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Mai 2007
***Aktualisiert: Das neue Verkaufsformular löst das alte am 24. Mai ab***

Dienstag, 29. Mai 2007 | 18:14 CEST

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Liebe eBay-Verkäufer,

wie bereits angekündigt, werden wir morgen, am 24. Mai, das alte Verkaufsformular durch das neue ersetzen. Ihnen steht dann also ausschließlich das neue Verkaufsformular zur Verfügung.

Auf unserer Informationsseite finden Sie weitere Details.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team



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***Original: Das neue Verkaufsformular löst das alte am 24. Mai ab***

Montag, 07. Mai 2007 | 16:53 CEST

Untitled Document Liebe eBay-Verkäufer,

wie wir bereites in den eBay-News angekündigt haben, werden wir das alte Verkaufsformular zum 24. Mai 2007 abschalten. Ab diesem Zeitpunkt wird Ihnen ausschließlich das neue Verkaufsformular zur Verfügung stehen.

Die Mehrzahl der Verkäufer bei eBay nutzt bereits das neue Verkaufsformular. Dieses wird Ihnen auch standardmäßig angezeigt, wenn Sie in der Hauptnavigation auf „Verkaufen“ klicken. Verkäufer, die sich noch manuell in das alte Verkaufsformular einloggen, möchten wir bitten, sich mit dem neuen Verkaufsformular vertraut zu machen. Sie erreichen es unter diesem Link: http://sell.ebay.at/sell?Sell=SYI30

Auf unserer Informationsseite finden Sie Details zu den Verbesserungen zum neuen Verkaufsformular.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team


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***Vorankündigung: Änderung des Käuferschutzes auf einigen eBay-Marktplätzen***

Dienstag, 08. Mai 2007 | 16:33 CEST

Liebe eBay-Mitglieder,

auf einigen eBay-Marktplätzen gelten ab Anfang Juni neue Regelungen für den Käuferschutz. Zu diesen Marktplätzen gehören beispielweise eBay in Australien, Italien und Großbritannien. Wichtig: Für Österreich, Deutschland und die Schweiz ändert sich nichts am eBay-Käuferschutz.

Welcher Käuferschutz gilt beim weltweiten Handel?
Der eBay-Käuferschutz richtet sich immer nach dem Marktplatz, auf dem ein Artikel gekauft wird. Dazu zwei Beispiele:

  • Kaufen Sie einen Artikel auf dem französischen Marktplatz, so gilt auch der in Frankreich geltende eBay-Käuferschutz.
  • Verkaufen Sie Artikel aus Österreich mit der Versandoption weltweit, so gilt der Käuferschutz des eBay-Marktplatzes auf dem der Käufer gekauft hat.

Damit Sie immer einfach überblicken können, in welcher Höhe der Käuferschutz gilt, wird Ihnen diese Information auf jeder Artikelseite oben rechts unter den Informationen zum Verkäufer angezeigt.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team


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***Neu bei eBay: Erweitertes Bewertungssystem ***

Freitag, 04. Mai 2007 | 14:56 CEST

Untitled Document Liebe eBay-Mitglieder,

ab sofort steht Ihnen bei eBay ein überarbeitetes und erweitertes Bewertungssystem zur Verfügung.

Das Bewertungssystem ist das wichtigste Instrument auf dem eBay-Marktplatz, wenn es darum geht, Transparenz und Vertrauen zu schaffen. Mit Hilfe der gegenseitigen Bewertungen kann sich jeder ein Bild von den Aktivitäten und Leistungen anderer Mitglieder machen und eine eigene Reputation aufbauen.

Durch die Erweiterung um zusätzliche Kriterien neben den Bewertungen „positiv“, „neutral“ oder „negativ“ können Käufer ihr Feedback zu Verkäufern noch aussagekräftiger gestalten. Alle Käufer können nun differenzierte Urteile über die Verkäuferleistung abgeben, indem sie folgende vier Fragen über ein Punktesystem beantworten:

1. Wie genau war die Artikelbeschreibung?

2. Wie zufrieden waren Sie mit der Kommunikation mit dem Verkäufer?

3. Wie schnell hat der Verkäufer den Artikel verschickt?

4. Wie angemessen waren die Versand- und Verpackungsgebühren?

Bei den Antworten haben Käufer die Wahl zwischen fünf Bewertungsmöglichkeiten von „sehr schwach“ bis „sehr gut“. So teilen Sie detailliert mit, wie Sie die Verkäuferleistung bewerten. Gleichzeitig erhalten auch andere Mitglieder durch die genauen Informationen ein verlässlicheres Bild vom Verkäufer. Als Verkäufer profitieren Sie ebenfalls vom neuen Bewertungssystem. Guter Service schlägt sich in den Bewertungen künftig stärker nieder als bisher. Sie können sich also deutlicher von Wettbewerbern abgrenzen.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team


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