwischen Käufern und Verkäufern vor einer
    Transaktion anonymisieren. Wenn Sie über "Frage an den Verkäufer" oder
    "Mit eBay-Mitglied Kontakt aufnehmen"
    ein anderes eBay-Mitglied anschreiben,
    erhalten diese eine E-Mail, in der Ihre Absenderadresse anonymisiert dargestellt
    wird. So sind Sie und Ihr E-Mail-Postfach besser vor unerwünschten E-Mails
    (Spam) geschützt.

    Sobald ein Artikel verkauft wurde, zeigen wir Verkäufern auch weiterhin alle
    Kontaktdaten des Käufers an, inklusive der "richtigen" E-Mail-Adresse. Käufer
    erhalten nach einem Kauf auch weiterhin nur die Adresse des Verkäufers, nicht
    aber dessen E-Mail-Adresse.

    Auch zukünftig steht Ihrer Kommunikation mit eBay-Mitgliedern nichts im Wege:
    Sie können weiterhin bequem über "Frage an den Verkäufer" oder
    "Mit eBay-Mitglied Kontakt aufnehmen"
    miteinander kommunizieren. Es wird
    zukünftig immer möglich sein, direkt aus dem lokalen E-Mail-System (z.B. Outlook)
    auf eingehende E-Mails zu antworten. Das bislang in bestimmten Fällen notwendige
    umständliche Einloggen in Meine Nachrichten entfällt.

    Neu ist auch, dass E-Mails, die an die anonymisierte Adresse von anderen
    eBay-Mitglieder versendet werden, nur bis zu 500 KB groß sein dürfen und Anhänge
    in Form von JPG, GIF, BMP, TIF oder PDF enthalten dürfen.

    Wichtige Hinweise für Verkäufer

    Neu: Sie können in Mein eBay eine zweite E-Mail-Adresse für die Kommunikation
    mit Kaufinteressenten und Bietern hinterlegen. So können Sie die offiziellen E-Mails
    direkt von eBay an eine E-Mail-Adresse, Ihre Kundenanfragen aber an eine andere
    E-Mail-Adresse zustellen lassen.

    Wir führen standardisierte E-Mail-Betreffzeilen ein, die Ihnen das Zuordnen von
    Kundenanfragen erheblich erleichtern: Die E-Mail-Adressen Ihrer Kunden sind zwar
    vor einem Verkauf anonymisiert, aber wir fügen jeder E-Mail-Betreffzeile den
    Mitgliedsnamen und – sofern sich die Anfrage auf einen Ihrer Artikel bezieht-
    auch die Artikelnummer hinzu. Damit können Sie jede Anfrage zweifelsfrei dem
    eBay-Mitglied zuordnen - auch wenn dessen Absenderadresse vor dem Kauf
    anonymisiert ist.

    Herzliche Grüsse

    Ihr eBay-Team


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    ***Veränderungen der eBay-Organisation***

    Montag, 06. Oktober 2008 | 14:54 Uhr MEZ

    Untitled Document

    Liebe eBay-Mitglieder,

    Bereits vor einem Jahr haben wir begonnen, den eBay-Marktplatz für Sie umfassend
    umzugestalten. Erst im August haben wir weitere umfangreiche Veränderungen
    vorgestellt - beispielsweise ein völlig neues Geschäftsmodell für unsere gewerblichen
    Anbieter - die Ende September in Kraft getreten sind.

    Wir möchten Sie heute über geplante Veränderungen innerhalb der eBay-Organisation
    informieren, die das Unternehmen eben bekannt gegeben hat. Dabei werden bestimmte
    Verwaltungsbereiche in Europa neu organisiert, um eBay letztlich noch einfacher und
    sicherer zu machen bzw. die einzelnen Marktplätze noch besser aufeinander abstimmen
    zu können.

    In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen persönlich versichern, dass die geplanten
    Veränderungen Ihren Handel auf dem eBay-Marktplatz in keiner Weise beeinträchtigen
    werden. Ihre Ansprechpartner und die Account Manager im Kundenservice werden
    Ihnen auch helfend zur Seite stehen.

    Wir werden alles daran setzen, damit eBay auch weiterhin Ihr Vertrauen verdient und
    Sie auch künftig erfolgreich auf dem weltweiten Online-Marktplatz handeln können.

    Weitere Informationen zu der geplanten Umgestaltung finden Sie auf den Seiten des
    eBay Ink Blog sowie in dem eBay Presse Service Center.

    Herzliche Grüsse,

    Ihr eBay Team


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    ***Gewerbliche Verkäufer: Weitere Hinweise zu den Änderungen***

    Donnerstag, 25. September 2008 | 14:46 Uhr MEZ

    Untitled Document


    Liebe eBay-Verkäufer,

    Mit dem neuen Festpreisformat treten außerdem folgende Änderungen für alle
    gewerblichen Verkäufer in Kraft:

    • Verkaufen Sie mehrere identische Artikel, dürfen Sie diese in maximal 3
      eigenständigen Angeboten gleichzeitig einstellen. Die Ausnahme sind
      Auktionen mit einem Startpreis von CHF 1.

    • Für Ihre bestehenden Angebote gelten noch solange die Gebühren vor dem
      25.9.2008, bis sich diese Angebote erneuern. Besonders wenn Sie ein
      bestehendes Sofort-Kaufen- oder Shop-Angebot mit neuen Artikeln auffüllen
      oder in ein Mehrfachangebot umwandeln, sollten Sie dies beachten, um
      unerwartet hohe Angebotsgebühren zu vermeiden.

    Beispiel: Ein Angebot, das am 20.9.2008 bis auf Widerruf eingestellt wurde und
    sich automatisch alle 30 Tage erneuert, wird bis zum 19.10. noch mit den alten
    Gebühren berechnet, auch wenn es überarbeitet und mit zusätzlichen Artikeln
    aufgefüllt wurde. Erst ab dem 20.10.2008 werden automatisch für dieses Angebot
    die neuen Gebühren angesetzt.

    • Die Zusatzoptionen für Ihre laufenden Shop-Angebote werden automatisch
      in das neue Festpreisformat übernommen.

    Beispiel: Wenn laufenden Angeboten vor dem 25.09.2008 Zusatzoptionen hinzugefügt
    wurden, dann werden dafür die bisherigen Gebühren für die Zusatzoptionen berechnet.
    Die neuen Gebühren werden für diese Angebote berechnet, sobald sich dieses Angebot
    erneuert. Für Angebote, die Sie ab dem 25.9.2008 einstellen, gelten die neuen
    Gebühren und Sie können z.B. die Zusatzoption Galeriebild kostenlos hinzufügen.

    Hinweis: Wenn Sie umgehend zu den neuen Angebotsgebühren und neuen Gebühren
    für Zusatzoptionen anbieten möchten, sollten Sie Ihre laufenden Angebote ab dem
    25.9.2008 beenden und direkt wieder einstellen.

    • Neue Zusatzoption: Premium-Angebot in Kategorie und Suche:
      Ab sofort können Sie eine neue Zusatzoption nutzen. Mit dem Premium-Angebot
      in Kategorie und Suche wird Ihr Angebot auf den ersten Suchergebnisseiten
      angezeigt. In den ersten Tagen kann es vorkommen, dass Ihnen ein
      falscher Preis angezeigt wird,
      wenn Sie diese Zusatzoption Ihren bestehenden
      Shop-Artikeln hinzufügen möchten. Abgerechnet wird dann der korrekte Preis.
      Ab dem 25.9. gelten auch hier die neuen Gebühren.

    Hier geht's zu den Gebührenseiten. Und viele weitere Informationen zum neuen
    Geschäftsmodell für gewerbliche Verkäufer haben wir auf dieser Seite für Sie
    zusammengestellt.

    Wir wünschen Ihnen als gewerblichen Verkäufer weiterhin viel Erfolg auf eBay.

    Herzliche Grüße

    Ihr eBay-Team



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    ***Neue Gebühren gelten ab heute***

    Donnerstag, 25. September 2008 | 14:46 Uhr MEZ

    Untitled Document Liebe eBay-Verkäufer,


    bereits am 20. August haben wir Änderungen für den Schweizer Marktplatz angekündigt.

    Heute, am 25. September, ist der Startschuss für das neue Festpreisformat für gewerbliche
    Verkäufer
    gefallen. Damit wird das Handeln auf eBay noch übersichtlicher und effizienter -
    für Käufer und Verkäufer.

    Was sich ändert, was bleibt, was verbessert wird - alle Informationen dazu finden Sie hier.

    Weitere Preisänderungen

    Die weiteren Preisänderungen, die am 12. September angekündigt wurden, gelten ebenfalls
    ab heute.


    Herzliche Grüße

    Ihr eBay-Team



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    ***Funktion 'Sammelgebot' wird entfernt***

    Montag, 15. September 2008 | 14:23 Uhr MEZ

    Liebe eBay-Mitglieder,

    wir möchten die Nutzung unserer Seiten für Sie so einfach wie möglich gestalten.
    Dazu gehört auch, dass wir Funktionen von unserer Seite entfernen, die nur wenig
    von Ihnen genutzt werden. Dies trifft auch auf die Funktion "Sammelgebot" zu.
    Darum werden wir diese Funktion in der Woche vom 22. September für alle Nutzer
    ohne aktive oder geschlossene Sammelgebotsgruppen abschalten.

    Die Mitglieder, die zu diesem Zeitpunkt aktive oder geschlossene Sammelgebots-
    gruppen haben, können diese weiter über das alte Mein eBay erreichen. Alle aktiven
    Gruppen laufen regulär zu Ende, können jedoch nicht mehr verändert werden. Es ist
    dann nicht mehr möglich, Maximalgebote zu erhöhen, noch nicht bebotene Artikel
    aus aktiven Gruppen zu streichen oder neue Artikel zu aktiven Gruppen hinzuzufügen.

    Ab Mitte Oktober wird die Funktion "Sammelgebot" dann für alle Nutzer abgeschaltet.

    Herzliche Grüße

    Ihr eBay-Team


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    ***Wichtige Änderungen beim Anbieten***

    Montag, 15. September 2008 | 14:23 Uhr MEZ

    Untitled Document Liebe eBay-Verkäufer,

    im Zuge des neuen Festpreisformats für gewerbliche Verkäufer, das ab dem 25. September
    genutzt werden kann, wird es noch zwei Änderungen geben, die wir Ihnen heute vorstellen
    möchten.

    1. Mehrere identische Artikel sollten zukünftig in einem Angebot eingestellt werden

    Ab dem 25. September sollten Sie mehrere identische Artikel (sog. Mehrfach-Angebote) stets
    in einem Angebot einstellen. Denn wir ändern unseren Grundsatz zum Einstellen von mehreren
    identischen Artikeln. Das bedeutet, dass Sie nur noch 3 eigenständige Angebote mit
    identischen Artikeln gleichzeitig auf eBay einstellen dürfen.
    Ausgenommen sind Auktionen
    mit einem Startpreis von CHF 1. Dort können Sie unbegrenzt identische Artikel als eigenständige
    Angebote gleichzeitig einstellen.

    Wie stellen Sie mehrere identische Artikel in einem Angebot ein?

    Dafür geben Sie einfach im Verkaufsformular oder Ihrem Verkäufertool neben dem Start- oder
    Festpreis die Menge ein.

    Ihr Vorteil: Unsere neue Suche nach beliebtesten Artikeln zeigt Mehrfach-Angebote prominenter
    an, je mehr Artikel aus diesem einen Angebot verkauft werden. Außerdem sparen Sie bei einem
    Angebot mit mehreren identischen Artikeln den Verwaltungsaufwand.

    Warum nehmen wir diese Änderung vor?

    Ab dem 25. September zeigen wir alle über Shops eingestellten Angebote (vorher Shop-Artikel)
    in der regulären Suche. Diese stark erweiterte Angebotspalette (wir rechnen mit einer Verdopplung)
    macht es notwendig, die Anzahl identischer Angebote möglichst klein zu halten, um Käufern einen
    besseren Überblick zu gewähren.

    Bitte stellen Sie sich rechtzeitig auf diese Änderung ein und überarbeiten Sie Ihr Sortiment
    auf eBay.
    Wir werden diese neue Regelung ab dem 25. September durchsetzen und bitten Sie, sich
    entsprechend darauf einzustellen.

    Lesen Sie unseren Grundsatz zum Einstellen von mehreren identischen Artikeln.

    Mehr Infos über Mehrfach-Angebote finden Sie hier.

    2. Artikel wiedereinstellen – Gebührenerstattung entfällt bei einem Verkauf

    Bislang wurden die Angebotsgebühren zurückerstattet, wenn ein nicht verkaufter Festpreisartikel über
    die Funktion „Wiedereinstellen“ in Mein eBay erneut angeboten und dann verkauft wurde.

    Diese Rückerstattung wird ab dem 25. September nur noch für Auktionen und nicht mehr für
    Festpreisartikel gewährt. Bisher wurde diese vor allem von gewerblichen Verkäufern in Anspruch
    genommen. Durch die neuen niedrigen Angebotsgebühren für gewerbliche Festpreisartikel, die ab
    dem 25. September gelten, verliert die Rückerstattung an Relevanz und wird daher eingestellt.

    Herzliche Grüße,

    Ihr eBay-Team


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    ***Wichtige Informationen zu den Preisänderungen auf eBay***

    Freitag, 12. September 2008 | 13:15 Uhr MEZ

    Untitled Document Ab 25. September 2008: Kostenlos Anbieten

    Liebe eBay-Verkäufer,

    heute informieren wir Sie über einige wichtige und erfreuliche Neuerungen auf unserem
    Online-Marktplatz: Ab dem 25. September 2008 treten Preisänderungen in Kraft, die das
    Handeln auf eBay noch einfacher, günstiger und risikoloser machen.

    1. Kostenloses Anbieten von Auktionen mit CHF 1.- Startpreis inklusive Galeriebild

    Ab dem 25. September zahlen Sie bei Auktionen mit Startpreis CHF 1.- keine Angebotsgebühr
    und erhalten das Galeriebild gratis dazu, statt wie bisher 10 Rappen Angebotsgebühr und 10
    Rappen für die Zusatzoption "Galeriebild". Für alle anderen Startpreise fällt bei Auktionen die
    gleiche Angebotsgebühr wie aktuell bei Festpreisangeboten an.

    2. Anpassung bei den Verkaufsprovisionen

    Die Prozentsätze bei der Verkaufsprovision bleiben mit 4%, 3% bzw. 1,5% unverändert und
    gelten für alle Kategorien ausser "Auto & Motorrad: Fahrzeuge" (die Verkaufsprovision beträgt
    hier unabhängig vom erzielten Verkaufspreis CHF 25,00).

    Die Grenzen werden leicht angepasst, d.h. Sie zahlen ab 25. September folgende
    Verkaufsprovision abhängig vom Verkaufspreis:

    CHF 1,00 - CHF 100,00 4% des Verkaufspreises
    CHF 100,01 - CHF 1000,00 3% des Verkaufspreises über CHF 100,00 zzgl. CHF 4,00
    CHF 1000,01 und höher 1,5% des Verkaufspreises über CHF 1000,00 zzgl. CHF 31,00

    Für nicht verkaufte Artikel fällt weiterhin keine Verkaufsprovision an.

    3. Gebührenreduzierung für Zusatzoption "Bilderpaket"

    Ab 25. September 2008 kostet das Bilderpaket für bis zu sechs Bilder nur noch CHF 1,80
    anstelle von CHF 2,20 und für bis zu 12 Bilder nur noch CHF 2,20 anstelle von CHF 3,00.

    4. Das neue Festpreisformat für gewerbliche Verkäufer

    Für gewerbliche Verkäufer wird das Shop-Abonnement zur Eintrittskarte für ein völlig neues
    Geschäftsmodell: Ab dem 25. September zeigen wir Shop-Artikel in allen Kategorie- und
    Suchergebnissen gleichberechtigt als Sofort-Kaufen-Artikel an. Dabei profitieren Sie von
    langen Angebotslaufzeiten und einem geringen Risiko durch günstige Angebotsgebühren.

    Alle Informationen dazu finden Sie hier!

    Herzliche Grüsse
    Ihr eBay Schweiz-Team



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    ***Rüchnahme Einrechnung neutralen Feedbacks in Berechung Anteil positiven Feedbacks***

    Donnerstag, 21. August 2008 | 16:00 Uhr MEZ

    Untitled Document Liebe eBay-Mitglieder,

    wie wir Ihnen bereits im Juli in einer eBay-News angekündigt haben, werden wir ab sofort bei der Berechnung des Anteils an positiven Bewertungen die neutralen Bewertungen nicht mehr mit einbeziehen. Die Neuberechnung des Anteils an positiven Bewertungen wird ab sofort gestartet.

    Herzliche Grüße,

    Ihr eBay-Team


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    ***Verkäufer: Vorschau - Änderungen auf dem Schweizer Marktplatz im Herbst***

    Mittwoch, 20. August 2008 | 12:00 Uhr MEZ

    Liebe eBay-Verkäufer,

    in den kommenden Wochen und Monaten haben wir einige Veränderungen vor, die vor allem für gewerbliche Verkäufer auf eBay sehr interessant sind. Wir gehen hier den von uns im vergangenen Jahr eingeschlagenen Weg weiter und gestalten den eBay-Marktplatz für Käufer attraktiver und für Verkäufer somit wirtschaftlich noch interessanter.
    Wir brauchen Ihr Engagement und Ihre Unterstützung, um diesen Weg gemeinsam erfolgreich zu beschreiten.

