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  Älter als 6 Monate |
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***Verstärkter Schutz der eBay-Verkäuferkonten durch telefonische Identitätsbestätigung*** |
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Mittwoch, 29. Oktober 2008 | 14:05 Uhr MEZ

Untitled Document
Liebe eBay-Mitglieder,
wie bereits angekündigt,
schützen wir eBay-Verkäuferkonten jetzt noch stärker und
zuverlässiger: Bereits im April haben wir begonnen, Mitgliedskonten denjenigen
Computern zuzuordnen, die regelmäßig für Aktivitäten auf
dem eBay-Marktplatz
genutzt werden. Ab sofort werden wir diese Informationen nutzen, um die Identität
von eBay-Verkäufern zu bestätigen, falls diese von einem zuvor nicht
für eBay
genutzten Computer aus Artikel auf eBay einstellen möchten.
Wenn Sie also einen Artikel
von einem zuvor nicht für eBay genutzten Computer
auf eBay einstellen möchten - z.B. bei einem Freund, im Hotel oder mit
einem
neu gekauften Computer - werden Sie von eBay einen automatisierten Anruf an
die Telefonnummer erhalten, die Sie in Mein eBay unter Ihren Kontaktdaten
hinterlegt haben. Mit diesem Anruf stellen wir sicher, dass der Verkauf tatsächlich
von Ihnen als rechtmäßigem Inhaber des eBay-Mitgliedskontos und nicht
von
Unbefugten veranlasst wird.
Wir testen die Identitätsbestätigung
ab sofort mit einer kleinen Mitgliedergruppe.
Bis voraussichtlich Ende Oktober werden wir die Identitätsbestätigung
dann auf
alle eBay-Mitglieder ausdehnen.
Damit wir auch Ihr Verkäuferkonto
optimal schützen können, bitten wir Sie, Ihre
persönlichen Anmeldedaten in Ihrem Mitgliedskonto stets aktuell zu halten.
Eine falsche oder nicht mehr aktuelle Telefonnummer in Mein eBay kann zu
Verzögerungen beim Einstellen des Artikels führen. Wir empfehlen Ihnen
daher,
als zweite Kontaktmöglichkeit auch Ihre Handynummer zu hinterlegen, damit
wir Sie für die Identitätsprüfung problemlos erreichen können.
Wir behandeln
Ihre Daten selbstverständlich entsprechend unserer Datenschutzerklärung
streng
vertraulich.
Aktualisieren Sie jetzt
Ihre Kontaktdaten.
Herzliche Grüsse,
Ihr eBay-Team
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***Virenwarnung: Vorsicht vor Spoof-Mails mit Dateianhang!*** |
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Montag, 27. Oktober 2008 | 13:20 Uhr MEZ

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Liebe eBay-Mitglieder,
in den letzten Stunden wurden
an eine bisher unbekannte Anzahl von eBay-Nutzern
E-Mails mit Schadsoftware im Datei-Anhang versendet. Wird dieser Anhang geöffnet,
besteht die Gefahr, dass ein Virus den jeweiligen Rechner befällt.
Betreff und Textinhalt dieser
E-Mails sind unterschiedlich. Jedoch handelt es sich in der
Regel um die angebliche Abmahnung des Empfängers. Der Versender gibt an,
die
eBay-GmbH in Dreilinden zu vertreten und bittet den Empfänger, einen Dateianhang
zu öffnen.
Diese E-Mail wurde nicht
durch eBay autorisiert. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine
sogenannte Spoof-E-Mail. Die Personen, die diese E-Mails versenden, hoffen,
dass die
Empfänger auf diese E-Mails antworten, den Dateianhang öffnen oder
Links darin anklicken
und dann persönliche Daten angeben.
Wie können Sie sich
schützen?
Haben Sie eine verdächtige
E-Mail erhalten, so überprüfen Sie bitte zunächst deren
Authentizität: Alle wichtigen E-Mails, die Ihr eBay-Mitgliedskonto betreffen,
finden Sie auch
in Ihrem „Mein eBay“:
1. Gehen Sie dazu in Ihr
"Mein eBay".
2. Klicken Sie in der linken
Spalte auf "Meine Nachrichten".
3. Finden Sie dort die entsprechende
Mitteilung nicht, stammt die E-Mail nicht von eBay.
Generelle Vorsicht geboten
Wir raten Ihnen dringend,
sehr vorsichtig zu sein, wenn Sie per E-Mail nach persönlichen
Daten gefragt werden. Klicken Sie in solchen Fällen keine Links in der
verdächtigen E-Mail
an, öffnen Sie keine Dateianhänge und füllen Sie keine darin
enthaltenen vorgefertigten
Formulare aus.
Wichtige Bitte an eBay-Mitglieder
Sollten Sie in Zukunft E-Mails
erhalten, in denen Sie zur Angabe von persönlichen Daten
aufgefordert werden, senden Sie uns diese unter der Verwendung der Weiterleitungsfunktion
Ihres E-Mail-Programms an: spoof@ebay.de. Nur durch Nutzung der Weiterleitungsfunktion
kann gewährleistet werden, dass tatsächlich der gesamte Inhalt der
E-Mail weitergegeben
wird. Bitte verwenden Sie also nicht die "Antworten"-Funktion und
bitte senden Sie die
verdächtige E-Mail nicht als Datei-Anhang. Bitte verändern Sie auch
nicht die Betreff-Zeile
der E-Mail, die Sie erhalten haben. Falls Sie bereits den Dateianhang geöffnet
haben,
empfehlen wir Ihnen dringend, Ihren Rechner auf Viren und Trojaner zu überprüfen.
Weitere Informationen
Sie finden diese und andere
wichtige Informationen zu solchen E-Mails unter:
http://pages.ebay.ch/education/spooftutorial/index.html.
Wir danken Ihnen ausdrücklich
für Ihre Mithilfe in dieser für alle eBay-Mitglieder sehr
wichtigen Angelegenheit und wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß und
Erfolg bei eBay.
Herzliche Grüsse
Ihr eBay-Team
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***Antrag auf Überarbeitung einer Bewertung ab sofort möglich*** |
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Donnerstag, 23. Oktober 2008 | 14:27 Uhr MEZ

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Liebe eBay-Mitglieder,
Wir freuen uns Ihnen jetzt
mitteilen zu können, dass Verkäufer ab sofort über die
Funktion "Überarbeitung einer Bewertung beantragen" ihre
Käufer bitten können,
eine abgegebene neutrale oder negative Bewertung zu überarbeiten. Eine
negative
oder neutrale Bewertung im Bewertungsprofil des Verkäufers kann somit korrigiert
werden.
Folgende Voraussetzungen
müssen dabei erfüllt sein:
- Jeder Verkäufer
kann für je 1.000 erhaltene Bewertungspunkte (positiv + neutral
+ negativ), die er im letzten Jahr erhalten hat, bis zu 5 Anträge auf
Überarbeitung
einer Bewertung stellen.
- Ein Antrag auf Überarbeitung
einer Bewertung kann nur dann gestellt werden,
wenn ein Verkäufer das Problem bei dieser Transaktion zuvor geklärt
hat oder
wenn der Käufer die Bewertung aus Versehen abgegeben hat.
- Pro Transaktion kann
nur ein Antrag auf Überarbeitung einer Bewertung gestellt
werden.
- Eine bereits überarbeitete
Bewertung kann nicht erneut verändert werden.
- Für Bewertungen,
die mehr als 30 Tagen zurückliegen, kann keine Überarbeitung
mehr beantragt werden.
Wie kann der Antrag auf Überarbeitung einer Bewertung gestellt werden?
Der Verkäufer kann
den Antrag auf unserer Hilfeseite,
unserem Bewertungsportal oder
auf der Seite "Aktuelle Bewertungen" in Mein eBay über den Link
Überarbeitung
einer
Bewertung beantragen stellen. Nach Antragsstellung erhält der Käufer
von eBay eine
E-Mail, die ihn über den Antrag des Verkäufers informiert. Diese E-Mail
enthält auch
den Grund für den Antrag sowie die Nachricht des Verkäufers an den
Käufer. Der Käufer
hat daraufhin 10 Tage Zeit, den Antrag entweder anzunehmen und die Bewertung
zu
überarbeiten oder aber den Antrag mit einer Begründung abzulehnen.
Nur wenn er der Überarbeitung der Bewertung innerhalb der Frist zustimmt
und die
Bewertung auch ändert, wird diese sofort im Bewertungsprofil des Verkäufers
aktualisiert.
Andernfalls bleibt die aktuelle Bewertung im Verkäuferprofil bestehen.
Weitere Informationen finden
Sie auch auf unseren Informationsseiten.
Herzliche Grüsse,
Ihr eBay-Team
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***Bitte beachten: Zeitumstellung auf Winterzeit am 26. Oktober*** |
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Mittwoch, 22. Oktober 2008 | 14:15 Uhr MEZ

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Liebe eBay-Mitglieder,
am 26.Oktober um 3.00 Uhr morgens endet die Sommerzeit. Die Uhren werden
dann um 3.00 Uhr um eine Stunde auf 2.00 Uhr zurückgestellt.
Alle Angebote bei eBay, die vor der Zeitumstellung beginnen und danach enden,
haben trotzdem die exakte, beim Einstellen angegebene Angebotsdauer von 24
Stunden bzw. 3, 5, 7 oder 10 Tagen, bei gewerblichen Verkäufern mit eBay
Shop
auch 30 Tagen.
Das heißt, wenn Sie
beispielsweise vor der Zeitumstellung ein Angebot um 13.00
Uhr starten und dieses Angebot nach der Zeitumstellung endet, ist das Angebots-
ende dann um 12.00 Uhr, anstatt um 13.00 Uhr.
Herzliche Grüsse
Ihr eBay-Team
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***Vorankündigung: Anonymisierung in der Kommunikation zwischen eBay-Mitgliedern*** |
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Dienstag, 07. Oktober 2008 | 10:30 Uhr MEZ

