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Juli 2008
***Neuer eBay-Grundsatz zum Handel mit Tieren, Tierartikeln und geschützten Pflanzen***

Dienstag, 15. Juli 2008 | 21:00 Uhr MEZ

Untitled Document

Liebe eBay-Mitglieder,


ab heute den 15. Juli 2008 gilt ein neuer eBay-Grundsatz zum Handel mit Tieren,
Tierartikeln und geschützten Pflanzen.
Es ist verboten, lebende Tiere, geschützte Tiere oder Pflanzen oder Produkte oder
Teile von geschützten Tieren oder Pflanzen anzubieten.
Der Handel mit Hunde- und Katzenfell oder Produkten aus Hunde- oder
Katzenfell und der Handel mit befruchteten Eiern sind ebenfalls verboten.

Hinweis: Hunde und Katzen gehören zwar nicht zu den geschützten Tierarten,
gleichwohl ist der Handel mit Hunde- und Katzenfell oder Produkten aus Hunde-
oder Katzenfell in allen Verarbeitungsstufen (Pelz, Pelzmantel, Pelzdecke,
Schlüsselanhänger aus Pelz) nicht zulässig.

Den neuen Grundsatz und weitere Details finden Sie hier.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team


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***Vorankündigung: Veränderungen am Bewertungssystem werden angepasst***

Freitag, 11. Juli 2008 | 11:28 Uhr MEZ

Untitled Document Liebe eBay-Mitglieder,

im Januar haben wir Ihnen die Veränderungen am Bewertungssystem
angekündigt und diese wurde im Mai umgesetzt. Unser Ziel ist und war
es, die Aussagekraft des Bewertungssystems zu stärken. Käufer sollen fair und
ehrlich und ohne Angst vor Rachebewertungen bewerten können. Die ersten
Ergebnisse dieser Änderungen zeigen uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Mehr und mehr Verkäufer konnten ihre detaillierten Verkäuferbewertungen verbessern
und immer weniger Käufer berichten uns von schlechten Erfahrungen, die sie beim
Einkaufen auf eBay gemacht haben.

Gleichwohl haben wir in E-Mails, in den Diskussionsforen und in direkten Gesprächen
mit Ihnen fundierte Rückmeldungen zu den Änderungen am Bewertungssystem
erhalten. Wir sind uns bewusst, dass wir als Marktplatz und als Geschäftspartner der
Verkäufer auf eBay eine große Verantwortung tragen. Wir haben verstanden, dass
Verkäufer einen noch besseren Schutz benötigen, um sich vor dem Missbrauch des
Bewertungssystems durch Käufer zu schützen. Hierzu haben wir bereits eine Reihe
von Maßnahmen für Verkäufer geschaffen. Folgende Anpassungen, die Verkäufern
besonders am Herzen liegen, werden wir in Kürze umsetzen:

  • Anzeige des Prozentanteils positiver Bewertungen
    Ab voraussichtlich Ende August werden wir neutrale Bewertungen nicht mehr
    in die Kalkulation des prozentualen Anteils positiver Bewertungen einbeziehen.
    Dies bedeutet auch, dass PowerSeller wegen der im Mai veränderten Berechnung
    ihren Status als PowerSeller nicht verlieren werden.

  • Korrigieren von Bewertungen
    Wir werden eine Möglichkeit für Käufer schaffen, irrtümlich oder vorzeitig abgegebene
    Bewertungen im Bewertungsprofil eines Verkäufers zu revidieren bzw. anzupassen.
    Mit diesem Instrument haben Verkäufer - selbst wenn ein Käufer enttäuscht wurde -
    die Möglichkeit, die negative Kauferfahrung wieder gut zu machen und negative
    oder neutrale Bewertungen zu korrigieren. Diese Möglichkeit werden wir
    voraussichtlich noch im 3. Quartal schaffen.


Wir werden die Einflüsse der Veränderungen am Bewertungssystem auf dem Marktplatz
weiterhin sehr genau beobachten. Wir führen den Dialog mit Käufern und Verkäufer zu
diesen Veränderungen fort. Sollte es notwendig werden, werden wir auch weitere
Anpassungen durchführen. Das Bewertungssystem bei eBay ist das Instrument, welches
Käufern bei der Kaufentscheidung verlässliche Informationen zu Service und
Qualität eines Verkäufers gibt.

