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  Juli 2008 |
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***Neuer eBay-Grundsatz zum Handel mit Tieren, Tierartikeln und geschützten Pflanzen*** |
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Dienstag, 15. Juli 2008 | 21:00 Uhr MEZ

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Liebe eBay-Mitglieder,
ab heute den 15. Juli 2008 gilt ein neuer eBay-Grundsatz zum Handel mit Tieren,
Tierartikeln und geschützten Pflanzen.
Es ist verboten, lebende Tiere, geschützte Tiere oder Pflanzen oder Produkte
oder
Teile von geschützten Tieren oder Pflanzen anzubieten.
Der Handel mit Hunde- und Katzenfell oder Produkten aus Hunde- oder
Katzenfell und der Handel mit befruchteten Eiern sind ebenfalls verboten.
Hinweis: Hunde und
Katzen gehören zwar nicht zu den geschützten Tierarten,
gleichwohl ist der Handel mit Hunde- und Katzenfell oder Produkten aus Hunde-
oder Katzenfell in allen Verarbeitungsstufen (Pelz, Pelzmantel, Pelzdecke,
Schlüsselanhänger aus Pelz) nicht zulässig.
Den neuen Grundsatz und
weitere Details finden Sie hier.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
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***Vorankündigung: Veränderungen am Bewertungssystem werden angepasst*** |
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Freitag, 11. Juli 2008 | 11:28 Uhr MEZ

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Liebe eBay-Mitglieder,
im Januar haben wir Ihnen
die Veränderungen am Bewertungssystem
angekündigt und diese wurde im Mai umgesetzt. Unser Ziel ist und war
es, die Aussagekraft des Bewertungssystems zu stärken. Käufer sollen
fair und
ehrlich und ohne Angst vor Rachebewertungen bewerten können. Die ersten
Ergebnisse dieser Änderungen zeigen uns, dass wir auf dem richtigen Weg
sind.
Mehr und mehr Verkäufer konnten ihre detaillierten Verkäuferbewertungen
verbessern
und immer weniger Käufer berichten uns von schlechten Erfahrungen, die
sie beim
Einkaufen auf eBay gemacht haben.
Gleichwohl haben wir in E-Mails, in den Diskussionsforen und in direkten Gesprächen
mit Ihnen fundierte Rückmeldungen zu den Änderungen am Bewertungssystem
erhalten. Wir sind uns bewusst, dass wir als Marktplatz und als Geschäftspartner
der
Verkäufer auf eBay eine große Verantwortung tragen. Wir haben verstanden,
dass
Verkäufer einen noch besseren Schutz benötigen, um sich vor dem Missbrauch
des
Bewertungssystems durch Käufer zu schützen. Hierzu haben wir bereits
eine Reihe
von Maßnahmen
für Verkäufer geschaffen. Folgende Anpassungen, die Verkäufern
besonders am Herzen liegen, werden wir in Kürze umsetzen:
- Anzeige des Prozentanteils
positiver Bewertungen
Ab voraussichtlich Ende August werden wir neutrale Bewertungen nicht mehr
in die Kalkulation des prozentualen Anteils positiver Bewertungen einbeziehen.
Dies bedeutet auch, dass PowerSeller wegen der im Mai veränderten Berechnung
ihren Status als PowerSeller nicht verlieren werden.
- Korrigieren von Bewertungen
Wir werden eine Möglichkeit für Käufer schaffen, irrtümlich
oder vorzeitig abgegebene
Bewertungen im Bewertungsprofil eines Verkäufers zu revidieren bzw. anzupassen.
Mit diesem Instrument haben Verkäufer - selbst wenn ein Käufer enttäuscht
wurde -
die Möglichkeit, die negative Kauferfahrung wieder gut zu machen und
negative
oder neutrale Bewertungen zu korrigieren. Diese Möglichkeit werden wir
voraussichtlich noch im 3. Quartal schaffen.
Wir werden die Einflüsse der Veränderungen am Bewertungssystem auf
dem Marktplatz
weiterhin sehr genau beobachten. Wir führen den Dialog mit Käufern
und Verkäufer zu
diesen Veränderungen fort. Sollte es notwendig werden, werden wir auch
weitere
Anpassungen durchführen. Das Bewertungssystem bei eBay ist das Instrument,
welches
Käufern bei der Kaufentscheidung verlässliche Informationen zu Service
und
Qualität eines Verkäufers gibt.
Zu den anstehenden Änderungen werden wir Sie an dieser Stelle weiter informieren.
Herzliche Grüße
Ihr eBay Schweiz-Team
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***Stellungnahme zum aktuellen Urteil Moet-Hennessy-Louis Vuitton*** |
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Freitag, 04. Juli 2008 | 15:49 Uhr MEZ

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Liebe eBay-Mitglieder,
sicherlich haben Sie in
den letzten Tagen in der Presse viel über das Urteil eines
französischen Gerichts in einem Rechtsstreit gegen eBay gelesen.
Wir möchten Sie als
Mitglieder und Kunden von eBay an dieser Stelle wissen lassen,
wie viel wir hinter den Kulissen tun, um zu verhindern, dass Produktfälschungen
überhaupt auf unserer Webseite auftauchen. Jahr für Jahr investieren
wir
Millionenbeträge, um den Marktplatz vor Produktfälschungen zu schützen.
2007 haben
wir quer über alle weltweiten eBay-Marktplätze mehr als zwei Millionen
potentiell
gefälschter Artikel entfernt. Wir haben außerdem über 50.000
Verkäufer gesperrt, bei
denen der begründete Verdacht vorlag, dass Sie mit gefälschter Ware
handeln wollten.
Tausende von Herstellern
und Rechteinhabern, mit denen wir erfolgreich
zusammenarbeiten, wissen unser Engagement bei der Bekämpfung von
Produktfälschungen zu schätzen, das im Ergebnis dazu führt, dass
wir Angebote oftmals
schon entfernt haben, ehe ein möglicher Käufer sie zu Gesicht bekommt.
Es ist uns nur zu bewusst,
wie wichtig der Kampf gegen Fälschungen ist. Was wir
aber kritisieren, sind breit angelegte Versuche, für Originalprodukte wettbewerbsfeindliche
Handelspraktiken auf Kosten der Wahlmöglichkeiten für Konsumenten
durchzusetzen.
Diese Praktiken bedrohen die wirtschaftliche Existenz rechtschaffener Verkäufer
und
nehmen Käufern attraktive Einkaufsmöglichkeiten.
Die kompromisslose Durchsetzung
von Handelsbeschränkungen ist
wettbewerbsfeindlich und gegen die Interessen gerichtet, die Sie als Käufer
und
Verkäufer auf eBay haben. Das wird auch auf EU-Ebene so gesehen, wo man
versucht,
die Rahmenbedingungen für Online-Verkäufe so zu gestalten, dass der
E-Commerce in
Europa gefördert wird. Wir unterstützen freie und faire Marktbedingungen
mit allen
Vorteilen, die sich daraus für Sie ergeben.
Wir werden unseren Kampf
gegen Produktfälschungen fortsetzen. Unzeitgemäße
Versuche, mit zweifelhaften Methoden das Internet zum Nachteil unserer Mitglieder
einzuschränken, sind jedoch inakzeptabel. Wir werden uns immer für
Wahlmöglichkeiten der Verbraucher im E-Commerce einsetzen. Deshalb gehen
wir
gegen das Gerichtsurteil in die Berufung.

Douglas S. McCallum
Senior Vice President, eBay
Marketplaces, Europe
- verantwortlicher Manager für eBay in Europa -
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