    1) Riesige Produktauswahl

    Schon heute ist die Vielfalt der Angebote auf eBay eine der größten Stärken unseres Marktplatzes. Aktuell sind ständig rund 250'000 Artikel auf dem schweizerischen eBay-Marktplatz im Angebot, weltweit sind es über 100 Mio Artikel. Jetzt wollen wir die Sortimentsbreite und -tiefe nochmals ausweiten. Diesmal durch ein Modell speziell für gewerbliche Verkäufer:
    Festpreisangebote mit langen Laufzeiten und günstigen Konditionen.
    Die wichtigste Voraussetzung hierfür ist, dass Shop-Artikel in den Suchergebnissen künftig gleichberechtigt als Festpreis-Artikel angezeigt werden.
    Die Zeiten, in denen Käufer separat nach Shop-Artikeln suchen mussten, sind vorbei. Es gibt in den Suchergebnissen nur noch Auktionen und Festpreisangebote. Festpreisartikel, die in Verbindung mit einem Shop-Abonnement angeboten werden behalten ihre langen Laufzeiten, werden aber ab dem 25. September über die eBay Standardsuche gefunden. Damit werden sie für gewerbliche Verkäufer wesentlich lukrativer.
    Wir bieten Ihnen als Shop-Abonnenten mehr Leistung zu attraktiven Gebühren. Konkret heißt das:
    " Die Einstellgebühren variieren zwischen 0 und fünfzehn Rappen je nach Shop und gelten unabhängig vom Startpreis des Angebots
    " Das Galeriebild ist immer in der Gebühr enthalten
    " Mit einer Flatrate von 499.95 CHF im Monat können Premiumshop-Abonnenten Angebote im neuen Festpreisformat in unbegrenzter Zahl einstellen. Dazu kommen diverse Möglichkeiten, den Shop individuell auf Ihre Bedürfnisse zuzuschneiden.
    " Die Prozentsätze bei der Verkaufsprovision bleiben mit 4%, 3% bzw. 1,5% unverändert und gelten für alle Kategorien außer "Auto & Motorrad: Fahrzeuge", die Grenzen wurden leicht angepasst
    Das gesamte Paket bietet vor allem Verkäufern, die bereits in relativ großen Stückzahlen handeln, starke Anreize, mehr und auch andere Waren auf eBay anzubieten. Die größere Auswahl an Artikeln wird Käufer anziehen. Auch im Sinne einer guten Kauferfahrung ist, dass Angebote in unserem neuen Festpreisformat für gewerbliche Verkäufer PayPal automatisch als eine mögliche Zahlungsoption enthalten. Nach wie vor wird es auch Festpreisartikel ohne eBay-Shop - die Nutzung der Shops aber lohnt sich für gewerbliche Verkäufer mehr denn je. Diese Neuerungen greifen ab dem 25. September.

    2) Relevante Suchergebnisse

    Damit Käufer Ihre Artikel auch bei größerer Angebotsbreite und -tiefe finden, verbessern wir unsere Suchtechnologie. Wir stellen damit sicher, dass das größere Angebot zielgenau und effektiv durchsucht werden kann und dass die Sortierung der Ergebnisse die relevantesten Treffer an vorderster Stelle platziert.
    Auktionen werden dabei vor allem nach Restlaufzeit angezeigt, Festpreisangebote nach Verkaufserfolg. Insbesondere für Angebote, die mehr als einen Artikel beinhalten, heißt das: Je mehr Artikel aus diesem Angebot verkauft worden sind - weil das Angebot so attraktiv war - desto höher steigt es in der Sortierung. Wir werden dafür Sorge tragen, dass auf allen Ergebnisseiten ein gesunder Mix aus Auktionen und Festpreisangeboten angezeigt wird. Das Verhältnis von Auktionen und Festpreisangeboten auf den Suchergebnisseiten richtet sich dabei nach dem Angebots- und Nachfrage-Verhältnis. Die neue Suchtechnologie und Sortierung ist ab September für alle Mitglieder verfügbar.

    3) Reibungslose Kaufabwicklung

    Schon heute wird die Mehrheit der Artikel von gewerblichen Anbietern, die auf eBay.ch ersichtlich sind, mit PayPal als Zahlungsoption eingestellt. Beim neuen Festpreisangebot für gewerbliche Verkäufer muss PayPal als eine mögliche Zahlungsmethode angeboten werden. Käufer, die Produkte von gewerblichen Verkäufern im Festpreisformat erwerben, erwarten eine schnelle, reibungslose und vor allem sichere Abwicklung der Transaktion. Um ein Höchstmaß an Käuferzufriedenheit zu erreichen, möchten wir allen Käufern die Möglichkeit bieten, bei diesem Verkaufsformat PayPal als Zahlungsmethode zu wählen.

    Wir setzen auf PayPal, weil es ein wichtiges Instrument für die reibungslose Kaufabwicklung ist. Und die gehört dazu, wenn wir für wirklich rundum zufriedene Käufer sorgen wollen. Genauso wie hohe Standards bei Service und Versand, auf deren Einhaltung wir alle im Sinne unseres gemeinsamen Erfolgs verstärkt achten müssen.
    Im Sinne der Käufer und aller Verkäufer, die mit guten Leistungen für positive Kauferfahrungen sorgen werden wir Verkäufer, die die Standards nicht erfüllen konsequenter sanktionieren.
    Außerdem werden wir den Schutz vor Missbrauch fremder Mitgliedskonten noch weiter verstärken - mit einer neuen Identitätsbestätigung beim Verkaufen. Seit April ordnen wir die Mitgliedskonten denjenigen Computern zu, die regelmäßig für Aktivitäten auf eBay genutzt werden - die Zuordnung erfolgt durch Flash-Cookies, die lokal auf den Computern gespeichert und von eBay wiedererkannt werden. Soll ab September ein Verkauf über einen Computer veranlasst werden, der bislang nicht für eBay-Aktivitäten genutzt wurde, muss der Kontoinhaber einen zusätzlichen Code auf der eBay-Seite eingeben, der zuvor telefonisch übermittelt wurde. Erst danach kann der Artikel eingestellt werden.

    Besonders für Verkäufer gab es in den vergangenen Monaten viele einschneidende Veränderungen. Dies ist uns bewusst, aber wir glauben, dass diese Schritte für den zukünftigen Erfolg des Marktplatzes und der somit auch für den Erfolg der Verkäufer auf eBay notwendig sind.
    Gleichzeitig gilt: Wo wir im Dialog mit Ihnen Korrekturbedarf festgestellt haben, reagieren wir. Ein Beispiel: Viele von Ihnen haben zu den Änderungen am Bewertungssystem Stellung bezogen. Noch im dritten Quartal werden wir eine Möglichkeit schaffen, mit der Käufer irrtümlich oder voreilig abgegebene Negativ-Bewertungen zurücknehmen können. Außerdem werden wir die neutralen Bewertungen nicht mehr in die Berechnung des Anteils positiver Bewertungen eines Verkäufers mit einbeziehen An unserem Ziel - und an der Richtigkeit der Änderungen am Bewertungssystem - ändert das aber nichts.
    Wir erhalten aber auch bereits in dieser frühen Phase viel Zustimmung von Käufern und Verkäufern gleichermaßen. Das ist gut, denn gerade zufriedene Käufer sind der Schlüssel für den Erfolg - nur zufriedene Kunden kaufen gern, oft und viel auf dem Online-Marktplatz.

    Herzliche Grüsse
    Ihr eBay Team


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    ***Vorschau - Änderungen auf dem Schweizer Marktplatz im Herbst***

    Mittwoch, 20. August 2008 | 12:00 Uhr MEZ

     

    Liebe eBay-Mitglieder,

    eBay entwickelt sich ständig weiter. Vor knapp einem Jahr haben wir Ihnen erstmals einen Überblick zu den wichtigen Veränderungen auf unserem Online-Marktplatz gegeben.
    Heute stellen wir Ihnen die nächsten Schritte einer Entwicklung vor, durch die wir nicht nur die größte und beliebteste Shopping-Website bleiben, sondern ein - für Käufer wie Verkäufer - noch besserer Online-Marktplatz werden wollen.
    Dafür haben wir bereits eine Menge getan: Wir haben eBay an vielen Stellen attraktiver, einfacher, günstiger und sicherer gestaltet - denken Sie an die Veränderungen des Bewertungssystems, den Ausbau des Kundenservices, die günstigere Preisstruktur oder auch das PowerSeller-Prämienprogramm, von dem nicht nur gute Verkäufer profitieren, sondern auch die Käufer. Denn sie freuen sich über gute Verkäuferleistungen.
    Wir arbeiten nun daran, die Produktauswahl noch einmal deutlich zu erweitern, die Suche zu verbessern und die Geschäftsabwicklung zwischen Käufer und Verkäufer reibungsloser zu gestalten.
    Was bedeutet das im Einzelnen?

    1) Riesige Produktauswahl

    Heute sind auf dem schweizerischen eBay-Marktplatz ständig rund 250'000 Artikel im Angebot, weltweit sind es über 100 Mio Artikel. Wir werden die Sortimentsbreite und -tiefe nochmals ausweiten und tun das durch eine bessere Platzierung der Shop-Angebote. Gleichzeitig bieten wir gewerblichen Verkäufern neue, attraktive Möglichkeiten und Konditionen, ihre Artikel bei eBay professionell anzubieten.
    Bisher wurden die Shop-Artikel auf den eBay-Seiten separat angezeigt. Diese Trennung heben wir auf und integrieren Shop-Angebote in das allgemeine Angebot bei eBay- künftig gibt es also nur noch Auktionen oder Festpreisangebote. Shop-Artikel bekommen dadurch eine größere Reichweite bei unverändert langen Laufzeiten. Die Käufer profitieren von mehr Auswahl - wir erhöhen mit dieser Änderung die unmittelbar verfügbaren Angebote um circa 50% - und mehr Komfort, denn ein Extra-Blick in die Shops ist nicht mehr nötig.
    Gewerbliche Verkäufer, die einen eBay Shop nutzen, profitieren von der besseren Findbarkeit Ihrer Artikel - und dies bei gleichen oder geringeren Gebühren. Zum Beispiel richten sich die Einstellgebühren nicht mehr nach dem Startpreis. Das Galeriebild ist im Preis enthalten und kostet keine extra Gebühren. Außerdem wird es für Premiumshop-Abonnenten eine Flatrate geben: Für monatlich 499.95 CHF können sie Angebote im neuen Festpreisformat in unbegrenzter Zahl einstellen.

    2) Relevante Suchergebnisse

    Zum weiter wachsenden Angebot auf eBay gehört eine weiter verbesserte Suchtechnologie, die in der riesigen Menge an Produkten das für Käufer Interessante und Passende findet. Hier haben wir einen großen Schritt nach vorne gemacht, damit Sie Ihr Sammlerstück ebenso schnell und einfach finden wie ein Massenprodukt, eine Auktion ebenso wie ein Festpreisangebot. Für die Sortierung gilt: Auktionen werden vor allem nach Restlaufzeit angezeigt, Festpreisangebote nach ihrem bisherigem Verkaufserfolg. Nähere Details haben wir für Sie auf einer Informationsseite http://pages.ebay.ch/neuesuche/ zusammengefasst.

    3) Reibungsloser Kauf

    Eine schnelle und reibungslose Kaufabwicklung garantiert zufriedene Käufer. Deshalb integrieren wir PayPal weiter in den Online-Marktplatz. Bereits jetzt werden die Mehrheit der Artikel von gewerblichen Anbietern, die auf eBay.ch ersichtlich sind, mit PayPal angeboten. Dies zeigt uns das starke Interesse an dieser Zahlungsoption bei Käufern und Verkäufern. Aus diesem Grund wird Artikeln, die im neuen Festpreisformat für gewerbliche Verkäufer angeboten werden, PayPal automatisch als eine mögliche Zahlungsoption hinzugefügt.
    Wir setzen uns weiter für höhere Verkäuferstandards ein. Dazu prüfen wir die Qualität von Angebot, Service und Versand auf Basis der Käufer-Rückmeldungen in den letzten 30 Tagen - eine Qualitätsoffensive, von der Käufer und Verkäufer gleichermaßen profitieren. Jenseits der drei Kernanliegen riesige Produktauswahl, relevante Suchergebnisse und reibungsloser Kauf, werden wir auch zwei der meist genutzten Seiten vollständig überarbeiten und nutzerfreundlicher gestalten:
    Dazu gehört Mein eBay. Die neue, verbesserte Version von Mein eBay können jetzt alle Mitglieder optional testen. Neben einer übersichtlicheren und einfacheren Navigation bietet das neue Mein eBay neue, hilfreiche Funktionen, wie beispielsweise die individuell anpassbare Zusammenfassungsseite.
    Auch die Struktur der Artikelseite wird überarbeitet und insgesamt attraktiver gestaltet. Verkäufer können ihre Artikel noch attraktiver präsentieren; Käufer können sich noch schneller und fundierter
    informieren.

    Die vorgestellten Änderungen werden unseren Online-Marktplatz deutlich attraktiver machen - für Verkäufer und Käufer. Deren Zufriedenheit ist und bleibt der Maßstab und die wichtigste Voraussetzung für dauerhaften Erfolg.
    Übrigens: Wir bemühen uns in der Kommunikation so früh und so umfangreich wie möglich auf etwaige Änderungen aufmerksam zu machen. Sie sollen genügend Zeit haben, sich darauf einzustellen und sich eine detaillierte Meinung zu einzelnen Maßnahmen zu bilden. Außerdem sind diese Prozesse keine Einbahnstraße. Wir nehmen auf, was Sie uns sagen und bemühen uns, dem gerecht zu werden.

    Herzliche Grüsse
    Ihr eBay Team


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    ***Neue verbesserte Version von Mein eBay***

    Dienstag, 05. August 2008 | 11:18 Uhr MEZ

    Untitled Document

    Liebe eBay-Mitglieder,


    in Mein eBay können Sie alle Ihre Kauf- und Verkaufsaktivitäten, Nachrichten,
    Informationen zu Ihrem Mitgliedskonto und Einstellungen über einen einzigen Zugang
    sicher und zentral verwalten. Um diesen Bereich noch übersichtlicher und einfacher zu
    gestalten, haben wir Mein eBay überarbeitet. Dabei sind viele Ihrer Anregungen und
    Wünsche umgesetzt worden.

    Einige Mitglieder nutzen das neue Mein eBay bereits. Jetzt haben weitere Mitglieder
    die Möglichkeit, das neue Mein eBay zu testen. In den nächsten Monaten werden wir
    das neue Mein eBay weiter verbessern und schrittweise allen Mitgliedern anzeigen.

    Wenn Sie Mein eBay aufrufen, sehen Sie ganz oben rechts den Link Jetzt die
    Betaversion ausprobieren
    . Sie können jederzeit vom neuen Mein eBay zum
    gewohnten Mein eBay wechseln. Klicken Sie dazu einfach auf Betaversion verlassen.

    Das neue Mein eBay bietet neben den bekannten, auch neue hilfreiche Funktionen: So
    können Sie jetzt Artikellisten nach Ihren Wünschen anlegen. Bündeln Sie einfach
    mehrere Angebote in einer Liste und legen Sie beispielsweise eine
    "Geburtstagswunsch-Liste" an oder bündeln Sie Angebote für Ihre Suche nach neuen
    Turnschuhen, in Ihrer "Turnschuh-Liste". Sie können dabei eigene Listen anlegen
    oder die vorgegebenen Listen nutzen und insgesamt bis zu 100 Listen führen. Sie
    finden die Listen in der linken Navigation unter "Verwalten".

    Außerdem können Sie nun bis zu 200 Artikel, doppelt so viele Angebote wie bisher, in
    Mein eBay beobachten.


    Herzliche Grüße

    Ihr eBay-Team


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    ***Neuer eBay-Grundsatz zum Handel mit Tieren, Tierartikeln und geschützten Pflanzen***

    Dienstag, 15. Juli 2008 | 21:00 Uhr MEZ

    Untitled Document

    Liebe eBay-Mitglieder,


    ab heute den 15. Juli 2008 gilt ein neuer eBay-Grundsatz zum Handel mit Tieren,
    Tierartikeln und geschützten Pflanzen.
    Es ist verboten, lebende Tiere, geschützte Tiere oder Pflanzen oder Produkte oder
    Teile von geschützten Tieren oder Pflanzen anzubieten.
    Der Handel mit Hunde- und Katzenfell oder Produkten aus Hunde- oder
    Katzenfell und der Handel mit befruchteten Eiern sind ebenfalls verboten.

    Hinweis: Hunde und Katzen gehören zwar nicht zu den geschützten Tierarten,
    gleichwohl ist der Handel mit Hunde- und Katzenfell oder Produkten aus Hunde-
    oder Katzenfell in allen Verarbeitungsstufen (Pelz, Pelzmantel, Pelzdecke,
    Schlüsselanhänger aus Pelz) nicht zulässig.

    Den neuen Grundsatz und weitere Details finden Sie hier.

    Herzliche Grüße

    Ihr eBay-Team


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    ***Vorankündigung: Veränderungen am Bewertungssystem werden angepasst***

    Freitag, 11. Juli 2008 | 11:28 Uhr MEZ

    Untitled Document Liebe eBay-Mitglieder,

    im Januar haben wir Ihnen die Veränderungen am Bewertungssystem
    angekündigt und diese wurde im Mai umgesetzt. Unser Ziel ist und war
    es, die Aussagekraft des Bewertungssystems zu stärken. Käufer sollen fair und
    ehrlich und ohne Angst vor Rachebewertungen bewerten können. Die ersten
    Ergebnisse dieser Änderungen zeigen uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
    Mehr und mehr Verkäufer konnten ihre detaillierten Verkäuferbewertungen verbessern
    und immer weniger Käufer berichten uns von schlechten Erfahrungen, die sie beim
    Einkaufen auf eBay gemacht haben.