Zu den anstehenden Änderungen werden wir Sie an dieser Stelle weiter informieren.

Herzliche Grüße

Ihr eBay Schweiz-Team


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***Stellungnahme zum aktuellen Urteil Moet-Hennessy-Louis Vuitton***

Freitag, 04. Juli 2008 | 15:49 Uhr MEZ

Untitled Document

Liebe eBay-Mitglieder,

sicherlich haben Sie in den letzten Tagen in der Presse viel über das Urteil eines
französischen Gerichts in einem Rechtsstreit gegen eBay gelesen.

Wir möchten Sie als Mitglieder und Kunden von eBay an dieser Stelle wissen lassen,
wie viel wir hinter den Kulissen tun, um zu verhindern, dass Produktfälschungen
überhaupt auf unserer Webseite auftauchen. Jahr für Jahr investieren wir
Millionenbeträge, um den Marktplatz vor Produktfälschungen zu schützen. 2007 haben
wir quer über alle weltweiten eBay-Marktplätze mehr als zwei Millionen potentiell
gefälschter Artikel entfernt. Wir haben außerdem über 50.000 Verkäufer gesperrt, bei
denen der begründete Verdacht vorlag, dass Sie mit gefälschter Ware handeln wollten.

Tausende von Herstellern und Rechteinhabern, mit denen wir erfolgreich
zusammenarbeiten, wissen unser Engagement bei der Bekämpfung von
Produktfälschungen zu schätzen, das im Ergebnis dazu führt, dass wir Angebote oftmals
schon entfernt haben, ehe ein möglicher Käufer sie zu Gesicht bekommt.

Es ist uns nur zu bewusst, wie wichtig der Kampf gegen Fälschungen ist. Was wir
aber kritisieren, sind breit angelegte Versuche, für Originalprodukte wettbewerbsfeindliche
Handelspraktiken auf Kosten der Wahlmöglichkeiten für Konsumenten durchzusetzen.
Diese Praktiken bedrohen die wirtschaftliche Existenz rechtschaffener Verkäufer und
nehmen Käufern attraktive Einkaufsmöglichkeiten.

Die kompromisslose Durchsetzung von Handelsbeschränkungen ist
wettbewerbsfeindlich und gegen die Interessen gerichtet, die Sie als Käufer und
Verkäufer auf eBay haben. Das wird auch auf EU-Ebene so gesehen, wo man versucht,
die Rahmenbedingungen für Online-Verkäufe so zu gestalten, dass der E-Commerce in
Europa gefördert wird. Wir unterstützen freie und faire Marktbedingungen mit allen
Vorteilen, die sich daraus für Sie ergeben.

Wir werden unseren Kampf gegen Produktfälschungen fortsetzen. Unzeitgemäße
Versuche, mit zweifelhaften Methoden das Internet zum Nachteil unserer Mitglieder
einzuschränken, sind jedoch inakzeptabel. Wir werden uns immer für
Wahlmöglichkeiten der Verbraucher im E-Commerce einsetzen. Deshalb gehen wir
gegen das Gerichtsurteil in die Berufung.

Douglas S. McCallum

Senior Vice President, eBay Marketplaces, Europe
- verantwortlicher Manager für eBay in Europa -


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***Neuer eBay-Grundssatz im Handel mit archäologischen Funden***

Dienstag, 01. Juli 2008 | 14:35 Uhr MEZ

Untitled Document Liebe eBay-Mitglieder,

ab heute den 1. Juli 2008 gilt ein neuer eBay-Grundsatz zum Handel mit archäologischen Funden.
Altertümer wie Münzen, Waffen, Grabbeigaben, Keramiken, Schmuck, Werkzeuge etc. dürfen
nur noch dann gehandelt werden, wenn ein schriftlicher Nachweis (Pedigree) vorliegt, der die
Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf archäologische Funde belegt. Diese
Dokumente müssen in dem Angebot abgebildet und gut leserlich sein.

Den neuen Grundsatz und weitere Details finden Sie hier.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team


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