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Liebe eBay-Mitglieder,
ab Ende dieser Woche werden
wir zum Schutz Ihrer bei eBay registrierten
E-Mail-Adresse die Kommunikation zwischen Käufern und Verkäufern vor
einer
Transaktion anonymisieren. Wenn Sie über "Frage an den Verkäufer"
oder
"Mit eBay-Mitglied Kontakt aufnehmen" ein anderes eBay-Mitglied
anschreiben,
erhalten diese eine E-Mail, in der Ihre Absenderadresse anonymisiert dargestellt
wird. So sind Sie und Ihr E-Mail-Postfach besser vor unerwünschten E-Mails
(Spam) geschützt.
Sobald ein Artikel verkauft
wurde, zeigen wir Verkäufern auch weiterhin alle
Kontaktdaten des Käufers an, inklusive der "richtigen" E-Mail-Adresse.
Käufer
erhalten nach einem Kauf auch weiterhin nur die Adresse des Verkäufers,
nicht
aber dessen E-Mail-Adresse.
Auch zukünftig steht
Ihrer Kommunikation mit eBay-Mitgliedern nichts im Wege:
Sie können weiterhin bequem über "Frage an den Verkäufer"
oder
"Mit eBay-Mitglied Kontakt aufnehmen" miteinander kommunizieren.
Es wird
zukünftig immer möglich sein, direkt aus dem lokalen E-Mail-System
(z.B. Outlook)
auf eingehende E-Mails zu antworten. Das bislang in bestimmten Fällen notwendige
umständliche Einloggen in Meine Nachrichten entfällt.
Neu ist auch, dass E-Mails,
die an die anonymisierte Adresse von anderen
eBay-Mitglieder versendet werden, nur bis zu 500 KB groß sein dürfen
und Anhänge
in Form von JPG, GIF, BMP, TIF oder PDF enthalten dürfen.
Wichtige Hinweise für
Verkäufer
Neu: Sie können
in Mein eBay eine zweite E-Mail-Adresse für die Kommunikation
mit Kaufinteressenten und Bietern hinterlegen. So können Sie die offiziellen
E-Mails
direkt von eBay an eine E-Mail-Adresse, Ihre Kundenanfragen aber an eine andere
E-Mail-Adresse zustellen lassen.
Wir führen standardisierte
E-Mail-Betreffzeilen ein, die Ihnen das Zuordnen von
Kundenanfragen erheblich erleichtern: Die E-Mail-Adressen Ihrer Kunden sind
zwar
vor einem Verkauf anonymisiert, aber wir fügen jeder E-Mail-Betreffzeile
den
Mitgliedsnamen und – sofern sich die Anfrage auf einen Ihrer Artikel bezieht-
auch die Artikelnummer hinzu. Damit können Sie jede Anfrage zweifelsfrei
dem
eBay-Mitglied zuordnen - auch wenn dessen Absenderadresse vor dem Kauf
anonymisiert ist.
Herzliche Grüsse
Ihr eBay-Team
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***Veränderungen der eBay-Organisation*** |
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Montag, 06. Oktober 2008 | 14:54 Uhr MEZ

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Liebe eBay-Mitglieder,
Bereits vor einem Jahr haben
wir begonnen, den eBay-Marktplatz für Sie umfassend
umzugestalten. Erst im August haben wir weitere umfangreiche Veränderungen
vorgestellt - beispielsweise ein völlig neues Geschäftsmodell für
unsere gewerblichen
Anbieter - die Ende September in Kraft getreten sind.
Wir möchten Sie heute
über geplante Veränderungen innerhalb der eBay-Organisation
informieren, die das Unternehmen eben bekannt gegeben hat. Dabei werden bestimmte
Verwaltungsbereiche in Europa neu organisiert, um eBay letztlich noch einfacher
und
sicherer zu machen bzw. die einzelnen Marktplätze noch besser aufeinander
abstimmen
zu können.
In diesem Zusammenhang möchten
wir Ihnen persönlich versichern, dass die geplanten
Veränderungen Ihren Handel auf dem eBay-Marktplatz in keiner Weise beeinträchtigen
werden. Ihre Ansprechpartner und die Account Manager im Kundenservice werden
Ihnen auch helfend zur Seite stehen.
Wir werden alles daran setzen,
damit eBay auch weiterhin Ihr Vertrauen verdient und
Sie auch künftig erfolgreich auf dem weltweiten Online-Marktplatz handeln
können.
Weitere Informationen zu
der geplanten Umgestaltung finden Sie auf den Seiten des
eBay Ink Blog sowie in dem eBay
Presse Service Center.
Herzliche Grüsse,
Ihr eBay Team
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***Gewerbliche Verkäufer: Weitere Hinweise zu den Änderungen*** |
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Donnerstag, 25. September 2008 | 14:46 Uhr MEZ

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Liebe eBay-Verkäufer,
Mit dem neuen Festpreisformat
treten außerdem folgende Änderungen für alle
gewerblichen Verkäufer in Kraft:
- Verkaufen Sie mehrere
identische Artikel, dürfen Sie diese in maximal 3
eigenständigen Angeboten gleichzeitig einstellen. Die Ausnahme sind
Auktionen mit einem Startpreis von CHF 1.
- Für Ihre bestehenden
Angebote gelten noch solange die Gebühren vor dem
25.9.2008, bis sich diese Angebote erneuern. Besonders wenn Sie ein
bestehendes Sofort-Kaufen- oder Shop-Angebot mit neuen Artikeln auffüllen
oder in ein Mehrfachangebot umwandeln, sollten Sie dies beachten, um
unerwartet hohe Angebotsgebühren zu vermeiden.
Beispiel: Ein Angebot,
das am 20.9.2008 bis auf Widerruf eingestellt wurde und
sich automatisch alle 30 Tage erneuert, wird bis zum 19.10. noch mit den alten
Gebühren berechnet, auch wenn es überarbeitet und mit zusätzlichen
Artikeln
aufgefüllt wurde. Erst ab dem 20.10.2008 werden automatisch für dieses
Angebot
die neuen Gebühren angesetzt.
- Die Zusatzoptionen
für Ihre laufenden Shop-Angebote werden automatisch
in das neue Festpreisformat übernommen.
Beispiel: Wenn laufenden
Angeboten vor dem 25.09.2008 Zusatzoptionen hinzugefügt
wurden, dann werden dafür die bisherigen Gebühren für die Zusatzoptionen
berechnet.
Die neuen Gebühren werden für diese Angebote berechnet, sobald sich
dieses Angebot
erneuert. Für Angebote, die Sie ab dem 25.9.2008 einstellen, gelten die
neuen
Gebühren und Sie können z.B. die Zusatzoption Galeriebild kostenlos
hinzufügen.
Hinweis: Wenn Sie
umgehend zu den neuen Angebotsgebühren und neuen Gebühren
für Zusatzoptionen anbieten möchten, sollten Sie Ihre laufenden Angebote
ab dem
25.9.2008 beenden und direkt wieder einstellen.
- Neue Zusatzoption:
Premium-Angebot in Kategorie und Suche:
Ab sofort können Sie eine neue Zusatzoption nutzen. Mit dem Premium-Angebot
in Kategorie und Suche wird Ihr Angebot auf den ersten Suchergebnisseiten
angezeigt. In den ersten Tagen kann es vorkommen, dass Ihnen ein
falscher Preis angezeigt wird, wenn Sie diese Zusatzoption Ihren bestehenden
Shop-Artikeln hinzufügen möchten. Abgerechnet wird dann der korrekte
Preis.
Ab dem 25.9. gelten auch hier die neuen Gebühren.
Hier geht's zu den Gebührenseiten.
Und viele weitere Informationen zum neuen
Geschäftsmodell für gewerbliche Verkäufer haben wir auf dieser
Seite für
Sie
zusammengestellt.
Wir wünschen Ihnen
als gewerblichen Verkäufer weiterhin viel Erfolg auf eBay.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
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***Neue Gebühren gelten ab heute*** |
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Donnerstag, 25. September 2008 | 14:46 Uhr MEZ

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Liebe eBay-Verkäufer,
bereits am 20. August
haben wir Änderungen für den Schweizer Marktplatz angekündigt.
Heute, am 25. September,
ist der Startschuss für das neue Festpreisformat für gewerbliche
Verkäufer gefallen. Damit wird das Handeln auf eBay noch übersichtlicher
und effizienter -
für Käufer und Verkäufer.
Was sich ändert, was
bleibt, was verbessert wird - alle Informationen dazu finden Sie hier.
Weitere Preisänderungen
Die weiteren Preisänderungen,
die am 12.
September angekündigt wurden, gelten ebenfalls
ab heute.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
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***Wichtige Änderungen beim Anbieten*** |
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Montag, 15. September 2008 | 14:23 Uhr MEZ