    Gleichwohl haben wir in E-Mails, in den Diskussionsforen und in direkten Gesprächen
    mit Ihnen fundierte Rückmeldungen zu den Änderungen am Bewertungssystem
    erhalten. Wir sind uns bewusst, dass wir als Marktplatz und als Geschäftspartner der
    Verkäufer auf eBay eine große Verantwortung tragen. Wir haben verstanden, dass
    Verkäufer einen noch besseren Schutz benötigen, um sich vor dem Missbrauch des
    Bewertungssystems durch Käufer zu schützen. Hierzu haben wir bereits eine Reihe
    von Maßnahmen für Verkäufer geschaffen. Folgende Anpassungen, die Verkäufern
    besonders am Herzen liegen, werden wir in Kürze umsetzen:

    • Anzeige des Prozentanteils positiver Bewertungen
      Ab voraussichtlich Ende August werden wir neutrale Bewertungen nicht mehr
      in die Kalkulation des prozentualen Anteils positiver Bewertungen einbeziehen.
      Dies bedeutet auch, dass PowerSeller wegen der im Mai veränderten Berechnung
      ihren Status als PowerSeller nicht verlieren werden.

    • Korrigieren von Bewertungen
      Wir werden eine Möglichkeit für Käufer schaffen, irrtümlich oder vorzeitig abgegebene
      Bewertungen im Bewertungsprofil eines Verkäufers zu revidieren bzw. anzupassen.
      Mit diesem Instrument haben Verkäufer - selbst wenn ein Käufer enttäuscht wurde -
      die Möglichkeit, die negative Kauferfahrung wieder gut zu machen und negative
      oder neutrale Bewertungen zu korrigieren. Diese Möglichkeit werden wir
      voraussichtlich noch im 3. Quartal schaffen.


    Wir werden die Einflüsse der Veränderungen am Bewertungssystem auf dem Marktplatz
    weiterhin sehr genau beobachten. Wir führen den Dialog mit Käufern und Verkäufer zu
    diesen Veränderungen fort. Sollte es notwendig werden, werden wir auch weitere
    Anpassungen durchführen. Das Bewertungssystem bei eBay ist das Instrument, welches
    Käufern bei der Kaufentscheidung verlässliche Informationen zu Service und
    Qualität eines Verkäufers gibt.

    Zu den anstehenden Änderungen werden wir Sie an dieser Stelle weiter informieren.

    Herzliche Grüße

    Ihr eBay Schweiz-Team


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    ***Stellungnahme zum aktuellen Urteil Moet-Hennessy-Louis Vuitton***

    Freitag, 04. Juli 2008 | 15:49 Uhr MEZ

    Untitled Document

    Liebe eBay-Mitglieder,

    sicherlich haben Sie in den letzten Tagen in der Presse viel über das Urteil eines
    französischen Gerichts in einem Rechtsstreit gegen eBay gelesen.

    Wir möchten Sie als Mitglieder und Kunden von eBay an dieser Stelle wissen lassen,
    wie viel wir hinter den Kulissen tun, um zu verhindern, dass Produktfälschungen
    überhaupt auf unserer Webseite auftauchen. Jahr für Jahr investieren wir
    Millionenbeträge, um den Marktplatz vor Produktfälschungen zu schützen. 2007 haben
    wir quer über alle weltweiten eBay-Marktplätze mehr als zwei Millionen potentiell
    gefälschter Artikel entfernt. Wir haben außerdem über 50.000 Verkäufer gesperrt, bei
    denen der begründete Verdacht vorlag, dass Sie mit gefälschter Ware handeln wollten.

    Tausende von Herstellern und Rechteinhabern, mit denen wir erfolgreich
    zusammenarbeiten, wissen unser Engagement bei der Bekämpfung von
    Produktfälschungen zu schätzen, das im Ergebnis dazu führt, dass wir Angebote oftmals
    schon entfernt haben, ehe ein möglicher Käufer sie zu Gesicht bekommt.

    Es ist uns nur zu bewusst, wie wichtig der Kampf gegen Fälschungen ist. Was wir
    aber kritisieren, sind breit angelegte Versuche, für Originalprodukte wettbewerbsfeindliche
    Handelspraktiken auf Kosten der Wahlmöglichkeiten für Konsumenten durchzusetzen.
    Diese Praktiken bedrohen die wirtschaftliche Existenz rechtschaffener Verkäufer und
    nehmen Käufern attraktive Einkaufsmöglichkeiten.

    Die kompromisslose Durchsetzung von Handelsbeschränkungen ist
    wettbewerbsfeindlich und gegen die Interessen gerichtet, die Sie als Käufer und
    Verkäufer auf eBay haben. Das wird auch auf EU-Ebene so gesehen, wo man versucht,
    die Rahmenbedingungen für Online-Verkäufe so zu gestalten, dass der E-Commerce in
    Europa gefördert wird. Wir unterstützen freie und faire Marktbedingungen mit allen
    Vorteilen, die sich daraus für Sie ergeben.

    Wir werden unseren Kampf gegen Produktfälschungen fortsetzen. Unzeitgemäße
    Versuche, mit zweifelhaften Methoden das Internet zum Nachteil unserer Mitglieder
    einzuschränken, sind jedoch inakzeptabel. Wir werden uns immer für
    Wahlmöglichkeiten der Verbraucher im E-Commerce einsetzen. Deshalb gehen wir
    gegen das Gerichtsurteil in die Berufung.

    Douglas S. McCallum

    Senior Vice President, eBay Marketplaces, Europe
    - verantwortlicher Manager für eBay in Europa -


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    ***Neuer eBay-Grundssatz im Handel mit archäologischen Funden***

    Dienstag, 01. Juli 2008 | 14:35 Uhr MEZ

    Untitled Document Liebe eBay-Mitglieder,

    ab heute den 1. Juli 2008 gilt ein neuer eBay-Grundsatz zum Handel mit archäologischen Funden.
    Altertümer wie Münzen, Waffen, Grabbeigaben, Keramiken, Schmuck, Werkzeuge etc. dürfen
    nur noch dann gehandelt werden, wenn ein schriftlicher Nachweis (Pedigree) vorliegt, der die
    Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf archäologische Funde belegt. Diese
    Dokumente müssen in dem Angebot abgebildet und gut leserlich sein.

    Den neuen Grundsatz und weitere Details finden Sie hier.

    Herzliche Grüße

    Ihr eBay-Team


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    ***Änderungen am Bewertungssystem im Mai***

    Montag, 26. Mai 2008 | 11:20 Uhr MEZ

    Untitled Document

    Liebe eBay-Mitglieder,

    wir haben bereits Anfang des Jahres verschiedene Änderungen am eBay-Bewertungssystem
    angekündigt. In dieser eBay-News erfahren Sie Details zu den Änderungen. Gleichzeitig möchten
    wir Ihnen aber auch die Gründe für die Veränderungen im Bewertungssystem erläutern.

    Was ändert sich ab 22. Mai 2008?

    • Verkäufer können keine negative oder neutrale Bewertung mehr abgeben - für
      Käufer ändert sich in dieser Beziehung nichts.

    • Auch mehrfache Bewertungen durch einen Handelspartner werden gezählt, wenn sie in
      verschiedenen Kalenderwochen erfolgen. Dies greift bereits seit einigen Wochen für
      laufende Transaktionen. Ab 22. Mai 2008 werden nun solche Mehrfachbewertungen
      auch rückwirkend gezählt. Hierdurch wird sich die Anzahl der Bewertungen bei vielen
      Verkäufern erhöhen.

    • Abgegebene negative und neutrale Bewertungen werden gelöscht, wenn ein eBay-
      Mitglied suspendiert wird.

    • Negative und neutrale Käuferbewertungen werden im Bewertungsprofil des Verkäufers
      gelöscht, wenn der Käufer nicht auf eine gemeldete Unstimmigkeit wegen eines nicht
      bezahlten Artikels
      reagiert.

    • Eine Bewertungsabgabe wird bis zu 60 Tage (statt bisher 90 Tage) nach der Transaktion möglich sein.

    • Der Anteil an positiven Bewertungen wird auf Basis der vergangenen 12 Monate
      berechnet werden - bisher beruhte die Prozentzahl auf dem gesamten Zeitraum der
      Mitgliedschaft.

    • Bei der Berechnung des Anteils an positiven Bewertungen werden alle erhaltenen
      Bewertungen einbezogen - also neben den negativen und positiven auch die neutralen
      Bewertungen
      .

    • PowerSeller, die länger als 12 Monate bei eBay angemeldet sind, können frühestens 7
      Tage
      nach Transaktionsende negativ oder neutral bewertet werden.

    • Der Prozess zur einvernehmlichen Rücknahme von Bewertungen wird mit der Einführung der
      Neuerungen abgeschaltet.

    Warum sind diese Veränderungen notwendig geworden?

    Die Bewertungen sind eine Grundlage dafür, dass einander fremde Personen vertrauensvoll Geld
    und Waren austauschen. Vor allem Käufer sind auf möglichst ehrliche Bewertungen ihrer
    Vorgänger angewiesen. Lange Zeit hat dieses System sehr gut funktioniert, und die Bewertungen
    spiegelten die Seriosität von eBay-Verkäufern wider.

    Mit der Weiterentwicklung des Marktplatzes hat sich das Bewertungsverhalten der eBay-
    Mitglieder verändert, und Käufer haben aus Angst vor Rachebewertungen selbst bei einer
    schlechten Kauferfahrung oft nicht ehrlich bewertet. Dies erschwerte anderen Käufern, zwischen
    wirklich guten und weniger vertrauenswürdigen Verkäufern zu unterscheiden. Zudem haben viele
    Käufer, die einmal eine negative Bewertung aus Rache erhalten haben, dem eBay-Marktplatz
    den Rücken gekehrt. Dies schadet letztlich den Verkäufern bei eBay und dem gesamten Marktplatz.

    Mit den Veränderungen am Bewertungssystem sorgen wir nun dafür, dass es auch weiterhin das
    vertrauensbildende Instrument beim Handel auf eBay bleibt. Aber wir tragen auch den
    allgemeinen Entwicklungen im E-Commerce Rechnung, wo üblicherweise nur der Verkäufer
    bewertet wird. Dass nun auch neutrale Bewertungen in die Berechnung des Anteils positiver
    Bewertungen einbezogen werden, ist ein weiterer logischer Schritt, tatsächliche Kauferfahrungen
    im Bewertungssystem zu erfassen. Damit wird die Anzahl negativer Kauferfahrungen
    kontinuierlich zurückgehen.

    Hierzu passt auch, dass besonders PowerSeller, als eBays beste gewerbliche Verkäufer, in
    Zukunft noch strengeren (Bewertungs-)Standards gerecht werden müssen, um am PowerSeller-
    Programm teilzunehmen:

    Für Käufer, die bei einem PowerSeller kaufen, hält sich somit das Risiko einer negativen
    Kauferfahrung in sehr engen Grenzen.

    Wir werden sehr genau beobachten und analysieren, wie sich die Änderungen am
    Bewertungssystem auf den Handel bei eBay und den gesamten Marktplatz auswirken und
    werden weitere Anpassungen vornehmen, wenn dies nötig werden sollte.


    Wie können sich Verkäufer vor ungerechtfertigten negativen Bewertungen schützen?

    In den vergangenen Wochen und Monaten haben wir in vielen Gesprächen mit Käufern und
    Verkäufern über die Bewertungsänderungen diskutiert. Dabei wurde klar, dass Verkäufer stärker
    als bisher vor willkürlichen Bewertungen durch Käufer geschützt werden müssen.
    Basierend auf den Vorschlägen der eBay-Gemeinschaft werden wir zusätzlich die folgenden
    Verbesserungen einführen:

    • Bei der Abgabe einer negativen oder neutralen Bewertung müssen Käufer künftig
      bestätigen, dass eine ausreichende Wartezeit auf die Lieferung der Ware verstrichen ist
      und dass der Käufer bereits versucht hat, sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu
      setzen.

    • Für internationale Transaktionen werden bei der Bewertungsabgabe für Käufer
      zusätzliche Hinweise eingeblendet, die darauf verweisen, dass längere Lieferzeiten
      unvermeidbar sind.

    • Die Funktion "eingeschränkter Käuferkreis" wird Verkäufern erlauben, Käufer vom Bieten
      und Kaufen auszuschliessen, die schon früher gegen Regeln verstossen haben.

    • Käufer die gegen eBay-Grundsätze verstossen und das Bewertungssystem
      missbrauchen, können künftig schneller und einfacher gemeldet werden.

    All dies unterstreicht die Wichtigkeit des Bewertungssystems und die gewachsene Verantwortung
    der Käufer bei der Abgabe von Bewertungen. Auch die erwähnte Abschaffung der
    einvernehmlichen Rücknahme verhindert, dass allzu leichtfertig mit negativen Bewertungen
    umgegangen wird. Für Käufer ist es dann auch nicht möglich, zunächst negativ zu bewerten und
    den Verkäufer durch die Aussicht auf Rücknahme zu nötigen.

    Für Verkäufer ist die Bewertung auch weiterhin wichtig und sinnvoll, da sie ein kleines aber
    unverzichtbares Dankeschön an jeden Käufer darstellt, der seinen gekauften Artikel pünktlich
    bezahlt und sich dem Verkäufer gegenüber fair verhalten hat.

    Wir sind überzeugt davon, dass durch diese Änderungen das Bewertungssystem als
    vertrauensbildendes Instrument gestärkt wird. Käufer erhalten die Möglichkeit, ehrlich zu
    bewerten und Verkäufer werden vor willkürlichen Bewertungen geschützt.

    Besuchen Sie auch unser Bewertungsforum, in dem Sie mit anderen Käufern und Verkäufern
    über die Änderungen diskutieren können.

    Herzliche Grüsse
    Ihr eBay-Team


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    ***Neue Massnahme zur Erhöhung der Sicherheit auf dem eBay-Marktplatz***

    Montag, 21. April 2008 | 18:04 Uhr MEZ

    Liebe eBay-Mitglieder,

    wir möchten Ihnen heute eine neue Massnahme zur Erhöhung der Sicherheit des eBay-
    Marktplatzes vorstellen.
    Es kommt immer wieder vor, dass Betrüger über gestohlene oder ausgespähte Passwörter
    Zugang zu fremden eBay-Mitgliedskonten erlangen und unter fremdem Namen Waren zum
    Verkauf anzubieten.

    Aus diesem Grund werden wir ab dieser Woche damit beginnen Mitgliedskonten denjenigen
    Computern zuzuordnen, die regelmäßig für Aktivitäten auf dem eBay-Marktplatz genutzt
    werden. Ab Mitte des Jahres werden wir diese Informationen nutzen, um die Identität des
    Verkäufers zu bestätigen, wenn dieser Artikel auf eBay von einem zuvor nicht genutzten
    Computer aus zum Verkauf anbietet. Auf diese Weise werden wir die Sicherheit nicht nur für
    Verkäufer erheblich verbessern, sondern auch Käufern eine sicherere Umgebung für den
    Online-Einkauf auf eBay gewährleisten.

    Was ändert sich?
    Wenn Sie einen Artikel von einem zuvor nicht für eBay genutzten Computer aus bei eBay
    anbieten wollen - z.B. im Hotel, in einem Café oder in einer Bibliothek - werden Sie ab Mitte
    des Jahres von eBay einen automatisierten Anruf an die Telefonnummer erhalten, die Sie in
    Mein eBay unter Kontaktdaten angegeben haben. Mit diesem Anruf stellen wir sicher, dass
    der Verkauf tatsächlich vom rechtmäßigen Inhaber des eBay-Mitgliedskontos veranlasst wird.

    Welche Technologie wird angewendet?
    Zur Identitätsbestätigung verwenden wir sogenannte "Flash-Cookies". Cookies sind
    kleine Informationseinheiten, die lokal auf Ihrem Computer gespeichert werden. Die
    Flash-Cookies, die wir für die Identitätsbestätigung verwenden, verbleiben auf Ihrem
    Computer, sodass unser System Sie bei Ihrem nächsten Besuch wiedererkennt.
    Interessierte können sich auf den Seiten von Adobe über die Technologie Flash-
    Cookies informieren. Die Identitätsbestätigung betrifft zunächst nur den
    Verkaufsprozess.

    Was müssen Sie beachten?
    Bitte aktualisieren Sie Ihre persönlichen Anmeldedaten in Ihrem Mitgliedskonto. Eine
    falsche oder nicht mehr aktuelle Telefonnummer in Mein eBay kann zu Verzögerungen
    Ihrer Aktivitäten auf eBay führen. Wir empfehlen Ihnen dringend als zweite
    Kontaktmöglichkeit auch Ihre Handynummer zu hinterlegen, sodass wir Sie im Falle
    einer Identitätsbestätigung problemlos erreichen können. Ihre Daten werden
    entsprechend unseren Datenschutzerklärung streng vertraulich behandelt.


    Herzliche Grüße

    Ihr eBay-Team


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    ***Neue Sicherheitsmassnahme für eBay-Käufer***

    Mittwoch, 02. April 2008 | 11:28 Uhr MEZ

    Untitled Document

    Demnächst erscheinen Mitgliedsnamen aller Bieter von eBay-Auktionen
    anonymisiert in der Gebotsübersicht


    Liebe eBay-Mitglieder,

    um Sie auf dem Online-Marktplatz eBay vor Betrügern zu schützen, haben wir im September
    2007 folgende Änderung eingeführt: Die Mitgliedsnamen der Bieter wurden ab einem Gebot von
    CHF 200 und mehr - ausser für den Verkäufer - nicht mehr öffentlich sichtbar dargestellt. Diese
    Massnahme haben wir erfolgreich zu Ihrem Schutz vor Betrug eingeführt. Hintergrund für diese
    war, dass Mitglieder, die auf einen hochpreisigen Artikel geboten haben und dabei überboten
    wurden, gefälschte Mails mit einem "Angebot an den unterlegenen Bieter" von unautorisierten
    Dritten erhalten haben.

