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März 2012
***Schweizer UWG: Änderungen per 1. April 2012 - Impressumspflicht***

Freitag, 23. März 2012 | 09:21 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,  

am 1. April 2012 tritt für gewerbliche Verkäufer, die Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten, die sogenannte Impressumspflicht in Kraft. Wortlaut des neuen Gesetzestextes (PDF)  

Der neue Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG enthält Vorgaben, die Anbieter im elektronischen Geschäftsverkehr zwingend erfüllen müssen. Dies betrifft insbesondere die Angabe von Kontaktinformationen, die gewerbliche Verkäufer in ihren Angeboten bereitstellen müssen. So wird in Zukunft nach Schweizer Recht verlangt, dass gewerbliche Verkäufer im elektronischen Geschäftsverkehr Angaben über ihre Identität und Kontaktadresse inklusive E-Mail Adresse machen. Damit wird die Impressumspflicht des Art. 5 der  Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (sogenannte e-Commerce Richtlinie 2000/31/EG)  ins Schweizer Recht übernommen.  

Die Anforderungen nach Schweizer Recht sind weniger weitgehend als jene der e-Commerce Richtlinie. So muss beispielsweise keine Handelsregisternummer angegeben werden. Da die Schweiz im Gegensatz zur EU kein Fernabsatzrecht und somit kein zwingendes Widerrufs- und Rückgaberecht kennt, ist es bei rein innerschweizerischen Angeboten nicht zwingend, Angaben über das Widerrufs- und Rückgaberecht zu machen.  

Für gewerbliche Verkäufer, die Produkte in den EU Ländern anbieten, ändert sich für diese Angebote nichts, da diese gemäss internationalem Privatrecht ohnehin der e-Commerce Richtlinie der EU und somit der Impressumspflicht unterliegen.  

Für gewerbliche Verkäufer auf eBay.ch bringt die neue Impressumspflicht keine technischen Änderungen mit sich. Sie haben bei eBay.ch bereits seit einigen Jahren die Möglichkeit, ihre Kontaktinformationen automatisch in ihre Angebote auf eBay.ch einzubinden, so dass diese in der Artikelbeschreibung angezeigt werden. So hinterlegen Sie die Kontaktinformationen in Mein eBay:  

  1. Loggen Sie sich in Mein eBay ein.
  2. Klicken Sie in der linken Navigationsleiste unter "Mein Mitgliedskonto" auf "Einstellungen". 
  3. Blättern Sie nach unten zu "Einstellungen für gewerbliche Verkäufer".
  4. Klicken Sie neben "Informationen zu gewerblichen Verkäufern auf Artikelseiten anzeigen" auf den Link "Ändern". Die Seite "Rechtliche Informationen des Verkäufers" wird aufgerufen.  
  5. Klicken Sie auf “In Artikelbeschreibungen rechtliche Informationen des Anbieters anzeigen".  
  6. Tragen Sie die rechtlich erforderlichen Informationen in die dafür vorgesehenen Felder ein und klicken Sie anschließend auf "Speichern".  

Wenden Sie sich bei Fragen zur Impressumspflicht bitte an eine Rechtsberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team


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***Aktualisiert: Erläuterung unseres Grundsatzes zum Einstellen: Verkauf des iPad (3. Generation)***

Freitag, 09. März 2012 | 17:00 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,

in Kürze wird das neue Apple iPad (3. Generation) auf dem Markt erscheinen. Aus diesem Grund haben wir einige Richtlinien zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen sollen, die hohe Nachfrage nach diesem mit Spannung erwarteten Gerät erfüllen zu können. Mit diesen Richtlinien werden gleichzeitig eBay-Verkäufer gefördert, die ihren Käufern einen ausgezeichneten Kundenservice bieten.    