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Liebe eBay-Verkäufer,
im Zuge des neuen Festpreisformats
für gewerbliche Verkäufer, das ab dem 25. September
genutzt werden kann, wird es noch zwei Änderungen geben, die wir Ihnen
heute vorstellen
möchten.
1. Mehrere identische
Artikel sollten zukünftig in einem Angebot eingestellt werden
Ab dem 25. September sollten
Sie mehrere identische Artikel (sog. Mehrfach-Angebote) stets
in einem Angebot einstellen. Denn wir ändern unseren Grundsatz zum Einstellen
von mehreren
identischen Artikeln. Das bedeutet, dass Sie nur noch 3 eigenständige
Angebote mit
identischen Artikeln gleichzeitig auf eBay einstellen dürfen. Ausgenommen
sind Auktionen
mit einem Startpreis von CHF 1. Dort können Sie unbegrenzt identische Artikel
als eigenständige
Angebote gleichzeitig
einstellen.
Wie stellen Sie mehrere
identische Artikel in einem Angebot ein?
Dafür geben Sie einfach
im Verkaufsformular oder Ihrem Verkäufertool neben dem Start- oder
Festpreis die Menge ein.
Ihr Vorteil: Unsere
neue Suche nach beliebtesten Artikeln zeigt Mehrfach-Angebote prominenter
an, je mehr Artikel aus diesem einen Angebot verkauft werden. Außerdem
sparen Sie bei einem
Angebot mit mehreren identischen Artikeln den Verwaltungsaufwand.
Warum nehmen wir diese Änderung
vor?
Ab dem 25. September zeigen
wir alle über Shops eingestellten Angebote (vorher Shop-Artikel)
in der regulären Suche. Diese stark erweiterte Angebotspalette (wir rechnen
mit einer Verdopplung)
macht es notwendig, die Anzahl identischer Angebote möglichst klein zu
halten, um Käufern einen
besseren Überblick zu gewähren.
Bitte stellen Sie sich
rechtzeitig auf diese Änderung ein und überarbeiten Sie Ihr Sortiment
auf eBay. Wir werden diese neue Regelung ab dem 25. September durchsetzen
und bitten Sie, sich
entsprechend darauf einzustellen.
Lesen Sie unseren Grundsatz
zum Einstellen
von mehreren identischen Artikeln.
Mehr Infos über Mehrfach-Angebote
finden Sie hier.
2. Artikel wiedereinstellen
– Gebührenerstattung entfällt bei einem Verkauf
Bislang wurden die Angebotsgebühren
zurückerstattet, wenn ein nicht verkaufter Festpreisartikel über
die Funktion „Wiedereinstellen“ in Mein eBay erneut angeboten und
dann verkauft wurde.
Diese Rückerstattung
wird ab dem 25. September nur noch für Auktionen und nicht mehr für
Festpreisartikel gewährt. Bisher wurde diese vor allem von gewerblichen
Verkäufern in Anspruch
genommen. Durch die neuen niedrigen Angebotsgebühren für gewerbliche
Festpreisartikel, die ab
dem 25. September gelten, verliert die Rückerstattung an Relevanz und wird
daher eingestellt.
Herzliche Grüße,
Ihr eBay-Team
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***Wichtige Informationen zu den Preisänderungen auf eBay*** |
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Freitag, 12. September 2008 | 13:15 Uhr MEZ

