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August 2006
***eBay-Vereinbarung mit Google***

Montag, 28. August 2006 | 12:00 Uhr MEZ

Liebe eBay-Mitglieder,

 

eBay und Google haben sich darauf geeinigt, die bereits bestehenden guten Beziehungen auszubauen und den jeweiligen Stärken der Unternehmen entsprechend, zusammenzuarbeiten. Dabei wird Google außerhalb der USA der exklusive Partner von eBay bei Text basierten Werbeanzeigen in Suchergebnissen. eBay beabsichtigt, die langjährige Werbepartnerschaft mit Google weiterzuführen und so gemeinsam das Online-Marketing zu optimieren, um es Kunden zu ermöglichen eBay-Angebote zu finden.

 

Zusätzlich werden eBay und Google daran arbeiten, die so genannte „click-to-call“-Funktionalität für Werbung auf den eBay- und den Google Seiten weltweit verfügbar zu machen. „Click-to-call“-Funktionalitäten ermöglichen es, online Käufer, Händler oder Absender einer Anzeige direkt per Internet-Telefonie zu kontaktieren.

 

Die beiden Unternehmen werden Anfang 2007 damit beginnen, die vereinbarten Initiativen zu testen. Weitere Informationen über die Zusammenarbeit finden Sie auf unserer Presseseite.

 

Freundliche Grüsse

 

Ihr eBay-Team

 

 


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***Gebührenänderung vom 21. August 2006, 23:59:59 Uhr***

Dienstag, 22. August 2006 | 00:01 Uhr MEZ

Liebe eBay-Verkäufer,

 

seit heute, 21. August 2006, 23:59:59 Uhr gelten die unten aufgeführten neuen Gebühren für den Handel bei eBay Schweiz.

 

 

·         Die Angebotsgebühr für Artikel in den Kategorien "Automobile" und "Spezielle Fahrzeuge" wurde von 15 CHF auf 5 CHF reduziert. Die Angebotsgebühr für Artikel in der Kategorie "Motorräder" wurde von 7.5 CHF auf 5 CHF reduziert.

 

·         Die Gebühren für Artikel in den eBay Shops wurden teilweise angepasst:

 

Die Verkaufsprovision für eBay Shop-Artikel mit einem Verkaufspreis

 

o        bis zu 7.00 CHF beträgt künftig 8%,

 

o        von 7.01 bis 70.00 CHF beträgt CHF 0,56 plus 4% des Verkaufspreises über CHF 7,00

 

o        von 70.01 bis 700.00 beträgt CHF 3,08 plus 3% des Verkaufspreises über CHF 70,00

 

o        höher als 700.01 CHF beträgt CHF 21,98 plus 2% des Verkaufspreises über CHF 700,00

 

Die Angebotsgebühren für eBay Shop-Artikel betragen seit 21. August 2006, 23:59:59 Uhr, bei einem Startpreis:

 

o        zwischen 1 und 7 CHF:  0.05 CHF,

 

o        zwischen 7.01 und 70 CHF: 0.10 CHF,

 

o        zwischen 70.01 und 700 CHF: 0.20 CHF und

 

o        ab 700.01 CHF: 0.30 CHF.

 

Bitte beachten Sie: „Gültig bis auf Widerruf“-Listings erneuern sich alle 30 Tage und die neuen Gebühren werden automatisch berechnet, sobald sich das Listing einmal erneuert hat. Das gilt in diesem Zusammenhang für alle Gebührentypen. Ferner ist es nicht möglich, eine Zusatzoption separat abzuwählen, die bereits zum alten Preis beauftragt wurde (z.B. Galerie). Wenn ein Verkäufer mit dem neuen Preis der „Gültig bis auf Widerruf“-Artikel nicht einverstanden ist, muss er den Artikel stornieren. Er kann ihn natürlich jederzeit mit verschiedenen Zusatzoptionen neu einstellen.

 

·         Die Zusatzoptionen „Fett“ und „Highlight“ für Artikel in den eBay Shops werden mit je 0.15 CHF in Rechnung gestellt.

 

Eine Übersicht über alle aktuellen eBay-Gebühren finden Sie auf dieser Seite.

Bitte beachten Sie auch, dass sich die Gebühren auch auf einigen anderen eBay-Marktplätzen geändert haben. Genauere Informationen dazu finden Sie auf den jeweiligen internationalen Seiten.

 

Hinweis:

Wenn Sie Ihre Angebote mit Hilfe der kostenpflichtigen Startzeitplanung schon vor dem 22. August 2006 mit dem Startdatum 21. August 2006, 23:59:59 Uhr, oder später eingestellt haben, werden Ihnen im Verkaufsformular die alten Gebühren angezeigt, berechnet werden Ihnen aber die seit dem 21. August 2006, 23:59:59 Uhr, geltenden neuen Gebühren.

 

Vielen Dank, dass Sie Ihr Geschäft über eBay machen!

 

Herzliche Grüsse,

 

eBay International AG

 


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