Von Sammlerstücken bis Autos, bei eBay gibt es alles
Erweiterte Suche
***Antrag auf Überarbeitung einer Bewertung ab sofort möglich***

Donnerstag, 23. Oktober 2008 | 11:47 CEST

Untitled Document Liebe eBay-Mitglieder,

Wir freuen uns Ihnen jetzt mitteilen zu können, dass Verkäufer ab sofort über die
Funktion "Überarbeitung einer Bewertung beantragen" ihre Käufer bitten können,
eine abgegebene neutrale oder negative Bewertung zu überarbeiten. Eine negative
oder neutrale Bewertung im Bewertungsprofil des Verkäufers kann somit korrigiert
werden.

Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein:

  • Jeder Verkäufer kann für je 1.000 erhaltene Bewertungspunkte (positiv + neutral
    + negativ), die er im letzten Jahr erhalten hat, bis zu 5 Anträge auf Überarbeitung
    einer Bewertung stellen.
  • Ein Antrag auf Überarbeitung einer Bewertung kann nur dann gestellt werden,
    wenn ein Verkäufer das Problem bei dieser Transaktion zuvor geklärt hat oder
    wenn der Käufer die Bewertung aus Versehen abgegeben hat.
  • Pro Transaktion kann nur ein Antrag auf Überarbeitung einer Bewertung gestellt
    werden.
  • Eine bereits überarbeitete Bewertung kann nicht erneut verändert werden.
  • Für Bewertungen, die mehr als 30 Tagen zurückliegen, kann keine Überarbeitung
    mehr beantragt werden.


Wie kann der Antrag auf Überarbeitung einer Bewertung gestellt werden?

Der Verkäufer kann den Antrag auf unserer Hilfeseite, unserem Bewertungsportal oder
auf der Seite "Aktuelle Bewertungen" in Mein eBay über den Link Überarbeitung einer
Bewertung beantragen
stellen. Nach Antragsstellung erhält der Käufer von eBay eine
E-Mail, die ihn über den Antrag des Verkäufers informiert. Diese E-Mail enthält auch
den Grund für den Antrag sowie die Nachricht des Verkäufers an den Käufer. Der Käufer
hat daraufhin 10 Tage Zeit, den Antrag entweder anzunehmen und die Bewertung zu
überarbeiten oder aber den Antrag mit einer Begründung abzulehnen.
Nur wenn er der Überarbeitung der Bewertung innerhalb der Frist zustimmt und die
Bewertung auch ändert, wird diese sofort im Bewertungsprofil des Verkäufers aktualisiert.
Andernfalls bleibt die aktuelle Bewertung im Verkäuferprofil bestehen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unseren Informationsseiten.

Herzliche Grüße,

Ihr eBay-Team


Zurück

Clubs | Hilfe-Foren | Grundsätze der Gemeinschaft

Über eBay | Anmelden | Grundsätze | Sicherheitsportal | Bewertungsportal | Foren & Cafés | eBay News