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Ab 25. September 2008: Kostenlos
Anbieten
Liebe eBay-Verkäufer,
heute informieren wir Sie
über einige wichtige und erfreuliche Neuerungen auf unserem
Online-Marktplatz: Ab dem 25. September 2008 treten Preisänderungen in
Kraft, die das
Handeln auf eBay noch einfacher, günstiger und risikoloser machen.
1. Kostenloses Anbieten
von Auktionen mit CHF 1.- Startpreis inklusive Galeriebild
Ab dem 25. September zahlen Sie bei Auktionen mit Startpreis CHF 1.- keine Angebotsgebühr
und erhalten das Galeriebild gratis dazu, statt wie bisher 10 Rappen Angebotsgebühr
und 10
Rappen für die Zusatzoption "Galeriebild". Für alle anderen
Startpreise fällt bei Auktionen die
gleiche Angebotsgebühr wie aktuell bei Festpreisangeboten an.
2. Anpassung bei den
Verkaufsprovisionen
Die Prozentsätze bei der Verkaufsprovision bleiben mit 4%, 3% bzw. 1,5%
unverändert und
gelten für alle Kategorien ausser "Auto & Motorrad: Fahrzeuge"
(die Verkaufsprovision beträgt
hier unabhängig vom erzielten Verkaufspreis CHF 25,00).
Die Grenzen werden leicht
angepasst, d.h. Sie zahlen ab 25. September folgende
Verkaufsprovision abhängig vom Verkaufspreis:
| CHF 1,00
- CHF 100,00 |
4% des
Verkaufspreises |
| CHF 100,01
- CHF 1000,00 |
3% des
Verkaufspreises über CHF 100,00 zzgl. CHF 4,00 |
| CHF 1000,01
und höher |
1,5% des
Verkaufspreises über CHF 1000,00 zzgl. CHF 31,00 |
Für nicht verkaufte
Artikel fällt weiterhin keine Verkaufsprovision an.
3. Gebührenreduzierung
für Zusatzoption "Bilderpaket"
Ab 25. September 2008 kostet das Bilderpaket für bis zu sechs Bilder nur
noch CHF 1,80
anstelle von CHF 2,20 und für bis zu 12 Bilder nur noch CHF 2,20 anstelle
von CHF 3,00.
4. Das neue Festpreisformat
für gewerbliche Verkäufer
Für gewerbliche Verkäufer wird das Shop-Abonnement zur Eintrittskarte
für ein völlig neues
Geschäftsmodell: Ab dem 25. September zeigen wir Shop-Artikel in allen
Kategorie- und
Suchergebnissen gleichberechtigt als Sofort-Kaufen-Artikel an. Dabei profitieren
Sie von
langen Angebotslaufzeiten und einem geringen Risiko durch günstige Angebotsgebühren.
Alle Informationen dazu
finden Sie hier!
Herzliche Grüsse
Ihr eBay Schweiz-Team
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***Verkäufer: Vorschau - Änderungen auf dem Schweizer Marktplatz im Herbst*** |
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Mittwoch, 20. August 2008 | 12:00 Uhr MEZ
 Liebe eBay-Verkäufer,
in den kommenden Wochen
und Monaten haben wir einige Veränderungen vor, die vor allem für
gewerbliche Verkäufer auf eBay sehr interessant sind. Wir gehen hier den
von uns im vergangenen Jahr eingeschlagenen Weg weiter und gestalten den eBay-Marktplatz
für Käufer attraktiver und für Verkäufer somit wirtschaftlich
noch interessanter.
Wir brauchen Ihr Engagement und Ihre Unterstützung, um diesen Weg gemeinsam
erfolgreich zu beschreiten.
1) Riesige Produktauswahl
Schon heute ist die Vielfalt
der Angebote auf eBay eine der größten Stärken unseres Marktplatzes.
Aktuell sind ständig rund 250'000 Artikel auf dem schweizerischen eBay-Marktplatz
im Angebot, weltweit sind es über 100 Mio Artikel. Jetzt wollen wir die
Sortimentsbreite und -tiefe nochmals ausweiten. Diesmal durch ein Modell speziell
für gewerbliche Verkäufer:
Festpreisangebote mit langen Laufzeiten und günstigen Konditionen.
Die wichtigste Voraussetzung hierfür ist, dass Shop-Artikel in den Suchergebnissen
künftig gleichberechtigt als Festpreis-Artikel angezeigt werden.
Die Zeiten, in denen Käufer separat nach Shop-Artikeln suchen mussten,
sind vorbei. Es gibt in den Suchergebnissen nur noch Auktionen und Festpreisangebote.
Festpreisartikel, die in Verbindung mit einem Shop-Abonnement angeboten werden
behalten ihre langen Laufzeiten, werden aber ab dem 25. September über
die eBay Standardsuche gefunden. Damit werden sie für gewerbliche Verkäufer
wesentlich lukrativer.
Wir bieten Ihnen als Shop-Abonnenten mehr Leistung zu attraktiven Gebühren.
Konkret heißt das:
" Die Einstellgebühren variieren zwischen 0 und fünfzehn Rappen
je nach Shop und gelten unabhängig vom Startpreis des Angebots
" Das Galeriebild ist immer in der Gebühr enthalten
" Mit einer Flatrate von 499.95 CHF im Monat können Premiumshop-Abonnenten
Angebote im neuen Festpreisformat in unbegrenzter Zahl einstellen. Dazu kommen
diverse Möglichkeiten, den Shop individuell auf Ihre Bedürfnisse zuzuschneiden.
" Die Prozentsätze bei der Verkaufsprovision bleiben mit 4%, 3% bzw.
1,5% unverändert und gelten für alle Kategorien außer "Auto
& Motorrad: Fahrzeuge", die Grenzen wurden leicht angepasst
Das gesamte Paket bietet vor allem Verkäufern, die bereits in relativ großen
Stückzahlen handeln, starke Anreize, mehr und auch andere Waren auf eBay
anzubieten. Die größere Auswahl an Artikeln wird Käufer anziehen.
Auch im Sinne einer guten Kauferfahrung ist, dass Angebote in unserem neuen
Festpreisformat für gewerbliche Verkäufer PayPal automatisch als eine
mögliche Zahlungsoption enthalten. Nach wie vor wird es auch Festpreisartikel
ohne eBay-Shop - die Nutzung der Shops aber lohnt sich für gewerbliche
Verkäufer mehr denn je. Diese Neuerungen greifen ab dem 25. September.
2) Relevante Suchergebnisse
Damit Käufer Ihre Artikel
auch bei größerer Angebotsbreite und -tiefe finden, verbessern wir
unsere Suchtechnologie. Wir stellen damit sicher, dass das größere
Angebot zielgenau und effektiv durchsucht werden kann und dass die Sortierung
der Ergebnisse die relevantesten Treffer an vorderster Stelle platziert.
Auktionen werden dabei vor allem nach Restlaufzeit angezeigt, Festpreisangebote
nach Verkaufserfolg. Insbesondere für Angebote, die mehr als einen Artikel
beinhalten, heißt das: Je mehr Artikel aus diesem Angebot verkauft worden
sind - weil das Angebot so attraktiv war - desto höher steigt es in der
Sortierung. Wir werden dafür Sorge tragen, dass auf allen Ergebnisseiten
ein gesunder Mix aus Auktionen und Festpreisangeboten angezeigt wird. Das Verhältnis
von Auktionen und Festpreisangeboten auf den Suchergebnisseiten richtet sich
dabei nach dem Angebots- und Nachfrage-Verhältnis. Die neue Suchtechnologie
und Sortierung ist ab September für alle Mitglieder verfügbar.
3) Reibungslose Kaufabwicklung
Schon heute wird die Mehrheit
der Artikel von gewerblichen Anbietern, die auf eBay.ch ersichtlich sind, mit
PayPal als Zahlungsoption eingestellt. Beim neuen Festpreisangebot für
gewerbliche Verkäufer muss PayPal als eine mögliche Zahlungsmethode
angeboten werden. Käufer, die Produkte von gewerblichen Verkäufern
im Festpreisformat erwerben, erwarten eine schnelle, reibungslose und vor allem
sichere Abwicklung der Transaktion. Um ein Höchstmaß an Käuferzufriedenheit
zu erreichen, möchten wir allen Käufern die Möglichkeit bieten,
bei diesem Verkaufsformat PayPal als Zahlungsmethode zu wählen.
Wir setzen auf PayPal, weil
es ein wichtiges Instrument für die reibungslose Kaufabwicklung ist. Und
die gehört dazu, wenn wir für wirklich rundum zufriedene Käufer
sorgen wollen. Genauso wie hohe Standards bei Service und Versand, auf deren
Einhaltung wir alle im Sinne unseres gemeinsamen Erfolgs verstärkt achten
müssen.
Im Sinne der Käufer und aller Verkäufer, die mit guten Leistungen
für positive Kauferfahrungen sorgen werden wir Verkäufer, die die
Standards nicht erfüllen konsequenter sanktionieren.
Außerdem werden wir den Schutz vor Missbrauch fremder Mitgliedskonten
noch weiter verstärken - mit einer neuen Identitätsbestätigung
beim Verkaufen. Seit April ordnen wir die Mitgliedskonten denjenigen Computern
zu, die regelmäßig für Aktivitäten auf eBay genutzt werden
- die Zuordnung erfolgt durch Flash-Cookies, die lokal auf den Computern gespeichert
und von eBay wiedererkannt werden. Soll ab September ein Verkauf über einen
Computer veranlasst werden, der bislang nicht für eBay-Aktivitäten
genutzt wurde, muss der Kontoinhaber einen zusätzlichen Code auf der eBay-Seite
eingeben, der zuvor telefonisch übermittelt wurde. Erst danach kann der
Artikel eingestellt werden.
Besonders für Verkäufer
gab es in den vergangenen Monaten viele einschneidende Veränderungen. Dies
ist uns bewusst, aber wir glauben, dass diese Schritte für den zukünftigen
Erfolg des Marktplatzes und der somit auch für den Erfolg der Verkäufer
auf eBay notwendig sind.
Gleichzeitig gilt: Wo wir im Dialog mit Ihnen Korrekturbedarf festgestellt haben,
reagieren wir. Ein Beispiel: Viele von Ihnen haben zu den Änderungen am
Bewertungssystem Stellung bezogen. Noch im dritten Quartal werden wir eine Möglichkeit
schaffen, mit der Käufer irrtümlich oder voreilig abgegebene Negativ-Bewertungen
zurücknehmen können. Außerdem werden wir die neutralen Bewertungen
nicht mehr in die Berechnung des Anteils positiver Bewertungen eines Verkäufers
mit einbeziehen An unserem Ziel - und an der Richtigkeit der Änderungen
am Bewertungssystem - ändert das aber nichts.
Wir erhalten aber auch bereits in dieser frühen Phase viel Zustimmung von
Käufern und Verkäufern gleichermaßen. Das ist gut, denn gerade
zufriedene Käufer sind der Schlüssel für den Erfolg - nur zufriedene
Kunden kaufen gern, oft und viel auf dem Online-Marktplatz.
Herzliche Grüsse
Ihr eBay Team
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***Vorschau - Änderungen auf dem Schweizer Marktplatz im Herbst*** |
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Mittwoch, 20. August 2008 | 12:00 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,
eBay entwickelt sich ständig
weiter. Vor knapp einem Jahr haben wir Ihnen erstmals einen Überblick zu
den wichtigen Veränderungen auf unserem Online-Marktplatz gegeben.
Heute stellen wir Ihnen die nächsten Schritte einer Entwicklung vor, durch
die wir nicht nur die größte und beliebteste Shopping-Website bleiben,
sondern ein - für Käufer wie Verkäufer - noch besserer Online-Marktplatz
werden wollen.
Dafür haben wir bereits eine Menge getan: Wir haben eBay an vielen Stellen
attraktiver, einfacher, günstiger und sicherer gestaltet - denken Sie an
die Veränderungen des Bewertungssystems, den Ausbau des Kundenservices,
die günstigere Preisstruktur oder auch das PowerSeller-Prämienprogramm,
von dem nicht nur gute Verkäufer profitieren, sondern auch die Käufer.
Denn sie freuen sich über gute Verkäuferleistungen.
Wir arbeiten nun daran, die Produktauswahl noch einmal deutlich zu erweitern,
die Suche zu verbessern und die Geschäftsabwicklung zwischen Käufer
und Verkäufer reibungsloser zu gestalten.
Was bedeutet das im Einzelnen?
1) Riesige Produktauswahl
Heute sind auf dem schweizerischen
eBay-Marktplatz ständig rund 250'000 Artikel im Angebot, weltweit sind
es über 100 Mio Artikel. Wir werden die Sortimentsbreite und -tiefe nochmals
ausweiten und tun das durch eine bessere Platzierung der Shop-Angebote. Gleichzeitig
bieten wir gewerblichen Verkäufern neue, attraktive Möglichkeiten
und Konditionen, ihre Artikel bei eBay professionell anzubieten.
Bisher wurden die Shop-Artikel auf den eBay-Seiten separat angezeigt. Diese
Trennung heben wir auf und integrieren Shop-Angebote in das allgemeine Angebot
bei eBay- künftig gibt es also nur noch Auktionen oder Festpreisangebote.
Shop-Artikel bekommen dadurch eine größere Reichweite bei unverändert
langen Laufzeiten. Die Käufer profitieren von mehr Auswahl - wir erhöhen
mit dieser Änderung die unmittelbar verfügbaren Angebote um circa
50% - und mehr Komfort, denn ein Extra-Blick in die Shops ist nicht mehr nötig.
Gewerbliche Verkäufer, die einen eBay Shop nutzen, profitieren von der
besseren Findbarkeit Ihrer Artikel - und dies bei gleichen oder geringeren Gebühren.
Zum Beispiel richten sich die Einstellgebühren nicht mehr nach dem Startpreis.
Das Galeriebild ist im Preis enthalten und kostet keine extra Gebühren.
Außerdem wird es für Premiumshop-Abonnenten eine Flatrate geben:
Für monatlich 499.95 CHF können sie Angebote im neuen Festpreisformat
in unbegrenzter Zahl einstellen.
2) Relevante Suchergebnisse
Zum weiter wachsenden Angebot
auf eBay gehört eine weiter verbesserte Suchtechnologie, die in der riesigen
Menge an Produkten das für Käufer Interessante und Passende findet.
Hier haben wir einen großen Schritt nach vorne gemacht, damit Sie Ihr
Sammlerstück ebenso schnell und einfach finden wie ein Massenprodukt, eine
Auktion ebenso wie ein Festpreisangebot. Für die Sortierung gilt: Auktionen
werden vor allem nach Restlaufzeit angezeigt, Festpreisangebote nach ihrem bisherigem
Verkaufserfolg. Nähere Details haben wir für Sie auf einer Informationsseite
http://pages.ebay.ch/neuesuche/
zusammengefasst.
3) Reibungsloser Kauf
Eine schnelle und reibungslose
Kaufabwicklung garantiert zufriedene Käufer. Deshalb integrieren wir PayPal
weiter in den Online-Marktplatz. Bereits jetzt werden die Mehrheit der Artikel
von gewerblichen Anbietern, die auf eBay.ch ersichtlich sind, mit PayPal angeboten.
Dies zeigt uns das starke Interesse an dieser Zahlungsoption bei Käufern
und Verkäufern. Aus diesem Grund wird Artikeln, die im neuen Festpreisformat
für gewerbliche Verkäufer angeboten werden, PayPal automatisch als
eine mögliche Zahlungsoption hinzugefügt.
Wir setzen uns weiter für höhere Verkäuferstandards ein. Dazu
prüfen wir die Qualität von Angebot, Service und Versand auf Basis
der Käufer-Rückmeldungen in den letzten 30 Tagen - eine Qualitätsoffensive,
von der Käufer und Verkäufer gleichermaßen profitieren. Jenseits
der drei Kernanliegen riesige Produktauswahl, relevante Suchergebnisse und reibungsloser
Kauf, werden wir auch zwei der meist genutzten Seiten vollständig überarbeiten
und nutzerfreundlicher gestalten:
Dazu gehört Mein eBay. Die neue, verbesserte Version von Mein eBay können
jetzt alle Mitglieder optional testen. Neben einer übersichtlicheren und
einfacheren Navigation bietet das neue Mein eBay neue, hilfreiche Funktionen,
wie beispielsweise die individuell anpassbare Zusammenfassungsseite.
Auch die Struktur der Artikelseite wird überarbeitet und insgesamt attraktiver
gestaltet. Verkäufer können ihre Artikel noch attraktiver präsentieren;
Käufer können sich noch schneller und fundierter
informieren.
Die vorgestellten Änderungen
werden unseren Online-Marktplatz deutlich attraktiver machen - für Verkäufer
und Käufer. Deren Zufriedenheit ist und bleibt der Maßstab und die
wichtigste Voraussetzung für dauerhaften Erfolg.
Übrigens: Wir bemühen uns in der Kommunikation so früh und so
umfangreich wie möglich auf etwaige Änderungen aufmerksam zu machen.
Sie sollen genügend Zeit haben, sich darauf einzustellen und sich eine
detaillierte Meinung zu einzelnen Maßnahmen zu bilden. Außerdem
sind diese Prozesse keine Einbahnstraße. Wir nehmen auf, was Sie uns sagen
und bemühen uns, dem gerecht zu werden.
Herzliche Grüsse
Ihr eBay Team
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***Neue verbesserte Version von Mein eBay*** |
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Dienstag, 05. August 2008 | 11:18 Uhr MEZ