    Vermehrt haben wir von Ihnen erfahren, dass auch Bieter, die bei Auktionen auf Artikel unter
    CHF 200
    geboten haben, solche gefälschten E-Mails erhalten haben. Deshalb werden wir ab
    Anfang April die Identität aller Bieter von eBay-Auktionen - ausser für den Verkäufer -
    anonymisiert anzeigen.

    Wie kommen Online-Betrüger an E-Mail-Adressen der Bieter?

    Oftmals ähneln die E-Mail-Adressen der Nutzer ihrem Nutzernamen bei eBay. So wurden von
    Betrügern zum Versenden von Angeboten an unterlegene Bieter übliche Domains ausprobiert,
    wie z.B. eBay-Mitgliedsname@gmx.ch, eBay-Mitgliedsname@yahoo.de oder eBay-
    Mitgliedsname @aol.com - oft mit Erfolg. An einen ab jetzt anonymisiert angezeigten
    Nutzernamen können keine gefälschten E-Mails mehr verschickt werden.

    Beachten Sie zu Ihrer Sicherheit bitte auch folgende Grundregeln:

    • Alle wichtigen Nachrichten, die Ihr Mitgliedskonto betreffen, finden Sie auch in Mein eBay
      unter "Meine Nachrichten". Bitte reagieren Sie nicht auf "Angebote an den unterlegenen Bieter",
      wenn diese Nachricht nicht auch in "Meine Nachrichten" enthalten ist.
    • Gehen Sie auf keinen Fall einen Handel ein, dessen Abschluss nicht offiziell über die eBay-
      Seite getätigt wurde.
    • Bitte nutzen Sie immer sichere, von eBay empfohlene Zahlungsmethoden. Bezahlen sie nie
      mit Bargeldtransfer-Services (z. B. Western Union) oder versenden Sie Bargeld per Post. Diese
      Services bieten Ihnen keinen ausreichenden Schutz gegen Betrug im Internet.
    • Beachten Sie als GMX-Kunde die fälschungssichere Kennzeichnung der eBay-Nachrichten.


    Herzliche Grüsse

    Ihr eBay-Team

     


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    ***Weiterentwickeltes eBay-Bewertungssystem ***

    Dienstag, 29. Januar 2008 | 15:03 Uhr MEZ

    Liebe Mitglieder,

     

    In den kommenden Monaten werden wir einige, zum Teil grundlegende Änderungen im Bewertungssystem vornehmen. An dieser Stelle möchte ich Ihnen diese Änderungen im Detail vorstellen.

     

    Bewertungen bei eBay sind der Grundstein für das Vertrauen, das einander fremde Personen bei eBay online miteinander handeln lässt. Die Bewertungen eines Verkäufers geben Käufern ein objektives Bild über die Seriosität eines Händlers. Aus diesem Grund haben wir in der Vergangenheit bereits einige Änderungen am Bewertungssystem vorgenommen und z.B. die detaillierte Verkäufer-Bewertung eingeführt. Auch das Melden eines nicht bezahlten Artikels ist eine Ergänzung des Bewertungssystems im Sinne einer nicht öffentlichen Bewertung.

     

    Die grösste Schwäche, die wir beim aktuellen Bewertungssystem sehen, ist die Angst vieler Käufer vor sogenannten Rachebewertungen. Sie hält Käufer davon ab, Verkäufer ehrlich zu bewerten. Hierdurch verlieren die Verkäufer-Bewertungen an Glaubwürdigkeit, und Käufer verlieren zunehmend das Vertrauen in die Aussagekraft des Bewertungssystems.

     

    Wir werden Massnahmen am Bewertungssystem ergreifen, die das Vertrauen der Käufer in das Bewertungssystem stärken, so dass sie weiterhin bei eBay aktiv sind und auch auf hochpreisige Angebote bieten.

     

    Ehrliche (Verkäufer-) Bewertungen durch Käufer

     

    Die schon erwähnten Rachebewertungen haben vor allem im letzten Jahr stark zugenommen und werden hauptsächlich von Verkäufern gegeben. Zum einen kommt es hierdurch zu einem schleichenden Vertrauensverlust in die Bewertungen, die für Verkäufer hinterlassen werden. Zum anderen kommt es auch vor, dass Käufer die ungerechtfertigt negativ bewertet wurden, eBay verärgert den Rücken kehren.

     

    Ab Mai 2008 werden Verkäufer ihre Käufer nur noch positiv oder gar nicht bewerten können.

     

    Uns ist bewusst, dass dies ein tiefer Einschnitt ist und dass wir Verkäufer davor schützen müssen, dass Käufer ihrerseits das Bewertungssystem missbrauchen bzw. sich nicht an ihre Pflicht zur Bezahlung eines gekauften Artikels halten. Diese Fälle können natürlich weiterhin von Verkäufern gemeldet werden. Regelverstösse von Käufern werden weiterhin strikt verfolgt und geahndet.

     

    Ab Mai kommen die folgenden vorbeugenden Massnahmen hinzu:

     

    • Wir entfernen negative und neutrale Bewertungen inklusive des Bewertungskommentars, wenn ein Käufer im Zuge des Prozesses „nicht bezahlter Artikel“ nicht reagiert.

     

    • Wir entfernen alle abgegebenen negativen und neutralen Bewertungen auch rückwirkend, wenn ein Käufer (oder Verkäufer) vom Handel ausgeschlossen wird.

     

    Zusätzlich ergreifen wir Massnahmen, um ungerechtfertigte negative Bewertungen von vornherein zu vermeiden:

     

    • Käufer können innerhalb der ersten drei Tage nach einem Kauf keine negative oder neutrale Bewertung abgeben.

     

    • Bewertet werden kann nur noch bis zu 60 Tage nach Angebotsende. Bisher war dies bis zu 90 Tage nach Angebotsende möglich.

     

    • Verkäufer können maximal 5000, statt wie bisher 1000 Mitgliedsnamen auf ihre Liste gesperrter Bieter setzen.

     

    Insgesamt werden wir unsere Aktivitäten verstärken, Käufer, die gegen die eBay-Regeln verstossen, zu identifizieren und die Verstösse wirksam zu unterbinden.

    Die folgenden Änderungen stossen sicherlich auf positive Resonanz bei Käufern und Verkäufern gleichermassen.

     

     

    Der Prozentsatz positiver Bewertungen basiert zukünftig auf den zurückliegenden 12 Monaten

     

    Die Bewertungspunkte werden weiterhin ab der Registrierung des Mitgliedskontos aufgezählt, während der Prozentsatz sich nur noch auf die  jüngere Vergangenheit bezieht. Bewertungen, die noch nicht zu lange zurückliegen, geben den besten Aufschluss darüber, wie ein Mitglied gegenwärtig einzuschätzen ist.

     

    Viele Mitglieder finden es ärgerlich, dass eine einzige negative Bewertung, die auch noch Jahre zurückliegt, ihre Bewertungen für immer beeinträchtigt. Wir reagieren mit der Begrenzung auf 12 Monate auf einen der grössten Wünsche unserer Mitglieder.

     

     

    Wiederholte Bewertungen durch dasselbe Mitglied können mehrfach gezählt werden

     

    Ausserdem werden wir zukünftig mehrfache Bewertungen durch ein und dasselbe Mitglied auch jedes Mal zählen, wenn die Bewertungen in verschiedenen Kalenderwochen abgegeben wurden.

     

    Damit möchten wir insbesondere Verkäufer belohnen, die sich über Service und Qualität einen Kundenstamm aufgebaut haben und immer wieder an dieselben Käufer verkaufen.

     

    Uns ist bewusst, dass für sehr viele unserer Nutzer das Bewertungssystem ein bedeutender Teil von eBay ist. Die Jagd nach den Punkten und den Sternen macht vielen grossen Spass. Wir hoffen sehr, dass wir mit den Änderungen mehr Transparenz und Vertrauen schaffen. Bitte besuchen Sie unsere Informationsseite zum neuen Bewertungssystem.

     

    Herzliche Grüsse

     

    Michel Sägesser & das Team von eBay Schweiz

     


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    ***Änderungen auf dem eBay Marktplatz in den kommenden Monaten***

    Dienstag, 29. Januar 2008 | 15:03 Uhr MEZ

    Untitled Document

    Liebe Mitglieder,

     

    2008 wird ein ereignisreiches Jahr bei eBay. Weltweit werden Massnahmen eingeführt um den Online-Marktplatz weiter zu stärken und ich  möchte Ihnen einen ersten Überblick zu den zwei wichtigsten Veränderungen auf dem Schweizer Marktplatz geben.  Diese beinhalten ein neu ausbalanciertes  Bewertungssystem und eine günstigere und vereinfachte Preisstruktur.

     

    Mit diesen Veränderungen, möchten wir vor allem die Kauferfahrungen auf eBay noch positiver gestalten. Von mehr Käufern, die erfolgreich und zufrieden bei eBay handeln, profitieren letztlich auch die Verkäufer und somit der ganze Marktplatz. Seriöse Verkäufer mit hohen Qualitätsstandards erhalten durch die Massnahmen viele zusätzliche Erfolgschancen.

     

    Für diejenigen die auf Marktplätzen ausserhalb der Schweiz handeln, empfehle ich, sich über die entsprechenden Aenderungen zu informieren. Diese sind in den Details von Land zu Land unterschiedlich.

     

    1. Änderungen der   Gebührenstruktur am 20.2.

     

    Unser  Gebührenmodell wird vereinfacht und günstiger. Eine detaillierte Uebersicht finden Sie nachfolgend:

    Alle Kategorien ohne “Auto & Motorrad: Fahrzeuge”

     

    Angebotsgebühr bei Auktionen

    Startpreis eBay

    Alt

    Neu

    CHF 1,00 –CHF 1,99

    CHF 0,05

    CHF 0,10

    CHF 2,00 –CHF 14,99

    CHF 0,10

    CHF 0,10

    CHF 15,00 –CHF 39,99

    CHF 0,20

    CHF 0,10

    CHF 40,00 –CHF 149,99

    CHF 0,30

    CHF 0,10

    CHF 150,00 –CHF 499,99

    CHF 0,60

    CHF 0,10

    CHF 500,00 +

    CHF 1,20

    CHF 0,10

    Angebotsgebühr bei Festpreisangeboten

    Startpreis eBay

    Alt

    Neu

    CHF 1,00 –CHF 1,99

    CHF 0,05

    CHF 0,05

    CHF 2,00 –CHF 14,99

    CHF 0,10

    CHF 0,10

    CHF 15,00 –CHF 39,99

    CHF 0,20

    CHF 0,20

    CHF 40,00 –CHF 149,99

    CHF 0,30

    CHF 0,30

    CHF 150,00 –CHF 499,99

    CHF 0,60

    CHF 0,60

    CHF 500,00 +

    CHF 1,20

    CHF 1,20

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Kategorie “Auto & Motorrad: Fahrzeuge”

                                                                                            

    Angebotsgebühr

    Kategorie

    Alt

    Neu

    Automobile, Reisemobile & Caravans, Pkw-Anhänger und Nutzfahrzeuge

    CHF 5,00

    Keine Angebotsgebühr

    Motorräder

    CHF 5,00

    Keine Angebotsgebühr

    Verkaufsprovision

    Kategorie

    Alt

    Neu

    Automobile, Reisemobile & Caravans, Pkw-Anhänger und Nutzfahrzeuge

    CHF 75,00

    CHF 25,00

    Motorräder

    CHF 25,00

    CHF 25,00

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Zusatzoption „Galeriebild“

     

    Galeriebild (bei Auktionen & Festpreisangeboten)

    Alt

    Neu

    CHF 0,20

    CHF 0,10

     

     

     

     

    2. Änderungen am Bewertungssystem

     

    Eine ausführlichere Darstellung der Eingriffe in das Bewertungssystem erhalten Sie von Michel Sägesser in einer weiteren eBay-News, die wir heute veröffentlichen.

     

    Das Bewertungssystem ist das zentrale Instrument zur Schaffung und Förderung von Transparenz und Vertrauen auf dem eBay-Marktplatz. Es bildet die Grundlage dafür, dass einander Fremde bei eBay dazu bereit sind, miteinander online Handel zu treiben. Vor allem hilft das Bewertungssystem Käufern dabei, die Verkäufer auf dem Marktplatz besser einzuschätzen und diese Einschätzung in die Kaufentscheidung einfliessen zu lassen. Es kommt allerdings immer wieder vor, dass von Käufern abgegebene Bewertungen besser ausfallen, als die zugrunde liegende Kauferfahrung, da der Käufer eine sogenannte „Rachebewertung“ des Verkäufers vermeiden möchte.

     

    Ab Mai werden Verkäufer Käufer nicht mehr negativ oder neutral bewerten können.

     

    Um unsere Verkäufer zu schützen, werden wir gleichzeitig eine Reihe von Massnahmen ergreifen, die verhindern sollen, dass Käufer das Bewertungssystem missbrauchen oder ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

     

    Mit einer weiteren Änderung möchten wir Verkäufer belohnen, die sich einen Kundenstamm aufbauen und von einzelnen Stammkunden im Laufe der Zeit mehrfach bewertet werden. Solche mehrfachen Bewertungen werden nun auch mehrfach gezählt. Durch die Einschränkung auf eine Bewertung pro Woche bleibt das System fair.

     

    Zum Dritten wird der Zeitraum, auf den sich der Prozentsatz positiver Bewertungen bezieht, auf die letzten 12 Monate umgestellt. Die Berechnung der Bewertungspunkte erfolgt auch weiterhin ohne zeitliche Begrenzung

     

     

     Zusammen mit dem ganzen eBay Team wünsche ich Ihnen ein erfolgreiches Jahr.

     

    Yves Mäder


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    ***E-Mail-Siegel für mehr Sicherheit***

    Freitag, 02. November 2007 | 21:53 Uhr MEZ

    Liebe eBay-Mitglieder,

    ab sofort werden zwei der stärksten Online-Marken in der Schweiz eBay und GMX gemeinsam gegen gefälschte E-Mails vorgehen. Sogenannte Phishing-E-Mails sind darauf ausgelegt, vertrauliche Nutzerdaten auszuspähen.

    Damit GMX Kunden echte von gefälschten eBay-Mails ganz eindeutig unterscheiden können, werden die direkt von eBay oder von eBay-Nutzern über das eBay-System versandte E-Mails mit einem Siegel versehen.

    Als GMX Kunde können Sie echte eBay-Mails an folgenden Merkmalen erkennen:

    • Die direkt von eBay versandten E-Mails erscheinen jetzt im Posteingang von GMX immer mit einem eBay-Logo und einem Häkchen-Symbol vor dem Absendernamen. Sie sind als „Original eBay-Nachricht“ gekennzeichnet.

    • Die von Nutzern über das eBay-System versandten E-Mails sind mit einem eBay-Logo und einem Männchen-Symbol gekennzeichnet. Sie sind als „Original-Nachricht eines eBay-Mitglieds“ gekennzeichnet.

    Auch in der geöffneten E-Mail kann der Nutzer erkennen, dass diese tatsächlich von eBay stammt. Im Mailkopf findet sich eine fälschungssichere Kennzeichnung.

    Zusätzlich haben eBayund GMX im Rahmen der umfangreichen Aufklärungskampagne Informationsseiten eingerichtet, auf denen Sie über alle relevanten Details der E-Mail-Authentifizierung und -Kennzeichnung informiert werden.

    Herzliche Grüße

    Ihr eBay-Team


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    ***eBay auf meiner Seite - togo.ebay.ch***

    Montag, 17. September 2007 | 16:13 Uhr MEZ

    Liebe eBay-Mitglieder,

    Sie haben eine besonders interessante Suche gespeichert, einen kuriosen Artikel bei eBay entdeckt oder möchten Ihr Angebot oder das eines anderen Verkäufers auf anderen Seiten im Internet anzeigen lassen? Mit dem neuen Online-Tool "eBay auf meiner Seite" können Sie ein eBay-Schaufenster in Ihrem Blog, auf Ihrer Internetseite oder auf anderen Seiten von Social-Networking-Angeboten für andere Besucher platzieren.

    eBay TOGO

    Mehr Information und eine Anleitung finden Sie auf unserer Infoseite.

    Herzliche Grüsse

    Ihr eBay-Team


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    ***Schützen Sie sich vor Online-Betrügern!***

    Dienstag, 11. September 2007 | 12:00 Uhr MEZ

    Liebe eBay-Mitglieder,

    als Geschäftsführerin von eBay Schweiz bin ich auch für die Sicherheit des Marktplatzes verantwortlich. Aus aktuellem Anlass warne ich vor allem Käufer vor einer neuen Masche von Betrügern, die den Online-Marktplatz eBay missbrauchen.

    Wenn Sie auf einen hochpreisigen Artikel geboten haben, jedoch nicht Gewinner der Auktion geworden sind, kommt es derzeit vermehrt dazu, dass Sie ein „Angebot an den unterlegenen Bieter“ bekommen, welches von unauthorisierten Dritten gefälscht wurde.

    Wir werden daher ab sofort die Mitgliedsnamen der Bieter ab einem Gebot von 200 Franken und mehr nicht mehr öffentlich sichtbar darstellen. In diesem Fall sind die Mitgliedsnamen der Bieter in der Gebotsübersicht in Zukunft nur noch für den Verkäufer selbst sichtbar.

    Aber Sie können sich auch selbst schützen, in dem Sie folgende Grundregeln beachten:

    • Alle wichtigen Nachrichten, die Ihr Mitgliedskonto betreffen, finden Sie auch in Mein eBay unter „Meine Nachrichten“. Bitte reagieren Sie nicht auf „Angebote an den unterlegenen Bieter“, wenn diese Nachricht nicht auch in “Meine Nachrichten“ enthalten ist.
    • Gehen Sie auf keinen Fall einen Handel ein, dessen Abschluss nicht offiziell über die eBay-Seite getätigt wurde.
    • Bitte nutzen Sie immer sichere, von eBay empfohlene Zahlungsmethoden.

