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***Wichtige Änderungen beim Anbieten***

Montag, 15. September 2008 | 14:23 Uhr MEZ

Untitled Document Liebe eBay-Verkäufer,

im Zuge des neuen Festpreisformats für gewerbliche Verkäufer, das ab dem 25. September
genutzt werden kann, wird es noch zwei Änderungen geben, die wir Ihnen heute vorstellen
möchten.

1. Mehrere identische Artikel sollten zukünftig in einem Angebot eingestellt werden

Ab dem 25. September sollten Sie mehrere identische Artikel (sog. Mehrfach-Angebote) stets
in einem Angebot einstellen. Denn wir ändern unseren Grundsatz zum Einstellen von mehreren
identischen Artikeln. Das bedeutet, dass Sie nur noch 3 eigenständige Angebote mit
identischen Artikeln gleichzeitig auf eBay einstellen dürfen.
Ausgenommen sind Auktionen
mit einem Startpreis von CHF 1. Dort können Sie unbegrenzt identische Artikel als eigenständige
Angebote gleichzeitig einstellen.

Wie stellen Sie mehrere identische Artikel in einem Angebot ein?

Dafür geben Sie einfach im Verkaufsformular oder Ihrem Verkäufertool neben dem Start- oder
Festpreis die Menge ein.

Ihr Vorteil: Unsere neue Suche nach beliebtesten Artikeln zeigt Mehrfach-Angebote prominenter
an, je mehr Artikel aus diesem einen Angebot verkauft werden. Außerdem sparen Sie bei einem
Angebot mit mehreren identischen Artikeln den Verwaltungsaufwand.

Warum nehmen wir diese Änderung vor?

Ab dem 25. September zeigen wir alle über Shops eingestellten Angebote (vorher Shop-Artikel)
in der regulären Suche. Diese stark erweiterte Angebotspalette (wir rechnen mit einer Verdopplung)
macht es notwendig, die Anzahl identischer Angebote möglichst klein zu halten, um Käufern einen
besseren Überblick zu gewähren.

Bitte stellen Sie sich rechtzeitig auf diese Änderung ein und überarbeiten Sie Ihr Sortiment
auf eBay.
Wir werden diese neue Regelung ab dem 25. September durchsetzen und bitten Sie, sich
entsprechend darauf einzustellen.

Lesen Sie unseren Grundsatz zum Einstellen von mehreren identischen Artikeln.

Mehr Infos über Mehrfach-Angebote finden Sie hier.

2. Artikel wiedereinstellen – Gebührenerstattung entfällt bei einem Verkauf

Bislang wurden die Angebotsgebühren zurückerstattet, wenn ein nicht verkaufter Festpreisartikel über
die Funktion „Wiedereinstellen“ in Mein eBay erneut angeboten und dann verkauft wurde.

Diese Rückerstattung wird ab dem 25. September nur noch für Auktionen und nicht mehr für
Festpreisartikel gewährt. Bisher wurde diese vor allem von gewerblichen Verkäufern in Anspruch
genommen. Durch die neuen niedrigen Angebotsgebühren für gewerbliche Festpreisartikel, die ab
dem 25. September gelten, verliert die Rückerstattung an Relevanz und wird daher eingestellt.

Herzliche Grüße,

Ihr eBay-Team


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