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Liebe eBay-Mitglieder,
in Mein eBay können Sie alle Ihre Kauf- und Verkaufsaktivitäten, Nachrichten,
Informationen zu Ihrem Mitgliedskonto und Einstellungen über einen einzigen
Zugang
sicher und zentral verwalten. Um diesen Bereich noch übersichtlicher und
einfacher zu
gestalten, haben wir Mein eBay überarbeitet. Dabei sind viele Ihrer Anregungen
und
Wünsche umgesetzt worden.
Einige Mitglieder nutzen das neue Mein eBay bereits. Jetzt haben weitere Mitglieder
die Möglichkeit, das neue Mein eBay zu testen. In den nächsten Monaten
werden wir
das neue Mein eBay weiter verbessern und schrittweise allen Mitgliedern anzeigen.
Wenn Sie Mein
eBay aufrufen, sehen Sie ganz oben rechts den Link Jetzt die
Betaversion ausprobieren. Sie können jederzeit vom neuen Mein eBay
zum
gewohnten Mein eBay wechseln. Klicken Sie dazu einfach auf Betaversion verlassen.
Das neue Mein eBay bietet neben den bekannten, auch neue hilfreiche Funktionen:
So
können Sie jetzt Artikellisten nach Ihren Wünschen anlegen. Bündeln
Sie einfach
mehrere Angebote in einer Liste und legen Sie beispielsweise eine
"Geburtstagswunsch-Liste" an oder bündeln Sie Angebote für
Ihre Suche nach neuen
Turnschuhen, in Ihrer "Turnschuh-Liste". Sie können dabei eigene
Listen anlegen
oder die vorgegebenen Listen nutzen und insgesamt bis zu 100 Listen führen.
Sie
finden die Listen in der linken Navigation unter "Verwalten".
Außerdem können Sie nun bis zu 200 Artikel, doppelt so viele Angebote
wie bisher, in
Mein eBay beobachten.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
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***Neuer eBay-Grundsatz zum Handel mit Tieren, Tierartikeln und geschützten Pflanzen*** |
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Dienstag, 15. Juli 2008 | 21:00 Uhr MEZ

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Liebe eBay-Mitglieder,
ab heute den 15. Juli 2008 gilt ein neuer eBay-Grundsatz zum Handel mit Tieren,
Tierartikeln und geschützten Pflanzen.
Es ist verboten, lebende Tiere, geschützte Tiere oder Pflanzen oder Produkte
oder
Teile von geschützten Tieren oder Pflanzen anzubieten.
Der Handel mit Hunde- und Katzenfell oder Produkten aus Hunde- oder
Katzenfell und der Handel mit befruchteten Eiern sind ebenfalls verboten.
Hinweis: Hunde und
Katzen gehören zwar nicht zu den geschützten Tierarten,
gleichwohl ist der Handel mit Hunde- und Katzenfell oder Produkten aus Hunde-
oder Katzenfell in allen Verarbeitungsstufen (Pelz, Pelzmantel, Pelzdecke,
Schlüsselanhänger aus Pelz) nicht zulässig.
Den neuen Grundsatz und
weitere Details finden Sie hier.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
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***Vorankündigung: Veränderungen am Bewertungssystem werden angepasst*** |
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Freitag, 11. Juli 2008 | 11:28 Uhr MEZ

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Liebe eBay-Mitglieder,
im Januar haben wir Ihnen
die Veränderungen am Bewertungssystem
angekündigt und diese wurde im Mai umgesetzt. Unser Ziel ist und war
es, die Aussagekraft des Bewertungssystems zu stärken. Käufer sollen
fair und
ehrlich und ohne Angst vor Rachebewertungen bewerten können. Die ersten
Ergebnisse dieser Änderungen zeigen uns, dass wir auf dem richtigen Weg
sind.
Mehr und mehr Verkäufer konnten ihre detaillierten Verkäuferbewertungen
verbessern
und immer weniger Käufer berichten uns von schlechten Erfahrungen, die
sie beim
Einkaufen auf eBay gemacht haben.
Gleichwohl haben wir in E-Mails, in den Diskussionsforen und in direkten Gesprächen
mit Ihnen fundierte Rückmeldungen zu den Änderungen am Bewertungssystem
erhalten. Wir sind uns bewusst, dass wir als Marktplatz und als Geschäftspartner
der
Verkäufer auf eBay eine große Verantwortung tragen. Wir haben verstanden,
dass
Verkäufer einen noch besseren Schutz benötigen, um sich vor dem Missbrauch
des
Bewertungssystems durch Käufer zu schützen. Hierzu haben wir bereits
eine Reihe
von Maßnahmen
für Verkäufer geschaffen. Folgende Anpassungen, die Verkäufern
besonders am Herzen liegen, werden wir in Kürze umsetzen:
- Anzeige des Prozentanteils
positiver Bewertungen
Ab voraussichtlich Ende August werden wir neutrale Bewertungen nicht mehr
in die Kalkulation des prozentualen Anteils positiver Bewertungen einbeziehen.
Dies bedeutet auch, dass PowerSeller wegen der im Mai veränderten Berechnung
ihren Status als PowerSeller nicht verlieren werden.
- Korrigieren von Bewertungen
Wir werden eine Möglichkeit für Käufer schaffen, irrtümlich
oder vorzeitig abgegebene
Bewertungen im Bewertungsprofil eines Verkäufers zu revidieren bzw. anzupassen.
Mit diesem Instrument haben Verkäufer - selbst wenn ein Käufer enttäuscht
wurde -
die Möglichkeit, die negative Kauferfahrung wieder gut zu machen und
negative
oder neutrale Bewertungen zu korrigieren. Diese Möglichkeit werden wir
voraussichtlich noch im 3. Quartal schaffen.
Wir werden die Einflüsse der Veränderungen am Bewertungssystem auf
dem Marktplatz
weiterhin sehr genau beobachten. Wir führen den Dialog mit Käufern
und Verkäufer zu
diesen Veränderungen fort. Sollte es notwendig werden, werden wir auch
weitere
Anpassungen durchführen. Das Bewertungssystem bei eBay ist das Instrument,
welches
Käufern bei der Kaufentscheidung verlässliche Informationen zu Service
und
Qualität eines Verkäufers gibt.
Zu den anstehenden Änderungen werden wir Sie an dieser Stelle weiter informieren.
Herzliche Grüße
Ihr eBay Schweiz-Team
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***Stellungnahme zum aktuellen Urteil Moet-Hennessy-Louis Vuitton*** |
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Freitag, 04. Juli 2008 | 15:49 Uhr MEZ