    Herzliche Grüsse

    Elke Guhl
    Geschäftsführerin eBay Schweiz


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    ***Nichts mehr verpassen! Lassen Sie sich per Skype an Ihre Auktionen erinnern***

    Montag, 10. September 2007 | 12:00 Uhr MEZ

    Liebe eBay-Mitglieder,

    so entgeht Ihnen kein Angebot mehr: Ab sofort können Sie sich über Skype an Ihre laufenden Auktionen erinnern lassen. Sobald Sie überboten werden oder wenn ein Angebot endet, wird dies als Sofortnachricht in Ihrem Skype-Fenster angezeigt.

    So können Sie schnell reagieren und verpassen keinen Wunschartikel mehr.

    Falls Sie bis jetzt noch kein Skype genutzt haben, können Sie hier die neue eBay-Version von Skype kostenlos herunterladen.

    Nach wie vor stehen Ihnen auch die Instant Messenger von AOL und Windows Live und jetzt auch Yahoo! zur Verfügung.

    Herzliche Grüsse

    Ihr eBay-Schweiz Team
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    ***eBay Shops: Besserer Auftritt - bessere Konditionen***

    Donnerstag, 23. August 2007 | 18:00 Uhr MEZ

    Liebe eBay-Verkäufer,

    als eBay Shop-Besitzer haben Sie die Möglichkeit mit einem professionellen Internetauftritt ein eigenes Markenimage aufzubauen, ein erhöhtes Vertrauen der Kunden zu gewinnen und Ihren Umsatz erheblich zu steigern.

    Im Folgenden erhalten Sie eine kompakte Auflistung aller Änderungen, die ab 01. September 2007 für eBay Shops gelten werden:

    • Für Besitzer eines Premium-Shops gilt ab 1. September:
      - kostenloser Versand von bis zu 3.000 Marketing-Mails pro Monat
      - kostenloser Zugang zu eBay-Marktanalyse Plus
    • Für Besitzer eines Top-Shops gilt ab 1. September:
      - kostenloser Versand von bis zu 1.000 Marketing E-Mails pro Monat
      - kostenloser Zugang zu eBay-Marktanalyse
      - oder 10 CHF Rabatt auf den Zugang zu eBay-Marktanalyse Plus
    • Übrigens: Wir haben die eBay Shops-Einstiegsseite mit einem modernen Design versehen und für einen direkten Zugang wurden die eBay Shops jetzt unterhalb der Suchbox auf der Startseite verlinkt. Weitere Informationen zu den eBay Shops erhalten Sie hier.

    Herzliche Grüsse

    Ihr eBay-Team


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    ***eBay-Blogs Neues Design & neue Struktur***

    Donnerstag, 23. August 2007 | 17:22 Uhr MEZ

    Liebe eBay-Mitglieder,

    auf eBay haben Sie die Möglichkeit, Ihren eigenen eBay-Blog zu erstellen. Und damit eine hervorragende Gelegenheit, sich selbst oder Ihren eBay Shop oder einfach Ihre persönlichen Erfahrungen auf eBay zu präsentieren.

    Wir haben für Sie die Einstiegsseite der eBay-Blogs neu gestaltet und so strukturiert, dass der Austausch mit anderen Mitgliedern noch schneller und übersichtlicher abläuft.

    So können Sie jetzt auf einen Blick sowohl Ihre eigenen als auch die beliebtesten und die aktuellsten Einträge sehen. Auch neue Blogger sowie die Fotos der einzelnen Mitglieder sind auf der Seite sichtbar.

    Weitere Informationen darüber, wie Sie Ihren eBay-Blog erstellen und gestalten können, finden Sie hier.

    Viel Spass und herzliche Grüsse

    Ihr eBay-Team


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    ***Aktualisiert: PayPal ist seit dem 2. Juli 2007 eine Bank***

    Montag, 02. Juli 2007 | 18:17 Uhr MEZ

    Liebe eBay-Mitglieder,

    PayPal hat eine Banklizenz erhalten. Das bedeutet, dass PayPal seit dem 2. Juli 2007 sein E-Geld-Geschäft im Rahmen einer Banklizenz betreibt.

    PayPal als Bank – was ändert sich? Die Funktionen des PayPal-Kontos ändern sich nicht. Der Wechsel erfolgt ganz automatisch. Ihr PayPal-Konto wird nun von PayPal Europe S.à r.l et Cie S.C.A. unterhalten statt bisher von der PayPal (Europe) Ltd.

    Neue Nutzungsbedingungen: Die neuen Nutzungsbedingungen sind ebenfalls am 2. Juli 2007 in Kraft getreten. Sie können diese auch auf der PayPal-Seite einsehen.

    Bei Fragen steht Ihnen der Kundenservice zur Verfügung.

    Herzliche Grüsse

    Ihr eBay-Team


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    ***Original: PayPal ist seit dem 2. Juli 2007 eine Bank***

    Montag, 10. September 2007 | 11:16 Uhr MEZ

    Liebe eBay-Mitglieder,

    PayPal hat eine Banklizenz erhalten. Das bedeutet, dass PayPal seit dem 2. Juli 2007 sein E-Geld-Geschäft im Rahmen einer Banklizenz betreibt.

    PayPal als Bank – was ändert sich? Die Funktionen des PayPal-Kontos ändern sich nicht. Der Wechsel erfolgt ganz automatisch. Ihr PayPal-Konto wird nun von PayPal Europe S.à r.l et Cie S.C.A. unterhalten statt bisher von der PayPal (Europe) Ltd.

    Neue Nutzungsbedingungen: Die neuen Nutzungsbedingungen sind ebenfalls am 2. Juli 2007 in Kraft getreten. Sie können diese auch auf der PayPal-Seite einsehen.

    Bei Fragen steht Ihnen der Kundenservice zur Verfügung.

    Herzliche Grüsse

    Ihr eBay-Team


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    ***eBay-Rechnungen neu: Besserer Schutz – Besserer Überblick***

    Dienstag, 05. Juni 2007 | 16:16 Uhr MEZ

    Untitled Document

    Liebe eBay-Mitglieder,


    immer wieder versuchen Betrüger, mit gefälschten E-Mails an vertrauliche Daten von Internet-Nutzern zu kommen. Um Ihnen die grösstmögliche Sicherheit und zusätzlich einen guten Überblick über Ihr Konto zu gewährleisten, haben wir folgende Änderung vorgenommen:
    Die nächste eBay-Rechnung, die Sie per E-Mail erhalten, wird nicht mehr alle Buchungsdetails enthalten, sondern lediglich den fälligen Betrag. Die restlichen vertraulichen Daten können Sie direkt auf unserer Seite online aufrufen. So stellen Sie sicher, dass die detaillierten Angaben auch wirklich zu Ihrer echten eBay-Rechnung gehören.
    Selbstverständlich haben Sie weiterhin die volle Gebührentransparenz. In Mein eBay können Sie Ihre Rechnungen der letzten 18 Monate einsehen.
    Tipp:
    Falls Sie Ihre Rechnungen ausdrucken wollen, empfehlen wir Ihnen den kostenlosen Firefox-Browser. Dieser Browser bietet Ihnen komfortable Druckoptionen.
    Alle Hinweise zum Herunterladen Ihrer Rechungen finden Sie auf dieser Hilfeseite.

    Herzliche Grüsse
    Ihr eBay-Team


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    ***Neue Hauptnavigation bei eBay***

    Dienstag, 05. Juni 2007 | 15:36 Uhr MEZ

    Untitled Document

    Liebe eBay-Mitglieder,

    wir freuen uns, Ihnen die neue eBay-Hauptnavigation präsentieren zu können.

    Die neue Hauptnavigation nutzt die Möglichkeiten moderner Browser. Sie sehen jeweils 4 bis 5 Links auf Übersichts- und Serviceseiten als Quickinfo, wenn Sie die Maus über die Bereiche „Kaufen“, „Verkaufen“, „Mein eBay“, „Gemeinschaft“ und „Hilfe“ führen. Das Feld für die eBay-Suche ist grösser gestaltet und prominenter platziert. Die Rubrik „eBay-Kategorien“ ist neu zur Hauptnavigation hinzugekommen. So erreichen Sie schnell und unkompliziert die eBay-Seiten für die Sie sich interessieren.
    Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Surfen auf den eBay-Seiten.


    Herzliche Grüsse
    Ihr eBay-SchweizTeam


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    ***Neue Kategorie „Fußball-EM 2008“***

    Dienstag, 05. Juni 2007 | 15:17 Uhr MEZ

    Untitled Document

    Liebe eBay-Mitglieder,

    in der neuen Kategorie Fußball-EM 2008 ist es möglich, Tickets für die Fussball-EM 2008 anzubieten Gleichzeitig gelten in dieser Kategorie besondere Sicherheitsstandards. Um Fussball-EM-Tickets bei eBay anbieten zu können, müssen Verkäufer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:


    Weitere wichtige Informationen zum Verkauf von EM 2008 Tickets finden Sie unter: www.ebay.ch/em2008.

    Herzliche Grüsse
    Ihr eBay-Schweiz Team


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    ***Vorankündigung: Änderung des Käuferschutzes auf einigen eBay-Marktplätzen***

    Dienstag, 08. Mai 2007 | 13:11 Uhr MEZ

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    Liebe eBay-Mitglieder,

    auf einigen eBay-Marktplätzen gelten ab Anfang Juni neue Regelungen für den Käuferschutz. Zu diesen Marktplätzen gehören beispielweise eBay in Australien, Italien und Grossbritannien. Wichtig: Für Deutschland, Österreich und die Schweiz ändert sich nichts am eBay-Käuferschutz.

    Welcher Käuferschutz gilt beim weltweiten Handel?
    Der eBay-Käuferschutz richtet sich immer nach dem Marktplatz, auf dem ein Artikel gekauft wird. Dazu zwei Beispiele:

    • Kaufen Sie einen Artikel auf dem französischen Marktplatz, so gilt auch der in Frankreich geltende eBay-Käuferschutz.
    • Verkaufen Sie Artikel aus Deutschland mit der Versandoption weltweit, so gilt der Käuferschutz des eBay-Marktplatzes auf dem der Käufer gekauft hat.

    Damit Sie immer einfach überblicken können, in welcher Höhe der Käuferschutz gilt, wird Ihnen diese Information auf jeder Artikelseite oben rechts unter den Informationen zum Verkäufer angezeigt.

    Herzliche Grüsse
    Ihr eBay-Schweiz Team


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    ***Neue Funktionen im Turbo Lister: Aktive Angebote offline überarbeiten***

    Dienstag, 08. Mai 2007 | 10:01 Uhr MEZ

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    Liebe eBay-Verkäufer,

    wenn Sie den Turbo Lister zum Einstellen Ihrer Artikel bei eBay nutzen, können Sie ab sofort auch alle bereits laufenden Angebote gebündelt überarbeiten. Wenn Sie Ihren Turbo Lister jetzt aktualisieren, sehen Sie diese neue Funktion unter: "Angebotsaktivität".
    Die Ansicht " Angebotsaktivität" zeigt Ihnen alle Ihre aktiven, vorbereiteten und beendeten Angebote.
    Sie können dort im Turbo Lister unter anderem:
    - aktive und vorbereitete Angebote einzeln und gebündelt bearbeiten
    - den Status Ihrer Angebote überprüfen und beendete Angebote wiedereinstellen

    Damit Turbo Lister und Ihre Aktivitäten auf der eBay-Plattform auf demselben Stand sind, müssen Sie den Turbo Lister mit eBay synchronisieren.

    Erfahren Sie hier mehr über die neue Ansicht Angebotsaktivität

    Herzliche Grüsse

    Ihr eBay-Schweiz Team


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    ***Neu bei eBay: Erweitertes Bewertungssystem ***

    Freitag, 04. Mai 2007 | 14:45 Uhr MEZ

    Untitled Document

    Liebe eBay-Mitglieder,

    es steht Ihnen bei eBay ab sofort ein überarbeitetes und erweitertes Bewertungssystem zur Verfügung.

    Das Bewertungssystem ist das wichtigste Instrument auf dem eBay-Marktplatz, wenn es darum geht, Transparenz und Vertrauen zu schaffen. Mit Hilfe der gegenseitigen Bewertungen kann sich jeder ein Bild von den Aktivitäten und Leistungen anderer Mitglieder machen und eine eigene Reputation aufbauen.
    Durch die Erweiterung um zusätzliche Kriterien neben den Bewertungen „positiv“, „neutral“ oder „negativ“ können Käufer ihr Feedback zu Verkäufern noch aussagekräftiger gestalten. Alle Käufer können nun differenzierte Urteile über die Verkäuferleistung abgeben, indem sie folgende vier Fragen über ein Punktesystem beantworten:  


    1.   Wie genau war die Artikelbeschreibung?
    2.   Wie zufrieden waren Sie mit der Kommunikation mit dem Verkäufer?
    3.   Wie schnell hat der Verkäufer den Artikel verschickt?
    4.   Wie angemessen waren die Versand- und Verpackungsgebühren?


    Bei den Antworten haben Käufer die Wahl zwischen fünf Bewertungsmöglichkeiten von „sehr schwach“ bis „sehr gut“. So teilen Sie detailliert mit, wie Sie die Verkäuferleistung bewerten. Gleichzeitig erhalten auch andere Mitglieder durch die genauen Informationen ein verlässlicheres Bild vom Verkäufer. Als Verkäufer profitieren Sie ebenfalls vom neuen Bewertungssystem. Guter Service schlägt sich in den Bewertungen künftig stärker nieder als bisher. Sie können sich also deutlicher von Wettbewerbern abgrenzen.
     
    Herzliche Grüsse
    Ihr eBay-Schweiz Team


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    ***Verbesserte Funktion: Versandrabatte***

    Donnerstag, 03. Mai 2007 | 15:21 Uhr MEZ

    Untitled Document

    Liebe eBay-Verkäufer,

    mit der Funktion „Versandrabatte für Kombizahlungen“ können Sie Ihren Kunden, die mehrere Artikel bei Ihnen kaufen, vergünstigte Versandkosten anbieten. Diese Funktion haben wir nun grundlegend überarbeitet und die Handhabung dieser Funktion vereinfacht. Bieten Sie Ihren Käufern mit „Versandrabatte für Kombizahlungen“ folgende Vorteile an: 

    • Höherer Kaufanreiz: Käufer, die in Ihren Angeboten suchen, werden darauf hingewiesen, dass sie beim Kauf mehrerer Artikel in den Genuss von Versandrabatten kommen. 
    • Mehr Flexibilität: Ab sofort können Sie massgeschneiderte Versandrabatte für Ihr Warenangebot anbieten: Erstellen Sie verschiedene Regeln für Versandrabatte je nach Produkttyp, Gewicht oder Form.  
    • Versand zum Sonderpreis: Bieten Sie einen Versandrabatt an, wenn die Bestellung eines Käufers einen bestimmten Betrag erreicht. Beispiel: "Kaufen Sie Artikel für 25 CHF und der Versand erfolgt kostenlos!"

    Informieren Sie sich jetzt!

     Herzliche Grüsse
     Ihr eBay-Schweiz Team


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    ***Neu: 'Meine eBay-Welt'***

    Dienstag, 01. Mai 2007 | 15:14 Uhr MEZ

    Untitled Document

    Liebe eBay-Mitglieder, 

    gestalten Sie Ihre eigene Welt! Sie haben auf Ihrer Seite „Meine eBay Welt“ viele Möglichkeiten, sich mit Ihren Aktivitäten oder auch Ihrem Produktangebot zu präsentieren.
    Zu sehen bekommt Ihre eBay Welt jeder, der bei eBay auf Ihren Mitgliedsnamen klickt. Wo bisher ausschliesslich Ihr Bewertungsprofil erschien, können Sie dem Betrachter nun zusätzliche Informationen anbieten. Wählen Sie aus den folgenden Inhaltsbausteinen:

    • Fügen Sie ein Foto oder Firmenlogo hinzu
    • Eine Übersicht Ihrer Testberichte und Ratgeber lassen sich auf Ihrer „Meine eBay Welt“-Seite einblenden.
    • Erzählen Sie mehr über sich: Ihre Hobbys oder Ihrer Geschäftsidee - so ergeben sich interessante Kontakte zu eBay-Mitgliedern mit ähnlichen Interessen.
    • Eröffnen Sie Ihren persönlichen Blog unter http://blogs.ebay.ch; die Highlights erscheinen auf „Meine eBay Welt“.

    Um Ihre persönliche eBay Welt zu erschaffen, klicken Sie in „Mein eBay“ auf den entsprechenden Link auf der linken Seite. Schon kann es losgehen.

    Viel Spass in der neuen Welt wünscht Ihnen
    Ihr eBay-Schweiz Team


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    ***Vorankündigung: Am 23. April wird das neue Verkaufsformular das alte vollständig ablösen***

    Donnerstag, 12. April 2007 | 11:36 Uhr MEZ

    Untitled Document

    Liebe eBay-Verkäufer,

    Im vergangenen Jahr haben wir das neue, verbesserte  Verkaufsformular eingeführt. Inzwischen nutzt die Mehrheit unserer Verkäufer das neue Formular zum Einstellen Ihrer Artikel.

    Am 23. April wird das neue Verkaufsformular das alte vollständig ablösen, da wir bestrebt sind unsere Plattform eBay.ch so einfach wie möglich zu halten. Falls Sie noch das alte Formular nutzen, werden Sie nach der Umstellung automatisch auf das neue Formular umgeleitet. Sicherlich werden auch Sie die Verbesserungen bemerken.

    Bitte beachten Sie, dass Sie wenn Sie auf anderen eBay Seiten (z.B. eBay.de) einstellen nicht von dieser Änderung betroffen sind.
    Bei Fragen zögern Sie nicht, unseren Kundendienst zu kontaktieren. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Spass bei eBay.ch.