Das neue Apple iPad (3. Generation): Produktverkauf nach Marktstart  

Nachdem das neue Apple iPad (3. Generation) allgemein erhältlich ist, dürfen die meisten Verkäufer ein Apple iPad (3. Generation) einstellen. Dabei gelten folgende Einschränkungen:    

  • Autorisierte Apple-Händler dürfen pro Woche eine unbegrenzte Anzahl an Artikeln einstellen.
  • eBay-Verkäufer mit Top-Bewertung dürfen pro Woche bis zu 8 Artikel einstellen.
  • Verkäufer, die nachweislich bereits Artikel in der Kategorie Computer, Tablet & Netzwerk verkauft haben, dürfen pro Woche bis zu 8 Artikel einstellen.  
  • Alle Verkäufer, die unsere Mindeststandards erfüllen, dürfen pro Woche 4 Artikel einstellen. Alle Verkäufer müssen eine Lieferzeit von maximal 5 Tagen anbieten.
  • Sobald der Artikel verschickt wurde, müssen alle Verkäufer eine Sendungsnummer hochladen.

Verkäufer, die unsere Mindeststandards während der Vorverkaufszeit und der Verkaufszeit nach dem Marktstart nicht erfüllen, müssen damit rechnen, dass die wöchentlich erlaubte Anzahl an Geräten zum Verkauf weiter reduziert wird.  

Der Verkauf von Nachbildungen und gefälschten Artikeln ist bei eBay untersagt. Wenn der Verkäufer die Echtheit des Artikels nicht nachweisen kann, darf der Artikel nicht bei eBay eingestellt werden. Alle Verkaufsaktivitäten, die augenscheinlich darauf abzielen, den Käufer zu täuschen, können eine Einschränkung der Verkaufsaktivitäten, einschliesslich der Sperrung des Mitgliedskontos, nach sich ziehen.

Herzliche Grüsse
Ihr eBay-Team


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***Original: Erläuterung unseres Grundsatzes zum Einstellen: Verkauf des iPad 3***

Freitag, 09. März 2012 | 10:26 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,

in Kürze wird das Apple iPad 3 auf dem Markt erscheinen. Aus diesem Grund haben wir einige Richtlinien zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen sollen, die hohe Nachfrage nach diesem mit Spannung erwarteten Gerät erfüllen zu können. Mit diesen Richtlinien werden gleichzeitig eBay-Verkäufer gefördert, die ihren Käufern einen ausgezeichneten Kundenservice bieten.    

Apple iPad 3: Produktverkauf nach Marktstart  

Nachdem das Apple iPad 3 allgemein erhältlich ist, dürfen die meisten Verkäufer ein Apple iPad 3 einstellen. Dabei gelten folgende Einschränkungen:    

  • Autorisierte Apple-Händler dürfen pro Woche eine unbegrenzte Anzahl an Artikeln einstellen.
  • eBay-Verkäufer mit Top-Bewertung dürfen pro Woche bis zu 8 Artikel einstellen.
  • Verkäufer, die nachweislich bereits Artikel in der Kategorie Computer, Tablet & Netzwerk verkauft haben, dürfen pro Woche bis zu 8 Artikel einstellen.  
  • Alle Verkäufer, die unsere Mindeststandards erfüllen, dürfen pro Woche 4 Artikel einstellen. Alle Verkäufer müssen eine Lieferzeit von maximal 5 Tagen anbieten.
  • Sobald der Artikel verschickt wurde, müssen alle Verkäufer eine Sendungsnummer hochladen.

Verkäufer, die unsere Mindeststandards während der Vorverkaufszeit und der Verkaufszeit nach dem Marktstart nicht erfüllen, müssen damit rechnen, dass die wöchentlich erlaubte Anzahl an Geräten zum Verkauf weiter reduziert wird.  

Der Verkauf von Nachbildungen und gefälschten Artikeln ist bei eBay untersagt. Wenn der Verkäufer die Echtheit des Artikels nicht nachweisen kann, darf der Artikel nicht bei eBay eingestellt werden. Alle Verkaufsaktivitäten, die augenscheinlich darauf abzielen, den Käufer zu täuschen, können eine Einschränkung der Verkaufsaktivitäten, einschliesslich der Sperrung des Mitgliedskontos, nach sich ziehen.

Herzliche Grüsse
Ihr eBay-Team


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