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Liebe eBay-Mitglieder,
sicherlich haben Sie in
den letzten Tagen in der Presse viel über das Urteil eines
französischen Gerichts in einem Rechtsstreit gegen eBay gelesen.
Wir möchten Sie als
Mitglieder und Kunden von eBay an dieser Stelle wissen lassen,
wie viel wir hinter den Kulissen tun, um zu verhindern, dass Produktfälschungen
überhaupt auf unserer Webseite auftauchen. Jahr für Jahr investieren
wir
Millionenbeträge, um den Marktplatz vor Produktfälschungen zu schützen.
2007 haben
wir quer über alle weltweiten eBay-Marktplätze mehr als zwei Millionen
potentiell
gefälschter Artikel entfernt. Wir haben außerdem über 50.000
Verkäufer gesperrt, bei
denen der begründete Verdacht vorlag, dass Sie mit gefälschter Ware
handeln wollten.
Tausende von Herstellern
und Rechteinhabern, mit denen wir erfolgreich
zusammenarbeiten, wissen unser Engagement bei der Bekämpfung von
Produktfälschungen zu schätzen, das im Ergebnis dazu führt, dass
wir Angebote oftmals
schon entfernt haben, ehe ein möglicher Käufer sie zu Gesicht bekommt.
Es ist uns nur zu bewusst,
wie wichtig der Kampf gegen Fälschungen ist. Was wir
aber kritisieren, sind breit angelegte Versuche, für Originalprodukte wettbewerbsfeindliche
Handelspraktiken auf Kosten der Wahlmöglichkeiten für Konsumenten
durchzusetzen.
Diese Praktiken bedrohen die wirtschaftliche Existenz rechtschaffener Verkäufer
und
nehmen Käufern attraktive Einkaufsmöglichkeiten.
Die kompromisslose Durchsetzung
von Handelsbeschränkungen ist
wettbewerbsfeindlich und gegen die Interessen gerichtet, die Sie als Käufer
und
Verkäufer auf eBay haben. Das wird auch auf EU-Ebene so gesehen, wo man
versucht,
die Rahmenbedingungen für Online-Verkäufe so zu gestalten, dass der
E-Commerce in
Europa gefördert wird. Wir unterstützen freie und faire Marktbedingungen
mit allen
Vorteilen, die sich daraus für Sie ergeben.
Wir werden unseren Kampf
gegen Produktfälschungen fortsetzen. Unzeitgemäße
Versuche, mit zweifelhaften Methoden das Internet zum Nachteil unserer Mitglieder
einzuschränken, sind jedoch inakzeptabel. Wir werden uns immer für
Wahlmöglichkeiten der Verbraucher im E-Commerce einsetzen. Deshalb gehen
wir
gegen das Gerichtsurteil in die Berufung.

Douglas S. McCallum
Senior Vice President, eBay
Marketplaces, Europe
- verantwortlicher Manager für eBay in Europa -
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***Änderungen am Bewertungssystem im Mai*** |
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Montag, 26. Mai 2008 | 11:20 Uhr MEZ

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Liebe eBay-Mitglieder,
wir haben bereits Anfang
des Jahres verschiedene Änderungen am eBay-Bewertungssystem
angekündigt. In dieser eBay-News erfahren Sie Details zu den Änderungen.
Gleichzeitig möchten
wir Ihnen aber auch die Gründe für die Veränderungen im Bewertungssystem
erläutern.
Was ändert sich ab 22. Mai 2008?
- Verkäufer können keine negative oder neutrale Bewertung mehr
abgeben - für
Käufer ändert sich in dieser Beziehung nichts.
- Auch mehrfache Bewertungen durch einen Handelspartner werden gezählt,
wenn sie in
verschiedenen Kalenderwochen erfolgen. Dies greift bereits seit einigen Wochen
für
laufende Transaktionen. Ab 22. Mai 2008 werden nun solche Mehrfachbewertungen
auch rückwirkend gezählt. Hierdurch wird sich die Anzahl
der Bewertungen bei vielen
Verkäufern erhöhen.
- Abgegebene negative und neutrale Bewertungen werden gelöscht,
wenn ein eBay-
Mitglied suspendiert wird.
- Negative und neutrale Käuferbewertungen werden im Bewertungsprofil
des Verkäufers
gelöscht, wenn der Käufer nicht auf eine gemeldete Unstimmigkeit
wegen eines nicht
bezahlten Artikels reagiert.
- Eine Bewertungsabgabe wird bis zu 60 Tage (statt bisher 90 Tage)
nach der Transaktion möglich sein.
- Der Anteil an positiven Bewertungen wird auf Basis der vergangenen 12
Monate
berechnet werden - bisher beruhte die Prozentzahl auf dem gesamten Zeitraum
der
Mitgliedschaft.
- Bei der Berechnung des Anteils an positiven Bewertungen werden alle erhaltenen
Bewertungen einbezogen - also neben den negativen und positiven auch die neutralen
Bewertungen.
- PowerSeller, die länger als 12 Monate bei eBay angemeldet sind, können
frühestens 7
Tage nach Transaktionsende negativ oder neutral bewertet werden.
- Der Prozess zur einvernehmlichen Rücknahme von Bewertungen wird
mit der Einführung der
Neuerungen abgeschaltet.
Warum sind diese Veränderungen notwendig geworden?
Die Bewertungen sind eine Grundlage dafür, dass einander fremde Personen
vertrauensvoll Geld
und Waren austauschen. Vor allem Käufer sind auf möglichst ehrliche
Bewertungen ihrer
Vorgänger angewiesen. Lange Zeit hat dieses System sehr gut funktioniert,
und die Bewertungen
spiegelten die Seriosität von eBay-Verkäufern wider.
Mit der Weiterentwicklung des Marktplatzes hat sich das Bewertungsverhalten
der eBay-
Mitglieder verändert, und Käufer haben aus Angst vor Rachebewertungen
selbst bei einer
schlechten Kauferfahrung oft nicht ehrlich bewertet. Dies erschwerte anderen
Käufern, zwischen
wirklich guten und weniger vertrauenswürdigen Verkäufern zu unterscheiden.
Zudem haben viele
Käufer, die einmal eine negative Bewertung aus Rache erhalten haben, dem
eBay-Marktplatz
den Rücken gekehrt. Dies schadet letztlich den Verkäufern bei eBay
und dem gesamten Marktplatz.
Mit den Veränderungen am Bewertungssystem sorgen wir nun dafür, dass
es auch weiterhin das
vertrauensbildende Instrument beim Handel auf eBay bleibt. Aber wir tragen auch
den
allgemeinen Entwicklungen im E-Commerce Rechnung, wo üblicherweise nur
der Verkäufer
bewertet wird. Dass nun auch neutrale Bewertungen in die Berechnung des Anteils
positiver
Bewertungen einbezogen werden, ist ein weiterer logischer Schritt, tatsächliche
Kauferfahrungen
im Bewertungssystem zu erfassen. Damit wird die Anzahl negativer Kauferfahrungen
kontinuierlich zurückgehen.
Hierzu passt auch, dass besonders PowerSeller, als eBays beste gewerbliche
Verkäufer, in
Zukunft noch strengeren (Bewertungs-)Standards gerecht werden müssen, um
am PowerSeller-
Programm teilzunehmen:
Für Käufer, die bei einem PowerSeller kaufen, hält sich somit
das Risiko einer negativen
Kauferfahrung in sehr engen Grenzen.
Wir werden sehr genau beobachten und analysieren, wie sich die Änderungen
am
Bewertungssystem auf den Handel bei eBay und den gesamten Marktplatz auswirken
und
werden weitere Anpassungen vornehmen, wenn dies nötig werden sollte.
Wie können sich Verkäufer vor ungerechtfertigten negativen Bewertungen
schützen?
In den vergangenen Wochen und Monaten haben wir in vielen Gesprächen mit
Käufern und
Verkäufern über die Bewertungsänderungen diskutiert. Dabei wurde
klar, dass Verkäufer stärker
als bisher vor willkürlichen Bewertungen durch Käufer geschützt
werden müssen.
Basierend auf den Vorschlägen der eBay-Gemeinschaft werden wir zusätzlich
die folgenden
Verbesserungen einführen:
- Bei der Abgabe einer negativen oder neutralen Bewertung müssen Käufer
künftig
bestätigen, dass eine ausreichende Wartezeit auf die Lieferung der Ware
verstrichen ist
und dass der Käufer bereits versucht hat, sich mit dem Verkäufer
in Verbindung zu
setzen.
- Für internationale Transaktionen werden bei der Bewertungsabgabe für
Käufer
zusätzliche Hinweise eingeblendet, die darauf verweisen, dass längere
Lieferzeiten
unvermeidbar sind.
- Die Funktion "eingeschränkter Käuferkreis" wird Verkäufern
erlauben, Käufer vom Bieten
und Kaufen auszuschliessen, die schon früher gegen Regeln verstossen
haben.
- Käufer die gegen eBay-Grundsätze verstossen und das Bewertungssystem
missbrauchen, können künftig schneller und einfacher gemeldet werden.
All dies unterstreicht die Wichtigkeit des Bewertungssystems und die gewachsene
Verantwortung
der Käufer bei der Abgabe von Bewertungen. Auch die erwähnte Abschaffung
der
einvernehmlichen Rücknahme verhindert, dass allzu leichtfertig mit negativen
Bewertungen
umgegangen wird. Für Käufer ist es dann auch nicht möglich, zunächst
negativ zu bewerten und
den Verkäufer durch die Aussicht auf Rücknahme zu nötigen.
Für Verkäufer ist die Bewertung auch weiterhin wichtig und sinnvoll,
da sie ein kleines aber
unverzichtbares Dankeschön an jeden Käufer darstellt, der seinen gekauften
Artikel pünktlich
bezahlt und sich dem Verkäufer gegenüber fair verhalten hat.
Wir sind überzeugt davon, dass durch diese Änderungen das Bewertungssystem
als
vertrauensbildendes Instrument gestärkt wird. Käufer erhalten die
Möglichkeit, ehrlich zu
bewerten und Verkäufer werden vor willkürlichen Bewertungen geschützt.
Besuchen Sie auch unser Bewertungsforum,
in dem Sie mit anderen Käufern und Verkäufern
über die Änderungen diskutieren können.
Herzliche Grüsse
Ihr eBay-Team
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***Neue Massnahme zur Erhöhung der Sicherheit auf dem eBay-Marktplatz*** |
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Montag, 21. April 2008 | 18:04 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,
wir möchten Ihnen heute
eine neue Massnahme zur Erhöhung der Sicherheit des eBay-
Marktplatzes vorstellen.
Es kommt immer wieder vor, dass Betrüger über gestohlene oder ausgespähte
Passwörter
Zugang zu fremden eBay-Mitgliedskonten erlangen und unter fremdem Namen Waren
zum
Verkauf anzubieten.
Aus diesem Grund werden
wir ab dieser Woche damit beginnen Mitgliedskonten denjenigen
Computern zuzuordnen, die regelmäßig für Aktivitäten auf
dem eBay-Marktplatz genutzt
werden. Ab Mitte des Jahres werden wir diese Informationen nutzen, um die Identität
des
Verkäufers zu bestätigen, wenn dieser Artikel auf eBay von einem zuvor
nicht genutzten
Computer aus zum Verkauf anbietet. Auf diese Weise werden wir die Sicherheit
nicht nur für
Verkäufer erheblich verbessern, sondern auch Käufern eine sicherere
Umgebung für den
Online-Einkauf auf eBay gewährleisten.
Was ändert sich?
Wenn Sie einen Artikel von einem zuvor nicht für eBay genutzten Computer
aus bei eBay
anbieten wollen - z.B. im Hotel, in einem Café oder in einer Bibliothek
- werden Sie ab Mitte
des Jahres von eBay einen automatisierten Anruf an die Telefonnummer erhalten,
die Sie in
Mein eBay unter Kontaktdaten angegeben haben. Mit diesem Anruf stellen wir sicher,
dass
der Verkauf tatsächlich vom rechtmäßigen Inhaber des eBay-Mitgliedskontos
veranlasst wird.
Welche Technologie wird
angewendet?
Zur Identitätsbestätigung verwenden wir sogenannte "Flash-Cookies".
Cookies sind
kleine Informationseinheiten, die lokal auf Ihrem Computer gespeichert werden.
Die
Flash-Cookies, die wir für die Identitätsbestätigung verwenden,
verbleiben auf Ihrem
Computer, sodass unser System Sie bei Ihrem nächsten Besuch wiedererkennt.
Interessierte können sich auf den Seiten von Adobe
über die Technologie Flash-
Cookies informieren. Die Identitätsbestätigung betrifft zunächst
nur den
Verkaufsprozess.
Was müssen Sie beachten?
Bitte aktualisieren Sie Ihre persönlichen Anmeldedaten in Ihrem
Mitgliedskonto. Eine
falsche oder nicht mehr aktuelle Telefonnummer in Mein eBay kann zu Verzögerungen
Ihrer Aktivitäten auf eBay führen. Wir empfehlen Ihnen dringend als
zweite
Kontaktmöglichkeit auch Ihre Handynummer zu hinterlegen, sodass wir Sie
im Falle
einer Identitätsbestätigung problemlos erreichen können. Ihre
Daten werden
entsprechend unseren Datenschutzerklärung
streng vertraulich behandelt.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
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***Neue Sicherheitsmassnahme für eBay-Käufer*** |
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Mittwoch, 02. April 2008 | 11:28 Uhr MEZ

