Montag, 15. September 2008 | 14:23 Uhr MEZ

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Liebe eBay-Verkäufer,
im Zuge des neuen Festpreisformats
für gewerbliche Verkäufer, das ab dem 25. September
genutzt werden kann, wird es noch zwei Änderungen geben, die wir Ihnen
heute vorstellen
möchten.
1. Mehrere identische
Artikel sollten zukünftig in einem Angebot eingestellt werden
Ab dem 25. September sollten
Sie mehrere identische Artikel (sog. Mehrfach-Angebote) stets
in einem Angebot einstellen. Denn wir ändern unseren Grundsatz zum Einstellen
von mehreren
identischen Artikeln. Das bedeutet, dass Sie nur noch 3 eigenständige
Angebote mit
identischen Artikeln gleichzeitig auf eBay einstellen dürfen. Ausgenommen
sind Auktionen
mit einem Startpreis von CHF 1. Dort können Sie unbegrenzt identische Artikel
als eigenständige
Angebote gleichzeitig
einstellen.
Wie stellen Sie mehrere
identische Artikel in einem Angebot ein?
Dafür geben Sie einfach
im Verkaufsformular oder Ihrem Verkäufertool neben dem Start- oder
Festpreis die Menge ein.
Ihr Vorteil: Unsere
neue Suche nach beliebtesten Artikeln zeigt Mehrfach-Angebote prominenter
an, je mehr Artikel aus diesem einen Angebot verkauft werden. Außerdem
sparen Sie bei einem
Angebot mit mehreren identischen Artikeln den Verwaltungsaufwand.
Warum nehmen wir diese Änderung
vor?
Ab dem 25. September zeigen
wir alle über Shops eingestellten Angebote (vorher Shop-Artikel)
in der regulären Suche. Diese stark erweiterte Angebotspalette (wir rechnen
mit einer Verdopplung)
macht es notwendig, die Anzahl identischer Angebote möglichst klein zu
halten, um Käufern einen
besseren Überblick zu gewähren.
Bitte stellen Sie sich
rechtzeitig auf diese Änderung ein und überarbeiten Sie Ihr Sortiment
auf eBay. Wir werden diese neue Regelung ab dem 25. September durchsetzen
und bitten Sie, sich
entsprechend darauf einzustellen.
Lesen Sie unseren Grundsatz
zum Einstellen
von mehreren identischen Artikeln.
Mehr Infos über Mehrfach-Angebote
finden Sie hier.
2. Artikel wiedereinstellen
– Gebührenerstattung entfällt bei einem Verkauf
Bislang wurden die Angebotsgebühren
zurückerstattet, wenn ein nicht verkaufter Festpreisartikel über
die Funktion „Wiedereinstellen“ in Mein eBay erneut angeboten und
dann verkauft wurde.
Diese Rückerstattung
wird ab dem 25. September nur noch für Auktionen und nicht mehr für
Festpreisartikel gewährt. Bisher wurde diese vor allem von gewerblichen
Verkäufern in Anspruch
genommen. Durch die neuen niedrigen Angebotsgebühren für gewerbliche
Festpreisartikel, die ab
dem 25. September gelten, verliert die Rückerstattung an Relevanz und wird
daher eingestellt.
Herzliche Grüße,
Ihr eBay-Team
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