    Herzliche Grüsse
    Ihr eBay-Schweiz Team


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    ***Zusätzliche Sicherheitsmassnahme***

    Dienstag, 10. April 2007 | 10:29 Uhr MEZ

    Untitled Document

    Liebe eBay-Mitglieder,

    heute informieren wir Sie über eine neue Sicherheitsmassnahme auf dem Marktplatz. Aus Sicherheitsgründen kann es in Kategorien, in denen es am häufigsten zu betrugsbezogenen Beschwerden kommt, vorkommen, dass bestimmte Artikel einige Stunden lang nicht öffentlich sichtbar sein werden. Diese neuen Artikel können weiterhin auf der eBay-Seite über Mein eBay oder über die Suche nach der Artikelnummer eingesehen werden, sie sind aber nicht sofort durch die Stichwort-Suche auffindbar.  

    Alle Artikel, die von dieser Massnahme betroffen sind, werden in der Sortierung nach „Neu eingestellt“ nicht mehr nach ihrer Einstellungszeit, sondern danach aufgeführt, wann sie in der Suche sichtbar werden. Dadurch stellen wir sicher, dass sie bei den Ergebnissen an erster Stelle erscheinen – ebenso wie in der Auflistung von Suchergebnissen nach „Neu eingestellten“ Artikeln.    
     
    Welche Artikel werden davon betroffen sein?
    Leider können wir Ihnen keine genauen Kriterien nennen, da diese Informationen von Betrügern dazu benutzt werden könnten, unsere Sicherheitsbemühungen zu umgehen.

    Wir verstehen vollkommen, dass diese zusätzliche Sicherheitsmassnahme Auswirkungen auf unsere Verkäufer haben wird. Da jedoch nur ein kleiner Teil aller Artikel betroffen sind, die meisten Gebote in den letzten 12 Stunden abgegeben werden und die Sortierung nach „Neu eingestellten“ Artikeln geändert wird, gehen wir davon aus, dass die Auswirkungen gering sein werden. Wir sind überzeugt, dass diese Sicherheitsmassnahme der richtige Schritt ist.

    Unser gemeinsames Ziel bleibt: eBay auch weiterhin zu einem sicheren Marktplatz für Käufer und Verkäufer zu machen.

    Wir möchten uns nochmals für Ihre Unterstützung bedanken.

    Mit freundlichen Grüssen

    Ihr eBay-Schweiz Team


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    ***Aktualisiert: Der neue Turbo Lister hat alte Version ersetzt***

    Donnerstag, 05. April 2007 | 15:20 Uhr MEZ

    Untitled Document

    Liebe eBay-Verkäufer,


    in der vergangenen Nacht haben wir den alten Turbo Lister, wie angekündigt, abgeschaltet. Von nun an, steht Ihnen der neue Turbo Lister zum gebündelten Einstellen Ihrer Artikel zur Verfügung. Die neue Version des Turbo Listers bietet zahlreiche Verbesserungen. Laden Sie hier den neuen Turbo Lister herunter.

    Auf unseren Informationsseiten erfahren mehr und die Online-Tour erklärt, wie Sie Ihre Angebote aus dem alten Turbo Lister in den neuen übertragen können.

    Herzliche Grüsse
    Ihr eBay-Schweiz Team


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    ***Original: Der neue Turbo Lister wird ab dem 4. April die alte Version komplett ersetzen***

    Montag, 02. April 2007 | 17:46 Uhr MEZ

    Untitled Document

    Liebe eBay-Verkäufer,


    wie bereits angekündigt, wird ab dem 4. April 2007 der neue Turbo Lister die alte Version komplett ersetzen. Der alte Turbo Lister wird dann nicht mehr benutzbar sein.
    Laden Sie hier den neuen Turbo Lister herunter.

    Die neue Version ist schneller, stabiler und bietet Ihnen eine verbesserte Benutzeroberfläche. Auf unseren Informationsseiten erfahren mehr und die Online-Tour erklärt, wie Sie Ihre Angebote aus dem alten Turbo Lister in den neuen übertragen können.

    Herzliche Grüsse
    Ihr eBay-Schweiz Team


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    ***Aktualisiert: Anzeigen von Google auf Suchergebnisseiten***

    Dienstag, 03. April 2007 | 17:09 Uhr MEZ

    Untitled Document

    Liebe eBay-Mitglieder,

    Im Januar haben wir sie über unsere Tests mit Google –Anzeigen bei eBay informiert.


    In der Zwischenzeit haben wir wertvolle Erfahrungen mit diesem Test gemacht. Es hat sich gezeigt, dass das Einblenden von Google-Anzeigen in Fällen, wenn eine Suche bei eBay zu keinem oder nur einer geringen Anzahl von Ergebnissen führt, von unserer Gemeinschaft sehr positiv aufgenommen wurde. Wir werden daher ab April diesen Test auf die Mehrheit unserer Mitglieder ausweiten.


    Weiterhin werden wir auch auf einigen Suchergebnis-Seiten Google-Anzeigen einblenden, da der Test auch in diesen Fällen gezeigt hat, dass unsere Gemeinschaft davon profitiert: die Käufer von einem breiteren Angebot, die Verkäufer von komplementären Angeboten.
    Wir werden auch die Erkenntnisse aus diesen Tests sorgrältig prüfen, um die Entwicklung der Google-Anzeigen bei eBay weiter zu verfeinern und um sicherzustellen, dass diese Neuerung für Käufer wie auch für Verkäufer nutzbringend sind.


    Herzliche Grüsse
    Ihr eBay Team

     


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    ***Original: Vorankündigung: Test von Anzeigen von Google auf Suchergebnisseiten***

    Donnerstag, 25. Januar 2007 | 09:00 Uhr MEZ

    Liebe eBay-Mitglieder,

    im vergangenen Jahr haben wir unsere Vereinbarung mit Google bekannt gegeben. Bitte lesen sie hierzu unsere eBay-News vom 28. August.

    Seit Abschluss dieser Vereinbarung mit Google und einer ähnlichen Vereinbarung zwischen eBay und Yahoo! für die USA, haben unsere Teams eine Vielzahl von Analysen durchgeführt. In Kürze werden Google und eBay einen ersten öffentlichen Test starten, um gemeinsam den bestmöglichen Einsatz von Google-Anzeigen auf dem eBay-Marktplatz zu identifizieren.

    Trotz der Millionen Angebote auf eBay, kann es vorkommen, dass eine Suche zu keinem oder nur einer geringen Anzahl von Ergebnissen führt. Wir werden testen, ob das Einblenden von Google-Anzeigen in solchen Fällen für Käufer nützlich ist. Ausserdem werden wir auf einigen wenigen Suchergebnisseiten Google-Anzeigen einblenden, wenn wir davon ausgehen, dass die Suche nicht unmittelbar zu einer Gebotsabgabe oder Kauf führt.

    Unsere Erkenntnisse aus diesem Test fliessen in die Weiterentwicklung ein und stellen sicher, dass diese Neuerung für Käufer wie auch für Verkäufer nutzbringend ist. Wir werden den Einfluss dieser Veränderung sorgfältig beobachten und Testergebnisse gewissenhaft auswerten.

    Herzliche Grüsse
    Ihr eBay Team

     


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    ***Aktualisieren Sie Ihre eBay Toolbar***

    Montag, 02. April 2007 | 17:49 Uhr MEZ

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    Liebe eBay-Mitglieder,


    ab dem 04. April 2007 wird die Unterstützung für alte bzw. nicht aktualisierte Versionen der eBay Toolbar beendet.  Haben Sie seit dem 1. Oktober 2006 keine der automatischen Aktualisierungen durchgeführt, werden Ihnen nach dem 4. April keine Benachrichtigungen oder Erinnerungen durch die Toolbar angezeigt.

    Der Sicherheitscheck der eBay Toolbar wird jedoch weiterhin zuverlässig funktionieren.

    Aktualisieren Sie die eBay Toolbar wie folgt, um weiterhin alle Funktionen und Services nutzen zu können:
    Öffnen Sie den Internet Explorer, in dem Sie die Toolbar installiert haben. Klicken Sie auf den Pfeil neben dem eBay-Menü. Wählen Sie den Punkt „Toolbar aktualisieren“ aus und folgen Sie den Anweisungen, um die Updates zu installieren.
     
    Möchten Sie weitere Informationen zur eBay-Toolbar, dann klicken Sie hier.

    Herzliche Grüsse

    Ihr eBay-Schweiz Team

     


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    ***Neu und exklusiv für eBay Shops – Sonderaktionen***

    Dienstag, 27. März 2007 | 18:01 Uhr MEZ

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    Liebe eBay-Verkäufer,


    exklusiv für eBay Shop-Besitzer bieten wir die neue Funktion „Sonderaktionen verwalten“ an. Sie haben mit dieser neuen kostenlosen Funktion, die Möglichkeit auf ausgewählte Artikel einen Preisnachlass zu gewähren, um diese Artikel so gezielt vermarkten zu können. Preisreduzierte Artikel in eBay Shops werden mit einem auffälligem Logo versehen, welches auf Ihre Sonderaktion aufmerksam macht. Sie entscheiden über den Zeitpunkt und die Höhe des Preisnachlasses. 

    Ihre Vorteile:

    • Erstellen Sie Sonderaktionen gezielt für einzelne Shop-Artikel, für ganze Shop-Kategorien oder für alle Shop-Artikel.
    • Schnelle und einfache Erstellung von Sonderaktionen
    • einfache Zeitplanung mit der Funktion „Sonderangebote verwalten“

     Erfahren Sie mehr zur neuen Funktion Sonderaktionen verwalten, besuchen Sie die Infotour oder lesen  Sie die Häufig gestellten Fragen.


     Mit freundlichen Grüssen
     Ihr eBay-Schweiz Team

     


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    ***Zeitumstellung auf Sommerzeit am 25. März***

    Freitag, 23. März 2007 | 08:48 Uhr MEZ

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    Liebe eBay-Mitglieder,

    am Sonntag, den 25. März 2007, um 2.00 Uhr morgens werden die Uhren wieder von der Winterzeit auf die Sommerzeit umgestellt. Die Uhren werden dann um eine Stunde auf 3.00 Uhr vorgestellt.

    Was bedeutet das für Ihre Angebote?
    Alle Angebote bei eBay haben die von Ihnen eingestellte Angebotsdauer. Wenn Sie also vor der Umstellung auf die Sommerzeit ein Angebot um 12 Uhr mittags starten und dieses nach der Zeitumstellung endet, dann endet dieses Angebot um 13 Uhr statt um 12 Uhr.
     
    Freundliche Grüsse
    Ihr eBay-Schweiz Team


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    ***Aktualisiert: Regeln für den Verkauf der Spielkonsole Playstation 3 in der Schweiz***

    Donnerstag, 22. März 2007 | 16:42 Uhr MEZ

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    Liebe eBay-Verkäufer,

    ab dem 23. März 2007 ist der offizielle Verkauf der Spielkonsole Playstation3 möglich. Wegen der hohen Nachfrage und dem nur begrenzten Angebot entsprechender Konsolen werden wir einige Regeln für den Handel mit der PS3 weiterhin aufrecht erhalten.
    Für den Verkauf der europäischen Version der PS3 und dessen Zubehör müssen Verkäufer folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie sind entweder verifiziertes PayPal-Mitglied oder Geprüftes eBay-Mitglied.
    • Sie bieten PayPal als Zahlungsmethode an.
    • Die Spielkonsolen PS3 dürfen ausschliesslich mit einer Angebotsdauer von mehr als einem Tag angeboten werden.
    • Die PS3-Konsolen können ausschliesslich im Auktionsformat angeboten werden. Die Optionen “Sofort-Kaufen” und "Sofort & Neu” stehen nicht zur Verfügung.
    • Ihr Mitgliedskonto muss mehr als 50 Bewertungen und ein Bewertungsprofil von wenigstens 98% positiven Bewertungen aufweisen, wenn Sie mehr als 3 PS3-Konsolen anbieten möchten.

    Herzliche Grüsse,
    Ihr eBay-Schweiz Team


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    ***Original: Regeln für den Verkauf der Spielkonsole Playstation 3 in der Schweiz***

    Montag, 26. Februar 2007 | 11:38 Uhr MEZ

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    Liebe eBay -Mitglieder,
    ab dem 26. Februar startet der europäische und damit auch der schweizer Vorverkauf der Spielkonsole Playstation3. Um allen eBay-Mitgliedern ein reibungsloses und vor allem sicheres Kauf- und Verkaufserlebnis zu ermöglichen, haben wir einige Regeln für den Handel der ‚PS3' aufgestellt, über die wir Sie informieren möchten.
    Während der Vorverkaufsphase für die ‚PS3' und zugehörige Produkte vom 26. Februar bis zum 23. März 2007 gelten für eBay-Verkäufer der Spielkonsole ‚PS3' nachfolgende Bedingungen:

    1. Die Verkäufer müssen PayPal als Zahlungsmethode anbieten.
    2. Die Sofort-Kaufen-Option entfällt in der Vorverkaufsphase ‚PS3' Spielkonsolen können nur als Auktionen über eBay angeboten werden. Der Verkauf zum Festpreis ist nicht möglich.
    3. Die Spielkonsolen ‚PS3' dürfen ausschliesslich mit einer Angebotsdauer von mehr als einem Tag angeboten werden.
    4. Verkäufer, die weniger als 50 Bewertungen oder weniger als 98 Prozent positive Bewertungen haben, dürfen maximal zwei ‚PS3' anbieten.
    5. Im Übrigen gilt der Grundsatz zu Lieferzeiten in Kauf- und Werklieferungsverträgen .

    Nach der Vorverkaufsphase bleiben einige dieser Regeln bestehen. Über alle Einzelheiten werden wir Sie in den eBay-News informieren.
    Wir sind davon überzeugt, dass diese Massnahmen dazu beitragen, den Kauf und Verkauf der Playstation 3 auf unserem Marktplatz für alle Mitglieder zu einem guten und sicheren Erlebnis zu machen.
    Herzliche Grüsse
    Ihr eBay –Schweiz Team


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    ***Aktualisiert: Gebührenänderung am 1. März 2007***

    Donnerstag, 01. März 2007 | 10:08 Uhr MEZ

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    Liebe eBay-Verkäufer,


    seit heute, 1. März 2007 0:01 Uhr (MEZ), gelten wie angekündigt die neuen Gebühren bei eBay Schweiz.

    Herzliche Grüsse


    eBay International AG


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    ***Original: Vorankündigung: Gebührenänderung am 1. März 2007***

    Sonntag, 28. Januar 2007 | 12:18 Uhr MEZ

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    Liebe eBay-Verkäufer,


    wir möchten Sie darüber informieren, dass sich in einem Monat die Gebührenstruktur bei eBay Schweiz ändern wird. Die neuen Gebühren gelten für alle Angebote, die ab dem 1. März 2007 ab 0:01 Uhr (MEZ) bei eBay.ch eingestellt werden.
    Wir werden folgende Änderungen für Auktions- und Festpreisangebote vornehmen:

    • Die Angebotsgebühr für Angebote mit Startpreis von CHF 500.- und höher wird CHF 1.20 betragen.
    • Die Angebotsgebühr für Angebote mit Startpreis von CHF 150 bis CHF 499.99 wird die Angebotsgebühr von CHF 0.40 auf CHF 0.60 erhöht.
    • Die Gebühr für die Zusatzoption Gallerie wird neu CHF 0.20 betragen. Dies gilt auch für die  Auto-Kategorien und Shop-Artikel.

    Die Verkaufsprovisionen für Festpreis-, Shop- und Auktionsartikel bleiben unverändert.
    Eine Übersicht über alle aktuellen eBay-Gebühren finden Sie auf dieser Seite.
    Bitte beachten Sie auch, dass sich die Gebühren auch auf einigen anderen eBay-Marktplätzen ändern werden. Genauere Informationen dazu finden Sie auf den jeweiligen internationalen Seiten.
    Hinweis:
    Wenn Sie Ihre Angebote mit Hilfe der kostenpflichtigen Startzeitplanung schon vor dem 1. März 2007 mit dem Startdatum 1. März 2007 oder später einstellen, werden Ihnen im Verkaufsformular die alten Gebühren angezeigt, berechnet werden Ihnen aber die ab dem 1. März 2007 geltenden Gebühren.

    Herzliche Grüsse


    eBay International AG


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    ***Mit eBay Kontakt aufnehmen***

    Montag, 19. Februar 2007 | 09:13 Uhr MEZ

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    Liebe eBay-Mitglieder,

    wenn Sie den Kundenservice bei eBay kontaktieren möchten, bitten wir Sie ab heute, sich dafür einzuloggen. Das Einloggen hilft uns Anfragen besser zuzuordnen und in Zukunft unseren Service noch besser auf Ihre Bedürfnisse zuzuschneiden.
    Wenn Sie noch kein eBay-Mitglied sind, oder Probleme beim Einloggen in Ihr „Mein eBay“ haben, können Sie die Schaltfläche „Gastzugang“ verwenden.