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Demnächst erscheinen
Mitgliedsnamen aller Bieter von eBay-Auktionen
anonymisiert in der Gebotsübersicht
Liebe eBay-Mitglieder,
um Sie auf dem Online-Marktplatz eBay vor Betrügern zu schützen, haben
wir im September
2007 folgende Änderung
eingeführt: Die Mitgliedsnamen der Bieter wurden ab einem Gebot von
CHF 200 und mehr - ausser für den Verkäufer - nicht mehr öffentlich
sichtbar dargestellt. Diese
Massnahme haben wir erfolgreich zu Ihrem Schutz vor Betrug eingeführt.
Hintergrund für diese
war, dass Mitglieder, die auf einen hochpreisigen Artikel geboten haben und
dabei überboten
wurden, gefälschte Mails mit einem "Angebot an den unterlegenen Bieter"
von unautorisierten
Dritten erhalten haben.
Vermehrt haben wir von Ihnen erfahren, dass auch Bieter, die bei Auktionen auf
Artikel unter
CHF 200 geboten haben, solche gefälschten E-Mails erhalten haben. Deshalb
werden wir ab
Anfang April die Identität aller Bieter von eBay-Auktionen - ausser
für den Verkäufer -
anonymisiert anzeigen.
Wie kommen Online-Betrüger an E-Mail-Adressen der Bieter?
Oftmals ähneln die E-Mail-Adressen der Nutzer ihrem Nutzernamen bei eBay.
So wurden von
Betrügern zum Versenden von Angeboten an unterlegene Bieter übliche
Domains ausprobiert,
wie z.B. eBay-Mitgliedsname@gmx.ch, eBay-Mitgliedsname@yahoo.de oder eBay-
Mitgliedsname @aol.com - oft mit Erfolg. An einen ab jetzt anonymisiert angezeigten
Nutzernamen können keine gefälschten E-Mails mehr verschickt werden.
Beachten Sie zu Ihrer Sicherheit bitte auch folgende Grundregeln:
- Alle wichtigen Nachrichten,
die Ihr Mitgliedskonto betreffen, finden Sie auch in Mein eBay
unter "Meine Nachrichten". Bitte reagieren Sie nicht auf "Angebote
an den unterlegenen Bieter",
wenn diese Nachricht nicht auch in "Meine Nachrichten" enthalten
ist.
- Gehen Sie auf keinen
Fall einen Handel ein, dessen Abschluss nicht offiziell über die eBay-
Seite getätigt wurde.
- Bitte nutzen Sie immer
sichere, von eBay empfohlene Zahlungsmethoden.
Bezahlen sie nie
mit Bargeldtransfer-Services (z. B. Western Union) oder versenden Sie Bargeld
per Post. Diese
Services bieten Ihnen keinen ausreichenden Schutz gegen Betrug im Internet.
- Beachten Sie als GMX-Kunde
die fälschungssichere Kennzeichnung der eBay-Nachrichten.
Herzliche Grüsse
Ihr eBay-Team
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***Weiterentwickeltes eBay-Bewertungssystem *** |
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Dienstag, 29. Januar 2008 | 15:03 Uhr MEZ

Liebe Mitglieder,
In den kommenden Monaten werden wir einige, zum Teil grundlegende Änderungen im Bewertungssystem vornehmen. An dieser Stelle möchte ich Ihnen diese Änderungen im Detail vorstellen.
Bewertungen bei eBay sind der Grundstein für das Vertrauen, das einander fremde Personen bei eBay online miteinander handeln lässt. Die Bewertungen eines Verkäufers geben Käufern ein objektives Bild über die Seriosität eines Händlers. Aus diesem Grund haben wir in der Vergangenheit bereits einige Änderungen am Bewertungssystem vorgenommen und z.B. die detaillierte Verkäufer-Bewertung eingeführt. Auch das Melden eines nicht bezahlten Artikels ist eine Ergänzung des Bewertungssystems im Sinne einer nicht öffentlichen Bewertung.
Die grösste Schwäche, die wir beim aktuellen Bewertungssystem sehen, ist die Angst vieler Käufer vor sogenannten Rachebewertungen. Sie hält Käufer davon ab, Verkäufer ehrlich zu bewerten. Hierdurch verlieren die Verkäufer-Bewertungen an Glaubwürdigkeit, und Käufer verlieren zunehmend das Vertrauen in die Aussagekraft des Bewertungssystems.
Wir werden Massnahmen am Bewertungssystem ergreifen, die das Vertrauen der Käufer in das Bewertungssystem stärken, so dass sie weiterhin bei eBay aktiv sind und auch auf hochpreisige Angebote bieten.
Ehrliche (Verkäufer-) Bewertungen durch Käufer
Die schon erwähnten Rachebewertungen haben vor allem im letzten Jahr stark zugenommen und werden hauptsächlich von Verkäufern gegeben. Zum einen kommt es hierdurch zu einem schleichenden Vertrauensverlust in die Bewertungen, die für Verkäufer hinterlassen werden. Zum anderen kommt es auch vor, dass Käufer die ungerechtfertigt negativ bewertet wurden, eBay verärgert den Rücken kehren.
Ab Mai 2008 werden Verkäufer ihre Käufer nur noch positiv oder gar nicht bewerten können.
Uns ist bewusst, dass dies ein tiefer Einschnitt ist und dass wir Verkäufer davor schützen müssen, dass Käufer ihrerseits das Bewertungssystem missbrauchen bzw. sich nicht an ihre Pflicht zur Bezahlung eines gekauften Artikels halten. Diese Fälle können natürlich weiterhin von Verkäufern gemeldet werden. Regelverstösse von Käufern werden weiterhin strikt verfolgt und geahndet.
Ab Mai kommen die folgenden vorbeugenden Massnahmen hinzu:
- Wir entfernen negative und neutrale Bewertungen inklusive des Bewertungskommentars, wenn ein Käufer im Zuge des Prozesses „nicht bezahlter Artikel“ nicht reagiert.
- Wir entfernen alle abgegebenen negativen und neutralen Bewertungen auch rückwirkend, wenn ein Käufer (oder Verkäufer) vom Handel ausgeschlossen wird.
Zusätzlich ergreifen wir Massnahmen, um ungerechtfertigte negative Bewertungen von vornherein zu vermeiden:
- Käufer können innerhalb der ersten drei Tage nach einem Kauf keine negative oder neutrale Bewertung abgeben.
- Bewertet werden kann nur noch bis zu 60 Tage nach Angebotsende. Bisher war dies bis zu 90 Tage nach Angebotsende möglich.
- Verkäufer können maximal 5000, statt wie bisher 1000 Mitgliedsnamen auf ihre Liste gesperrter Bieter setzen.
Insgesamt werden wir unsere Aktivitäten verstärken, Käufer, die gegen die eBay-Regeln verstossen, zu identifizieren und die Verstösse wirksam zu unterbinden.
Die folgenden Änderungen stossen sicherlich auf positive Resonanz bei Käufern und Verkäufern gleichermassen.
Der Prozentsatz positiver Bewertungen basiert zukünftig auf den zurückliegenden 12 Monaten
Die Bewertungspunkte werden weiterhin ab der Registrierung des Mitgliedskontos aufgezählt, während der Prozentsatz sich nur noch auf die jüngere Vergangenheit bezieht. Bewertungen, die noch nicht zu lange zurückliegen, geben den besten Aufschluss darüber, wie ein Mitglied gegenwärtig einzuschätzen ist.
Viele Mitglieder finden es ärgerlich, dass eine einzige negative Bewertung, die auch noch Jahre zurückliegt, ihre Bewertungen für immer beeinträchtigt. Wir reagieren mit der Begrenzung auf 12 Monate auf einen der grössten Wünsche unserer Mitglieder.
Wiederholte Bewertungen durch dasselbe Mitglied können mehrfach gezählt werden
Ausserdem werden wir zukünftig mehrfache Bewertungen durch ein und dasselbe Mitglied auch jedes Mal zählen, wenn die Bewertungen in verschiedenen Kalenderwochen abgegeben wurden.
Damit möchten wir insbesondere Verkäufer belohnen, die sich über Service und Qualität einen Kundenstamm aufgebaut haben und immer wieder an dieselben Käufer verkaufen.
Uns ist bewusst, dass für sehr viele unserer Nutzer das Bewertungssystem ein bedeutender Teil von eBay ist. Die Jagd nach den Punkten und den Sternen macht vielen grossen Spass. Wir hoffen sehr, dass wir mit den Änderungen mehr Transparenz und Vertrauen schaffen. Bitte besuchen Sie unsere Informationsseite zum neuen Bewertungssystem.
Herzliche Grüsse
Michel Sägesser & das Team von eBay Schweiz
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***Änderungen auf dem eBay Marktplatz in den kommenden Monaten*** |
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Dienstag, 29. Januar 2008 | 15:03 Uhr MEZ