    Mit freundlichen Grüssen
    Ihr eBay-Schweiz Team


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    ***Phishing-E-Mails im Umlauf***

    Freitag, 09. Februar 2007 | 13:57 Uhr MEZ

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    Liebe Mitglieder,
    derzeit beobachten wir, dass viele von Ihnen verstärkt gefälschte E-Mails erhalten. In diesen E-Mails werden Sie darüber informiert, dass ihre bei eBay registrierte E-Mail-Adresse geändert wurde. Sie werden dann aufgefordert, einen Dateianhang zu öffnen. Es besteht die Gefahr, dass diese E-Mail einen Computervirus oder einen sogenannten Trojaner enthält.
    Was Sie tun sollten, wenn Sie solch eine E-Mail erhalten:
    Bitte öffnen Sie auf keinen Fall den Dateianhang, sondern löschen Sie diese gefälschte E-Mail. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, Ihre Anti-Virus-Software zu aktualisieren und eine Virensuche zu starten.
    So erkennen Sie, ob eine E-Mail tatsächlich von eBay stammt: eBay versendet E-Mails grundsätzlich ohne Dateianhang. Klicken Sie niemals auf einen Link in einer E-Mail, die Sie auffordert, persönliche Daten einzugeben. eBay wird Sie unaufgefordert niemals nach persönlichen Angaben (wie z.B. Passwort, Kreditkarten oder Bank-Informationen) fragen. Alle wichtigen E-Mails, die Ihr eBay-Mitgliedskonto betreffen, finden Sie auch in Ihrem Mein eBay:
    1. Gehen Sie in Ihr Mein eBay.
    2. Klicken Sie in der linken Spalte auf "Meine Nachrichten".
    3. Finden Sie dort die Rechnung oder Zahlungsaufforderung nicht, dann ist die E-Mail, die man Ihnen an Ihre E-Mail-Adresse geschickt hat, gefälscht.
    Bitte überprüfen Sie stets, wie oben beschrieben, die Echtheit der empfangenen E-Mails. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Sicherheitsportal.
    Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
    Freundliche Grüsse

    Ihr eBay-Team
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    ***Der neue Turbo Lister wird ab dem 4. April die alte Version komplett ersetzen***

    Freitag, 09. Februar 2007 | 13:52 Uhr MEZ

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    Liebe eBay-Verkäufer,

    im vergangenen Jahr haben wir Ihnen eine neue, verbesserte Version des beliebten Programms Turbo Lister vorgestellt. Der neue Turbo Lister wird ab dem 4. April die alte Version komplett ersetzen. Der alte Turbo Lister wird somit nicht mehr benutzbar sein. Sollten Sie noch zu den wenigen Verkäufern gehören, die die alte Version des Turbo Lister verwenden, empfehlen wir Ihnen jetzt zum neuen Turbo Lister zu wechseln.
    Besuchen Sie unsere Online-Tour, um mehr über den neuen Turbo Lister zu lernen. Dort finden Sie auch eine Kurzanleitung zum Wechsel zum neuen Turbo Lister. Weitere Details und den Link zum Download finden Sie auf unserer Informationsseite.
    Sie sind bereits auf den neuen Turbo Lister umgestiegen? Seit der Einführung des neuen Turbo Lister haben wir viele Verbesserungen hinzugefügt. Aktualisieren Sie Ihre Version des Turbo Listers wie folgt: Wählen Sie im Turbo Lister „Hilfsmittel“ im Menü aus. Klicken Sie dann „nach Programmaktualisierungen suchen“, um die aktuellste Version zu laden.

    Herzliche Grüsse
    Ihr eBay-Schweiz Team


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    ***Sicherheit bei eBay weltweit***

    Donnerstag, 18. Januar 2007 | 17:53 Uhr MEZ

    Untitled Document

     

    Liebe Mitglieder,

    als Senior Vice President Trust & Safety bei eBay arbeite ich gemeinsam mit unseren Teams auf allen Marktplätzen weltweit, einschliesslich der Schweiz, daran, dass sich die Mitglieder beim Kaufen und Verkaufen auf eBay sicher fühlen können.

    Das Internet bietet heute eine viel grössere Auswahl an Möglichkeiten, um online einzukaufen. Dies bedeutet, dass die Erwartungen von Käufern weiter steigen. Gleichzeitig versuchen aber auch mehr Internet-Betrüger mit immer ausgefeilteren Methoden, Webseiten wie eBay und PayPal zu missbrauchen.

    Um den Veränderungen im Internet gerecht zu werden, entwickeln wir eBay’s Sicherheitsphilosophie ständig weiter. Während wir in der Vergangenheit vor allem auf Aspekte wie Offenheit und Entscheidungsfreiheit der Käufer Wert gelegt haben, steht heute der aktivere Schutz unserer Mitglieder vor negativen Erfahrungen, insbesondere Betrug, im Vordergrund.

    Mein Team hat an Lösungen gearbeitet, wie wir die folgenden beiden Prioritäten auf allen Marktplätzen umsetzen können:

    • Einführung eines noch aktiveren Sicherheitsansatzes, um unsere Mitglieder davor zu schützen, Online-Betrügern zum Opfer zu fallen. 
    • Verbesserung des Einkaufserlebnisses für unsere Käufer, indem wir die Mindestanforderungen für Verkäufer erhöhen.

     

    Unter anderem setzen wir nun folgende Massnahmen, um Ihre Sicherheit noch weiter zu erhöhen:

    • Einschränkung des Handels mit „privatem“ Bewertungsprofil

    Seit letztem Herbst können eBay-Mitglieder ihr Bewertungsprofil nicht länger als „privat“ kennzeichnen, wenn sie Artikel verkaufen wollen. Diese Änderung ist wichtig, da sie Verkäufern die Möglichkeit nimmt, negative Bewertungen vor potentiellen Käufern zu verbergen. 
     

    • Einschränkung des weltweiten Handels

    Um Artikel auf anderen Marktplätzen, als dem auf dem ein Verkäufer angemeldet ist, einzustellen, müssen sich diese Verkäufer zusätzlich verifizieren. Sie müssen entweder über ein PayPal-verifiziertes Mitgliedskonto verfügen oder auf dem Schweizer Marktplatz Geprüftes Mitglied sein. Damit erhöhen wir die Sicherheit unserer Mitglieder beim weltweiten Handel. Weitere Informationen zum Status als Geprüftes Mitglied und zur PayPal-Verifizierung.

    • Neue Massnahmen zur Bekämpfung von Fälschungen  

    Fälschungen sind illegal und zerstören das Vertrauen in den Online-Marktplatz. Deshalb engagiert sich eBay in Zusammenarbeit mit vielen Herstellern von Markenartikeln schon seit Jahren im Kampf gegen Fälscher und Produktpiraten. Vor kurzem haben wir darüber hinaus die Regeln für den Verkauf von Artikeln, die besonders häufig gefälscht werden, verschärft. Für das Anbieten solcher Artikel ist eine zusätzliche Verkäufer-Verifizierung notwendig. Ausserdem ist es nicht mehr möglich, für diese Artikel die ein- oder dreitägige Angebotsdauer zu wählen. Darüber hinaus wurden Beschränkungen beim grenzüberschreitenden Handel für diese Artikel eingeführt. Weitere Information zu den neuen Massnahmen zur Bekämpfung von Fälschungen.

    Wir bedanken uns bei allen unseren Mitgliedern, die uns aktiv dabei helfen, den Marktplatz sicher zu machen. Wir schätzen Ihren Beitrag zu mehr Sicherheit auf dem Marktplatz und hoffen, dass Sie uns auch in Zukunft so aktiv wie bisher unterstützen. 

    Mit freundlichen Grüssen

    Rob Chesnut
    Senior Vice President, Global Trust & Safety


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    ***Preis vorschlagen jetzt in allen Kategorien***

    Montag, 18. Dezember 2006 | 16:32 Uhr MEZ

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    Liebe eBay-Mitglieder, 

    wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass wir Ihnen ab sofort die Option „Preis vorschlagen“ in allen Kategorien zur Verfügung stellen.

    Wichtiges für Käufer:
    Die neue Funktion ermöglicht es Ihnen, gezielt nach Angeboten zu suchen, bei denen der Verkäufer bereit ist, über den Festpreise zu verhandeln. Diese Angebote erkennen Sie daran, dass auf der Artikelseite direkt unterhalb der Sofort-Kaufen Schaltfläche das Symbol „Preis vorschlagen“ aktiviert ist. Haben Sie ein passendes Angebot gefunden, dann können Sie dem eBay-Mitglied Ihren Preis vorschlagen und haben die Möglichkeit, den Artikel für einen niedrigeren Preis zu erstehen. In „Mein eBay“ können Sie Ihre Preisvorschläge unter „Preisvorschläge“ verwalten. Sobald der Verkäufer auf Ihr Angebot reagiert, werden Sie zusätzlich per E-Mail informiert. Akzeptiert der Verkäufer Ihren Vorschlag, dann kommt der Handel zu Stande. Achtung: Jeder Preisvorschlag ist bindend und für 48 Stunden gültig.

    Wichtiges für Verkäufer:
    Sie können im Verkaufsformular angeben, ob Sie Preisvorschläge für Festpreisartikel akzeptieren. Hierzu gehen Sie auf die Seite „Bilder, Preis & Darstellung“ und aktivieren im Bereich „Preis und Dauer“ die Funktion „Preisvorschlag“. Alle neuen Vorschläge werden in „Mein eBay“ in der Ansicht „Aktive Angebote“ angezeigt. Zusätzlich können Sie hier den Filter „Artikel mit Preisvorschlägen“ wählen. Dann werden nur die Artikel angezeigt, für die Preisvorschläge vorliegen. Entscheiden Sie sich für die neue Funktion, können interessierte Käufer einen individuellen Preis anonymisiert vorschlagen. Diesen nehmen Sie als Verkäufer per Mausklick an, lehnen ihn ab oder unterbreiten Ihrem Handelspartner einen Gegenvorschlag. Akzeptieren Sie einen Vorschlag, kommt das Geschäft zu Stande. Achtung: Pro Interessent können Sie drei Gegenvorschläge machen.

     Mehr Informationen zu "Preis vorschlagen" finden Sie hier.

    Herzliche Grüsse

    Ihr eBay-Schweiz Team

     


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    ***Vorankündigung: AGB-Änderung 2007***

    Donnerstag, 30. November 2006 | 14:34 Uhr MEZ

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    Liebe eBay-Mitglieder,

    am 1. Januar 2007 tritt eine neue Fassung der eBay-AGB und der „Einwilligung in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten“ (Datenschutzerklärung) in Kraft, die wir Ihnen auch per E-Mail zugesendet haben.

    Wir haben die AGB überarbeitet, um diese an die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen der deutschsprachigen eBay-Websites anzupassen und einige Regelungen eindeutiger und verständlicher formuliert. Längere Textpassagen wurden in Absätze unterteilt und wo möglich gekürzt, um den gesamten Text übersichtlicher zu gestalten.

    Hier eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:

    • Mit Inkrafttreten der neuen AGB wird die Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und eBay gemäss § 16 der AGB auf eine neue Gesellschaft übertragen. Wenn Sie Ihren Sitz oder Wohnsitz innerhalb der EU haben ist ihr neuer Vertragspartner die Bay Europe S.à.r.l, 15 rue Notre Dame, L – 2240 Luxembourg. Wenn Sie Ihren Sitz oder Wohnsitz ausserhalb der EU mit Ausnahme der USA haben, bleibt Ihr Vertragspartner die eBay International AG mit Sitz in der Schweiz. Und für Nutzer mit Sitz oder Wohnsitz in den USA ist ab dem 1. Januar 2007 die eBay Inc. in den USA der Vertragspartner.
    • Wir haben Regelungen zu neuen Funktionalitäten wie „Preis vorschlagen“, „Mindestpreis“ und Suchanzeigen aufgenommen.

    • In § 1 der geänderten AGB wird nun auch die Nutzung von eBay über mobile Endgeräte berücksichtigt.

    • Neu sind die Regelungen zu von Mitgliedern auf der eBay-Website veröffentlichten Inhalten. Dieser Begriff umfasst alle Beiträge von eBay-Mitgliedern, die nicht direkt einen angebotenen Artikel betreffen, beispielsweise die Teilnahme an Diskussionsforen, Inhalte auf der „mich“-Seite oder von Mitgliedern veröffentlichte Testberichte und Ratgeber.

    • Die Regelungen zur Rücknahme von Angeboten sowie Streichung und Rücknahme von Geboten haben wir klarer gefasst, um auch in den AGB noch einmal zu verdeutlichen, dass diese Funktion nur genutzt werden kann, wenn es auch gesetzlich erlaubt ist, sich von einer grundsätzlich verbindlich abgegebenen Willenserklärung zu lösen. Eine unberechtigte Nutzung der Funktion kann – wie Gerichtsverfahren gezeigt haben – dazu führen, dass ein Mitglied Schadensersatzansprüchen anderer eBay-Mitglieder ausgesetzt wird.

    • Die Sicherheit des eBay-Marktplatz ist für uns ein wichtiges Anliegen. Wir haben daher auch eine Regelung aufgenommen, die Mitglieder verpflichtet, den Zugang zu ihrem Mitgliedskonto zu sichern. Um alle Mitglieder für dieses Thema zu sensibilisieren, steht nun ausdrücklich in den AGB, dass ein Mitglied haftet, wenn er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten verletzt. Dies betrifft insbesondere Fälle, wenn ein Mitglied das Passwort an Dritte weitergegeben hat oder Dritten Zugang zu seinem Mitgliedskonto gewährt.

    Sie finden eine Gegenüberstellung der alten und neuen AGB auf folgender Informationsseite.

    In die Datenschutzerklärung wurde nur die eBay Europe S.à.r.l. als neuer Vertragspartner aufgenommen. Darüber hinaus wurden keine Änderungen vorgenommen.

    Mit freundlichen Grüssen

    Ihr eBay-Schweiz Team

     


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    ***Neue Sortiermöglichkeit: „Beste Ergebnisse“***

    Donnerstag, 30. November 2006 | 14:21 Uhr MEZ

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    Liebe eBay-Mitglieder,
    ab sofort können Sie die Ergebnisse Ihrer Artikelsuche nach den besten Ergebnissen für Ihren Suchbegriff sortieren lassen. Die Sortierung der Ergebnisse für „beste Ergebnisse“ wird nach Titel und Beschreibung und dem Käuferverhalten für gleiche Suchanfragen ermittelt. Dies bedeutet, dass das Kaufverhalten der eBay-Mitglieder, Einfluss auf die Sortierung der Suchergebnisse für gleiche Suchanfragen nimmt.
    Wenn eBay-Mitglieder nach Eingabe eines bestimmten Suchbegriffs (Beispiel: „iPod“) auf eine bestimmte Art von Artikeln bieten oder kaufen, werden bei ähnlichen Suchanfragen ebensolche Artikel in den Suchergebnisseiten an prominenterer Stelle angezeigt. So werden bei einer Suche nach beispielsweise einem iPod, weniger relevante Artikel wie iPod Kopfhörer, iPod Dock oder iPod Ladegerät in den Suchergebnissen weiter hinten gelistet.
    Wie  kann nach “besten Ergebnissen” gesucht werden?
    Die Standardeinstellung auf den Suchergebnisseiten bleibt weiterhin bei „bald endenden Angeboten zuerst“. Möchten Sie Suchergebnisse nach „besten Ergebnissen“ sortieren, so wählen Sie auf den Suchergebnisseiten unter „Sortieren nach“ nach „beste Ergebnisse“. Wollen Sie die Sortierung nach besten Ergebnissen zu Ihrer Standardeinstellung machen, können Sie dies über den Link Ansicht anpassen tun. Diesen finden Sie auf jeder Suchergebnisseite.

    Im Diskussionsforum „Neue Funktionen“ können Sie sich mit anderen Mitgliedern über diese neue Möglichkeit der Sortierung austauschen.

    Herzliche Grüsse
    Ihr eBay-Schweiz Team


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    ***Neue Gebühren für Anzeigenformate ***

    Freitag, 03. November 2006 | 12:17 Uhr MEZ

    Untitled Document

    Liebe eBay-Verkäufer,

    seit dem 1. November 2006 gelten bei eBay Schweiz für Anzeigenformate in einigen Kategorien neue Gebühren.

    Die Angebotsgebühr für Artikel in den Kategorien

    • "Automobile"
    • " Motorräder" und
    • "Spezielle Fahrzeuge"
    • „Landtechnik & Forsttechnik“
    • „Baumaschinen & -fahrzeuge“
    • „Maschinen & Anlagen“
    • „Gabelstapler“
    • „Maschinen“

    beträgt jetzt:

    • bei einer Anzeigendauer von 14 Tagen: 12 CHF und
    • bei einer Anzeigendauer von 28 Tagen: 18 CHF.

    In den oben genannten Kategorien ist die Zusatzoption „Galerie“ kostenfrei nutzbar, die Gebühr für „Galerie Plus“ beträgt jetzt:

    • bei einer Anzeigendauer von 14 Tagen: 1.50 CHF und
    • bei einer Anzeigendauer von 28 Tagen: 2.25 CHF.

    Vielen Dank, dass Sie Ihre Geschäfte über eBay Schweiz machen!

    Herzliche Grüsse,

    eBay International AG, Bern

     


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    ***Änderung bei privatem Bewertungsprofil***

    Dienstag, 31. Oktober 2006 | 09:29 Uhr MEZ

    Liebe eBay-Mitglieder,

    die angekündigte Änderung für private Bewertungsprofile ist nun live.

    Mitglieder, deren Bewertung als „privat“ gekennzeichnet ist, können ab sofort keine neuen Artikel mehr einstellen und verkaufen.

    Freundliche Grüssen

    Ihr eBay Schweiz-Team


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    ***Ende der Sommerzeit am 29. Oktober***

    Mittwoch, 25. Oktober 2006 | 10:11 Uhr MEZ

    Untitled Document

    Liebe eBay-Mitglieder,

    am 29. Oktober um 3.00 Uhr morgens endet die Sommerzeit. Die Uhren werden dann um eine Stunde zurückgestellt, von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr.

    Alle Angebote bei eBay, die vor der Zeitumstellung beginnen und danach enden, haben trotzdem die exakte, beim Einstellen angegebene Angebotsdauer von 24 Stunden beziehungsweise 3, 5, 7,10 oder 14 Tagen.

    Das heisst, wenn Sie vor der Zeitumstellung ein Angebot beispielsweise um 13.00 Uhr starten, endet das Angebot nach der Zeitumstellung um 12.00 Uhr anstatt um 13.00 Uhr.

    Herzliche Grüsse,

    Ihr eBay Schweiz-Team


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    ***Vorankündigung: Gebührenänderung für Anzeigen Formate ab 1. November 2006, 0:00:00 Uhr***

    Samstag, 21. Oktober 2006 | 01:27 Uhr MEZ

    Untitled Document

    Liebe eBay-Verkäufer,

    ab dem 1. November 2006, 0:00 Uhr, werden bei eBay Schweiz die Gebühren für Anzeigenformate in einigen Kategorien angepasst.

    Unser Ziel ist es dabei, für Sie die Gebühren weitgehend zu vereinheitlichen und damit zu vereinfachen.

    Die Gebührenänderungen für Anzeigenformate im Einzelnen:

    Die Angebotsgebühr für Artikel in den Kategorien

    -          "Automobile"

    -          " Motorräder" und

    -          "Spezielle Fahrzeuge"

    -          „Landtechnik & Forsttechnik“

    -          „Baumaschinen & -fahrzeuge“

    -          „Maschinen & Anlagen“

    -          „Gabelstapler“

    -          „Maschinen“

    beträgt ab dem 1. November 2006, 0:00 Uhr:

    -          bei einer Anzeigendauer von 14 Tagen: 12 CHF und

    -          bei einer Anzeigendauer von 28 Tagen: 18 CHF.


    In den oben genannten Kategorien ist die Zusatzoption „Galerie“ kostenfrei nutzbar, die Gebühr für „Galerie Plus“ beträgt ab dem 1. November 2006, 0:00 Uhr:

    -          bei einer Anzeigendauer von 14 Tagen: 1.50 CHF und

    -          bei einer Anzeigendauer von 28 Tagen: 2.25 CHF.

    Vielen Dank, dass Sie Ihre Geschäfte über eBay Schweiz machen!

     Herzliche Grüsse,

    eBay International AG, Bern


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    ***Schützen Sie sich vor Online-Betrügern!***

    Dienstag, 17. Oktober 2006 | 10:22 Uhr MEZ

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    Liebe eBay-Käufer

    Wir möchten Sie vor einer neuen Masche von Betrügern warnen, die den Online-Marktplatz eBay missbrauchen.

    Dabei werden mit betrügerischen Absichten Mitgliedskonten registriert und damit aus dem Ausland angeblich hochwertige Unterhaltungselektronik-Produkte angeboten, diese dann aber nach Bezahlung nicht geliefert.

    Schützen Sie sich, indem Sie Artikel die die folgenden Kennzeichen aufweisen, meiden. Es könnte sich um einen Online-Betrüger handeln.

    • Der Artikelstandort ist Hongkong oder China und
    • das Mitgliedskonto hat 20 oder weniger Bewertungspunkte und
    • der angebotene Artikel ist ein relativ hochwertiges Unterhaltungselektronik-Produkt und
    • der Artikelzustand ist neu und
    • der Artikel wird von einem privaten Verkäufer angeboten.

    Bitte beachten Sie immer beim Kauf von hochwertigen Waren aus dem Ausland grundlegende Sicherheitsvorkehrungen.

    Ihr eBay Schweiz - Team


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    ***PayPal jetzt in Schweizer Franken und 1'500 CHF Käuferschutz beim eBay-Handel***

    Montag, 16. Oktober 2006 | 08:00 Uhr MEZ

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    Liebe eBay-Mitglieder,

    ab sofort können Sie unser Online-Zahlungssystem PayPal in Schweizer Franken nutzen. Damit sind zum Beispiel Auslandszahlungen in Schweizer Franken für Sie jetzt sehr bequem und sogar kostenlos möglich. Wird PayPal beim Handel auf den eBay-Marktplätzen genutzt, ist der Käufer ab sofort sogar bis zu 1'500 CHF bei allen Waren vollumfänglich geschützt, die mit PayPal bezahlt wurden. Käufer und Verkäufer haben noch einen weiteren Vorteil bei der Nutzung von PayPal im eBay-Handel: Der Käufer kann die Zahlung sofort nach dem Kauf seines Artikels bei eBay mit wenigen Klicks erledigen und das Geld wird dem Verkäufer umgehend gutgeschrieben. So kann der Verkäufer die Ware sofort verschicken und der Käufer erhält die Ware früher.

    Weitere Informationen finden Sie im auf den PayPal-Seiten von eBay Schweiz. (Link: http://pages.ebay.ch/paypal )

    Herzliche Grüsse

    Ihr eBay Schweiz - Team aus Bern


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    ***Änderungen auf der Homepage***

    Montag, 02. Oktober 2006 | 16:19 Uhr MEZ

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    Liebe eBay-Mitglieder,

    wir haben für Sie die Homepage von eBay Schweiz überarbeitet. Unser Ziel war es dabei, durch die Neuordnung zahlreicher Themengebieten die Homepage von eBay Schweiz für Sie zu vereinfachen und die Findbarkeit der Artikel zu erhöhen. Für die Verkäufer hat diese Aenderung keinen direkten Einfluss. Sie können wie gewohnt Ihre Artikel einstellen. Folgende Änderungen haben wir vorgenommen:

    • Unter der neuen Kategorie Filme & Games finden Sie die bisherigen Kategorien
      • Filme & DVDs
      • PC- & Videospiele
    • Die neue Kategorie Familie & Daheim beinhaltet
      • Tierwelt, Baby
      • Feinschmecker
      • Beauty & Gesundheit
      • Heimwerker
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    • Und die Kategorien „Business“, „Reise“ und „Tickets“ finden Sie unter Alle Kategorien.

    Wichtige Information für Verkäufer:

    Trotz dieser Vereinfachung  unserer Homepage auf verschiedene Themengebiete können Sie Ihre Artikel wie gewohnt bei eBay.ch einstellen. Sie müssen also keine Änderungen bei Ihren Angeboten vornehmen. Jedoch werden Ihre Artikel künftig in den neuen Themengebieten zusammengefasst. Dies hilft Ihren künftigen Käufern die Angebote noch besser zu finden.

     Herzliche Grüsse

    Ihr eBay Schweiz - Team


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    ***Änderung bei privatem Bewertungsprofil***

    Freitag, 22. September 2006 | 17:39 Uhr MEZ

    Untitled Document Liebe eBay-Mitglieder,

    voraussichtlich ab Ende Oktober 2006 wird eBay das Handeln mit einem als „privat“ gekennzeichneten Bewertungsprofil einschränken. Mitglieder mit privatem Bewertungsprofil werden dann nur noch kaufen, aber nicht mehr verkaufen können.

    Ein privates Bewertungsprofil erkennen Sie daran, dass anstelle der eingeklammerten Zahl hinter dem Mitgliedsnamen das Wort „privat“ steht.

    Durch diese Änderung wollen wir die Transparenz des Marktplatzes weiter erhöhen. Ein öffentliches Bewertungsprofil, gerade von Verkäufern, schafft mehr Vertrauen bei Käufern.

    Weitere Informationen und den Link zur Umstellung Ihres Bewertungsprofils finden Sie im Bewertungsportal.

    Herzliche Grüsse,

    Ihr eBay Schweiz -Team


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    ***eBay-Vereinbarung mit Google***

    Montag, 28. August 2006 | 12:00 Uhr MEZ

    Liebe eBay-Mitglieder,

     

    eBay und Google haben sich darauf geeinigt, die bereits bestehenden guten Beziehungen auszubauen und den jeweiligen Stärken der Unternehmen entsprechend, zusammenzuarbeiten. Dabei wird Google außerhalb der USA der exklusive Partner von eBay bei Text basierten Werbeanzeigen in Suchergebnissen. eBay beabsichtigt, die langjährige Werbepartnerschaft mit Google weiterzuführen und so gemeinsam das Online-Marketing zu optimieren, um es Kunden zu ermöglichen eBay-Angebote zu finden.

     

    Zusätzlich werden eBay und Google daran arbeiten, die so genannte „click-to-call“-Funktionalität für Werbung auf den eBay- und den Google Seiten weltweit verfügbar zu machen. „Click-to-call“-Funktionalitäten ermöglichen es, online Käufer, Händler oder Absender einer Anzeige direkt per Internet-Telefonie zu kontaktieren.

     

    Die beiden Unternehmen werden Anfang 2007 damit beginnen, die vereinbarten Initiativen zu testen. Weitere Informationen über die Zusammenarbeit finden Sie auf unserer Presseseite.

     

    Freundliche Grüsse

     

    Ihr eBay-Team

     

     


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    ***Gebührenänderung vom 21. August 2006, 23:59:59 Uhr***

    Dienstag, 22. August 2006 | 00:01 Uhr MEZ

    Liebe eBay-Verkäufer,

     

    seit heute, 21. August 2006, 23:59:59 Uhr gelten die unten aufgeführten neuen Gebühren für den Handel bei eBay Schweiz.

     

     

    ·         Die Angebotsgebühr für Artikel in den Kategorien "Automobile" und "Spezielle Fahrzeuge" wurde von 15 CHF auf 5 CHF reduziert. Die Angebotsgebühr für Artikel in der Kategorie "Motorräder" wurde von 7.5 CHF auf 5 CHF reduziert.

     

    ·         Die Gebühren für Artikel in den eBay Shops wurden teilweise angepasst:

     

    Die Verkaufsprovision für eBay Shop-Artikel mit einem Verkaufspreis

     

    o        bis zu 7.00 CHF beträgt künftig 8%,

     

    o        von 7.01 bis 70.00 CHF beträgt CHF 0,56 plus 4% des Verkaufspreises über CHF 7,00

     

    o        von 70.01 bis 700.00 beträgt CHF 3,08 plus 3% des Verkaufspreises über CHF 70,00

     

    o        höher als 700.01 CHF beträgt CHF 21,98 plus 2% des Verkaufspreises über CHF 700,00

     

    Die Angebotsgebühren für eBay Shop-Artikel betragen seit 21. August 2006, 23:59:59 Uhr, bei einem Startpreis:

     

    o        zwischen 1 und 7 CHF:  0.05 CHF,

     

    o        zwischen 7.01 und 70 CHF: 0.10 CHF,

     

    o        zwischen 70.01 und 700 CHF: 0.20 CHF und

     

    o        ab 700.01 CHF: 0.30 CHF.

     

    Bitte beachten Sie: „Gültig bis auf Widerruf“-Listings erneuern sich alle 30 Tage und die neuen Gebühren werden automatisch berechnet, sobald sich das Listing einmal erneuert hat. Das gilt in diesem Zusammenhang für alle Gebührentypen. Ferner ist es nicht möglich, eine Zusatzoption separat abzuwählen, die bereits zum alten Preis beauftragt wurde (z.B. Galerie). Wenn ein Verkäufer mit dem neuen Preis der „Gültig bis auf Widerruf“-Artikel nicht einverstanden ist, muss er den Artikel stornieren. Er kann ihn natürlich jederzeit mit verschiedenen Zusatzoptionen neu einstellen.

     

    ·         Die Zusatzoptionen „Fett“ und „Highlight“ für Artikel in den eBay Shops werden mit je 0.15 CHF in Rechnung gestellt.

     

    Eine Übersicht über alle aktuellen eBay-Gebühren finden Sie auf dieser Seite.

    Bitte beachten Sie auch, dass sich die Gebühren auch auf einigen anderen eBay-Marktplätzen geändert haben. Genauere Informationen dazu finden Sie auf den jeweiligen internationalen Seiten.

     

    Hinweis:

    Wenn Sie Ihre Angebote mit Hilfe der kostenpflichtigen Startzeitplanung schon vor dem 22. August 2006 mit dem Startdatum 21. August 2006, 23:59:59 Uhr, oder später eingestellt haben, werden Ihnen im Verkaufsformular die alten Gebühren angezeigt, berechnet werden Ihnen aber die seit dem 21. August 2006, 23:59:59 Uhr, geltenden neuen Gebühren.

     

    Vielen Dank, dass Sie Ihr Geschäft über eBay machen!

     

    Herzliche Grüsse,

     

    eBay International AG

     


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    ***Vorankündigung: Gebührenänderung am 21. August 2006, 23:59:59 Uhr***

    Donnerstag, 20. Juli 2006 | 08:02 Uhr MEZ

    Unbenanntes Dokument

    Liebe eBay-Verkäufer,

    eBay konnte im letzten Jahrzehnt konstantes Wachstum und eine einzigartige Entwicklung vorweisen. Das ist besonders der eBay-Nutzergemeinschaft zu verdanken.
    In den vergangenen zwei Jahren haben wir mit Skype und PayPal neue Service-Angebote in den Marktplatz eBay Schweiz integriert, die als die Besten ihrer Branche gelten dürfen. Durch hohe Investitionen in Sicherheit, Technologie, Verkäufer-Software-Werkzeuge und Kunden-Betreuung stellen wir unseren Nutzern umfangreiche Service-Leistungen bereit. Dennoch gehören unsere Gebühren zu den niedrigsten in Europa.
    Um den pulsierenden Marktplatz, auf dem hochwertige Artikel tatsächlich auch in kurzer Zeit verkauft werden, zu erhalten und ihn weiter zu entwickeln - und um den Online-Marktplatz eBay Schweiz langfristig in einem guten Gleichgewicht zu halten, müssen wir von Zeit zu Zeit entschlossen handeln. Wir tragen damit den Bedürfnissen der Nutzergemeinschaft Rechnung und erhalten die Standards, die eBay.ch zu diesem einzigartigen Marktplatz machen, auf dem man „Schweizweit und weltnah“ handeln kann.
    Wir möchten Sie darüber informieren, dass in einem Monat die Gebührenstruktur von eBay Schweiz in einigen Bereichen angepasst wird. Die neuen Gebühren gelten für alle Angebote, die bei eBay.ch ab dem 21. August 2006,  ab 23:59:59 Uhr (MEZ) eingestellt werden.

    Wir werden folgenden Änderungen vornehmen:

    • Die Angebotsgebühr für Artikel in den Kategorien "Automobile" und "Spezielle Fahrzeuge" wird von 15 CHF auf 5 CHF reduziert. Die Angebotsgebühr für Artikel in der Kategorie "Motorräder" wird von 7.5 CHF auf 5 CHF reduziert.

    • Ebenfalls vom  21. August 2006, 23:59:59 Uhr, an werden die Gebühren für Artikel in den eBay Shops teilweise angepasst:

    Die Verkaufsprovision für eBay Shop-Artikel mit einem Verkaufspreis

      • bis zu 7.00 CHF beträgt künftig 8%,

      • von 7.01 bis 70.00 CHF künftig 4%,

      • von 70.01 bis 700.00 künftig CHF 3% und

      • höher als 700.01 CHF künftig 2%.


    Bitte beachten Sie: Die Verkaufsprovision fällt je für die entsprechende Tranche anteilig an.

    Die Angebotsgebühren für eBay Shop-Artikel betragen ab 21. August 2006, 23:59:59 Uhr, bei einem Startpreis:

      • zwischen 1 und 7 CHF:  0.05 CHF,

      • zwischen 7.01 und 70 CHF: 0.10 CHF,

      • zwischen 70.01 und 700 CHF: 0.20 CHF und

      • ab 700.01 CHF: 0.30 CHF.

    Bitte beachten Sie: „Gültig bis auf Widerruf“-Listings erneuern sich alle 30 Tage und die neuen Gebühren werden automatisch berechnet, sobald sich das Listing einmal erneuert hat. Das gilt in diesem Zusammenhang für alle Gebührentypen. Ferner ist es nicht möglich, eine Zusatzoption separat abzuwählen, die bereits zum alten Preis beauftragt wurde (z.B. Galerie). Wenn ein Verkäufer mit dem neuen Preis der „Gültig bis auf Widerruf“-Artikel nicht einverstanden ist, muss er den Artikel stornieren. Er kann ihn natürlich jederzeit mit verschiedenen Zusatzoptionen neu einstellen.

    • Die Zusatzoptionen „Fett“ und „Highlight“ für Artikel in den eBay Shops werden nun mit je 0.15 CHF in Rechnung gestellt.

    Eine Übersicht über alle aktuellen eBay-Gebühren finden Sie auf dieser Seite.
    Bitte beachten Sie auch, dass sich die Gebühren auch auf einigen anderen eBay-Marktplätzen ändern werden. Genauere Informationen dazu finden Sie auf den jeweiligen internationalen Seiten.

    Hinweis:
    Wenn Sie Ihre Angebote mit Hilfe der kostenpflichtigen Startzeitplanung schon vor dem 22. August 2006 mit dem Startdatum 21. August 2006, 23:59:59 Uhr, oder später einstellen, werden Ihnen im Verkaufsformular die alten Gebühren angezeigt, berechnet werden Ihnen aber die ab dem 21. August 2006, 23:59:59 Uhr, geltenden neuen Gebühren.

    Vielen Dank, dass Sie Ihr Geschäft über eBay machen!
    Die Änderungen, die wir heute bekannt gemacht haben, sind uns nicht leicht gefallen. Wir haben hierbei Einiges an Zeit und Aufwand investiert, um die richtigen Entscheidungen zu treffen, die auch langfristig einen qualitativ hochwertigen, prosperierenden und pulsierenden Marktplatz eBay Schweiz sicherstellen werden.
    Wir wissen, dass Sie als Verkäufer die Wahl haben, wo Sie ihre Waren anbieten. Wir danken Ihnen, dass Sie sich für eBay Schweiz entschieden haben.
    Herzliche Grüsse,

    eBay International AG


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    ***Telefon-Support und skype-basierter eBay-Kundenservice am 9. Juni von 09:00 bis 10:00 Uhr nicht erreichbar***

    Donnerstag, 08. Juni 2006 | 09:01 Uhr MEZ

    Liebe eBay-Mitglieder,

    am Freitag, dem 9. Juni, steht Ihnen der Telefon-Support und der skype-basierte eBay-Kundenservice in der Zeit von 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr leider nicht zur Verfügung. Sie können jedoch jederzeit unseren E-Mail-Kundenservice kontaktieren.

    Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

    Herzliche Grüsse

    Ihr eBay-Team