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Liebe Mitglieder,
2008 wird ein ereignisreiches Jahr bei eBay. Weltweit werden Massnahmen eingeführt um den Online-Marktplatz weiter zu stärken und ich möchte Ihnen einen ersten Überblick zu den zwei wichtigsten Veränderungen auf dem Schweizer Marktplatz geben. Diese beinhalten ein neu ausbalanciertes Bewertungssystem und eine günstigere und vereinfachte Preisstruktur.
Mit diesen Veränderungen, möchten wir vor allem die Kauferfahrungen auf eBay noch positiver gestalten. Von mehr Käufern, die erfolgreich und zufrieden bei eBay handeln, profitieren letztlich auch die Verkäufer und somit der ganze Marktplatz. Seriöse Verkäufer mit hohen Qualitätsstandards erhalten durch die Massnahmen viele zusätzliche Erfolgschancen.
Für diejenigen die auf Marktplätzen ausserhalb der Schweiz handeln, empfehle ich, sich über die entsprechenden Aenderungen zu informieren. Diese sind in den Details von Land zu Land unterschiedlich.
1. Änderungen der Gebührenstruktur am 20.2.
Unser Gebührenmodell wird vereinfacht und günstiger. Eine detaillierte Uebersicht finden Sie nachfolgend:
Alle Kategorien ohne “Auto & Motorrad: Fahrzeuge”
Angebotsgebühr bei Auktionen |
Startpreis eBay |
Alt |
Neu |
CHF 1,00 –CHF 1,99 |
CHF 0,05 |
CHF 0,10 |
CHF 2,00 –CHF 14,99 |
CHF 0,10 |
CHF 0,10 |
CHF 15,00 –CHF 39,99 |
CHF 0,20 |
CHF 0,10 |
CHF 40,00 –CHF 149,99 |
CHF 0,30 |
CHF 0,10 |
CHF 150,00 –CHF 499,99 |
CHF 0,60 |
CHF 0,10 |
CHF 500,00 + |
CHF 1,20 |
CHF 0,10 |
Angebotsgebühr bei Festpreisangeboten |
Startpreis eBay |
Alt |
Neu |
CHF 1,00 –CHF 1,99 |
CHF 0,05 |
CHF 0,05 |
CHF 2,00 –CHF 14,99 |
CHF 0,10 |
CHF 0,10 |
CHF 15,00 –CHF 39,99 |
CHF 0,20 |
CHF 0,20 |
CHF 40,00 –CHF 149,99 |
CHF 0,30 |
CHF 0,30 |
CHF 150,00 –CHF 499,99 |
CHF 0,60 |
CHF 0,60 |
CHF 500,00 + |
CHF 1,20 |
CHF 1,20 |
Kategorie “Auto & Motorrad: Fahrzeuge”
Angebotsgebühr |
Kategorie |
Alt |
Neu |
Automobile, Reisemobile & Caravans, Pkw-Anhänger und Nutzfahrzeuge |
CHF 5,00 |
Keine Angebotsgebühr |
Motorräder |
CHF 5,00 |
Keine Angebotsgebühr |
Verkaufsprovision |
Kategorie |
Alt |
Neu |
Automobile, Reisemobile & Caravans, Pkw-Anhänger und Nutzfahrzeuge |
CHF 75,00 |
CHF 25,00 |
Motorräder |
CHF 25,00 |
CHF 25,00 |
Zusatzoption „Galeriebild“
Galeriebild (bei Auktionen & Festpreisangeboten) |
Alt |
Neu |
CHF 0,20 |
CHF 0,10 |
2. Änderungen am Bewertungssystem
Eine ausführlichere Darstellung der Eingriffe in das Bewertungssystem erhalten Sie von Michel Sägesser in einer weiteren eBay-News, die wir heute veröffentlichen.
Das Bewertungssystem ist das zentrale Instrument zur Schaffung und Förderung von Transparenz und Vertrauen auf dem eBay-Marktplatz. Es bildet die Grundlage dafür, dass einander Fremde bei eBay dazu bereit sind, miteinander online Handel zu treiben. Vor allem hilft das Bewertungssystem Käufern dabei, die Verkäufer auf dem Marktplatz besser einzuschätzen und diese Einschätzung in die Kaufentscheidung einfliessen zu lassen. Es kommt allerdings immer wieder vor, dass von Käufern abgegebene Bewertungen besser ausfallen, als die zugrunde liegende Kauferfahrung, da der Käufer eine sogenannte „Rachebewertung“ des Verkäufers vermeiden möchte.
Ab Mai werden Verkäufer Käufer nicht mehr negativ oder neutral bewerten können.
Um unsere Verkäufer zu schützen, werden wir gleichzeitig eine Reihe von Massnahmen ergreifen, die verhindern sollen, dass Käufer das Bewertungssystem missbrauchen oder ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
Mit einer weiteren Änderung möchten wir Verkäufer belohnen, die sich einen Kundenstamm aufbauen und von einzelnen Stammkunden im Laufe der Zeit mehrfach bewertet werden. Solche mehrfachen Bewertungen werden nun auch mehrfach gezählt. Durch die Einschränkung auf eine Bewertung pro Woche bleibt das System fair.
Zum Dritten wird der Zeitraum, auf den sich der Prozentsatz positiver Bewertungen bezieht, auf die letzten 12 Monate umgestellt. Die Berechnung der Bewertungspunkte erfolgt auch weiterhin ohne zeitliche Begrenzung
Zusammen mit dem ganzen eBay Team wünsche ich Ihnen ein erfolgreiches Jahr.
Yves Mäder
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***Schützen Sie sich vor Online-Betrügern!*** |
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Dienstag, 11. September 2007 | 12:00 Uhr MEZ

Liebe
eBay-Mitglieder,
als Geschäftsführerin von eBay Schweiz bin ich auch für die Sicherheit des
Marktplatzes verantwortlich. Aus aktuellem Anlass warne ich vor allem Käufer vor einer
neuen Masche von Betrügern, die den Online-Marktplatz eBay missbrauchen.
Wenn Sie auf einen hochpreisigen Artikel geboten haben, jedoch nicht Gewinner der
Auktion geworden sind, kommt es derzeit vermehrt dazu, dass Sie ein „Angebot an den
unterlegenen Bieter“ bekommen, welches von unauthorisierten Dritten gefälscht wurde.
Wir werden daher ab sofort die Mitgliedsnamen der Bieter ab einem Gebot von 200 Franken
und mehr nicht mehr öffentlich sichtbar darstellen. In diesem Fall sind die
Mitgliedsnamen der Bieter in der Gebotsübersicht in Zukunft nur noch für den Verkäufer
selbst sichtbar.
Aber Sie können sich auch selbst schützen, in dem Sie folgende Grundregeln beachten:
- Alle wichtigen Nachrichten, die Ihr Mitgliedskonto betreffen, finden Sie auch in Mein
eBay unter „Meine Nachrichten“. Bitte reagieren Sie nicht auf „Angebote an
den unterlegenen Bieter“, wenn diese Nachricht nicht auch in “Meine
Nachrichten“ enthalten ist.
- Gehen Sie auf keinen Fall einen Handel ein, dessen Abschluss nicht offiziell über die
eBay-Seite getätigt wurde.
- Bitte nutzen Sie immer sichere, von eBay empfohlene Zahlungsmethoden.
Herzliche Grüsse
Elke Guhl
Geschäftsführerin eBay Schweiz
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